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Der Lehrer und das 14-jährige Mädchen: „Ich hatte das Gefühl, dem kann man vertrauen“
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Fünf Monate lang hatte ein Lehrer Anfang 2007 eine sexuelle Beziehung zu seiner Schülerin. Strafbar? Nein, entschied jetzt ein Gericht. Die 14-jährige Schülerin ist fassungslos – und erzählt von Nacktbildern im Chat.
Die Geschichte, die für das Mädchen mit einem Trauma enden sollte, beginnt mit einer Klassenfahrt. Im Bus ist nur noch ein Platz frei, die 14-Jährige setzt sich neben den Lehrer. „Ich fand ihn sympathisch, lässig. Ein cooler Typ“, erzählt sie heute, fünf Jahre später, im Interview mit dem „Stern“. Das Magazin nennt die Schülerin „Marie“, ein erfundener Name. Denn: „Viele wissen nichts von dieser Sache, nicht mal Maries Großvater, so soll es auch bleiben“, sagt ihr Vater. Nach der Klassenfahrt schreiben sich „Marie“ und ihr Lehrer im Chat. Zuhause fühlt sich das Mädchen vernachlässigt, weil sich alles um ihre Schwester dreht – so jedenfalls sieht sie das. Das nutzt ihr Lehrer aus. „Ich fand es toll, dass sich ein erwachsener Mann für mich interessierte, und hatte das Gefühl, dem kann man vertrauen.“
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Donnerstag, 19.01.2012 | 16:24
|
Johann Doov
Früher lag das "Schutzalter" aus gutem Grund bei 16 Jahren. Durch die geänderten Gesetze sind Fakten geschaffen worden, gegen die kein Richter angehen kann.
Donnerstag, 19.01.2012 | 15:57
|
Freigeist
Es ist das einzig richtige, dass das Fehlurteil endlich aufgehoben wurde. Es hat mich gefreut, dass die Richter lesen konnten, und sich nicht vom Dreck auf der Straße in ihrer Entscheidung beeinflussen ließen. Die Staatsanwaltschaft hat auf Missbrauch von Schutzbefohlenen gepokert, und spät, aber berechtigterweise, verloren.
Donnerstag, 19.01.2012 | 13:37
|
Thomas Hempel
nur mit dem Kopf schütteln, nicht so sehr wegen dem aufgehobenen Urteil, sondern das so ein Mensch überhaupt Lehrer werden konnte.
Donnerstag, 19.01.2012 | 13:15
|
Rudolf Friedrich
| 1 Antwort
das war ja wohl kaum gegen den Willen einer 14-jährigen. Das ist ja schliesslich keine überfallartige Vergewaltigung. Da haben doch wohl beide Seiten mitgewirkt und dann kamen dem Mädel wohl doch - endlich - Bedenken. Das Verhalten des Lehreres war falsch aber es wurde ihm auch reichlich leicht gemacht.
Donnerstag, 19.01.2012 | 14:14 | Rüdiger Fischer
sein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen. Dieser Mann muss sofort aus dem Schuldienst entfernt werden, denn Pädophile haben an Schulen nichts zu suchen.
Donnerstag, 19.01.2012 | 13:04
|
Uzo
zur Arbeit fahre und die jungen Teenieschülerinnen so sehe, wundert mich nichts mehr. Die Teeniekids kleiden sich wie junge Frauen die Abends in die Clubs gehen. Und noch schlimmer sind die Themen, die sie ohne Scham in der Öffentlichkeit besprechen. In meinen Augen haben die Eltern total versagt! Der Lehrer war auch nicht besser. Die mangelnde Aufmerksamkeit der Eltern sagt schon viel!
Donnerstag, 19.01.2012 | 12:21
|
Anonym
Schon ein Achtjähriger kann heute morgen die Zeitung aufschlagen und im "gewerblichen Erotikmarkt" die aktuellen Angebote in Augenschein nehmen. Was sagt unsere Familienministerin dazu? "Alles zum Wohle unserer Kinder" Aber die eigenen Väter werden den Kindern durch die Mütter entfremdet.
Donnerstag, 19.01.2012 | 11:30
|
Ingenieur
(und nicht ohne Grund) üblich, die Mädchen von Lehrerinnen an einer Mädchenschule und die Jungens von Lehrern an einer Jungenschule und so ein Fall kann sich nicht wiederholen.
Donnerstag, 19.01.2012 | 10:44
|
Hans Wahl
| 3 Antworten
ausschließlich den Mann dafür verantwortlich zu machen, wenn das Mädchen 5 Monate bereitwillig mitgemacht hat.
Donnerstag, 19.01.2012 | 15:11 | Mark Bender
Die Grenze hat der Gesetzgeber gezogen - mit 10 gilt man vor dem Gesetz als Kind, mit 14 nicht. Deshalb ist einvernehmlicher Sex mit 14-Jährigen auch kein Missbrauch und schon garnicht strafbar.
Donnerstag, 19.01.2012 | 10:41
|
Laie
wenn ich "Sex mit Minderjährigen" und "Straftat" in einem Satz lese, frage ich mich, ob diese Leute mit dem Geschlechtsverkehr alle gewartet haben bis sie volljährig waren. Wenn das tatsächlich einen Straftatbestand darstellen würde, hätten die Gerichte viel zu tun. Ein Blick in § 176 StGB hilft.
Donnerstag, 19.01.2012 | 10:31
|
Rene Wieber
| 1 Antwort
In solch einem Fall kann ich durchaus verstehen, wenn Eltern das Gesetz in die eigenen Hände nehmen. Hilfe vom Gericht oder Gesetzgeber erhalten sie ja nicht. Darüber hinaus ist man mit 14 minderjährig, selbst einvernehmlicher Sex mit einem Erwachsenen macht diesen zum Straftäter. Da ist es doch egal, ob das Mädchen unter seiner Obhut steht oder nicht.
Donnerstag, 19.01.2012 | 13:47 | Webster Joe
Das Gesetz wurde schon vor Jahren geändert. Erwachsene dürfen demnach einvernehmlichen Sex mit Jugendlichen ab 14 Jahren haben.
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