Fessse
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Fessse
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Eine Fesselung , mitunter auch als Sicherung bezeichnet, beschreibt jede Form einer äußerlich herbeigeführten Einschränkung oder Aufhebung der körperlichen Bewegungsfreiheit bzw. Fortbewegungsfreiheit einer Person durch unnachgiebige Umschließung und Befestigung der Gliedmaßen aneinander oder an unbewegliche oder schwere Objekte. Die herbeigeführte Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist in der Regel vorübergehend, wobei die betreffende Person sich nicht selbst aus ihrer Lage befreien kann. Primäre Einwirkungspunkte nach praktischen Gesichtspunkten sind in der Regel die Hand- und Fußgelenke, zusätzlich wird mitunter eine Sicherung durch Umschließen der Bauchregion durchgeführt. In früheren Zeiten wurde häufig ebenfalls der Hals zur Umschließung genutzt.
Traditionelle Hilfsmittel zur Umschließung der Gliedmaßen sind seit der Bronzezeit bis in die Gegenwart metallene Hand- sowie Fußschellen und Ketten in der epochenabhängigen Entwicklungsstufe, ferner Seile, Bänder, Lederriemen und -gurte.
Die entscheidende Wesensart der Fesselung ist, dass die gefesselte Person im Idealfall selbst keine Möglichkeit hat, sich mittels eigener Betätigung aus der durch die fesselnde Person aufgezwungenen Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit zu befreien und diese somit erdulden muss. Im klassischen Fall (z. B. Strafgefangene, Entführungsopfer) geschieht dies gegen den Willen und die Interessen der gefesselten Person unter eigener zielgerichteter Zwecksetzung der fesselnden Person. Die gefesselte Person ist davon abhängig, dass eine weitere Person (z. B. Vollzugsbediensteter, Entführer, Retter) die Fesselung lockert, ändert oder beseitigt. Diese steht somit jedenfalls für die Fortdauer der Fesselung vollständig unter fremder Kontrolle. Außenstehende Menschen oder Institutionen entscheiden währenddessen in eigener Machtvollkommenheit nach Maßgabe der subjektiven Interessenlage, ob und wann die Fesselung aufgehoben oder geändert wird. Die Fesselung hat somit eine umfassende Wirkung, da der gefesselten Person in der Regel effektiv keine Selbstbestimmung verbleibt und sie selbst betreffende Entscheidungen umfassend von fremden Menschen getroffen werden können. Die Fesselung schafft somit ein Gefüge steiler Hierarchie zwischen Machtlosigkeit seitens der gefesselten Person und Fremdbestimmung sowie Zugriff durch Personen, die die Möglichkeit direkter Einflussnahme auf diese besitzen.
Fesselungen können im Einzelfall zu erheblichen körperlichen Schmerzen bis hin zu Verletzungen oder zum Tod führen, wenn diese über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten und vor allem ohne Fachkunde oder Rücksicht auf die gefesselte Person durchgeführt wird. Gefesselte Personen sind grundsätzlich zu beaufsichtigen, sie dürfen nicht über längere Zeiträume allein gelassen werden. In regelmäßigen Abständen sollten insbesondere bei länger andauernder Fesselung und hohem Grad der Bewegungseinschränkung durch eine fachkundige Aufsichtsperson die Reflex- und Bewegungsfunktionen der jeweils gefesselten Extremitäten (Hände/Finger, Füße/Zehen) sensorisch überprüft werden, um Störungen der Durchblutung oder Schädigungen der Nervenbahnen sowie ernsten Traumata der betreffenden Hautpartien bei der gefesselten Person vorzubeugen. Wird die Fesselung über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten, entstehen zumeist an den umschlossenen Hautpartien oberflächliche Eindruckstellen, die zur Rötung neigen. Unter längerer Bewegung mit hierfür ungeeigneten Fesseln können hierbei insbesondere an den Fußgelenken offene Wunden entstehen, die zur Vermeidung von Infektionen medizinisch zu versorgen sind. Im Falle einer rötlichen oder bläulichen Verfärbung der gefesselten Gliedmaßen oder deren Anschwellen sind die Fesseln zu lockern und es ist auf eine Normalisierung des Zustandes zuzuwarten, ggf. ist die Person medizinisch zu versorgen.
Die Fesselung (auch Stillstellung ) einer Person kann durch Privatpersonen oder durch Amtsträger erfolgen. Die Zielrichtung ist die Gefahrenabwehr , der Strafvollzug oder die Strafverfolgung . Sie stellt eine Art des Unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung einer Maßnahme dar. Der Grund für eine Fesselung ist der Selbst- und Fremdschutz sowie die Verhinderung der Flucht . Aus Gründen des Selbstschutzes ist die Fesselung einer hoheitlich festgehaltenen Person im Zweifel stets geboten.
Das Bundesverfassungsgericht gab Anfang 2020 im Fall einer rechtswidrigen Zwangsfixierung einer Verfassungsbeschwerde einer Patientin statt. [1] [2] Eine rechtswidrig fixierte Patientin beschwerte sich erfolgreich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den verantwortlichen Stationsarzt, einen Amtsarzt und einen Pfleger. [3] Betreffend die ebenfalls angezeigte Richterin wurde die Beschwerde zurückgewiesen, weil Anhaltspunkte für eine Rechtsbeugung ( § 339 StGB) nicht substantiiert vorgetragen worden seien. [4] [5] Dieser Rechtsprechung schloss sich Anfang 2021 das Oberlandesgericht Zweibrücken an. Das Gericht ordnete im Zuge eines Ermittlungserzwingungsverfahrens an, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bedienstete der Klinik bis zu einer etwaigen Anklagereife weiter fortzusetzen habe. [6] [7]
In Österreich regelt § 26 Anhalteordnung, unter welchen Umständen eine Person, die sich in polizeilichem Gewahrsam befindet, gefesselt werden darf. [8] Gemäß § 26 Absatz 2 Anhalteordnung ist es zulässig, einem Festgenommenen Handfesseln anzulegen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, der Betroffene werde 1.) sich selbst oder andere gefährden; 2.) fremde Sachen nicht nur geringen Wertes beschädigen; 3.) flüchten; 4.) eine Amtshandlung, an der er mitzuwirken hat, zu vereiteln versuchen. Fluchtgefahr ist nach § 26 Absatz 3 Anhalteordnung insbesondere dann anzunehmen, wenn der Festgenommene im Verdacht der Begehung eines Verbrechens steht oder bei Ausführungen oder Überstellungen eine für die Flucht günstige Situation nützen könnte und nicht besondere Gründe einen Fluchtversuch unwahrscheinlich machen. Das bedeutet, dass Personen, die bestimmter schwerer Straftaten (z. B. Mord, Raub, Vergewaltigung, aber auch Wirtschaftsdelikte wie schwerer Betrug) verdächtig sind, ohne weiteres routinemäßig in Handschellen gelegt werden dürfen. Die Verwendung anderer Fesselungsmittel als der Handfessel (z. B. Zwangsjacken) oder zusätzlicher Fesselungsmittel (z. B. Fußschellen) ist nach § 26 Absatz 4 Anhalteordnung nur unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und nur dann zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, der Häftling werde auf Grund einer psychischen Krankheit oder durch Gewalttätigkeit sein Leben oder seine Gesundheit, andere Personen oder Sachen gefährden und das Anlegen von Handschellen allein dem Sicherungszweck nicht genügen werde.
Laut dem deutschen und dem österreichischen [9] Strafprozessrecht soll der Angeklagte bei der Hauptverhandlung nicht gefesselt sein. Dies kann im Einzelfall jedoch durchbrochen werden, wenn sich eine konkrete Gefährdungssituation für Beteiligte zu verwirklichen droht.
Im Strafvollzug z. B. in den USA ist es abhängig von der Klassifizierung der Vollzugseinrichtung mitunter üblich, die Gefangenen routinemäßig zu fesseln, sobald diese außerhalb der Zelle bewegt werden. Hier dient der Zweck des Eigenschutzes der Vollzugsbediensteten als generalisierte Berechtigung, jederzeit Fesselungen der Gefangenen vorzunehmen. Hierbei werden stets Handschellen eingesetzt, die in den meisten Fällen hinter dem Rücken angelegt werden und optional mit Fußschellen und weiteren Sicherungsmitteln wie einer Bauchkette kombiniert werden können.
Es existieren unterschiedliche Gründe, die zu einer Fesselung führen. Häufig ist nicht nur ein einzelner Grund die Ursache für die Fesselung, sondern eine Kombination aus mehreren Gründen.
Die Fesselung soll verhindern, dass die gefesselte Person anderen Personen Schaden zufügt.
Weiterhin wurden und werden Personen vor der Durchführung von Körperstrafen häufig zur weitgehenden Bewegungsunfähigkeit gefesselt, beispielsweise bei Auspeitschungen oder der Bastonade die jeweils in einigen Ländern noch heute von der Justiz angewendet werden. Hier dient die Fesselung zur Bewegungsunfähigkeit auch dem Schutz der betreffenden Person, da durch unwillkürliche Bewegungen während der Ausführung der Körperstrafe aufgrund des Schmerzreizes die Ausführung ansonsten unpräzise zu werden droht. Hierbei könnten nicht vorgesehene Bereiche des Körpers getroffen und ungewollt behandlungsbedürftig verletzt werden, welches durch die stringente Fesselung verhindert wird. Auch beim Vollzug der Todesstrafe werden die Verurteilten in der Regel vorher gefesselt.
Die Fesselung ist in einem bestimmten Entwicklungsstadium ein beliebtes Spiel unter Kindern. In Rollenspielen wie Cowboy und Indianer oder Räuber und Gendarm fesseln sich Kinder gegenseitig und lernen dabei (je nach Rolle als Gefesselter oder Fesselnder) die damit verbundenen Gefühle kennen (Machtausübung, Machtlosigkeit, Demütigung).
In der Tradition mancher Pfadfindergruppen kennt man das Pflöckeln oder Pflocken. An vier in die Erde geschlagenen Holzpflöcken werden hierbei die ausgestreckten Arme und Beine des „Gefangenen“ mit Schnüren befestigt, so dass dieser zwar relativ bequem liegen, sich aber kaum oder gar nicht bewegen kann. Aus pädagogischer Sicht ist diese Tradition umstritten. [10] [11]
Betrügerische Spiritisten ließen sich bei in Dunkelheit abgehaltenen Geisterbeschwörungen fesseln, um scheinbar Manipulation der verursachten Phänomene auszuschließen. Dennoch konnten sie durch raffinierte Tricks die Fesseln umgehen und etwa Klopfzeichen geben oder telekinetische Effekte vortäuschen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten Zauberkünstler hieraus das Genre Entfesselungskunst, bei der sich der Künstler unter Testbedingungen fesseln lässt, diese jedoch durch Techniken und Tricks überwindet. Der vielseitigste und bekannteste Entfesselungskünstler war der Showman Harry Houdini .
Das Anlegen einer Fessel wird in der Regel von der gefesselten Person als Akt der Unterwerfung unter fremde Machtausübung unter Verlust jeder Verhandlungsposition empfunden. Diese wird hierbei gegen ihren Willen durch Einsatz von unmittelbarem Zwang und/oder psychischem Druck spürbar in den Umstand totaler Kontrolle und Machtausübung durch andere Menschen versetzt.
Soweit die zu fesselnde Person tätlich um die Erhaltung ihrer Bewegungs- bzw. Fortbewegungsfreiheit ringt, findet mit dem handgreiflichen Brechen des geleisteten Widerstandes und der mit der Fesselung abschließenden Überwältigung der Person eine faktische Unterwerfung statt und ein steiles Machtgefälle wird geschaffen. Die angelegten Fesseln stellen hierbei nicht nur das Ergebnis, sondern auch eine Ausdrucksform der durchgesetzten Macht gegenüber der Schwächeposition dar und zwingen die gefesselte Person spürbar und sichtlich in die Lage nachhaltiger Wehrlosigkeit und Fremdbestimmung. Bei Versuchen der gefesselten Person, weiterhin oder erneut um ihre verwirkte Freiheit zu ringen, setzt sich die zunächst handgreiflich durchgesetzte Machtausübung in Gestalt der Fesselung wirksam und nachhaltig fort, da diese Versuche regelmäßig scheitern und die verlorene Bewegungsfreiheit gerade nicht durch eigene Willensbetätigung zurückerlangt werden kann. Vielmehr wird in diesen Fällen häufig seitens der die Oberhand ausübenden Person(en) die Fesselung bis zur praktisch vollständigen Bewegungsunfähigkeit der gefesselten Person ausgeweitet, welches die Wirkung der Machtdemonstration zudem weiter verstärkt.
Verhält sich die zu fesselnde Person kooperativ, stellt deren Duldung bei üblicherweise entgegenstehendem inneren Willen den sinnbildlichen Ausdruck des unterworfen seins und des Anerkennens der bestehenden Macht der fesselnden Person dar. Hier wird die zu fesselnde Person durch die zumeist begründete Erwartung vor nachteiligen weiteren Folgen dazu gebracht, gegen ihren eigentlichen Willen die zu fesselnden Gliedmaßen wie Hände oder Füße der Fesselung durch die machtausübenden Person(en) preiszugeben und keinen äußerlichen Widerstand zu leisten.
Soweit wie in vielen Fällen keinerlei Versuche von tätlicher Gegenwehr unternommen werden, setzt sich auch in diesen Fällen die tatsächliche Unterwerfung der Person in der Schwächeposition in Gestalt der Fesselung fort. Die gefesselte Person ist sich der Unüberwindbarkeit der Fesseln in diesem Fall umfänglich bewusst und sie wird durch das dauernde Spüren der Fesseln sowie die unnatürliche Bewegungseinschränkung immer wieder von Neuem an ihre Unterlegenheit und Machtlosigkeit erinnert. Die Angst vor weiteren nachteiligen Folgen, die die gefesselte Person selbst nicht abwenden kann, wird hierdurch ständig aufrechterhalten. Somit leistet sie weiterhin keinen Widerstand und verhält sich kooperativ. Auch hier dient die Fesselung als Ausdrucksform tatsächlich bestehender Macht gegenüber der sich faktisch unterwerfenden Person.
Seitens der fesselnden Person wird der Vorgang entsprechend gegenläufig empfunden, hier verleiht das Anlegen der Fesseln an einen in tätlicher Handlung überwältigten oder sich ergebenden und fügenden Menschen das Gefühl von realer Machtausübung und Überlegenheit und löst einen psychologischen Belohnungsmechanismus aus. Diese realen Eindrücke setzen sich auch im Umgang mit bereits gefesselten Menschen fort, auch hier findet sich ein deutliches Gefühl von Überlegenheit und Macht bereits in dem Wissen, theoretisch ungehindert Handlungen an der gefesselten Person gegen deren Willen vornehmen oder dieser sogar Leiden, in extremen Fällen wie Geiselnahmen bis hin zur Tötung, zufügen zu können.
Das erzwungene Tragen von Fesseln wird von den meisten Personen in regulären gesellschaftlichen Situationen als Demütigung sowie herabsetzend und ehrenrührig empfunden.
Die gegen den Willen der betreffenden Person angelegten Fesseln stellen in diesem Zusammenhang ein unmittelbar spürbares und für außenstehende Personen sichtbares Sinnbild des gebrochenen Willens der gefesselten Person dar, sowohl beim Anlegen als auch beim anschließenden Tragen.
Der teilweise oder vollständige Entzug der Bewegungsfreiheit mit der damit verbundenen Machtlosigkeit und dem Gefühl des wehrlosen Ausgeliefert- und Unterworfenseins gegenüber Handlungen fremder Personen geht in der Regel mit einer starken psychischen Belastung und hohem Leidensdruck einher. Dies ist umso mehr der Fall, da im Einzelfall durch fremde Personen aufgezwungene Handlungen oder Duldungen in praktisch allen Fällen den eigenen Interessen der gefesselten Person in drastischer Weise zuwiderlaufen. Somit führen bereits die ständig präsenten dahingehenden Befürchtungen zu einem hohen Leidensdruck, ohne dass es konkreter repressiver Handlungen bedarf.
Teilweise werden Personen daher gefesselt, um sie einzuschüchtern, zu entmutigen sowie deren Willen zu brechen und so z. B. Geständnisse zu erpressen, Informationen zu entlocken oder die überwältigte Person gefügig zu machen. Die Fesselung schafft hierbei für die gefesselte Person ein geradezu erdrückendes Machtgefälle, da ihr Wohlbefinden objektiv umfänglich vom Interesse und ausgeübten Willen anderer Personen abhängig ist. Ihr selbst verbleibt keinerlei Entscheidungsspielraum selbst in persönlichen oder intimen Angelegenheiten und keinerlei abgegrenzte und geschützte Privatsphäre.
Das allgegenwärtige Wissen der gefesselten Person, dass in ihrer Situation fremde Menschen die praktisch unbeschränkte Macht besitzen, ihr empfindliches Leiden zuzufügen, ohne dass sie selbst in der Lage wäre, dieses auch nur im Ansatz zu verhindern, nimmt sehr häufig einen nachhaltigen Einschnitt in das Selbstbewusstsein und Selbstbild der Betroffenen vor.
Hiervon erholen sich viele auch nach Beendigung des Zustandes nur schrittweise, häufig bleibt das Selbstbewusstsein auf Dauer angeschlagen. Im Fall von Strafgefangenen, die keine Möglichkeit haben, die Erlebnisse zu kompensieren, da diese ständig wiederkehren, tritt an dieser Stelle häufig nach einiger Zeit eine Gewöhnung bis hin zur Akzeptanz der unabänderlichen Situation ein. Ähnliches wird von langjährigen Entführungsopfern berichtet.
Die meisten gefesselten Personen empfinden es als besonders demütigend, in Fesseln der Öffentlichkeit präsentiert zu werden. Dies wurde in früheren Zeiten bei der Anwendung von Ehrenstrafen ausgenutzt, beispielsweise durch das angekettete Stehen am Pranger . Während in Deutschland gefesselte Gefangene nach Möglichkeit vor der Öffentlichkeit verborgen werden, gehört es zur Praxis der Strafverfolgungsbehörden in den USA , dass Verdächtige auf einem sog. Perp walk in Ketten durch die Öffentlichkeit geführt und ihnen nach einer Verurteilung bereits im Gerichtssaal Handfesseln hinter dem Rücken angelegt werden. In einigen Staaten der USA werden Strafgefangene zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen, während derer sie Fußfesseln tragen müssen und hierbei auch von der Allgemeinheit gesehen werden können (so genannte chaingangs ).
Die gefesselte und somit für außenstehende Personen sichtlich der Möglichkeit selbstbestimmter Entscheidungen enthobene Person erleidet hierdurch in vielen Fällen einen nachhaltigen Verlust des gesellschaftlichen Ansehens und Selbstverständnisses, die häufig auf Dauer beschädigt bleiben.
Eine weitere nachhaltige Form der Demütigung ist das Fesseln von teilweise oder vollständig entblößten Personen, die durch ihre Fesseln daran gehindert werden, ihre Blöße zu bedecken.
In gemäßigter Form wird dies in den Vereinigten Staaten von Amerika praktiziert, indem bei aufgenommenen Verdächtigen häufig zunächst die Fußbekleidung beschlagnahmt wird und diese dann die bereits als solche demütigende Aufnahmeprozedur barfüßig über sich ergehen lassen müssen, während sie die meiste Zeit zusätzlich mit Handschellen gefesselt sind. Hierbei haben die Gefangenen keine Möglichkeit, ihre entblößten Füße zu bedecken, sondern müssen diese vielmehr häufig präsentieren, z. B. beim Aufstellen an Linien oder Markierungen. Durch die zusätzlich einschüchternde Wirkung der erzwungenen Barfüßigkeit und der damit einhergehenden ungewohnten Verletzlichkeit und Herabsetzung gegenüber den beschuhten Beamten und zivilen Angestellten lassen sich viele Gefangene wirkungsvoll davon abhalten, ernst zu nehmenden Widerstand zu leisten oder sich feindselig gegenüber den Beamten zu verhalten.
In einigen amerikanischen Gefängnissen ist es in diesem Zusammenhang üblich, während potentieller Konfrontationslagen die Gefangenen zunächst die Fußbekleidung ablegen zu lassen, bevor eine Fesselung durchgeführt wird. Zunächst dient es vordergründig der Sicherheit der Beamten, da auch unwillkürliche Tritte mit bloßen Füßen weniger ernste Verletzungen hervorrufen als unter dem Schutz von Schuhwerk ausgeführte. Weiterhin werden die Gefangenen hierdurch jedoch über die Fesseln hinaus zusätzlich eingeschüchtert und gedemütigt und hiermit von gewalttätigen Handlungen abgehalten.
Personen werden gefesselt, um sie an der Durchführung von Tätigkeiten zu hindern. Beispielsweise fesselt ein Straftäter sein Opfer, um zu verhindern, dass es die Polizei ruft. Oft werden die Opfer zusätzlich geknebelt .
Wie oben dargestellt, wurden und werden im Rahmen von Körperstrafen zu züchtigende Personen für di
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