Familienrichter wegen Maskenurteil angezeigt

Familienrichter wegen Maskenurteil angezeigt

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Per Eilbeschluss setzt ein Familienrichter in Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen aus. Während "Querdenker"-Kreise seinen Mut bejubeln, droht dem Mann nun ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Auch in Bayern befreit eine Familienrichterin ein Kind von der Mundschutz-Regel. Die AfD klatscht Beifall.

Der Richter des Amtsgerichts Weimar, der ein umstrittenes Urteil zur Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen gefällt hat, steht nun selbst im Fokus der Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt seien mehrere Strafanzeigen gegen den Familienrichter eingegangen, sagte Behördensprecher Hannes Grünseisen. Darin werde dem Mann vorgeworfen, sich mit seiner Entscheidung der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. "Wir haben daher einen Prüfvorgang angelegt", sagte Grünseisen. Wie lange diese Prüfung dauern werde, lasse sich noch nicht sagen.

Der Richter hatte in einem von ihm verfassten Beschluss (Az.: 9 F 148/21) im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass alle Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen müssten. Das Urteil war am Wochenende lanciert und massenhaft in "Querdenker"-Kreisen geteilt und als Präzedenzfall begrüßt worden. Das Bildungsministerium geht inzwischen gegen den Beschluss vor. Es hält ihn aus mehreren Gründen für unzulässig. Unter anderem habe der Richter seine Kompetenz überschritten, weil für Entscheidungen zu Hygienekonzepten die Verwaltungsgerichte zuständig seien, argumentierte das Ministerium.

Nach Informationen des MDR liegen dem Verwaltungsgericht Weimar jedoch bereits gleichlautende Klagen vor. Neun Antragsteller hätten auch dort jeweils einen Eilantrag und eine Klage eingereicht. Sie wendeten sich gegen die Allgemeinverfügung des Bildungsministeriums für Schulen und Kindergärten, die unter anderem Corona-Schutzmasken im Unterricht sowie Abstandsregeln vorgibt. Unter den Antragstellern vor dem Verwaltungsgericht ist laut Gericht auch jene Weimarer Mutter, die vor dem Amtsgericht Weimar gegen die Maskenpflicht für ihre Söhne klagte.

Weiteres Urteil in Bayern, AfD für Ende der Maskenpflicht

Auch im oberbayerischen Weilheim befreite ein Familiengericht ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az. 2 F 192/21).

Auch das Kultusministerium wies darauf hin, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten.

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an. Die Richterin bezog sich auch auf Professor Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg. Der Psychologe hatte bereits in der Vergangenheit auf mögliche negative Nebenwirkungen für Schüler hingewiesen.

Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Die AfD im bayerischen Landtag forderte die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese "längst als unsinnig und schädlich erwiesen" hätten.

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