FREUNDSCHAFT. AUF EWIG!

FREUNDSCHAFT. AUF EWIG!

Tierarzt Dirk Schrader

Meine Beziehung als Tierarzt zur Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gestaltet sich seit 1973 schwierig.

Gleiches gilt für die Beziehung zur Tierärztekammer Hamburg, einer Körperschaft Öffentlichen Rechts.

Veterinärdirektor R****, Präsident der Tierärztekammer Hamburg 1973

Er forderte mich in einem amtlichen Ton auf, in seinen Räumen in der Lagerstraße zu erscheinen. Das tat ich und hörte mir an, dass er an mir „ein Exempel statuieren“ wolle. Sein Vorwurf: gesetzwidrige Werbung für meine Praxis (Damals ein schlimmer Vorwurf)

Er legte mir meine Visitenkarten vor, die ein Amtskollege in einem Hundesalon in der Nähe konfisziert hatte um mich bei der Tierärztekammer anzuschwärzen. Das Problem war nur, dass ich diese Visitenkarten dort nicht ausgelegt hatte. Vielmehr war es die Hundefriseurin, die sie in meinem Wartezimmer an sich genommen hatte.

Herr R**** wollte meine Einwendung jedoch nicht gelten lassen, fing an zu schreien und mir Unehrlichkeit vorzuwerfen. Klar war sofort, dass ich mit dem nicht vernünftig reden konnte. Scheinbar hatte er nicht mitbekommen, dass es den Kaiser längst nicht mehr gab und auch Adolf Hitler in unserem Land Vergangenheit war. 

Sein unverschämter Ton veranlasste mich zu sagen: „Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“ Und dann hob ich auch noch den Stuhl hoch, auf dem ich gesessen hatte, ließ ihn so fallen, dass er auseinanderbrach, verließ den Raum und knallte die Tür zu.

Adolf H********

Ein in der Behörde tätiger Tierarzt mit einer eigenen Praxis wurde Tierärztekammerpräsident.

Er erfand den Notfalldienst der Tierärztekammer Hamburg: Eine einzige Praxis sollte in der Millionenstadt Hamburg im Wechsel in der Nacht geöffnet sein. Das Problem war nur, dass die wenigsten Praxen so ausgerüstet waren, dass sie einem echten Notfall gewachsen sein konnten. H********* nannte seinen Notfalldienst „ein Geschenk für die Tierärzte Hamburgs“.

Ich gründete deshalb mit einigen Kollegen, die in einem etwas höheren Niveau der tierärztlichen Leistung angesiedelt waren als das Gros der Kollegenschaft den Tierärztlichen Notdienst Hamburger Tierkliniken.

H******** und auch andere Kollegen innerhalb der Tierärztekammer waren entsetzt und hintertrieben unseren Kliniknotdienst: Einer nach dem anderen kündigte sein Mitmachen auf. Auf einer Kammerversammlung schnauzte der „Vizepräsident“, ein überschwerer Wortgewaltiger aus Harburg herum und drohte mir allen ernstes an, mir die Zulassung entziehen zu lassen „wenn ich so weiter mache..“

Ganz offensichtlich hatte er Rechtsvorstellungen, die man in der Vergangenheit dieses Landes eher verorten würde als in unserer jungen Demokratie.

Dieser Vizepräsident war es aber, der in kleinen Kreisen innerhalb der Tierärzteschaft Hamburgs durchsetzt, dass die Preise für Impfungen und andere Leistungen in die Höhe schossen.

Ich zeigte ihn bei der Kartellbehörde wegen Verstoßes gegen das Kartellgesetz an.

Ergebnis? Haß ohne Ende.

H******** hatte auch ganz eigenartige Rechtsvorstellungen: Die Mutter meiner vier Kinder, berichtete von einem Telefonat. Er hatte sie angerufen: Er wusste, dass sie sich in einer Scheidungssituation befand und wollte von ihr Nachteiliges über mich ausforschen.

Veterinärdirektor K****

Irgendwann stand er im Wartezimmer und begehrte meine Apotheke kontrollieren zu wollen. Es war vielleicht ein halbe Stunde, in der er sich mein Betäubungsmittelbuch ansah. Seit einigen Monaten hatte ich dieses Betäubungsmittelbuch „auf Computer“ umgestellt. Er verabschiedete sich schnell. Nach einigen Wochen erhielt ich einen Ordnungsbescheid der Behörde für Gesundheit über ein Zwangsgeld von 2500 DM.

Begründung: Die Aufzeichnungen seien nicht auf dem amtlichen Vordruck und nicht handschriftlich erfolgt. 

Mein Widerspruch gegen dieses Zwangsgeld führte mich in das Gericht. Der zuständige Richter entschied auf Richtigkeit des Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. 

Zuhause angekommen fand ich den Gesetzestext, der das Führen eines Betäubungmittelbuches mit Hilfe eines Computers seit mehreren Monaten erlaubt. 

Eine Kopie dieses Gesetzestextes schickte ich an das zuständige Gericht – und habe nie wieder etwas von der Sache gehört; bezahlt habe ich auch nicht.

Oft, wenn ich in Timmendorfer Strand bin, fahre ich an der K****straße vorbei und denke an den Typen mit seiner zugestaubten Brille, seiner schmierigen Aktentasche und seinem üblen Mundgeruch.

Hamburger „Hundegesetze“ 

Im Neuen Jahrtausend passierte das mit dem Jungen Volkan. Er wurde von zwei Staffordshire Terriern getötet, obwohl der Besitzer und seine Hunde im Harburger Veterinäramt seit langem als „hochgefährlich“ bekannt waren. Die Gesetze damals hätten völlig ausgereicht, um den auffälligen Hundehalter mit seinen Tieren zu disziplinieren.

Die Hamburger Politik heulte auf und die Parteien überboten sich mit Hetzparolen gegen bestimmte Lebewesen der Gattung Hund. Hunde wurden massenhaft beschlagnahmt und in der Harburger Hundehalle eingesperrt. Ein Hundegesetz, das viele „Rassen“ zu „Gefährlichen Hunden“ machte, wurde mit glühenden Nadeln in der Behörde für Gesundheit gestrickt. Ein mir persönlich bekannter Tierarzt hatte gerade die kommissarische Leitung übernommen. Seinen Namen nenne ich deshalb nicht, weil wir „gut miteinander konnten“. Ich rief ihn an und sagte:

„Was das für eine Scheiße ist, die Sie da veranstaltet haben, das wissen Sie ja wohl selber!“ Er war kleinlaut und entgegnete: „Sie haben ja recht. Aber was soll ich machen? Ich muss doch das tun, was mein Dienstherr mir befiehlt!“

Ja, ich war außer mir und entgegnete: „Das hat Adolf Eichmann in Jerusalem auch gesagt.“ Die Telefonleitung fror ein. Aber ich hatte vergessen zu sagen : ..“bevor man ihn aufhängte“. 

Prozesse gegen die Behörde für Gesundheit

Meine Praxis wurde Anlaufstelle von Verzweifelten, denen man ihren Hund weggenommen hatte, oder wegnehmen wollte. Ein Hamburger Rechtsanwalt hatte sich darauf eingelassen, sie vor dem Verwaltungsgericht zu vertreten – und gewann nahezu jeden Prozess – auch mit meinen „Rassegutachten“. Es herrschte Krieg. Und da war jede Mittel erlaubt: Solange im Gericht die „Meinung“ eines Tierarztes über die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse Gültigkeit hatte, musste die Behörde für Gesundheit jeden Prozess verlieren.

Günter Jauch

In dieser Zeit schickte Günter Jauch ein Team mit versteckter Kamera und einem recht großen Hund in meine Praxis. Das Begehren war schnell klar und ich sagte zu den Leuten, dass sie gleich mein Gutachten bekämen. Und dann war es heraus: Ich hatte den mitgebrachten Hund als Boxer-Labrador „eingeschätzt“. Einer der Leute outete sich als Journalist und wurde laut: Wie ich es wagen könne, einen solchen Hund als harmlosen Boxer-Labrador einzuschätzen. Mir wurde mulmig und es war klar, dass Günter Jauch diese Begegnung in seiner Sendung am nächsten Tag „verwenden“ würde. Also schrieb ich ihm ein Fax mit der Aufforderung, mich an seiner Sendung teilnehmen zu lassen. Er ging darauf ein und schickte mir ein Flugticket. 

In einer Runde saß neben mir ein Professor der Verhaltenskunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der mir vor laufender Kamera vorwarf „bei Rot über die Kreuzung gegangen zu sein“. Jauch griff das auf und frage mich, wie es sein könne, dass ich in weniger als einer Minute eine Rasseinschätzung vornehmen konnte. Als Antwort bekam er: „Herr, äh“ (er ergänzte: Jauch und der Saal brüllte vor Lachen) „ich esse schnell und denke schnell“. Das fand er wohl nicht so lustig und zeigte seine Filmchen über „grimmige Hunde“ und deren Opfer. 

In der Samstagsausgabe des Hamburger Abendblattes entdeckte mein Frau auf der Titelseite die Überschrift: Tierarzt fälscht Rassegutachten. In dem Artikel tobten sich Hamburger Politiker aus, die mir zusammen mit dem dem Oberheini des Kinderschutzbundes die Approbation entziehen wollten. Die damalige Tierärztekammerpräsidentin blies mit zur Jagd: Sie wolle mein Verhalten „berufsrechtlich überprüfen lassen“. 

In meiner Gegendarstellung, auch abgedruckt, konnte man lesen: „Ich befinde mich auf dem Boden des geltenden Rechts.“ Aber der Oberstaatsanwalt äußerte sich auch: Er werde gegen mich ermitteln.

Ermittelt haben sie. Und tun es noch heute? Der Großmäuligkeit beider folgte: Nichts.

Chico

Dieser ungewöhnlich liebe und zutrauliche „Staff-Mix“ sollte seiner Besitzerin, einer Hamburger Krankenschwester, weggenommen werden, weil er eben so aussah wie...

Sie war verzweifelt und fragte um Rat: Ich habe ihn aufgenommen und ihm Asyl gewährt.

Prompt erschient ein Amtstierarzt mit „großer Gefolgschaft“ in der Praxis , um Chico zu beschlagnahmen. „Runter vom Hof oder es gibt aufs Maul“ war die Antwort. Das war´s dann.

Chico lebte unbehelligt in meiner Familie und das stand dann auch noch im Abendblatt.

Der liebe Kerl wurde irgendwann von seiner Besitzerin abgeholt, die mit ihm nach Dresden verzog, wo beide keine Repressalien zu erwarten hatten. Die Gute sandte mir dann immer wieder zu Weihnachten einen Stollen. Chico verstarb irgendwann in hohem Alter ohne jemals wieder von einer Behörden-Soldateska behelligt worden zu sein.

Wolfgang P*********

Er war der „Sonny Boy“ der Hamburger Politik. Als Leiter des Hamburger Tierschutzvereins spielte er plötzlich eine enorm wichtige Rolle. Und die genoss er. Der kleine Mann mit erhöhten Schuhabsätzen und einem der teuersten Mercedes-Benz-Limousinen, nahm die beschlagnahmen Hunde (natürlich gegen richtig Knete) im HTV auf – und ließ sie dann irgendwie verschwinden. Und es kamen immer neue Lieferungen. Und immer neue Abgänge – wohin wusste nur er. 

Irgendwann, trotz aller Freundschaftsbekundungen, sah ich, was er trieb und zeigte ihn an. Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Die Kripo ermittelte und frage mich über ihn aus. Und dann schrieb ich ihr, dass er mich irgendwie an Amon Göth erinnert: Amon Göth, der Herr über Leben und Tod im Konzentrationslager Plaszow. Das fand P********* nicht witzig und zeigte mich an. Ein Strafbefehl über 6000.- Euro flatterte ins Haus. 

Mein Widerspruch, verhandelt im Hamburger Strafjustizgebäude, geriet zur Farce: Der Einzelrichter, ständig damit beschäftigt, sich die überlangen Haare aus dem Gesicht zu streichen, tobte: Natürlich sei das eine Beleidigung! 

Im Saal saßen grinsend: P********* mit Anwalt, die Hamburger Tagesblätter BILD und Hamburger Abendblatt – und etliche Vertreter der Behörde für Gesundheit und der Tierärztekammer.

Bei einem herumbrüllenden Richter und der sich aufbauenden fiesen Atmosphäre glaubte ich keine Chance zu haben und beendete die Sitzung durch Weggang. Die Staatsanwaltschaft erlaubte mir die 6000,- Euro in monatlichen Raten zu bezahlen und meine Praxis war schlagartig ständig übervoll. Man kann diese Historie noch heute im Internet lesen. 

Warum die Hamburger Justiz Wolfgang P********* an der „nächsten Straßenecke“ den Prozess machte, verdanken wir einer mutigen Tierhalterin, die ihr Vermögen dem HTV geschenkt hatte. Es kam heraus, dass unser kleiner Wolfgang P********* sich maßlos an den Spenden für den Verein bereichert hatte. Warum dann in der Verhandlung gegen ihn wegen Untreue und Betrugs die Öffentlichkeit ausgesperrt wurde, ist nur zu ahnen: Seine politischen „Freunde“ hatten ganz offensichtlich Angst, mit in den Abgrund gezerrt zu werden. Sie konnten schnell das Gericht überzeugen, dass „ der Gute Ruf der Hamburger Politik“ auf dem Spiele stand. Vergehen gegen das Tierschutzgesetz? 

Nö. In Hamburg ist dieses Gesetz doch höchstens ein Brief an den Weihnachtsmann.

Urteil: Auf Bewährung. P********* hat ja „Gutes“ für Hamburg geleistet.

Die Kripo ermittelt mal wieder

Mehrfach rief mich zwischenzeitig die Wasserschutzpolizei an:

Die Frage war immer gleich: Sie sind angezeigt worden. Stimmt es, dass Sie Chips bei Hunden entfernen?

Meine Antwort: „Ja, wenn die kaputt sind.“

Zähneknirschen? Ich glaubte es manchmal zu hören.

Zwischenzeitig hatte die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz erlassen, nachdem das Ändern, also das Fälschen einer Identität eines Hundes strafbar sei. Eine Lex Schrader, wie man mir zutrug. 

Kollege Siviu T*****

Kürzlich konnte man im Deutschen Tierärzteblatt lesen, dass er pensioniert wurde. Ein Satz hat sich mir eingeprägt: „Er war ein sehr gewissenhafter Tierarzt.“

Silviu T. war jahrzehnte lang „Die Zuständigkeit“ in der Behörde für Gesundheit, wenn es um arzneimittelrechtliche Fragen ging. Das AMG (Arzneimittelgesetz), eine Horrorlektüre für jeden Arzt oder Tierarzt, hatte er zu „seinem Baby“ gemacht. Wenn es Fragen gab: Silvio T*****.

Irgendwann tauchte er in der Praxis auf, sehr freundlich und zugewandt und wollte wissen, was es mit dem von mir hergestellten Arthridonum H auf sich habe, eine Rezeptur, die ich in Israel geklaut hatte. Er nahm zwei Dosen mit, bezahlte sie nicht – gehört habe ich davon nichts mehr bis - 

er mir eine Ordnungsverfügung mit der Androhung von 10.000.- Bußgeld zusandte. Er hatte meine webseite www.kritische-tiermedizin.de entdeckt und sie nach Vergehen gegen das AMG durchforstet. Ultimatv forderte er mich auf diverse Texte zu löschen, die sich mit Chlordioxid, Dimethylsulfoxid, Natriumhydrogenkarbonat und anderem befasste. Hierfür setze er mir eine Frist und schaute täglich, ob ich diese Texte auch gelöscht hatte.

Sein Rechtsgrund: Berichte über diese Substanzen seien Werbung und machten sie automatisch zu „Werbungsarzneimitteln“. Und da Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel ein Vergehen gem. AMG sei, wäre eine Androhung einer so hohen Geldbuße rechtens. 

Natürlich habe ich meine IT-Beauftragte gebeten, den Wünschen von T. sofort nachzukommen. Nach Fristablauf entdeckte er dennoch Texte, in denen diese Substanzen vorkamen. Es muss für ihn ein Fest gewesen sein, so wie Weihnachten und Ostern zusammen, als er den Rechtsgrund für das Bußgeld von 10.000.- Euro noch fand. 

Auf den Fluren der Behörde war er der Held - Schulterklopfen und Belobigungen. ..

Er setzte auch einen Gerichtsvollzieher in Gang. 

Eine sofortige Beschwerde beim Verwaltungsgericht brachte für ihn jedoch Ernüchterung: Ein Bußgeld von 10.000.- sei unangemessen, überdies seien meine Veröffentlichungen keine Werbung, denn Werbung hätte etwas mit Verkauf zu tun. 

Gemäss Streitwert von 10.000.- Euro musste die Behörde meinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen.

Bei psiram.com kann man lesen, dass ich 100.000.- Euro Strafe zahlen musste und inzwischen vor dem EuGH klage.

Es wurde aber noch lustiger: 

Silviu T***** hatte mitbekommen, dass ich die Chlordioxid-Therapie befürworte und schloss daraus messerscharf, dass ich MMS kaufen und als Tierarzt verkaufen würde, was ja nach der Warnung des BfR nach § 5 AMG ein schwerer Verstoß sei. Er zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg an. Morgens kamen dann mehrere Polizeibeamte in die Praxis und auch zu mir nach Hause.Sie suchten gem. richterlichem Durchsuchungsbeschluss MMS – und fanden nichts.

T***** und seinen Adlatus H********** habe ich dann wegen falscher Anschuldigung angezeigt, von der Justiz jedoch nichts mehr gehört. Man kann diese Anzeige tatsächlich im Internet bewundern.

Die Tierärztekammer trat auf den Plan und sandte mir einen Bußgeldbescheid wegen Vergehens gegen § 8 Berufsrecht an: Ich hätte das Wirken und die Person von 2 Tierärzten geschmäht. 500 Euro Rüge.

Meinem Widerspruch im Berufsgericht gab Richter Gramm statt. Das war keine Beleidigung von Kollegen.

Nach Ablauf von 5 Jahren trat in meiner Sache Verjährung ein. Die staatsanwaltliche Akte,. die mein Rechtsanwalt einforderte, liest sich wie wenn Hauptschüler versuchen Mathematikabiturarbeiten zu korrigieren. Man muss es sich einmal vorstellen: ein Polizeikommissar war 2,5 Jahre damit beschäftigt, das Arzneimittelgesetz zu begreifen um es zu meinem Nachteil auszulegen. Das musste schiefgehen.

Die Behörde für Gesundheit blieb jedoch nicht untätig: Mich erreichte ein Ordnungsbescheid, dass ich kein Chlordioxid in unserer Praxis herstellen und abgeben darf. 

Diesen Bescheid hat mein Anwalt angefochten, jedoch um wenige Tage zu spät, denn die Frist für eine Klageinreichung beim Verwaltungsgericht war abgelaufen. Da kennen die Richter verständlicherweise keine Gnade. Nachzulesen in meinem Buch, das inzwischen als Bestseller auf dem Markt ist: (Keine) Menschlichkeit in der Tiermedizin.

Inzwischen quillt das Internet über von positiven Therapieberichten über Chlordioxid nach Schrader und Tierhalter kommen aus dem gesamten deutschsprachigen Mitteleuropa zu uns in die Praxis. Genau deshalb. 

Schließlich erreichte mich kurz vor einem Weihnachtsfest ein kleiner Gruß der Behörde für Gesundheit. Man untersagte mir (uns) das DMSO und anderes zu erwerben und es anzuwenden. 

Nach unserem Widerspruch habe ich nichts mehr gehört und den Absender, einen Veterinäroberrat wegen Amtsmißbrauchs angezeigt. Schließlich verwenden wir DMSO als organisches Lösungsmittel, um Endoskope zu reinigen.

Auch davon habe ich nie wieder etwas gehört.

3 Tierärztinnen im Dienst der Gesundheitsbehörde

Im Jahr 2015 standen sie plötzlich in unseren Warteräumen und begehrten unsere Apotheke zu überprüfen. Es war eigentlich keine unangenehme Begegnung, denn die Überprüfung unseres Betäubungsmittelbuches ging in Ordnung. Eine von ihnen, eine kleine dicke Person, hat sich maßlos am Kopf verletzt, als sie gebückt in einem Regal etwas suchte und nicht mitbekommen hatte, dass eine Glastür über ihr offen war. Das tat uns natürlich sehr leid.

Die Verabschiedung war auch kollegial freundlich, aber ich bemerkte die roten Flecken am Hals der Wortführerin.

Es gab dann einen Bescheid, der bei uns Verwunderung auslöste: Unsere Behandlungsräume sind absolut getrennt von den Warteräumen. Niemand kann ohne Aufforderung eintreten. Dafür sorgen Schlösser. Die Tierärztinnen behaupteten jedoch, dass Kunden jederzeit Zugriff zu unseren Arzneiregalen hätten, was nach dem AMG nicht statthaft sei. Sie fanden natürlich auch einige abgelaufene Arzneimittel, die jedoch ständig aussortiert und in einen Asservatenschrank gelegt werden. 4 bis 5 Seiten Blödsinn, leicht zu widerlegen.

Meinem Widerspruch folgte die Ablehnung des Widerspruchs. Na klar. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht mündete in einer Verhandlung vor Ort, wo sich der Richter von den Unsinnigkeiten der Anwürfe überzeugte. Er schlug vor, die Angelegenheit zu Kosten von 70 Euro für jede Partei zu „beerdigen“.

Anwesend war auch der Adlatus von T*****, jener Ludger H**********, der schwitzend und aus dem Mund übel riechend der Verhandlung in der Praxis folgte. Ich habe ihm geraten mal mit Chlordioxid zu gurgeln.

2 Tierärztinnen und ein Apotheker im Dienst der Behörde für Gesundheit

Nach 5 Jahren endlich standen 3 Abgeordnete der BfG im Wartezimmer. Es war Coronazeit, sie kamen zu dritt und hatten übergroße Gesichtsmasken, die jede Verständigung verunmöglichten. Der Apotheker fing an in den Warteräumen zu fotografieren, was er denn auch bei der Begehung in der Praxis tat. Dabei transportierte er 3 übergroße Taschen mit sich herum, was die Vermutung nahelegte, dass er unter einer Brücke wohnt und kein Zuhause hat. 

Alle drei stürzten sich auf die Schränke in den Behandlungsräumen, wobei anzumerken ist, dass mein Sohn Steven den Apotheker rausgeschmissen hat, indem er dessen Habseligkeiten auf den Parkplatz brachte. Das Betäubungsmittelbuch wurde durchgeblättert. Eine Tierärztin wollte die Personalunterlagen sehen und blätterte konfus in einem Aktenordner herum. Was wollte sie da finden? Was war ihr Auftrag?

Schließlich wurde die Atmosphäre erträglicher und man verabschiedete sich freundlich mit ohne Händedruck. 

Das Ergebnis: Es erreichte uns am 18.9.20 ein Bescheid der Behörde über eine „anlaßbezogene Apothekenkontrolle“ mit völlig unsinnigen und leicht zu widerlegenden Inhalten. Kern der Aussage: Bei anlaßbezogenen Kontrollen muss der Kontrollierte die Gebühren zahlen.

Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt, der natürlich abgelehnt wurde und natürlich auch kostenpflichtig sein soll. Und nun steht mal wieder ein Gang in das Verwaltungsgericht an und wahrscheinlich treffen sich Richter und Parteien wieder in der Praxis.

Inzwischen erreichte uns ein Bescheid der Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg.

Der Herr Apotheker hatte uns dort angezeigt mit dem Hinweis, wir würden Videos von unseren Patienten anfertigen. Diese ungeheuerliche Anschuldigung war leicht zu widerlegen. Sie zeigt jedoch, mit welchem Ansinnen die Behördenvertreter die Praxis betreten hatten: Irgendwas wollten sie finden. Und wir sollten ihr sinnfreies Tun auch noch bezahlen. 

Tierärztekammer Hamburg macht mobil

Aktuell erreichten mich zwei Rügen der Tierärztekammer Hamburg.

In der einen über einen Bußgeldbetrag von 1000.- Euro wird mir Werbung für eine nicht bewiesene Therapie bei COVID-19 Erkrankungen vorgeworfen. Den Text kann man im Internet nachlesen: Tierärztliche Praxis in Zeiten von COVID-19.

Die andere Rüge bezieht sich auf einen Text, auch nachzulesen im Internet: (Tier)Medizin am Abgrund. Da meinen irgendwelche Tierärzte, ich hätte sie beleidigt, was nach § 8 nicht statthaft sei. Bußgeld. 500 Euro.

Nun denn, aufi geht’s mal wieder...


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