FREISPRUCH IM MORDPROZESS UM ERSCHOSSENEN POLIZISTEN IM SAARLAND

FREISPRUCH IM MORDPROZESS UM ERSCHOSSENEN POLIZISTEN IM SAARLAND
️ Im Mordprozess um den Tod eines Polizisten im Saarland ist der Angeklagte Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer ordnete stattdessen die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.
Nach den Feststellungen des Gerichts gab der Angeklagte mehrere Schüsse auf den Polizeioberkommissar Simon Bohr ab, der dabei tödlich verletzt wurde. Die Schüsse trafen unter anderem Hals, Brust, Rücken und Kopf.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Tat im Zustand erheblicher psychischer Beeinträchtigung erfolgt sei. In solchen Fällen kann nach deutschem Strafrecht eine Schuldunfähigkeit vorliegen, die eine Verurteilung wegen Mordes ausschließt und stattdessen eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung vorsieht.
Kommentar:
Hier ist es besser, keinen Kommentar abzugeben, da die Grenze zur Strafbarkeit sehr schnell überschritten sein könnte.
- ABO:
Quelle: Telegram "MeineDNEWS"
