Spritzenzwang - Wofür stimmen Sie?

Spritzenzwang - Wofür stimmen Sie?

Volkssstimme

Mitteilung an Abgeordnete - Die Impfpflicht ist eine Straftat gegen das Leben von Millionen Menschen - es gibt keine Straffreiheit von Totschlag nach § 212 - auch nicht nach Mandatsende!


Sehr geehrte Abgeordnete,

in diesen Tagen im März 2022 liegt es an Ihrem Votum, ob eine allgemeine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinjektion mit mRNA-Substanzen verabschiedet wird.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Tatsachen lenken - die im nächsten Schritt strafrechtliche Folgen für Sie persönlich haben werden:

1. Die mRNA-Substanzen aller Hersteller befinden sich in der Experimentierphase, was bedeutet, dass weder deren Wirksamkeit, Sicherheit, noch deren Zusammensetzung, deren gesundheitliche Auswirkungen - v.a. der Schädigungen - bisher vollumfänglich und wahrheitsgetreu dokumentiert sind. Es handelt sich um ein Menschenexperiment globalen Ausmaßes, denn die mRNA-Stoffe werden - wie aus Unterlagen von Pfizer und Moderna hervorgeht, erstmals an Menschen erprobt. Es sind "First-in-Human-Trials"(1).

2. Es ist ein unfassbarer Skandal, dass die Zusammensetzungen der Spritzeninhalte geheim gehalten werden, und somit weder ein Arzt, Patient oder sonstwer vollumfängliche Informationen hat, was den Menschen injiziert wird - mit unbekannten Risiken. Auf Grundlage der "bedingten Zulassungen" ist es möglich, Versuche zu unterschiedlichen Zusammensetzungen und Dosierungen parallel zum Live-Menschenversuch zu machen, wovon die Hersteller Gebrauch machen. Das bedeutet auch, dass Gesundheitsschäden kurz-, mittel- und langfristig billigend in Kauf genommen werden.

#impfenistmord


3. Die vom RKI in den "Impfempfehlungen" aufgelisteten Substanzen sind allesamt ebenfalls in der Experimentierphase, wovon sich jeder auf www.clinicaltrials.gov (2) überzeugen kann. Keine einzige "Impfempfehlung" basiert auf einer fundierten Studienlage, sondern das Gegenteil ist der Fall: Das RKI empfiehlt den Menschen exakt jene mRNA-Stoffe und Kombinationsimpfungen, die gerade in den Studien ausgetestet werden. Von "Zufall" kann man da nicht ausgehen. Es wirkt geradezu so, wie wenn das RKI Teilnehmer für Studien rekrutieren würde mit seinen "Impfempfehlungen", und jene, die der "Empfehlung" Folge leisten, unwissentlich an einem Massen-Menschenexperiment teilnehmen. Bekannt ist, dass das RKI auf der Sponsorenliste von Bill Gates zu finden ist (3) und Gelder erhält , und somit als eine interessensgesteuerte Vereinigung betrachtet werden muss, die sich nicht dem Dienste der Menschen verpflichtet sieht. Die gegebenen RKI-Empfehlungen kann man aus obigen Gründen als medizinisch unfundiert erachten, denn die Experimente laufen gerade jetzt während Sie diese Zeilen hier lesen und noch einige Jahre weiter.

Zahlungen Bill Melinda Gates Foundation an das RKI 2019 und 2021

Was der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt ist, ist die Tatsache, dass im Robert-Koch Institut ein Hochsicherheitslabor Sicherheitsstufe 4 untergebracht ist, wo u.a. mit höchst gefährlichen Erregern und zur Gentechnik geforscht wird - man kann es auch als "Biowaffenlabor" bezeichnen.(4)

4. Es gibt inzwischen über 1000 Untersuchungen von Wissenschaftlern, die nicht von "interessierten Kreisen" wie Pfizer, Bill Gates u.a. finanziert sind, die die vielfältig schädigenden Wirkungen der mRNA-Substanzen belegen.(5) Im Übrigen gibt es keine einzige, offiziell angemeldete, finanziell UNABHÄNGIGE Studie, die nicht von interessensgesteuerten Organisationen/Firmen durchgeführt wird!

Aber, sogar die offiziell genannten Zahlen weisen den Anstieg der Todesraten seit Beginn der Impfung aus. Von den unzähligen Impfopfern, die seit der mRNA-Spritze erhebliche gesundheitliche Einschränkungen erlitten haben, ist zwar nur ein Bruchteil in den offiziellen Statistiken zu finden - alleine die bis jetzt bekannten Tatsachen würden es dennoch gebieten, den sofortigen Stopp der Verabreichung der genexperimentellen mRNA-Spritze anzuordnen, um weiteren Schaden am Leben der Menschen zu vermeiden! (6)

5. Die mRNA-Spritze schützt weder vor Corona, woran lediglich 0,2% der Bevölkerung laut WHO in 2020 erkrankten, noch den Nächsten, noch vor Ausbruch einer sonstigen Variante oder Krankheit, das ist inzwischen unzweifelhaft in den Daten und Studien vielfach gezeigt. Daher existiert keinerlei Nutzenwirkung hinsichtlich Abwehr von einem Virus, der angeblich auch noch ständig mutiert, jedoch existiert ein ganz erhebliches Schadenspotential mit möglicher Todesfolge.(7) Das Narrativ, die Impfung "würde vor schweren Verläufen schützen" ist eine unbeweisbare Behauptung, eine Nebelgranate, die gerne geworfen wird, wo doch aus ganz offensichtlichen Gründen nicht die Möglichkeit besteht, das nachzuweisen. Wer kann schon beweisen, dass jemand "ohne Impfung kränker wäre"? Es ist eine inhaltsleere evidenzlose Behauptung ohne Aussagekraft und erinnert an Kaffeesatzlesen oder Glaskugelschauen. Auch diejenigen, die diese Behauptungen in den Raum stellen, haben dafür keinerlei nachvollziehbare Fakten anzubieten.  

Sie, verehrte Abgeordnete, begeben sich nun auf den Pfad, solche gefährlichen, gesundheitsgefährdenden Substanzen als gesetzliche Zwangsmaßnahme für alle Menschen zu beschließen. Sie nehmen hierbei die möglichen Folgen - Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, dauerhafte Schädigungen für Leib und Leben, Schädigungen am ungeborenen Leben bei Schwangeren, Stillenden sowie zukünftigen Generationen billigend in Kauf.

Aus dem jetzt öffentlich zugänglichen Datenmaterial, recherchierbaren Tatsachen über die Schadwirkungen der mRNA-Injektionen an Leib und Leben aller Menschen können Sie sich nicht mehr auf die Position zurück ziehen, "Sie hätten davon nichts gewusst". Es ist Ihre Pflicht, sich über alle einen Sachverhalt betreffenden Informationen zu beschaffen und kundig zu machen, bevor Sie darüber abstimmen. Diese "Ausrede" fällt aus. Sie wissen, dass durch eine Impfpflicht potentiell vielen Millionen Menschen schwerste Schäden an Leib und Leben zugefügt werden - kurz-, mittel- und langfristig - bis hin zum Tod.

Sie begehen eine oder mehrere Straftaten gegen das Leben, wenn Sie mit Ihrer Stimme der Gesetzesvorlage zur Pflichtimpfung zustimmen. Laut § 212 Strafgesetzbuch handelt es sich auch dann um Totschlag, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Taten eines Straftäters - der nicht der Mörder sein muss - und dem Eintritt des Todes eines Menschen besteht. (8)

Mit Abgabe Ihrer Stimme für eine Impfpflicht setzen Sie die Ursache für

a) Eingriffe in die Unversehrtheit des Lebens jedes Menschen in Deutschland;

b) den Zwang zur Teilnahme am globalen Menschenexperiment, was ein gesondertes Kapitel aufgrund der Nürnberger Gesetze darstellt und aufgrund der Schwere des Vergehens im höchsten Maße als "verwerflich" anzusehen ist;

c) machen Sie sich mitschuldig an den Folgen der mRNA-Spritzen und deren vielfältig schädigenden Wirkungen auf Kinder, Erwachsene, Schwangere, alte Menschen bis hin zum Tode.

Die Verjährungsfrist für solche Verbrechen endet nicht mit Auslaufen Ihres Abgeordnetenmandats. Sollten Sie die Gesetze zum Schutz von Leib und Leben nicht präsent haben, erhalten Sie hier eine Erinnerung. Einige seien besonders hervorgehoben:

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch

"Straftaten gegen das Leben StGB §211-§227"

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Damit es sich um einen Totschlag im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Handlung des Straftäters und dem Eintritt des Todes als sogenanntem Taterfolg bestehen.

Mit Ihrem ggf. positivem Votum haben Sie diesen Tatbestand erfüllt - und machen sich mittelbar schuldig an allen daraus resultierenden Schädigungen an Menschen bis hin zum Tod.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Verabreichung einer mRNA-Injektion stellt möglicherweise eine das Leben gefährdende Behandlung dar - und die mRNA-Substanzen sind giftig, wie aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Adjuvantien sowie der Entsorgungshinweise hervorgeht. Auch der Versuch ist strafbar!

§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Ich hoffe, diese Auszüge reichen, um Ihnen die Schwere Ihres Tuns vor Augen zu führen. Zum Schluss möchte ich Sie noch an Ihren Amtseid erinnern:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


Sie wissen, was Sie tun - es gibt keine Ausreden mehr.

Möge Ihnen Gott bei Ihrer Stimmenabgabe beistehen.


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Referenzen:


(1) Am 31.März 2020 erschien der Geschäftsbericht der Firma Biontech 2019 - siehe Seite 76 unten rechts "First-in-Human-Trials":

https://investors.biontech.de/de/static-files/5e4133c2-6e8f-4ca4-8a65-ffa97007d9eb


(2) www.clinicaltrials.gov - Mit Suchbegriffen kann man dort alle offiziell laufenden Studien aller Hersteller finden und einsehen


(3) Bill Melinda Gates Foundation

https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants


(4) RKI Hochsicherheitslabor:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Hochsicherheitslabor/Hochsicherheitslabor.html


(5) Sammlung von knapp 1000 Studien zu "unerwünschten Wirkungen"

https://report24.news/sammlung-von-knapp-1-000-studien-impfnebenwirkungen-beschaeftigen-die-wissenschaft/


(6) Corona - Datenanalyse

www.coronadatenanalyse.de


(7) Anlage 1: Wirksamkeit der Covid-Impfungen

https://7argumente.de/anlage-1/


(8) Gesetze im Internet - Dejure.org - §211-227 dort abrufbar

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html



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