Ex-Schüler muß seine Lehrerinnen bedienen

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Ex-Schüler muß seine Lehrerinnen bedienen
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Amtsgericht urteilt über Sexattacke am Bielefelder Abendgymnasium
Weil er sich eingebildet hatte, seine Lehrerin (44) würde mit ihm flirten und das mit dem Tragen enger Kleidung unterstreichen, wollte ein ehemaliger Schüler (31) des Bielefelder Abendgymnasiums die Frau zum Sex drängen. Der Übergriff geschah nach Unterrichtsende in einem Klassenraum. Nun hat das Amtsgericht den Mann verurteilt.
„Wenn eine Frau eine enge Hose oder ein enges Kleid trägt, ist dass keine Aufforderung, von Ihnen angefasst zu werden. In diesem freien Land kann sich jede Frau kleiden wie sie will.“ Mit diesen deutlichen Worten beendete am Freitag Amtsrichterin Dr. Larissa Misera einen Prozess wegen sexueller Belästigung. Die Sätze galten dem Angeklagten, einem Ex-Schüler (31) des hiesigen Abendgymnasiums.
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Erstellt: 15.06.2010 Aktualisiert: 15.06.2010, 10:53 Uhr
Bremen - Ein 21 Jahre alter Mann steht seit Dienstag in Bremen vor Gericht, weil er seine frühere Lehrerin aus enttäuschter Liebe ermordet haben soll. Er ist vermutlich nicht voll schuldfähig.
Der junge Mann ist vor dem Landgericht angeklagt, die 35-Jährige kurz vor Weihnachten 2009 mit mehr als 20 Messerstichen getötet zu haben. Zuvor hatte er sie monatelang ausspioniert.
Die Lehrerin hatte seit 2006 an einem Gymnasium in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen unterrichtet, das der Mann damals besuchte. Laut Ermittlungen hatte er der Frau signalisiert, dass er eine Liebesbeziehung zu ihr suchte. Die Lehrerin schaltete daraufhin die Schulleitung ein. Im Frühjahr 2009 musste der junge Mann die Schule wegen schlechter Leistungen verlassen. Am Tattag, dem 19. Dezember 2009, steckte er zwei Messer und eine “Holzpistole“ ein und befestigte einen Peilsender an ihrem Auto. Dann lauerte er ihr vor ihrer Wohnung auf. Als sie erschien, verlangte er, sie solle ihn mit in ihre Wohnung nehmen, wo er sie mit einem Katalog unzähliger Fragen konfrontieren wollte. Die Lehrerin wehrte sich und rief um Hilfe. Als ein Passant herbeieilte, stach der Täter mit dem Messer auf die Frau ein. Danach rief er über sein Handy selbst die Polizei.
Der Mann war schon zuvor psychisch auffällig geworden. Die Staatsanwaltschaft geht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.



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Andere Lehrerfreund/innen lasen auch:

Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss - fast alle Lehrer/innen haben solche Mittel schon einmal angewendet, um ihre Schüler/innen zur Ordnung zu rufen. Sie finden hier Hinweise dazu, worauf Lehrer/innen bei der Ankündigung und Realisierung von Strafmaßnahmen achten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden und zwischenmenschlichen Spannungen vorzubeugen.
Jemanden zu bestrafen ist grundsätzlich nur dann ein Vergnügen, wenn man ein/e Sadist/in ist. Ein Blick in die Schulgesetze der Länder zeigt, dass Bestrafung nach Möglichkeit vermieden werden sollte und immer nur als Konsequenz am Ende einer Entwicklung steht, durch die eine pädagogisch sinnvolle Lösung gesucht wird. Einer Bestrafung gehen deshalb als sozialpädagogische Maßnahmen stets erzieherische Gespräche, mündliche Abmachungen u.ä. voraus. Die Bestrafung stellt keinen Versuch der Konditionierung dar, sondern eine letzte Grenze.
Gegenstand dieser Abhandlung ist die Bestrafung von Schüler/innen durch Lehrer/innen - nicht aber der Prozess, der jeder Bestrafung vorausgehen muss.
Jede menschliche Gesellschaft verfügt über Kontroll- und Bestrafungsmechanismen, die i.d.R. in ihren Gesetzen verankert sind (nulla poena sine lege). Gesellschaften ohne solche Gesetze gibt es nur in Utopien oder in archaischen Zonen. Eben solche Gesetze gibt es für das Schulleben (z.B. Schulgesetze).
In der westlich-abendländischen Tradition (und darüber hinaus) bilden die Menschenrechte eine wichtige Grundlage dieser Gesetze, im Grundgesetz der BRD sind sie als die “Grundrechte” formuliert: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, die Menschenwürde ist unantastbar usw. Missachtet eine Gesellschaft bei der Auslegung der Gesetze die Menschenrechte (wie z.B. die USA im Kampf gegen den Terror), führt das stets zu Protesten.
Auch in der Schule gelten solche Gesetze und ihre Einschränkungen. Im Lehrerfreund-Beitrag Hausaufgaben/Referate aus dem Internet: Gegenstrategie für Lehrer/innen werden u.a. Sanktionen für das Abschreiben von Hausaufgaben vorgeschlagen (Sechsen, Elterngespräche usw.). Der Bildungswirt schreibt in einem Kommentar dazu:
Der Schüler erscheint hier als Gegner, dem man auf die Schliche kommen muss. [...] Mit neuen Lernkulturen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, einem reflektierten Lehrer-Schüler-Verhältnis hat das nichts zu tun.
Damit skizziert er eine (höchst wünschenswerte) Idealvorstellung, die in der Realität nur selten anzutreffen sind. Bestrafungsmaßnahmen in der Schule sind bisweilen unumgänglich. Sie müssen in jedem Fall den oben skizzierten Anforderungen genügen. Damit dürfen schulische Strafen in keinem Fall körperlich oder seelisch verletzend sein.
Bestrafung als pädagogische Maßnahme zur charakterlichen “Erziehung” des Menschen gilt heute nicht mehr als adäquates Erziehungsmittel, da die Auswirkungen von Bestrafung multipel und unkalkulierbar sind (weiterlesen: Wikipedia: “Strafe”, Abschnitt “Erziehungswissenschaften” ). In der Schule hat diese Art der Bestrafung einen weiteren Nachteil: Lehrer/innen sind grundsätzlich auch für die Erziehung all ihrer Schüler/innen verantwortlich (Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule). Damit wird bei >100 Schüler/innen pro Schuljahr jeder Unterrichtstag zur Strafexpedition. Es gibt Lehrer/innen, die dieser psychischen Belastung nicht gewachsen sind und die Grenze zwischen pragmatischer und emotionaler Bestrafung überschreiten, was nicht in Frage kommen darf (siehe oben oder hier: Hausaufgaben nicht gemacht - Lehrer schlägt Schüler tot ).
Es ist der Lehrperson daher grundsätzlich davon abzuraten, aus erzieherischen Gründen zu strafen. In schwierigen Fällen kann die Schulleitung Erziehungsmaßnahmen nach den entsprechenden Katalogen in den Schulgesetzen der Länder vornehmen, z.B. Sachsen §39, Baden-Württemberg §90, Hamburg §49 (im eigenen Abschnitt “Maßnahmen bei Erziehungskonflikten”).
Bestrafung als Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung zielt auf eine Optimierung der organisatorischen Abläufe im Schulbetrieb ab, damit alle Schüler/innen während ihres Schulbesuchs möglichst effektiv lernen können. Ziel ist die Sicherstellung von Schul- und Unterrichtsqualität. Diese kann seitens der Schüler/innen beeinträchtigt werden durch
Essen im Unterricht dürfte eine Mischung dieser beiden Ordnungswidrigkeitstypen darstellen.
Die Schulgesetze (z.B. Hamburgisches Schulgesetz (pdf) §49, Hessisches Schulgesetz, §82 , Thüringer Schulgesetz, Abschnitt 8, §51 , Schulgesetz Baden-Württemberg (pdf) , §90) kennen nach den zentralen sozialpädagogischen Maßnahmen (Gespräche, Übereinkünfte, etc.) folgende schulische Strafen (Collage aus den verschiedenen Schulgesetzen):
Die härteren dieser Strafen dürfen nur von der Schulleitung (evtl. in Übereinkunft mit Schulamt o.ä.) verhängt werden.
Nur wenige Lehrer/innen haben in ihrem langjährigen Berufsleben noch nie eine/n Schüler/in des Zimmers verwiesen oder noch nie einen Klassenbucheintrag verfasst, denn im Regelschulbetrieb gibt es hin und wieder Situationen, in denen die Lehrer/in eine Strafmaßnahme durchführen muss. Das ist unvermeidlich.
Schüler/innen akzeptieren Strafen nur dann, wenn sie diese als gerecht wahrnehmen. Durch nicht korrekt durchgeführte Strafmaßnahmen kann sich das Verhältnis zu den Schüler/innen außerordentlich verschlechtern. Um dies zu vermeiden, orientieren Sie sich an den folgenden Tipps.
Obwohl es sich bei der Strafe um einen “aggressiven Akt” ( Wikipedia: Strafe ) handelt, dient sie einem konstruktiven Zweck (z.B. Sicherung der Unterrichtsqualität). Benennen Sie deshalb den Grund für Ihre Strafmaßnahme stets präzise .
Bevor Sie eine Strafe verhängen, müssen Sie diese immer androhen . Die Schüler/in muss die Möglichkeit haben, die Strafmaßnahme zu vermeiden - oder sie billigend in Kauf zu nehmen. Es ist ein trockener Deal zwischen Lehrperson und Schüler/in: “Du kannst die Kreide werfen, kein Problem, aber dann geschieht X.” Kein Grund zur Aufregung.
Wenn Sie eine Drohung aussprechen, müssen Sie sie im Aktivierungsfall konsequent realisieren. Das macht Sie berechenbar und enthebt Sie dem Vorwurf der Willkür.
Regeln sind häufig hilfreich, um zeitraubenden Diskussionen aus dem Weg zu gehen (“Wer sein Deutschbuch zum dritten Mal vergisst, der ...”). Machen Sie klar, dass diese Regeln der Aufrechterhaltung der Ordnung dienen und nicht der Befriedigung Ihrer sadistischen Gelüste. Stellen Sie die Regeln gemeinsam mit der Klasse auf.
Emotionen wie Zorn oder Hass haben bei der Bestrafungsaktion ebensowenig zu suchen wie die Freude und Lust. Wenn Sie die Strafmaßnahme explizit angedroht haben und sie vermeidbar gewesen wäre, dann ist die Bestrafung eine unangenehme Formsache, die sachlich-kühl erledigt werden kann. Geben Sie der bestraften Person gerne den Hinweis, dass die Bestrafung keine persönliche Wertung Ihrerseits darstellt und dass Ihnen die Bestrafung keinerlei Vergnügen bereitet - aber es gibt nun keine Alternative mehr.
In Situationen, in denen Ihr Puls vor Aufregung gestiegen ist, sollten Sie niemals strafen, sondern die Strafe nur ankündigen und erst dann verhängen, wenn Sie wieder bei Verstand sind.
Mit Ihrer Strafmaßnahme wollen Sie die betroffene Schüler/in zur Ordnung rufen - nicht ihm/ihr möglichst viel Leid zufügen . Deshalb müssen Ihre Strafen angemessen und sinnvoll sein. 15 Seiten aus dem Geschichtsbuch abschreiben ist fast nie angemessen und zudem völlig sinnfrei. Das wird bei der bestraften Schüler/in negative Emotionen Ihrer Person gegenüber wecken. Stellen Sie bei Ihren Strafen nach Möglichkeit einen Unterrichtsbezug her.
Durch das Verhängen der Strafe haben Sie das letzte Mittel gewählt. Wenn die Strafe vollzogen bzw. abgegolten ist, beginnt der Prozess von Neuem. Nehmen Sie keine emotionalen Reste mit in die nächste Runde - dieses Recht hat sich die Schüler/in durch das Absitzen oder Ableisten der Strafe verdient.
Als Lehrer/in sollte man Strafmaßnahmen nach Möglichkeit vermeiden und versuchen, Probleme durch Gespräche oder Abmachungen gemeinsam mit dem/der betroffenen Schüler/in zu beseitigen. Das funktioniert in den meisten Fällen, wenn man sich die dafür erforderliche Zeit nimmt und nach wirklichen, dauerhaften Lösungen sucht.
Wer diese Option nicht vollständig ausschöpft, den wird auch eine gerechte und transparente Strafkultur nicht vor destruktiven zwischenmenschlichen Spannungen schützen.
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ich wollte mal nachfragen, ob es pädagogisch wert-bzw. sinnvoll ist wenn ein Kind auf dem Arbeitsblatt vergisst seinen Namen zu schreiben und dafür in der 1. Pause (nur in der darf gegessen werden) in der Aula bleiben muss und bis zu 30x seinen Namen schreiben muss?
Oder, wenn sich aus Blödelei ein Kind verletzt. Der, wegen dem das passiert ist, entschuldigt und alles wieder in Ordnung ist. Der Lehrer aber einen Entschuldigungsbrief (für das verletzte Kind) für den nächsten Tag verlangt. Ist das sinnvoll?
Hallo, ich finde Bestrafungen bei Schülern nicht besonders gut, auch kein Klaps ist in Ordnung. Strafen verletzen Kinder und verschlechtern das Verhältnis. Kinder sind von Natur aus bestrebt, zu kooperieren. Werden sie betraft, erzeugt das Frustration und Hilflosigkeit - und das wirkt sich nachhaltig auf ihre Kooperationsbereitschaft aus. Erfolgt eine regelmäßige Bestrafung, festigt sich Erkenntnis, dass am Ende sowieso immer derjenige gewinnt, der stärker ist und mehr Macht hat. Das weckt bei den meisten Kindern den Wunsch, so oft wie möglich selbst der Machtvollere zu sein. Nicht selten kommt es vor, dass sie dann kleinere oder schwächere Kinder in der Kita drangsalieren, um die eigene empfundene Hilflosigkeit zu kompensieren.
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