Erstaunliche jugendlich Remy braucht einen Hahn
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Erstaunliche jugendlich Remy braucht einen Hahn
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Hühnerrassen und Zucht
Fragen zu Hühnerrassen
Braucht man einen Hahn?
Huhnmama
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Hab da mal ne Frage, habe ja 16 Legehybriden. Muss ich unbedingt einen Hahn haben? Möchte nicht wirklich züchten und dachte wenn dann eher wenn ich das mal möchte Bruteier unterzuschieben.
Was meint Ihr?
Hi,
wenn Du Nachwuchs von Deinen eigenen Hühnern haben willst, brauchst Du natürlich einen Hahn. Ist nun mal in der Natur so: weiblich + männlich = in der Regel Babys .
Wenn Du fremde Eier unterschieben willst, brauchst Du nur zu warten, bis eine Henne gluckig wird und fest sitzt. Dann schnellstmöglich Eier besorgen, den Popo hoch und warten .
Gruß
Nati
quäle nie ein Tier zum Scherz - denn es fühlt wie Du den Schmerz
Huhnmama
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na woran merke ich das sie gluckt. Wenn sie nach dem Ei legen nicht sofort aus dem Nest geht? Dann hab ich gerad 3 davon die sitzen nämlich seit 2 Stunden auf den Eiern.
Aber wo bekomme ich Bruteier her und wäre ein Hahn nicht gut damit die Hühner richtig glücklich sind oder sind die auch ohne hahn glücklich?
und was muss ich bei der Kükenaufzucht beachten.
Mit einem Hahn weiss ich auch deshalb nicht weil ich ja auch Nachbarn habe und hier schon 2 Hähne ganz in der Nähe sind, ob das dann nicht zuviel sind, nagut wir sind hier auf dem land, aber kann ja sein das sich mein dirketer nachbar gestört fühlt.
guido0111
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Hallo
sie glucken wenn sie dauerhaft auf dem Nest sitzen bleiben Tag und Nacht zwischendurch nur zum fressen aufstehen. Legehybrieden sind keine guten brüter ,da gibt es Rassehühner die sehr gut brüten z.b. Brahma
ein Hahn leitet die Herde die Rangordnung wird dadurch geregelt
Bruteier bekommst du bei vielen Züchter da kannst du bei suche biete mal schauen
gruß Stefan
schaut doch mal vorbei www.riesenbrahma.beepworld.de
Toffee
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Hallo Andrea
Ich glaube nicht, daß Hennen ohne Hahn unglücklich sind, sofern eine erfahrene Henne das Kommando übernimmt.
Allerdings ist mir persönlich der Hahn doch sehr wichtig. Es gibt eine Menge schönes Sozialverhalten zu bewundern wenn einer dabei ist, und ich fühle mich für meine Henne doch etwas sicherer mit so einem Aufpasser dabei.
LG
Toffee
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)
Huhnmama
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Nagut ich hab da eine Henne die aufpasst und wenn mein Hund passt auch auf sobald was verdächtiges ist knurrt und bellt sie.
Na ich überlege mir das besser nochmal, vielleicht hole ich mir einfach wieder Junghennen und gut ist. Und so geht es meinen Hühnern ja prächtig, sind gerad alle am Sandbaden im Garten.
Schneewittchen
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Also wir hatten einen guten und von den Hühner geliebten Hahn, der bei der Habichtabwehr wohl leider einen Herzschlag bekommen hat.
Die Hühner sind in dieser hahnlosen Zeit wirklich übel drauf: sie haben gestritten, das Eierlegen reduziert, legen sich immer vor einen hin (wie wenn man sie beglücken sollte ), etc.
Jetzt haben wir zwar wieder einen Hahn, der ist aber leider noch zu jung, als dass er die "Hahnrolle" übernehmen könnte.
Die Hühner und wir können es kaum erwarten, bis er mal richtig erwachsen ist und seinen Pflichten nachkommt!
Somit steht unser Fazit fest:
Hühner(-halter)glück gibts nur mit Hahn!
Huhnmama
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Na gut meine kennen garkeinen Hahn, da wo sie her kommen. Deswegen klappt es so auch gut. Hab keine gezickte und fast von jedem Huhn ein Ei pro Tag.
Ich schaue mal, sonst fehlt es meinen Hühner an nichts.
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Damit das Jugendamt einschreiten darf, braucht es immer einen triftigen Grund. Andererseits wird natürlich gerade im Verwandtenkreis nicht alles an die große Glocke gehängt, so dass es nach außen hin unter Verschluss bleibt. Die Folge: Innerhalb der Familie herrschen schwerwiegende Probleme, die vom Bekanntenkreis nicht bemerkt werden. Gewagt wäre es jedoch bereits in dieser Situation ein vorschnelles Urteil zu fällen. Nicht selten geschieht es auch, dass Familien oder einzelne Familienmitglieder durch Dritte angeschwärzt werden. Ist dies der Fall, besteht zudem nicht einmal ein Recht darauf, zu erfahren, wer hinter diesen Lügen steckt. Nur eine Strafanzeige wegen Verleumdung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft würde dazu führen, dass durch das nunmehr eröffnete Ermittlungsverfahren der Name der Person bekannt wird.
Da es sich bei Verleumdung um ein so genanntes Antragsdelikt handelt, ist zur Verfolgung dieser Straftat in allen Fällen ein Strafantrag binnen drei Monaten nach Kenntnisnahme durch den Verletzten zu stellen. Wird diese Frist versäumt liegt ein Strafverfolgungshindernis vor, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht mehr tätig werden darf. Doch egal, ob es sich um ein Gerücht, eine Lügenbehauptung oder gar um eine Denunziation handelt, in all diesen Fällen schreitet das Jugendamt nicht ein. Denn in einem solchen Fall wäre die Gefahr zu groß, dass jemand unberechtigter Weise versucht, eine Familie auseinander zu reißen. Somit ist es immer den Sachbearbeitern beim Jugendamt überlassen, wie schnell eingegriffen wird. Erst muss abgewogen werden, was vorgefallen ist und wie schwerwiegend der Sachverhalt ist.
Besteht ein dringender Anfangsverdacht, wird die Familie zuerst eine längere Zeit unter Beobachtung gestellt, nur in wenigen Fällen kommt es dabei zu einer sofortigen Familientrennung. Das Jugendamt kann hier vorab andere Möglichkeiten nutzen, in dem es zum Beispiel einen Jugendarbeiter zu der Familie schickt. Damit aber ein Jugendamt überhaupt erst einmal einschreiten kann, bedarf es stets eines richterlichen Beschlusses. Nur dann kann eine „Inobhutnahme eines Kindes“ erfolgen. Daher muss schon ein folgen-schwerer Sachverhalt vorliegen, denn wegen Lappalien stellt kein Gericht der Welt einen solchen Beschluss aus.
Nur in einem einzigen Fall ist es dem Jugendamt erlaubt, sofort einzuschreiten: bei Gefahr im Verzug. Aber auch hier ist für das Jugendamt verpflichtend, spätestens zum nächsten Arbeitstag einen richterlichen Beschluss zu besorgen. Häufig geht es dabei um die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern .
Es kommt aber auch einmal vor, dass Kinder oder Jugendliche selbst das Jugendamt aufsuchen, um Schutz zu suchen. Dies betrifft zunehmend auch Einrichtungen wie den Kindernotdienst. Hier sind die Jugendämter dann angehalten, dieser Bitte entsprechend nachzukommen. Damit den Personen entsprechend geholfen werden kann, ist immer das subjektive Empfinden des Schutzsuchenden selbst maßgeblich. Denn selbst für den Fall, dass an diesem Fall beteiligte Erwachsene zu einem anderen Schluss kommen, ist es Aufgabe der Behörde, das Kind bzw. den Jugendlichen zu allererst einmal in seine Obhut zu nehmen. In diesem Falle bekommt das Kind oder der Jugendliche einen Interessenvertreter vom Jugendamt in Form eines Anwalts oder eines gesetzlichen Vormundes zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt schreitet das Jugendamt ein, wenn Fälle von Misshandlungen oder Vernachlässigung von Kindern gemeldet werden. Die häusliche Gewalt ist seit 2002 besser geschützt, zum Vorteil von Kindern und Ehepartnern.
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