Erpresst

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Erpresst
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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Die jüdischen Sieben-Gemeinden unter den Fürsten Esterházy (1612–1848)
GLAMdigital zu Besuch bei den Samm­lungen der Privat­stiftung Esterházy. 13. Juni 2022

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Dieser Artikel behandelt Erpressung im allgemeinen und rechtlichen Sinn. Zum Film siehe Erpressung (Film) .
Wiktionary: Erpressung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Normdaten (Sachbegriff): GND : 4015379-4 ( OGND , AKS )

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Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt. Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung, also der Gewalt oder der Drohung und dem angestrebten Nötigungszweck, als verwerflich anzusehen ist.

Die Erpressung aus juristischer Perspektive nach § 253 StGB setzt neben der Nötigung einen durch sie bewirkten Vermögensnachteil des Genötigten oder eines Dritten voraus. Der Genötigte bedarf dabei einer echten Wahlfreiheit, ob er die Handlung des Täters hinnimmt oder mittels einer (Selbst-)Schädigung den Vermögensschaden herbeiführt.

Bei der Rechtswidrigkeit ist zu unterscheiden:

Problematisch ist häufig das Verhältnis zu anderen Vermögensdelikten , insbesondere zum Betrug , bei dem – statt der Nötigung – eine Täuschung die Vermögensverfügung und den Schaden verursacht.

Ob die mit der Androhung der Veröffentlichung von entehrenden, aber nicht verbotenen Informationen erstrebte (oder erreichte) Vermögensverfügung eine tatbestandliche Erpressung darstellt, ist in bestimmten Fällen sehr zweifelhaft, wenn die Informationen, die die gewerbliche Sphäre betreffen, wahr sind und eine die Öffentlichkeit berührende Frage betreffen. Siehe speziell die sogenannte Chantage (Androhung von Enthüllungen zum Zweck der Erpressung).

Prozessrechtlich kann das Opfer einer Erpressung privilegiert werden, wenn es mit der Drohung, eine Straftat anzuzeigen, erpresst wird. Die Staatsanwaltschaft kann, wenn nicht die Schwere der Tat entgegensteht, von der Verfolgung gemäß § 154c StPO absehen.

Die räuberische Erpressung ( § 255 StGB) ist die durch qualifizierte Nötigungsmittel (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit Gefahr für Leib und Leben) vorgenommene Erpressung. Sie stellt eine Qualifikation zur Erpressung dar.

Eine Entführung wird zum erpresserischen Menschenraub i. S. v. § 239a StGB, wenn der jeweilige Straftäter einen Vermögensvorteil, also z. B. ein Lösegeld für den Entführten verlangt.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung , Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Emotionale Erpressung findet statt, wenn ein Erpresser einem Erpressten glaubhaft Schuldgefühle androht (Beispiel: „Wenn du das machst, spring ich von der Brücke!“).
Die Psychologische Psychotherapeutin Doris Wolf beschreibt Techniken und Strategien der emotionalen Erpressung [2] und bezeichnet Schuldgefühle als überflüssig und schädlich. [3]


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Deutsch-Englisch-Übersetzung für: erpressen
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12.12.2020 |





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Erpressung - Arten und wie kann man sich wehren?

Wer erpresst wird, steht unter Druck und weiß oft nicht wie zu handeln ist. Es gibt verschiedene Arten von Erpressung, wobei nicht jede strafbar ist. Mehr zur Definition von Erpressung und zur Abgrenzung von Nötigung gibt es hier.
‌Als Erpressung gilt eine Tat, bei welcher der Täter das Ziel verfolgt, sich selbst durch den Vermögensschaden des Opfers finanziell zu bereichern. Die Erpressung wird als Straftat eingeordnet und ist im § 253 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt: 
Bei Erpressung handelt es sich um ein Vermögensdelikt . Wichtige Bestandteile der Erpressung sind die Bereicherungsabsicht und die Rechtswidrigkeit . Wer sich durch Drohungen am Vermögen des Opfers rechtswidrig bereichert, begeht strafbare Erpressung. Eine Erpressung ist dann rechtswidrig, wenn der Täter rechtlich keinen Anspruch auf das Vermögen bzw. das Geld oder die Sache des Opfers hat. Bereits der Versuch einer Erpressung ist strafbar. ‌ ‌Die Strafe für Erpressung ist Geld- oder Freiheitsstrafe. Je nach Art der Erpressung kann die Strafe unterschiedlich ausfallen. Es ist stets der Einzelfall zu beurteilen. ‌ ‌
‌Die Erpressung kennt viele Seiten. Je nach schwere der Tat erhöht sich auch das Strafmaß. Eine Unterscheidung der verschiedenen Arten wird nun aufgeführt. ‌
‌Seinem Partner zu drohen, ihn zu verlassen, wenn er die Wohnung nicht putzt, ist nicht als Erpressung im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen. Um den Straftatbestand der Erpressung zu erfüllen, muss sich der Täter am Vermögen des Opfers bereichern. Die Erpressung muss also dazu führen, einen Gegenstand oder Geld vom Partner zu erhalten, auf welches er keinen Anspruch hat. ‌
‌Vermehrt treten Erpressungen im Internet auf. Bekommt man Erpressermails, in denen beispielsweise von einer gehackten Webcam die Rede ist, sollte man sich erst vergewissern, ob dies überhaupt möglich war. Opfer sollten sich auf jedem Fall bei der Polizei melden. In vielen Fällen handelt es sich bei derartigen Mails um Massensendungen, welche versuchen gleich mehrere Personen zu erpressen. Anhänge solcher Mails sollten nicht geöffnet werden, auf Links sollte nicht geklickt werden. Vor allem jedoch, sollte man nicht auf die Forderungen solcher Mails eingehen und nicht auf die Mail antworten. ‌
‌Wird bei der Erpressung eine Gefährdung von Leib und Leben einer Person durch Gewalt ausgeführt oder angedroht, handelt es sich um § 255 StGB Räuberische Erpressung. Das Opfer wird durch Drohungen zu einer Handlung genötigt. Diese wird gleich einem Räuber bestraft. Welcher Tatbestand vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Zwingt der Täter das Opfer eine Sache auszuhändigen, liegt räuberische Erpressung vor. Entwendet der Täter eine Sache, handelt es sich um Raub. Die Strafe für Raub beträgt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre . ‌ ‌Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben bedeutet, dass dem Opfer oder einer ihm nahestehender Person Gewalt oder Tötung angedroht wird. Ein Beispiel hierfür ist, wenn jemand droht einer Person die Hand abzuschneiden, wenn diese sich weigert, einen Gegenstand auszuhändigen. Unerheblich ist es dabei, ob der Erpresser tatsächlich zu dieser Handlung in der Lage ist. ‌
‌Werden bei einer räuberischen Erpressung Waffen mitgeführt, handelt es sich um einen Sonderfall der räuberischen Erpressung. Täter, die bewusst eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich führen, werden mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das Bei-sich-führen reicht bereits aus, da der Täter stets in der Lage ist, die Waffe zu benutzen. ‌ ‌Unter Waffen werden all jene Gegenstände verstanden, die als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt werden können. Dazu zählen Schusswaffen, Schreckschusspistolen, Hieb- und Stichwaffen, Schlagwaffen, Elektroschocker, Pfeffersprays. Auch Gegenstände wie Schraubenzieher, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände, die dazu verwendet werden können, einer anderen Person körperlichen Schaden zuzufügen, fallen unter den Begriff der Waffe. ‌
‌Geschieht die räuberische Erpressung gewerbsmäßig oder geht sie von einer Bande aus, handelt es sich um besonders schwere räuberische Erpressung. Gewerbsmäßig bedeutet, eine Person finanziert sich durch die Tat ihren Lebensunterhalt, führt die räuberische Erpressung also auch regelmäßig aus. Als Bande versteht man einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die mehrere Taten organisieren und begehen. Alle an der Tat beteiligten Bandenmitglieder werden mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. ‌
‌Verursacht der Täter wenigstens leichtfertig den Tod einer Person während der Tat, liegt räuberische Erpressung mit Todesfolge vor. Der getötete muss kann es sich auch um einen unbeteiligten Dritten handeln, es muss nicht die erpresste Person getötet werden. Der Tod muss jedoch in direktem Zusammenhang mit der Handlung des Täters erfolgt sein. Die Strafe dafür beläuft sich auf mindestens zehn Jahre Freiheitsstrafe. ‌ ‌
‌Erpressung ist der Nötigung sehr ähnlich. Die beiden Tatbestände unterscheiden sich jedoch im Ergebnis von der Absicht. Die Erpressung hat das Ziel, sich am Vermögen der erpressten Person zu bereichern. Nötigung bedeutet, jemanden gegen seinen Willen zu einer Handlung zu bringen. Dem Genötigten muss ein Vermögensschaden entstehen. Der Begriff des Vermögens umfasst alle geldwertigen Güter, also eine Sache oder Geld, auch illegal erlangte Gegenstände gehören dazu. Die Nötigung soll durch Drohung oder Gewalt ein gewünschtes Verhalten einer Person erzwingen, das Vermögen des Opfers spielt dabei keine Rolle. ‌ ‌Mehr zum Thema Nötigung können Sie im Artikel Nötigung im Straßenverkehr aus dem Verkehrsrecht erfahren. ‌ ‌
‌Als Opfer einer Erpressung sollte man sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Auch wenn man den Täter nicht kennt oder nicht erkannt hat, kann Anzeige auf Unbekannt erstattet werden. Zeugen oder Beweismittel helfen dem Ausfindigmachen des Täters. ‌ ‌
‌Werden jemandem Erpressung bzw. eine strafbare Art der Erpressung vorgeworfen, muss man sich gegebenenfalls vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist, sich innerhalb einer vorgegebenen Frist an einen gewählten Verteidiger zu wenden. Andernfalls wird das Gericht einen Pflichtverteidiger zuweisen. Im besten Fall kann man den Strafverteidiger selbst wählen. Dieser handelt im Interesse seines Mandanten und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategie. ‌ ‌
Bei Erpressung handelt es sich um eine Straftat, in der sich eine Person rechtswidrig am Vermögen einer anderen Person durch Drohungen bereichern möchte. Rechtswidrig bedeutet, der Täter hat rechtlich keinen Anspruch auf den Gegenstand oder das Vermögen des Opfers. Bereits der Versuch einer Erpressung ist strafbar. ‌ ‌Weiterlesen: Was ist Erpressung?
Wenn sich jemand durch Drohungen Gegenstände oder das Vermögen einer anderen Person aneignet, auf die der Täter keinen rechtlichen Anspruch hat, liegt eine Straftat vor. Die Strafe für Erpressung sind Geld- oder Freiheitsstrafen. Die Höhe dieser Strafen richten sich nach Art und Schwere der Tat und sind je nach Einzelfall zu bestimmen. ‌ ‌Weiterlesen: Ist Erpressung strafbar?
Ist emotionale Erpressung strafbar?
Hat eine Erpressung nicht das Ziel, sich rechtswidrig das Vermögen einer anderen Person anzueignen, so kann diese nicht strafrechtlich verfolgt werden. Es ist zu prüfen, ob bei emotionaler Erpressung möglicherweise Nötigung oder ein anderer strafbarer Tatbestand vorliegt, pauschal kann man emotionale Erpressung jedoch nicht kategorisieren. ‌ ‌Weiterlesen: Ist emotionale Erpressung strafbar?
Welche Strafe droht bei Erpressung?
Je nach Art der Erpressung kommt es zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Für einfache Erpressung kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen. Bei räuberischer Erpressung mit Tötung erhöht sich das Strafmaß erheblich, die Freiheitsstrafe beträgt in einem solchen Fall mindestens zehn Jahre. ‌ ‌Weiterlesen: Welche Strafe droht bei Erpressung?
Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung?
Eine Erpressung hat das Ziel, sich rechtswidrig am Vermögen einer anderen Person zu bereichern. Bei der Nötigung wird jemand gegen seinen Willen zu einer Handlung gezwungen. Die Aneignung von fremdem Geld oder Gegenständen spielt dabei keine Rolle. ‌ ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung?
Was soll ich tun, wenn ich erpresst werde?
Wenn man Opfer einer Erpressung ist, sollte man dies umgehend der Polizei melden. Auch wenn der Täter unbekannt ist, soll Anzeige auf Unbekannt erstattet werden. Liegen Beweise, wie Beispielsweise E-Mails oder Chatverläufe vor, sollten diese der Polizei übermittelt werden. ‌ ‌Weiterlesen: Was soll ich tun, wenn ich erpresst werde?
Ich werde wegen Erpressung angeklagt, was soll ich tun?
Wir man der Erpressung angeklagt, sollte man sich innerhalb einer vorgegebenen Frist um einen Strafverteidiger kümmern. Dieser handelt im Interesse seines Mandanten, kann Akteneinsicht beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Tut man dies nicht, wird das Gericht einen Pflichtverteidiger auswählen. ‌ ‌Weiterlesen: Ich werde wegen Erpressung angeklagt, was soll ich tun?

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