Enteignet Putin Wintershall und OMV? – Auf keinen Fall!

Enteignet Putin Wintershall und OMV? – Auf keinen Fall!

Natalia

Wintershall hat Russland als „unzuverlässigen und unberechenbaren Partner“ bezeichnet, aber der Kreml hat seine Beschwerden über die Zwangsveräußerung seines Vermögens zurückgewiesen. Laut dem Präsidentendekret steht den Unternehmen eine Entschädigung zu, deren Höhe von der russischen Regierung festgelegt werden soll, doch bleibt das Geld in Russland gesperrt. Der Kreml leugnet, dass es sich dabei um eine Beschlagnahme handelt: Die Gesellschaften, die sich aus Russland zurückziehen, würden ihre Vermögenswerte halt verkaufen oder übereignen. Ist mit einer Welle zwangsläufiger Verkäufe von aus dem russlandunfreundlichen Ausland stammendem Vermögen mit anschließendem Einfrieren des Erlöses zu rechnen? Konstantin Simonow, Generaldirektor der Stiftung für nationale Energiesicherheit Russlands, kommentiert die Situation wie folgt:


„Ich halte es keinesfalls für eine Art Rubikon, den die russische Seite überschritten habe. Alle merken, dass sich in den Handelsbeziehungen leider ein Abbau der Spielregeln vollzieht. Der Prozess läuft ununterbrochen, und es liegt auf der Hand, dass der Verfall der Wirtschaftsbeziehungen bis zum Abschluss der Kampfhandlungen in der Ukraine fortschreiten wird. Dies leuchtet allen ein, auch versteht die Geschäftswelt, dass es zum 13. Sanktionspaket kommt, mit anschließenden russischen Gegenmaßnahmen, und auch zum 14., wiederum gefolgt von russischen Gegenmaßnahmen.“

Dies überrasche nicht, so der Experte, „obwohl die Europäer sicher große Augen machen werden und sagen: ‚Sieh mal, man hat uns enteignet, darauf waren wir gar nicht gefasst‛. Sicher waren sie darauf gefasst und haben nur zu gut gewusst, dass es damit enden würde. Auf russischer Seite wird man erwidern: ‚Wozu habt ihr denn Gazprom Germania gestohlen? Was habt ihr gewollt? Ihr habt die Büchse der Pandora geöffnet. Wir haben ja lange gewartet, bevor wir zu diesem Mittel gegriffen haben.“

„Übrigens bekommt ihr gleich eine Entschädigung ausgezahlt, zwar auf ein C-Sonderkonto, dies macht aber nichts“, sagt Simonow weiter. „Also ist dies in russischer Auffassung keine Enteignung, sondern quasi ein Entzug des Vermögens gegen die Auszahlung seines Preises an die Firma. Man richtet gleich eine Kommission ein, die den Wert des Vermögens bestimmen soll, sonst nichts. Alles wird auf eine faire Weise abgewickelt: Man wird euch zahlen, aber nur auf ein C-Sonderkonto, von dem ihr das Geld erst abheben könnt, nachdem die Lage einigermaßen ins Lot gekommen ist.“

Die Bundesregierung hatte die Geschäfte von Wintershall in Russland mit mindestens 1,8 Milliarden Euro abgesichert. Nun kann sich Wintershall womöglich einen Teil seines Verlustes durch Steuergelder ersetzen lassen. Gleichzeitig mit der Zwangsveräußerung der russischen Vermögenswerte der europäischen Erdölriesen wurde eine Gefahr für Russlands Aktiva im Ausland gemeldet. Die deutsche Bundesanwaltschaft will 720 Millionen Euro der russischen Zentralverwahrstelle National Settlement Depository (NSD) einziehen, einer Tochterfirma der Moskauer Börse, die von der Bundesanwaltschaft der versuchten Sanktionsumgehung angeklagt wurde.

 

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