Einkunftequalifikation bei der Zebragesellschaft

Einkunftequalifikation bei der Zebragesellschaft

Florian Oppel
Einkunftequalifikation bei der Zebragesellschaft

Einkunftequalifikation bei der Zebragesellschaft

🌐🌐🌐 Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 (gut), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Steuerrechtliches Institut), Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Aufgabe der Geprägerechtsprechung knüpft die Qualifikation der Einkünfte der Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Maßgabe des § 2 EStG ausschließlich an die Tätigkeit der betreffenden Gesellschaft an. Dieser Ansatz beruht auf der Vorstellung, dass für die Bestimmung der Einkunftsart der Gesellschafter die Personengesellschaft als Steuerrechtssubjekt (bzw. Subjekt der Gewinnermittlung) für die Bestimmung der Einkunftsart und für die Verwirklichung des Tatbestands der Einkünfteerzielung herangezogen wird. Die Gesellschaft stellt eine „Ermittlungsgemeinschaft der Gesellschafter dar, obwohl möglicherweise bei ihnen verschiedene Voraussetzungen vorliegen, was entsprechende Anpassungen erforderlich machen würde. Dies ist bei der Zebragesellschaft so. Hier sind an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Gesellschafter beteiligt, deren Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten werden. Das Einkommensteuergesetz enthält Vorschriften, die über die Zuordnung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung einerseits und zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb andererseits entscheiden. Problematisch ist, dass eine Zebragesellschaft dem betrieblich beteiligten Gesellschafter Einkünfte vermittelt, die aus ihrer...


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