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Mariah Carey ist Weihnachten, nicht nur in den USA. Oder ist sie doch eine Plagiatorin?
Mariah Carey soll den Titel für den Welthit "All I Want for Christmas Is You" abgeschrieben haben. Ein Songwriter verklagt sie deswegen auf 20 Millionen US-Dollar. Hat er Chancen?
Katy Perry zum Beispiel, Pharrell Williams oder Led Zeppelin . Zuletzt und besonders aufsehenerregend: Ed Sheeran. Kaum einer der Popgrößten, der oder die in den vergangenen Jahren nicht mal wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzung verklagt worden wäre. Also: wegen wissentlich oder unwissentlich geklauter Melodien. Jetzt also Mariah Carey.
Ein gewisser Andy Stone, Musiker, Songwriter und seit den 1970ern mit seiner Band Vince Vance & The Valiants aktiv, wenngleich von Weltruhm eher weit entfernt, hat Klage eingereicht gegen sie. Was Stone aber gegen Carey gerichtlich durchfechten will, könnte ihm doch noch Ruhm bescheren.
Seine Klage ist im Reigen ähnlicher Prozesse eine besondere, weil es im strengeren Sinne nicht um Musik geht: Mariah Carey und der Produzent Walter Afanasieff, so Stone, hätten den Songtitel von "All I Want for Christmas Is You" bei ihm abgeschrieben, beziehungsweise bei seiner Band. Beim ganzen Rest - Melodie, Akkordfolge, Songtext - sieht er kein Problem. Aber für den Songtitel hätte Stone gerne 20 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 18,75 Millionen Euro).
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Stones Argumentation: Sein "All I Want for Christmas Is You" sei in der Weihnachtssaison 1993 so bekannt gewesen, dass sich Mariah Carey am Namen bedient habe, um Aufmerksamkeit abzugreifen. Careys Weihnachts-Welthit kam schließlich erst 1994 auf den Markt, auf dem Album "Merry Christmas". 28 Jahre nach Erscheinen ebendieses Albums wirft Stone Carey nun also vor, sein Urheberrecht "wissentlich, bewusst und vorsätzlich" verletzt zu haben. Die Sängerin habe sich unrechtmäßig an der Popularität und dem besonderen Stil seines Songs bereichert, so zitiert das Fachmagazin Rolling Stone die Klageschrift .
Und sollte das tatsächlich Careys Plan gewesen sein, muss man feststellen, dass der durchaus gut aufgegangen ist. Und Stones Rache etwas spät kommt. Die Weihnachtsballade spült es alle Jahre wieder in die Charts, auf Youtube wurde allein das offizielle Musikvideo mehr als 725 Millionen Mal geguckt. Auf Spotify gehört der Titel zu einem elitären Kreis von Songs, die mehr als eine Milliarde Mal gestreamt wurden. Insgesamt soll er seit Veröffentlichung um die 60 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 56,2 Millionen Euro) Tantiemen eingebracht haben. Und von diesen Einnahmen will Stone nun etwas ab.
Zumindest in Deutschland hätte er damit wohl kaum Erfolg, sagt Severin Riemenschneider, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Zwar könnten auch Songtitel prinzipiell urheberrechtlich geschützt werden, allerdings braucht es dafür eine gewisse "Schöpfungshöhe". Und "das ist bei einem einzelnen Satz oft nicht der Fall." Der Titel könnte aber darüber hinaus markenrechtlich geschützt sein. Wenngleich Riemenschneider auch da Probleme sieht: Der Anspruch, falls es ihn denn mal gegeben hat, könnte bereits verwirkt sein. Schließlich habe Stone sich ja seit fast 30 Jahren nicht darum gekümmert.
Eingereicht hat Stone die Klage übrigens in New Orleans, wo er sich eine Kopie von Careys Album "Merry Christmas" gekauft haben soll, wie der Rolling Stone berichtet. Bei ersten Kontakten zwischen Stones Anwälten und Carey habe man sich nicht einigen können. Was womöglich auch an den Aussichten der Klage liegen könnte. Severin Riemenschneider jedenfalls bezweifelt, dass Stone gute Chancen hat. Was unter anderem auch damit zusammenhängt, dass bereits 177 Werke unter dem Titel "All I Want for Christmas Is You" urheberrechtlich geschützt sind.
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Mariah Carey soll den Titel für den Welthit "All I Want for Christmas Is You" abgeschrieben haben. Ein Songwriter verklagt sie deswegen auf 20 Millionen US-Dollar. Hat er Chancen?
Es soll demnächst noch ein bislang unbekannter "Queen"-Song mit Freddie Mercury erscheinen. Vorher schon zu haben: Neues von Andrew Bird und Rufus Wainwright.
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Mehr Windkraft, weniger Artenschutz: Beim Ausbau der Erneuerbaren will die Bundesregierung offenbar mehr Kompromisse machen als bislang angekündigt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt.
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Todesfalle Windrad? Artenschutz soll künftig weniger wichtig sein
Für den Ausbau der Windkraft soll der Schutz gefährdeter Vögel und Fledermäuse offenbar stärker zurückgefahren werden als bislang angekündigt. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervor, der dem SPIEGEL vorliegt.
Demnach sollen die Bereiche zwischen den Brutplätzen der Vögel und der Windkraftanlage, in denen von einem »signifikanten Tötungs- und Verletzungsrisiko« ausgegangen wird, deutlich reduziert werden. Bei der in Deutschland besonders gefährdeten Wiesenweihe soll dieser Bereich etwa nur noch 500 Meter betragen – statt, wie ursprünglich angekündigt, 1500 Meter.
Auch will die Bundesregierung Windkraftwerke in Landschaftsschutzgebieten möglich machen – zumindest so lange, bis das Zwei-Prozent-Flächenziel, also die Nutzung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie, erreicht ist.
Bislang stand der Artenschutz solchen Plänen im Weg – etwa wenn eine gefährdete Brutvogelart Gefahr lief, von den Rotorblättern geschreddert zu werden. Aufwendige Prüfverfahren und zahlreiche Klagen von Naturschützern waren die Folge. Der Ausbau wurde dadurch stark verlangsamt.
Nun will die Bundesregierung schneller mehr Windkraft , ohne dass gefährdete Vögel und Fledermäuse darunter leiden. Im Entwurf heißt es dazu, man wolle den »Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz auflösen«.
Anfang April hatten Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) ein Eckpunktepapier zur »Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land« präsentiert.
Eigentlich hätte diesem Eckpunktepapier auch bald ein Referentenentwurf folgen sollen. Doch so harmonisch wie im April arbeiteten die Ministerien offenbar danach nicht mehr zusammen. Dem Vernehmen nach kam es zum Streit zwischen den beiden Ministerien – vor allem über die Frage, wie sehr der Artenschutz bei der Bewältigung der drohenden Energiekrise zurückstehen muss. Offenbar, so ist zu hören, zogen das Umweltministerium und die Vögel den Kürzeren.
Erst am Dienstag ging der Entwurf an die Bundestagsfraktionen der Ampelparteien, noch vor der Sommerpause soll er ins Parlament. Der Zeitplan ist, wie schon bei den LNG-Terminals, ambitioniert. Bei dieser »Lichtgeschwindigkeit« (Habeck) bleibt wenig Zeit für Kritik – etwa von Naturschutzverbänden.
Die aber dürften gegen den abgeschwächten Artenschutz protestieren. Im Entwurf gelten nur noch 15 Brutvogelarten als »kollisionsgefährdet« – statt, wie im Eckpunktepapier angekündigt, 16. Diese Liste sei zudem »abschließend«, heißt es in dem Papier. Andere Vogelarten laufen damit de jure nicht mehr Gefahr, mit den Rotorblättern von Windrädern zu kollidieren.
Die Vorgaben des Umweltministeriums liegen auch deutlich unter den in der Fachwelt anerkannten Abstandsempfehlungen, die etwa im » Helgoländer Papier
« der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten festgehalten sind. Dort werden mehr als doppelt so viele Arten als gefährdet eingestuft – und ein Vielfaches an Abständen zu Windkraftanlagen gefordert. Dieses Papier floss in der Vergangenheit auch in die Rechtsprechung ein – etwa, als ein bayerisches Gericht 2016 die Klage eines Windenergieunternehmens mit Verweis auf das »Helgoländer Papier« und eine gefährdete Rotmilan-Population ablehnte.
Offen ist auch, ob die »abschließende« Liste gefährdeter Arten mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist, die den Erhalt »sämtlicher im Gebiet der Europäischen Union natürlicherweise vorkommenden Vogelarten« sicherstellt. Die neuen Vogelschutzbestimmungen könnten zudem weitere Klagen von Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden nach sich ziehen.
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Im Mülheimer Uhlenhorst hatte der Notarzt in der Nacht zum Mittwoch einen Einsatz. Eine Frau soll lebensbedrohlich verletzt worden sein.
Foto: Martin Möller / FUNKE Foto Services
Mülheim.
Nach einem Vorfall im Uhlenhorst Mülheim ist eine 36-Jährige lebensbedrohlich verletzt in die Klinik gekommen. Hintergründe sind noch rätselhaft.
Lebensbedrohlich verletzt wurde eine 43-jährige Frau in der Nacht zum Mittwoch bei einem Vorfall in der Wohneinrichtung Worringer Reitweg in Mülheim . Wegen des Verdachts einer versuchten Tötung haben Polizei und Staatsanwaltschaft eine Mordkommission eingerichtet.
Gegen 1 Uhr nachts waren Feuerwehr und Polizei zu dem Haus für suchtkranke und psychisch behinderte Menschen im Uhlenhorster Wald gerufen worden, berichtete Polizeisprecher Christoph Wickhorst am Mittwochmorgen auf Nachfrage. Per Rettungswagen kam die schwerst verletzte Bewohnerin, die im Treppenhaus aufgefunden worden war, auf die Intensivstation eines nahe gelegenen Krankenhauses. „Nach wie vor“, so Wickhorst, „ist Lebensgefahr nicht auszuschließen.“
Nach Hinweisen von Bewohnern habe man einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen: Der 35-jährige Mitbewohner sei auf dem Hinterhof angetroffen worden. „Wegen der Gesamtumstände“, so Wickhorst, wurde die Mordkommission beim Polizeipräsidium Essen eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ist federführend. „Noch sind die Hintergründe unbekannt, die Ermittlungen laufen.“ Man wisse bislang weder etwas über den genaueren Tathergang noch über ein mögliches Motiv, so der Polizeisprecher.
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sehr geehrte frai deike frey, wie alt ist denn nun die frau? im 9.ten wort 36 jahre, im 23.ten wort 43 jahre. ausser ihrer entlassung bleibt hier nichts zu fordern.
Ist es nicht völlig egal wie alt die Frau ist. Es ist schlimm genug, dass sowas überhaupt passiert. Und vielleicht den eigenen Text nochmal lesen. Bevor man im Glashaus mit Steinen wirft ;-)
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