: EU will Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen

: EU will Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen

www.freiewelt.net - Redaktion, Mk, Rita Kubier, Fritz Der Witz, Hans-Frieder Hoch, Egon Samu

Wer ein historisches Fahrzeug sein Eigen nennt, kann laut Plänen der EU bald nicht mehr selbst darüber bestimmen, ob sein Vehikel restauriert und wieder aufgebaut oder verschrottet wird: dieses Recht will ihm die EU entreißen.

Die Liebhaber von historischen Fahrzeugen nehmen immer mehr zu. Verwunderlich ist das nicht, denn im Zeitalter des automobilen Einerleis in Sachen Optik ist der Anblick eines 300 SL (der mit den Flügeltüren) oder eines Brezel-Fenster-Käfers etwas, was nicht nur bei Auto-Enthusiasten das Herz ein wenig höher schlagen lässt. Doch bis so ein uraltes Schätzchen wieder aufgearbeitet ist und über die Straßen rollen kann, dauert es mitunter Monate wenn nicht sogar Jahre. Denn meist befinden sich die »Oldtimer« beim Auffinden in einem ziemlich traurigen Zustand. Dann braucht es nicht nur Zeit, sondern auch technische Kenntnisse und Fähigkeiten (und manchmal auch das nötige Kleingeld), um das Vehikel wieder auf die Beine respektive die Reifen zu stellen.

Aber laut Plänen der EU soll mit solchen Restaurierungen in eigener Regie bald Schluss sein. Denn demnächst soll und will die EU darüber bestimmen, ob ein historisches Fahrzeug restauriert werden kann oder ob es verschrottet werden muss. Nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs entscheidet, sondern eine noch zu gestaltende EU-Kommission spricht dann das Urteil. Klare Kriterien geben vor, wann ein Auto als verfallen gilt, und damit haben Fahrzeugbesitzer nicht mehr das Recht, selbst zu entscheiden, wann ihr Auto in den Autohimmel kommt. Stattdessen wird auf der Grundlage einer Punkteliste entschieden, wobei das Eigentum am Fahrzeug verfällt, wenn einer der Punkte erfüllt ist.

Dazu gehört unter anderem, dass das Auto nach mehr als zwei Jahren einer notwendigen Kontrolluntersuchung unterzogen werden muss. Geschieht dies nicht rechtzeitig, gilt das Auto als Abfall und muss daher verschrottet werden.

Source www.freiewelt.net

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