Doppelte Staatsbürgerschaft und Passersatz

Doppelte Staatsbürgerschaft und Passersatz
(Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft )
Menschen, die im Besitz einer solchen doppelten Staatsbürgerschaft sind, besitzen also Pässe von zwei Ländern.
Bis letztes Jahr war eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wer sich einbürgern lassen wollte, musste in der Regel erst seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Doch das ändert sich Ende Juni 2024.
Die Änderungen basieren auf einem von der Bundesregierung und inzwischen auch dem Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf.
Geht es nach dem Entwurf, so soll Mehrstaatlichkeit künftig zulässig sein.
Das bedeutet:
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss dann nicht mehr seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten.
Ab Donnerstag den 27. Juni 2024 gibt es die Gebietszugehörigkeit und den Passersatz!
Menschen, die aus diesem Grund einen Termin in unserem Büro wahrnehmen wollen, bringen bitte folgendes mit:
-1 biometrische Passbild
- die internationale Geburtsurkunde
- Abstammungsunterlagen u.a.
Weitere Informationen bekommt Ihr bei Terminabsprache telefonisch mitgeteilt.
Grossherzog Friedrich Maik
Herausgegeben am Montag, 16. April 2024 zu Schwerin/Mecklenburg
Seine Königliche Hoheit Grossherzog Friedrich Maik
Damit ist alles geklärt und gesagt.
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Quelle: Telegram "GHZFriedrichMaik"
