Dokytor

Dokytor




🛑 TÜM BÄ°LGÄ°LER! BURAYA TIKLAYIN đŸ‘ˆđŸ»đŸ‘ˆđŸ»đŸ‘ˆđŸ»

































Dokytor
aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Doktor (BegriffsklĂ€rung) aufgefĂŒhrt.

Wer unbefugt inlĂ€ndische oder auslĂ€ndische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche WĂŒrden fĂŒhrt, [
] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden , Ehrentiteln , WĂŒrden , Uniformen , Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln Ă€hnlich sind.

Die neuesten HinzufĂŒgungen dĂŒrften korrekt sein, sollten allerdings nicht mit anderen Wikipedia-Artikeln belegt sein
Wiktionary: Doktor – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Normdaten (Sachbegriff): GND : 4150376-4 ( OGND , AKS )
Versteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfĂŒgbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusĂ€tzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklĂ€ren Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.
WikipediaÂź ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.
Doktor (weiblich auch Doktorin ; lateinisch doctor , weiblich auch doctrix ; zu lateinisch docere ‚lehren‘ , doctus ‚gelehrt‘ ) ist der höchste akademische Grad . Die AbkĂŒrzung ist Dr. , im Plural Dres. (lateinisch doctores ). Der akademische Doktorgrad (das Doktorat ) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt und entspricht der höchsten Stufe ( Niveau 8 ) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) , des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des internationalen ISCED-2011 der UNESCO . Durch die Promotion wird dem Kandidaten die FĂ€higkeit zum selbststĂ€ndigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung fĂŒr eine Habilitation .

In manchen LÀndern und StudienfÀchern existieren auch Doktorgrade in Form eines sogenannten Berufsdoktorats , also im Wesentlichen als Studienabschluss und ohne notwendige Verbindung zu einer Forschungsleistung.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten Vorstellungen und alltĂ€glichen Redeweisen ist der Doktor im strikten Sinn kein „Titel“, und er ist auch nicht „Teil des Namens“ .

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Master -, Magister -, Diplom - oder Lizenziatsabschluss einer Hochschule voraus. In den FĂ€chern Rechtswissenschaft , Tiermedizin , Zahnmedizin , Pharmazie und Medizin wie auch in einigen LehramtsstudiengĂ€ngen wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen als Zulassungsvoraussetzung fĂŒr eine Promotion.

Im Ausnahmefall und je nach Bundesland können auch besonders qualifizierte Absolventen von Fachhochschulen beziehungsweise Bachelorabsolventen anderer Hochschulen im Rahmen einer EignungsprĂŒfung zugelassen werden, dies setzt jedoch meist zusĂ€tzlich zu erbringende Studienleistungen auf Masterniveau voraus, die mehrere Semester umfassen können. [1]

An manchen geisteswissenschaftlichen FakultĂ€ten konnten frĂŒher im Haupt- und in den NebenfĂ€chern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzĂŒgige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundstĂ€ndige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an ausschließlich die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten UniversitĂ€ten in Deutschland spĂ€testens um 1990 fĂŒr die große Mehrheit der FĂ€cher abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Gesamt- oder Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen ĂŒberwiegend „ vollbefriedigend “) fĂŒr die Zulassung zur Promotion bzw. einem Doktoratsstudium.

FĂŒr die Promotion muss eine schriftliche Arbeit ( Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthĂ€lt. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fĂŒnf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler ( Doktorvater ) , im Allgemeinen einem Professor , betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von FakultĂ€t zu FakultĂ€t unterschiedlich geregelt. So können, in AbhĂ€ngigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, hĂ€ufig die meisten Hochschullehrer , also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhĂ€ngig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen.

In naturwissenschaftlichen, zuweilen aber auch in geisteswissenschaftlichen FÀchern ist eine kumulative Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen in Fachjournalen möglich. Hierbei werden die Studienergebnisse anstelle in einer Monographie in thematisch zusammenhÀngenden Fachartikeln veröffentlicht.

Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der UniversitÀt, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der UniversitÀt, die den Grad verleiht, verbunden sein muss.

Die mĂŒndliche Promotionsleistung wird von ausgewĂ€hlten FakultĂ€tsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation , in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum , bei dem weitere FĂ€cher oder Themenbereiche geprĂŒft werden, oder aus mehreren aus den drei PrĂŒfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.

Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen FakultĂ€ten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle PrĂŒfungsleistungen erbracht sind, erhĂ€lt der Doktorand in der Regel seine vorlĂ€ufige Promotionsurkunde.

FĂŒr Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht . Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche ) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgĂŒltig abgeschlossen. Danach erhĂ€lt der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu fĂŒhren. In den Promotionsordnungen einiger UniversitĂ€ten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingerĂ€umt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der AushĂ€ndigung der Doktorurkunde den Grad eines Dr. des. (doctor designatus) zu fĂŒhren. Andere Promotionsordnungen verbieten das FĂŒhren dieses Grades ausdrĂŒcklich. [2]

Eine Sonderrolle nehmen Promotionen in der Medizin ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen FÀchern vergleichbar. [3] Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) heute im angelsÀchsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterthesis gleichgestellt. Der deutsche Wissenschaftsrat vertritt seit 2009 eine Àhnliche Position. [4]

In vielen Staaten gibt es auch berufspraktische Doktor-StudiengÀnge zur Vertiefung oder Erweiterung eines vorherigen Magisterstudiums , bei denen erfolgreichen Absolventen mit einem zusÀtzlichem Rigorosum und einer entsprechenden schriftlichen Arbeit ein Doktorgrad verliehen wird, ein sogenanntes Berufsdoktorat . Ein Beispiel ist der Juris Doctor ( J.D. / JD ) oder der PhDr.(doktor folozifie, Doktor der Philosophie) . Der Juris Doctor ist vergleichbar mit dem ersten Staatsexamen des Jurastudiums in Deutschland .

Besonderheiten existieren auch bei der Anerkennung des in den USA vergebenen Grades M.D. (Doctor of Medicine) bzw. seines tschechischen und slowakischen Äquivalents MUDr (medicinae universae doctor) . Bei beiden Graden handelt es sich um Berufsdoktorate, die ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums vergeben werden. Die gleiche AbkĂŒrzung steht allerdings im Vereinigten Königreich fĂŒr Medicinae Doctor (frĂŒher auch im deutschsprachigen Raum verwendet) und bezeichnet einen mit dem deutschen Dr. med. vergleichbaren akademischen Forschungs-Doktorgrad (erfordert also eine wissenschaftliche Promotionsschrift). Der EuropĂ€ische Forschungsrat (ERC) erkennt den M. D. nicht als automatisch gleichwertig mit einem Doktorgrad an, sondern verlangt eine individuelle ÜberprĂŒfung, ob es sich um ein Forschungsdoktorat handelt oder der Bewerber eine klinische Weiterbildung abgeschlossen hat. [3]

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 25.500 Doktorgrade an deutschen UniversitÀten und gleichgestellten Hochschulen verliehen. Bundesweit lag die Promotionsquote im Jahr 2010 bei 1,1 Promotionen je Professor; im Jahr 2002 kamen 1,0 Promotionen auf einen Professor. [5] In Deutschland wurde insgesamt ca. 1,3 % der Bevölkerung der akademische Grad Doktor verliehen, in den USA etwa 1,5 %. [6]

Da der Anteil der Akademiker an der deutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen ist, ist unter den jĂŒngeren Deutschen auch die Zahl der Promovierten gewachsen, allerdings nicht proportional: Im Jahre 2004 wurden so 2,7 % eines durchschnittlichen Altersjahrganges in Baden-WĂŒrttemberg der akademische Grad Doktor verliehen, in Hamburg 3,4 % und Berlin 3,1 %, in Deutschland insgesamt 2,1 %. Im OECD -Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 % eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten PlĂ€tze im OECD-Vergleich belegten: Schweden mit 3,1 %, Schweiz 2,7 %, Portugal 2,5 % gefolgt von Deutschland. [7]

Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei MÀnnern bei 2,4 %. [8]

Stark unterschiedlich ist in den einzelnen StudienfĂ€chern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. Am niedrigsten ist die Promotionsrate mit etwa 6 % im Bereich der Architektur. Im Gegensatz dazu liegt die Promotionsrate beispielsweise in der Biologie bei rund 86 %, in der Chemie bei ca. 79 %, in der Physik bei etwa 64 % und in der Medizin bei ca. 63 %. [9]

Im Jahr 2009 erfolgten 30,8 % der Promotionen in Deutschland in Medizin, 29,7 % in den mathematisch-naturwissenschaftlichen FÀchern, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5 % in Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4 % in den Ingenieurwissenschaften, 1,9 % in Agrar- und Forstwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4 % in Sportwissenschaft. Damit entfallen drei Viertel der Promotionen auf Medizin sowie Natur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften; dagegen wird nur etwa jeder zehnte Doktorgrad in den Geisteswissenschaften erworben. [10]

Akademische Lehrer der Medizin im Ostgotenreich wurden erstmals im 6. Jahrhundert mit Doctor bezeichnet. [11] Bis ins 12. Jahrhundert galt die Bezeichnung fĂŒr Gelehrte und Lehrer jeglicher Art, oder als besondere Auszeichnung hervorragender Gelehrter. [12]

Zu Beginn konnten ausschließlich PĂ€pste oder Kaiser die DoktorwĂŒrde verleihen; diese verliehen das Recht jedoch hĂ€ufig den sich neu grĂŒndenden UniversitĂ€ten bzw. FakultĂ€ten. [12] Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach BestĂ€tigung der dortigen Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; das erste Doktordiplom einer UniversitĂ€t im Heiligen Römischen Reich wurde am 12. Juni 1359 an der Karls-UniversitĂ€t in Prag verliehen. [13]

ZusĂ€tzlich zu den Personen, die ĂŒber ein universitĂ€res Studium zur Promotion kamen ( rite promoti oder doctores legitimae promoti ), machten vor allem seit Ende des 15. Jahrhunderts Hofpfalzgrafen von ihrem kaiserlichen Privileg Gebrauch, auch anderen Personen – in der Regel gegen Bezahlung – den Titel eines Magisters und Doktors zu verleihen. [14] Weil sich das Siegel der Urkunden oft in einer Kapsel ( bulla ) befand, hießen diese Personen dann „Bullenmagister“ bzw. „Bullendoktoren“ ( doctores bullati ). [15]

Die mittelalterliche UniversitĂ€t kannte ausgehend von der Pariser UniversitĂ€t drei aufeinander aufbauende AbschlĂŒsse: Das Bakkalaureat , das Lizenziat , und schließlich der Doktor. WĂ€hrend die ersten zwei AbschlĂŒsse nach und nach den Charakter einer ZwischenprĂŒfung erhielten und spĂ€testens im 17. Jahrhundert ungebrĂ€uchlich wurden, entwickelte sich der Doktor weiter. Er wurde hĂ€ufig auch Magister genannt, was völlig gleichbedeutend war. [12]

Die mittelalterliche und die neuzeitliche UniversitĂ€t bestand aus vier FakultĂ€ten: die theologische FakultĂ€t , die juristische FakultĂ€t , die medizinische FakultĂ€t und die sogenannte „ ArtistenfakultĂ€t “ (von artes liberales ). Ab dem 15. Jahrhundert setzt ein Niedergang der ArtistenfakultĂ€t ein, bis sie schließlich eine den anderen drei FakultĂ€ten dienende, untergeordnete Stellung einnahm. Hernach verliehen die ArtistenfakultĂ€t ausschließlich den Magister und die höheren FakultĂ€ten den Doktor. [12] Die AbkĂŒrzung lautete anfangs ĂŒblicherweise nur „D.“, woraus sich an einigen theologischen FakultĂ€ten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem FĂŒhren dieser AbkĂŒrzung zu erlauben.

Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendlÀndischen UniversitÀten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi . Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation , was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt.

Mit der Neukonzeptionierung des UniversitĂ€t im frĂŒhen 19. Jahrhundert wurde die ArtistenfakultĂ€t in die philosophische FakultĂ€t umgewandelt. Entsprechend wurde ihr höchster Abschluss, der magister artium , umbenannt in doctor philosophiae (Dr. phil). [12]

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg . Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle (Saale) zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Umgangssprachlich wird fĂŒr den Begriff „Doktorgrad“ das Wort „Doktortitel“ verwendet. [16] Es handelt sich jedoch bei einem akademischen Grad nicht im strengen Sinn um einen Titel, siehe hierzu Akademischer Grad#Abgrenzung zu Titeln .

In Deutschland kann das Doktorat von einer UniversitĂ€t, Technischen UniversitĂ€t, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. VeterinĂ€rwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen oder PĂ€dagogischen Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Fachhochschulen besitzen in der Regel kein Promotionsrecht mit der Ausnahme des Landes Hessen, das es den Fachhochschulen ermöglicht, das Promotionsrecht zu beantragen. [17] In Schleswig-Holstein können Fachhochschulen ihren Studierenden in Zusammenarbeit mit UniversitĂ€ten ĂŒber ein Promotionskolleg Möglichkeiten zur Promotion geben. [18]

Einige Fachhochschulprofessoren sind zugleich an einer UniversitĂ€t tĂ€tig und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit diesen als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen BundeslĂ€ndern als Betreuer oder PrĂŒfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden. [19] Mitunter gibt es auch eine Kooperation mit auslĂ€ndischen UniversitĂ€ten, die einen Ph.D. verleihen. [20] Dieser kann ggf. bei den Behörden als Doktorgrad anerkannt werden (siehe auch FĂŒhrung des Grades Ph.D. ). Einigen Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches FĂŒhrungszeugnis vorlegt oder Angestellter der UniversitĂ€t ist.

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten gefĂŒhrt werden.
Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes [21] ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bĂŒrgerlich-rechtlichen Namens wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern nur ein Namenszusatz (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen. [22] So kann auch aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen mĂŒsse. Die Rechtsprechung hat jedoch verdeutlicht, dass der Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers grundsĂ€tzlich so zu respektieren hat, wie er sich aus der Promotionsurkunde ergibt. [22] Fragen der Höflichkeit sind von all dem nicht berĂŒhrt.

Der Doktorgrad kann als einziger akademischer Grad in den Pass und Personalausweis eingetragen werden, wenn der Eintrag beantragt wird. § 5 des Personalausweisgesetzes und § 4 des Passgesetzes behandeln den Doktorgrad nicht als Namensbestandteil, da hierfĂŒr eine spezifische Regelung notwendig wĂ€re. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung Dr. (gemĂ€ĂŸ Passverwaltungsvorschrift von 2009 nur noch mit Punkt), Dr. h. c. bzw. Dr. E. h. eingetragen wird. [23] Auf Antrag hin hat die Eintragung zu erfolgen ( § 9 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes).

GemĂ€ĂŸ einer im Oktober 2013 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Doktorgrad nicht mehr im Personenstandsverzeichnis einzutragen. [24]

War die Verleihung des Doktorgrades rechtswidrig, weil die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (bei der Doktorarbeit TĂ€uschung ĂŒber die EigenstĂ€ndigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung durch FĂ€lschung, Plagiat , Bestechung des Doktorvaters etc.), erfolgt die Aberkennung nach normalen verwaltungsrechtlichen GrundsĂ€tzen durch RĂŒcknahme der Verleihung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem TrĂ€ger fĂŒr die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen der Doktorgrad noch verliehen worden wĂ€re. [25] FĂŒr die TĂ€uschung genĂŒgt der bedingte Vorsatz . [26]

Unter wesentlich engeren Voraussetzungen kann aber auch der rechtmĂ€ĂŸig verliehene Doktorgrad gemĂ€ĂŸ den Promotionsordnungen vieler FakultĂ€ten entzogen werden, wenn der TrĂ€ger des Grades schwer straffĂ€llig geworden ist (dies wird aber höchst selten umgesetzt) oder sich aus sonstigen GrĂŒnden im Nachhinein als der FĂŒhrung des Doktorgrades „unwĂŒrdig“ erwiesen hat. Im Regelfall ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des zustĂ€ndigen Promotionsausschusses erforderlich. Normalerweise geschieht dies nur bei eklatantem „wissenschaftlichen Fehlverhalten“. So entzog die UniversitĂ€t Konstanz im Jahr 2004 dem Physiker Jan Hendrik Schön den Doktorgrad wegen gefĂ€lschter Forschungsergebnisse, die er nach der Promotion veröffentlicht hat. Hierin wurde die UniversitĂ€t am 14. September 2011 nach langem Rechtsstreit vom Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg bestĂ€tigt. [27] Denkbar ist aber auch eine Aberkennung wegen Missbrauchs z. B. durch Veröffentlichungen zum „ Auschwitzmythos “ unter Nennung des Doktorgrades, da dadurch ein nachdrĂŒcklicher
Latin Kancıkların Sert SikƟi
Azgınsex Video
TĂŒrkce Sexs Fi

Report Page