Doktor missbraucht eine wehrlose Patientin

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Erstellt: 12.12.2011 Aktualisiert: 12.12.2011, 22:46 Uhr
Aschaffenburg - Ein Krankenpfleger ist wegen sexuellen Missbrauchs einer hilflosen Patientin vor dem Landgericht Aschaffenburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wie lange er hinter Gitter muss:
Der Mann muss für drei Jahre und vier Monate in den Knast. Er
hatte gestanden, die Frau 2006 zunächst mit Medikamenten betäubt und sich anschließend in deren Zimmer in einer Klinik in Aschaffenburg an ihr vergangen zu haben. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 41-Jährige bei seinem Opfer. Er wolle seine Schuld begleichen, sagte er am Montag in Aschaffenburg. Die Frau war nach einer Gehirn-Operation bewegungsunfähig. Das Opfer soll die Taten des Mannes der Anklageschrift zufolge jedoch bei vollem Bewusstsein miterlebt haben.
Ein zweiter Fall aus dem Jahr 1998 konnte ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Strafe bezieht sich deshalb nur auf den Fall aus dem Jahr 2006. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Aussagen des Mannes und seiner beiden Opfer wurden hinter verschlossenen Türen gehört.
Die Verhandlung war im Herbst 2010 nach nur einem Verhandlungstag zunächst ausgesetzt worden, damit ein Psychiater ein Gutachten über den Angeklagten erstellen konnte. Dieses hatte ergeben, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist, wie der Experte am Montag vor dem Landgericht erklärte. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot als Kranken- und Altenpfleger gefordert.





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Wilhelmshaven
/ Oldenburg

Für das Opfer war das wie eine Geschichte aus einem üblen Film, ein Albtraum der besonders schlimmen Art. Hilflos war sie im März vergangenen Jahres nachts in das St.-Willehad-Hospital Wilhelmshaven eingeliefert worden – und wurde dort von einem Krankenpfleger sexuell missbraucht.

Der erst jetzt bekannt gewordene Vorfall hatte sich ereignet, nachdem die betroffene Frau bewusstlos ins Krankenhaus gebracht wurde. Sie hatte zuvor versucht, sich das Leben zu nehmen. In einem Behandlungszimmer kam es dann laut Anklage zu dem sexuellen Missbrauch durch den Krankenpfleger, der eigentlich gar nicht für die eingelieferte Patientin zuständig war. Als die Frau aufwachte, soll er von ihr abgelassen haben.

Der 45 Jahre alte Krankenpfleger aus dem Moormerland muss sich ab nächsten Mittwoch, 27. November, vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Angeklagt ist er wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Frau. Für das Delikt ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft vorgesehen – je nach Begleitumständen kann das Gericht eine Haftstrafe von 15 Jahren verhängen.


Der angeklagte Krankenpfleger ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten, muss sich aber in dem Verfahren zusätzlich wegen weiterer Vorwürfe im sexuellen Bereich verantworten. Dabei geht es darum, dass er eine Kollegin kurzfristig in einem Dienstzimmer des Krankenhauses eingeschlossen haben soll, um sie dort zu begrapschen. Beide Vorwürfe werden vom Oldenburger Landgericht in einem gemeinsamen Verfahren behandelt. Für den gesamten Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.
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