Diebischer Sklave muss bitter büßen

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Diebischer Sklave muss bitter büßen
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adj Adjektiv bitter (Geschmäcker, Wahrheiten, Klagen)

adj Adjektiv reamargo (-a) (in Lateinamerika)

fig figürlich saber a cuerno quemado

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durch die Kinder- und Jugendfürsorge
Univ. Prof. Reinhard Sieder veröffentlichte vor einem Jahr seine Studie über die Fürsorge-Erziehung in Wien. Sein Tenor: „Nationale Katastrophe“. Die Arbeit war Auslöser für die jetzt vorliegende Studie über Pflegekinder.
Die Kommission um Barbara Helige beleuchtete die Geschichte des Kinderheimes Wilhelminenberg und fand viele Indizien für sexuellen Missbrauch.
Die Stadt Wien veröffentlicht eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommission zur Erforschung der Gewalt in den Kinderheimen der Stadt Wien
Die Untersuchung widmete sich struktureller, sozialer, materiell-ökonomischer, körperlicher, psychischer, sexualisierter und sexueller Gewalt in Kinderheimen der Stadt Wien von den 1950er-Jahren bis in die 1970er-Jahre. Untersucht wurden die städtischen Kinderheime und jene konfessionellen und privaten Heime, die vom Wiener Jugendamt regelmäßig mit Kindern beschickt wurden.
Erstes Ziel des Berichts war es, ausführliche Erzählungen ehemaliger Heimkinder zu dokumentieren, um deren Leid anzuerkennen. Ein zweites Ziel war es, die in den Heimen von Erzieherinnen und Erziehern heiminternen Lehrerinnen und Lehrern sowie von anderem Personal ausgeübte Gewalt zu erklären.
Mit zwanzig ehemaligen Heimkindern wurden ausführliche Gespräche in der Länge von drei bis vier Stunden geführt. Weiterhin wurden drei Expertinnen- und Experten-Interviews mit einem ehemaligen Heimleiter, einer ehemaligen Fürsorgerin und einer Psychologin des Jugendamtes geführt.
Im Unterschied zu heute fehlte es in den 1950er-Jahren bis zu den 1970er-Jahren an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern. Etwa die Hälfte aller Erzieherinnen und Erzieher hatte keine oder nur eine minimale Ausbildung. Dies erklärt zum Teil, warum „populäre“ und „autoritäre“ Vorstellungen von gewaltsamer Erziehung in Heimen vorherrschten.
Städtische wie private Erziehungsheime entsprachen dem Modell der „totalen Institution“: Alle Maßnahmen und Routinen sowie die gesamte Zeiteinteilung wurden durch die Hausordnung bestimmt.
Die Notwendigkeit, alle Lebenstätigkeiten der Gruppe zu kontrollieren, führte zu Anordnungen und Geboten, die gar nicht vollständig eingehalten werden konnten. Sie erzeugten unvermeidlich eine notorische Reihe von Übertretungen. So führte die strikte Regel, die Toilette nur in der großen Pause aufzusuchen, bei Kindern, die ihre Körperfunktionen (teilweise infolge von Verängstigung) noch nicht vollständig kontrollieren konnten, zum Hosennässen. Das Gebot, das zugeteilte Essen aufzuessen, führte zum verbotenen Erbrechen, was ein neuerliches Gebot, das Erbrochene aufzuessen, nach sich zog.
Jeder Regelverstoß wurde, sofern er von einer Erzieherin beziehungsweise einem Erzieher beobachtet wurde, umgehend bestraft. Die Strafe richtete sich auf die Gruppe oder auf die Einzelne beziehungsweise den Einzelnen, die oder der vor den Augen der Gruppe bestraft wurde. Der demonstrative und zugleich demütigende Charakter der allermeisten Strafen ist offensichtlich. So gut wie jede Strafe enthielt physische und psychische Gewalt. In einigen Fällen verband sich das Strafen überdies mit sexualisierter Gewalt.
Das Repertoire der totalen Erziehung umfasste:
Die genannten Gewaltformen wurden regelmäßig von einem Teil der Erzieherinnen und Erzieher praktiziert. Sie waren Teil der Erziehung, die in vielen Heimen als legitim und angemessen galt.
Sexuelle Gewalt, über die aus Heimen wie Eggenburg, Hohe Warte, Wilhelminenberg, Pötzleinsdorf, Wimmersdorf, Pitten, Laxenburg und anderen berichtet wird, ist nicht zum Repertoire totaler Erziehung zu zählen. Es war unmöglich, sie noch als erzieherische Maßnahme zu tarnen. Sexuelle Gewalt wurde unter Ausnutzung von Machtpositionen durch Erzieherinnen und Erzieher an Zöglingen ausgeübt.
Auch anderes Heimpersonal – wie ein Heizer und Gärtner im städtischen Kinderheim Wilhelminenberg oder ein Hausarbeiter im konfessionellen Heim St. Benedikt – übten sexuelle Gewalt an Kindern aus. Die Formen sexueller Gewalt reichten vom Zwang zur oralen oder manuellen Befriedigung des Täters beziehungsweise der Täterin bis zum erzwungenen Koitus. Weltliche wie geistliche Erzieherinnen und Erzieher erpressten von Mädchen und Burschen manuelle Masturbation (städtisches Heim Pötzleinsdorf, privat geführtes Heim Wimmersdorf und andere).
Häufiger als von Erzieherinnen und Erziehern wurde sexuelle Gewalt von Jugendlichen an Kindern beziehungsweise von stärkeren Kindern an schwächeren und jüngeren Kindern ausgeübt. Körperliche und soziale Überlegenheit der Täterin oder des Täters erlaubte es, körperlich schwächeren Kindern homosexuelle Dienstleistungen abzuverlangen. Dies wurde von einigen Heimerzieherinnen und -erziehern beobachtet und geduldet, jedenfalls nicht unterbunden. Die sexuelle Gewalt soll von einzelnen Erzieherinnen und Erziehern sogar gefördert worden sein (städtisches Heim Eggenburg und andere). Duldung oder Förderung dienten den eigenen Interessen der Erzieherinnen und Erzieher, das System der Gewalt aufrecht zu erhalten.
Auch ein Teil der geistlichen oder konfessionellen Erzieherinnen und Erzieher war zu Formen der Gewalt, auch der sexualisierten und der sexuellen Gewalt, geneigt. Die Peinigung von kleinen, fünf- bis sechsjährigen Kindern im Bereich der Genitalien (Heim der Kreuzschwestern in Laxenburg und andere) weist auf die Bekämpfung der eigenen sexuellen Bedürfnisse beziehungsweise auf deren Dämonisierung hin. Andere konfessionelle Erzieherinnen und Erzieher erzwangen sexuelle Handlungen wie ihre manuelle Befriedigung durch Zöglinge zu ihrem sexuellen Lustgewinn.
Die Kommission fand sechs Erklärungen, warum in den Heimen exzessive Erzieherinnen- und Erzieher-Gewalt möglich war:
Die in den Heimen, Schulen, Internaten und Familien übliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurde von autoritär erzogenen Menschen ausgeübt, die selbst an Gewalt gelitten haben. Aus Angst vor den eigenen Schwächen wollten sie sich gegenüber Kindern und Jugendlichen als stark und überlegen erweisen. Viele Eltern waren gegenüber ihren Kindern gewalttätig. Andere delegierten den Wunsch nach Gewalt an Kindern und Jugendlichen an die Exekutive – also an die Schule, an Internate und Kinderheime.
Die 1950er-Jahre standen im Schatten der faschistischen Epoche in Europa sowie der physischen und mentalen Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs. In der Fürsorge zeigt sich die Kontinuität eugenischer beziehungsweise „rassenhygienischer“, rassistischer und autoritärer Begriffe. Die damit verbundene Denkweise bereitete der exzessiven Gewalt in der Heimerziehung den Weg.
Nach 1945 waren in der NS-Periode tätige und ausgebildete Fürsorgerinnen und Fürsorger, Psychologinnen und Psychologen sowie Ärztinnen und Ärzte wieder oder weiter im Dienst. Unter ihnen auch Dr. Heinrich Gross. Für eine gewisse mentale Kontinuität in der Erzieherschaft sprechen belegte Aussagen und Praktiken einzelner Erzieherinnen und Erzieher im Kinderheim am Wilhelminenberg, nahe zum Spiegelgrund in den frühen 1950er-Jahren. Einzelne Zöglinge erlebten hier einen rassistischen Vernichtungswillen gegenüber „dunkelhaarigen“, für jüdisch oder zigeunerisch gehaltenen Kindern.
Die Entdeckung von einzelnen Misshandlungen in Kinderheimen in den 1950er- bis 1970er-Jahren geschah nur zufällig. Dennoch muss es im Jugendamt ein begrenztes, „inoffizielles“ Wissen um grundlegende Missstände in Kinderheimen gegeben haben. Ausmaß und Vielfalt der Gewalt waren mangels Untersuchungen unbekannt. Eine systematische Kontrolle der Erzieherinnen und Erzieher oder ihrer Praktiken ist nicht zu erkennen.
Es gab jährliche Besuche von zuständigen „Dezernenten“ sowie Kontakte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes mit den Heimen. Aber dies diente nicht der Kontrolle der Erzieherinnen und Erzieher. Die gewalttätigen Erzieherinnen und Erzieher konnten sich gut vor Disziplinarverfahren schützen. Was sich in den Nächten in den Schlafsälen und auf den Gängen der Heime abspielte, blieb Besucherinnen und Besuchern verborgen, von zufälligen Entdeckungen abgesehen.
Es gab auch keine Stelle außerhalb des Heimes, an die sich Angehörige der Kinder hätten wenden können. Es sind Fälle bekannt, bei denen Angehörige von Heimkindern oder die Heimkinder selber versuchten, auf dem nächsten Polizeiwachzimmer eine Anzeige gegen gewalttätige Erzieherinnen und Erzieher zu erstatten. Sie trafen auf Unverständnis. Polizisten wussten offenbar im Grunde von der Gewalt in den Heimen, hielten sie aber für berechtigt. Eine Anzeige wiesen sie entrüstet von sich.
Die Innenwelt der Heime war vom zentralen Jugendamt ebenso wie von den einzelnen Bezirksjugendämtern abgetrennt. Bis in die 1960er-Jahre war das Anstaltenamt, nicht das Jugendamt, für die Heime zuständig. Die faktische Spaltung verschärfte sich noch ab Beginn der 1970er-Jahre. Einige Heime (Biedermannsdorf, Hohe Warte, Eggenburg, Wilhelminenberg) blieben „reaktionäre Inseln“ in einer sich demokratisierenden Gesellschaft. Erzieherinnen- und Erzieher-Gruppen, die am Repertoire der totalen Erziehung festhielten, konnten sich hier festsetzen. Auch eine reformfreudige Heimleitung hatte wenige Chancen, sie loszuwerden. Es gab keine Instanz, die das Scheitern einer Erzieherin beziehungsweise eines Erziehers feststellen und entsprechende Schritte der Kündigung hätte erfolgreich einleiten können.
Die Kontrolle der Fürsorge und der Fürsorgeerziehung durch Wissenschaften und Gerichte funktionierte nur sehr bedingt, da sich ein geschlossener Kreislauf ausbildete, in dem alle professionellen Akteurinnen und Akteure voneinander abhängig waren. Eine externe und verfahrenskritische Kontrollinstanz in der Entscheidungs- und Administrationskette wurde nicht eingerichtet. Vor allem mangelte es an einer effizienten Kontrolle der Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen, konfessionellen und privaten Erziehungsheimen.
Verstörend scheint die anhaltende Gleichgültigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen, die in Erziehungsheimen oft schwer gelitten haben. Man hält (ehemalige) Heimkinder immer noch pauschal für gefährlich. In Wirklichkeit waren sehr viele Heimkinder noch sehr klein, als sie in die Heime kamen. Nicht weil sie auffällig, „schlimm“ oder gar „aggressiv“ gewesen wären, sondern weil in ihren Familien kein Platz für sie war.
Häufige Gründe waren Arbeitslosigkeit und soziales Elend, Trennung und Scheidung der Eltern, Alkoholmissbrauch oder Kriminalität eines Elternteils oder die Unfähigkeit der Eltern, ihre Kinder hinreichend zu versorgen. Zu „schwer erziehbaren“ Kindern wurden einzelne dieser Kinder nur, weil sie in den Kinderheimen in eine Kultur der Gewalt und des Missbrauchs gerieten. Hier zu überleben erforderte hohe Widerstandskraft, Gegengewalt, aber auch Techniken der inneren Emigration. Nicht selten führte dies zu seelischen und körperlichen Erkrankungen.
Die Fehleinschätzung, die Heimkinder seien alle schwer erziehbar gewesen, erklärt sich aber auch aus ideologisch-politischen Gründen. Die den Kindern pauschal zugeschriebenen Eigenschaften (Aggressivität, Egoismus, Gewaltbereitschaft, Verwahrlosung, et cetera) werden im Nachklang von Eugenik und Rassenhygiene als genetisch bedingt und sozial vererblich gedacht. Dabei wirkt hierzulande neben dem Katholizismus auch der Nationalsozialismus immer noch weiter.
Es war im Jahr 1781, als der damalige Feldmarschall Franz Moritz Graf von Lascy das Grundstück am Stadtrand von Ottakring kaufte und das Schloss erbauen ließ. Ein Freund kaufte ihm das Besitztum ab und erweiterte es um weitere Waldteile und Hutweiden. Daraus wurde der heute 120 000 Quadratmeter große Park rund um das Schloss.
Nach mehreren Besitzerwechseln erging das Grundstück an Moritz von Montléart, der 1866 Grund und Schloss seiner Frau Wilhelmine schenkte.
Seitdem hat das Schloss am Wilhelminenberg viele Gestalten angenommen. Im Ersten Weltkrieg diente es als Lazarett für Kriegsopfer, im Zweiten wurde es zu einem Heereslazarett mit Anschluss an das Wilhelminenspital. Es war Sitz der Wiener Sängerknaben und ein städtisches Heim.
Nach dem Krieg wurde es zu einem Heim für erholungsbedürftige Kinder und ehemalige KZ-Häftlinge umgebaut, ehe es in den Sechzigerjahren zu eben diesem Heim für Sonderschülerinnen und Sonderschüler umfunktioniert wurde. 1977 wurde das Heim geschlossen, die Kinder teilte man auf andere Heime auf.
Gästehaus 1986 beschloss die Stadt Wien, das Schloss zu sanieren. Das Gebäude wurde zum Gästehaus und schließlich zum Vier-Sterne-Hotel. An das Heim für Sonderschüler erinnert das Schloss noch heute: das Gemäuer, die Stiegenaufgänge oder die Doppelflügeltüren.
„Man stößt auf Vieles bei den Nachforschungen“, räumt Helige ein. Das Thema Rotlicht sei jedoch eine andere Baustelle. „Es ist ein wichtiges Thema und alles ist interessant für uns, um den Lebensweg der Kinder nachzuzeichnen.“ Bereits in einem Zwischenbericht im Oktober war vom Verdacht des „vielfachen, organisierten sexuellen Missbrauchs von Heimkindern“ die Rede.
Bei der Opferschutzorganisation Weißer Ring haben sich bisher rund 1500 Personen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Heime gemeldet, in welche die Stadt Wien eingewiesen hat. Rund 1200 davon wurden bereits behandelt. Darunter seien auch Einzelfälle gewesen, die auf mögliche organisierte Prostitution hinwiesen, bestätigt Marianne Gammer, Geschäftsführerin des Weißen Rings.
Derartige Vorwürfe hätten immer das Heim am Wilhelminenberg betroffen. In Bezug auf andere Kinderheime sei diesbezüglich nichts bekannt, sehr wohl aber sexuelle Übergriffe heiminterner Personen.
Auch Erika T. war als Kind im Heim am Wilhelminenberg. Sie kommt in dem Buch „Der Kindheit beraubt“ von Historiker Sieder und Co-Autorin Andrea Smioski zu Wort und schildert darin „Schreckensnächte, in denen die großen Türen (…) des Schlafsaals ständig knarrten, dunkle Gestalten hereinschlichen und sich über die Betten der Mädchen warfen. Schreie, Ohrfeigen, Stöhnen und Weinen mischten sich mit rauen schimpfenden Männerstimmen. Hier fanden brutale Vergewaltigungen statt!“
T. war damals acht Jahre alt. Bei der Betroffenen handelt es sich übrigens nicht um eine der beiden Schwestern, die schon bei Aufkommen des Wilhelminenberg-Skandals im Herbst 2011 mit derlei Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen sind.
Sieder und Smioski schreiben, es sei „bislang ungeklärt, ob die Täter von außen“ kamen. Es sei aber auch „völlig verfehlt“, die diesbezügliche Erzählung T.s mit dem Argument entkräften zu wollen, dass bekannt sei, dass sich „die meisten“ Mädchen im Heim sich prostituiert hätten.
Auch in der Szene wird zunehmend lauter geraunt, dass Fälle von Zusammenarbeit zwischen Erziehern im Kinderheim und und Zuhältern bekannt sind. „Der ein oder andere hat da gut mitverdient“, sagt ein Mitarbeiter einer Schutzorganisation für Prostituierte, der anonym bleiben möchte.
Auch der Wiener FP, die mit einigen Betroffenen Gespräche geführt hat, seien die Vorwürfe bekannt. „Das ist nicht nur der Verdacht: Auch Täter haben sich bei uns gemeldet und gestanden, sie haben sich Mädchen im Heim gegen Geld ausgeborgt“, sagt der Parteisprecher. Nach Aufzeichnungen der Wiener FP hätten Heimmitarbeiter die Kinder, auch Buben, an Zuhälter „vermietet“. (Julia Herrnböck, Gudrun Springer, DER STANDARD, 16.1.2013)
Dass es bei all den Prügeln, Hieben und Schlägen durch Erzieher keinerlei Aufzeichnungen von Ärzten oder Rettungsdiensten gibt, die wegen der Schwere der Verletzungen immer wieder gerufen werden mussten, ist blanker Hohn für die ehemaligen Heimkinder. Zahlreich sind sie im Jänner 2013 zur Vorstellung des Buches „Der Kindheit beraubt“ erschienen, das der Historiker Reinhard Sieder im Auftrag von Stadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) einst als Bericht erarbeitet hat.
„Diese Institutionen haben ihren Zweck völlig verfehlt. Wer es als Heimkind geschafft hat, im Leben Fuß zu fassen, hat das ausschließlich seiner eigenen Kraft zu verdanken“, beschreibt Sieder den Schaden, der Tausenden Menschen in dieser Zeit an Leib und Seele zugefügt wurde. „Es ist schwer zu glauben, dass Verantwortliche der Stadt nichts von den Zuständen wussten – die Gerüchte, die in der Bevölkerung bekannt waren, werden dem Jugendamt auch untergekommen sein“, verdeutlicht Sieder den Vorwurf.
„Die Berichte sind wohl genauso verschwunden wie die Axt bei uns im Heim, wenn Besuch da war“, flüstert ein Mann seinem Sitznachbarn zu. Sie und zwei andere, die ihre Jugend im Heim im niederösterreichischen Wimmersdorf verbringen mussten, hätten schon 1982 Anzeige erstattet, erzählen sie. „Ein Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, zu dem wir aber nie geladen wurden. Passiert ist nichts“, sagt einer von ihnen. Ein Amtsarzt habe die Erzieher, von denen sie jahrelang terrorisiert wurden, damals als „nicht vernehmungsfähig“ eingestuft. „Somit ist das verjährt.“
Während eine Betroffene aus ihrem Bericht vorliest, beschreibt, wie sie bereits als Siebenjährige vom Hauswart am Wilhelminenberg zu Oralverkehr
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