Die deutsche Republik am Ende der Sackgasse.
Thorsten Reimann
Bereits am 25. Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz endgültig für verfassungswidrig. Deutsche Massenmedien griffen das höchstrichterliche Urteil unter Schlagzeilen wie „Eine konstitutionelle Staatskrise“ (FAZ) auf, spielten aber die Bedeutung dieses Urteil gleichzeitig herunter. Medial wurden Aspekte wie der Effekt des „negativen Stimmgewichts“ oder Vergabe von „Zusatzmandaten“ im Wege einer „Reststimmenverwertung“ oder die „ausgleichslose Ermöglichung von Überhangmandaten“ thematisiert. Dabei handelte es sich um Nebenschauplätze, wie so häufig, wenn wichtige Fakten vertuscht werden müssen. In einem wesentlichen Punkt lautete die Bewertung der Hofberichtserstatter unisono: Eine Änderung des Wahlrechts ist notwendig.
Was war wirklich geschehen?
Mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil wurde festgestellt, dass die gängige Praxis von Wahllisten gegen den Verfassungsgrundsatz der Unmittelbarkeit von Wahlen verstößt (§92 Absatz 2 Satz 1 StGB). Unmittelbare Wahlen bedeutet, dass der Wähler mit seiner Stimme bei der Wahl einem bestimmten Abgeordneten unmittelbar das Mandat überträgt – so, wie es bei den Erststimmen gängige Praxis ist. Die Verfassungswidrigkeit offenbart sich in der Zweitstimme, denn mit dieser wird die Stimme des Wählers mittelbar an eine Partei gegeben, die dann anhand parteiinterner Listenplätze darüber entscheidet, welchen Abgeordneten sie ins Parlament entsendet.
Was ist der Kern des Urteils?
Die Praxis von Wahllisten (Erst- und Zweitstimme) wurde 1956 im Bundeswahlrecht verankert. Das bedeutet, dass die Bundestagswahlen seit 1956 den Verfassungsgrundsatz der Unmittelbarkeit von Wahlen verletzen. Verfassungswidrige Wahlen führen zu verfassungswidrigen Parlamenten, dies führt zu verfassungswidrigen Regierungen. Ein verfassungswidrig, also illegitim gewählter Gesetzgeber kann keine legitimen Gesetze erlassen. Alle Gesetze und Verordnungen seit 1956 wurden von illegitimen Gesetzgebern erlassen – sie sind damit nichtig. EU-Beitritt, deutsche Einheit, Euro-Einführung? Das alles hat nicht stattgefunden.
Warum das Wahlgesetz nicht heilbar ist.
Die Massenmedien suggerierten, eine Änderung des Wahlgesetzes sei nun notwendig, um die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Aber das ist nicht möglich. Warum, wurde bereits im vorhergehenden Absatz erläutert: Ein illegitim gewählter Gesetzgeber kann kein legitimes Gesetz erlassen. Obendrein urteilte das Bundesverfassungsgericht am 17.5.1960: „Die Änderung eines ungültigen Gesetzes bewirkt nicht dessen Gültigkeit.“
Warum auch die AfD keine Alternative ist.
Die AfD wurde geschaffen, um mit der Suggestion von Veränderungen das Potential der wachsenden Zahl Unzufriedener aufzufangen. Doch auch die AfD sitzt bereits auf Grund verfassungswidriger Wahlen im Bundestag. Hat sie diesen Fakt je thematisiert? Den Wählern diesbezüglich reinen Wein eingeschenkt? Nein, denn die AfD ist nur die neueste Partei einer seit 1919 illegal herrschenden Parteiendiktatur, ein weiteres Spaltungsinstrument für die Deutschen und… sie ist ebenso eine legale kriminelle Vereinigung, wie alle anderen Parteien der Republik des Bundes auch. Richtig gelesen! Parteien haben vorgesorgt, denn sie wissen schon länger um den rechtsfreien Raum, der sich irgendwann in Germany bilden musste. Deshalb haben sie sich selbst einen Persilschein ausgestellt: Der §129 Absatz 3 Satz 1 StGB gestattet es Parteien, sich legal als kriminelle Vereinigungen zu betätigen. Und von diesem Persilschein machen alle Parteien Gebrauch.
Warum das Abhalten von Wahlen eine Straftat ist.
Wer bei einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat Hilfe leistet, leistet Behilfe zu einer Straftat. Das wiederum erfüllt den Straftatbestand „Beihilfe“ (§27 StGB). Der sog. Bundespräsident und der sog. Bundestagspräsident begehen Strafaten, in dem sie verfassungswidrige Wahlen dulden, die §92 StGB verletzten. Anstifter ist der sog. Bundeswahlleiter, der die Wahlen durchführen lässt. Alle übrigen, an der Durchführung der Wahl beteiligten Personen leisten Beihilfe zu Straftaten.
Warum das Wählen eine Straftat ist.
Wer sich an verfassungswidrig durchgeführten Wahlen durch Teilnahme beteiligt, leistet ebenfalls Beihilfe zum Verfassungsbruch, was wiederum den Straftatbestand „Beihilfe“ (§27 StGB) erfüllt. Richtig gelesen: Auch die Stimmabgabe bei verfassunsgwidrigen Wählen ist eine Straftat!
Es wird höchste Zeit, einzusehen: In der NGO „Germany“ herrscht Rechtsbankrott. Nicht-sehen-wollen und nicht-sehen-können ändern die Realität nicht.
Wie Abhilfe zu schaffen ist.
Wer in einem juristischen Wörterbuch das Wort Rechtsbankrott recherchiert, der findet dort folgendes vor:
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart bspw. Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt … Eine Besesserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit und Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, usw.)
Wie es um die Rückkehr zu den durchaus deutschen Werten Wahrheit und Freiheit bestellt ist, haben viele im besten Deutschland® aller Zeiten bereits zu spüren bekommen: Gelöschte Kommentare, gelöschte Videos und gesperrte Benutzerkonten in sozialen Medien sind längst Normalität.
Bleibt nur die Rückkehr zu Rechtsgrundsätzen: pacta sunt servanda.
Pacta sunt servanda (lat. „Verträge sind einzuhalten“) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen wie im privaten Recht.
Im öffentlichen Recht wurde vor 1871 ein ewiger Bund der Deutschen geschlossen. Zu dessen Rechtsgrundsätzen, zur Reichsverfassung von 1871, gilt es nun zurück zu kehren. Erst dann kann auch die Rückkehr zu den allgemeinen Werten Wahrheit und Freiheit stattfinden.
Es ist an der Zeit, diesen Zustand der Entrechtung zu beenden. Das können nur die Deutschen selbst tun. Doch das lässt sich nicht erreichen, indem man an verfassungswidrigen Wahlen teilnimmt und die kostbare Stimme in einer Urne bestattet. Im Gegenteil:
Deutsche müssen ihre Stimmen, anstatt sie abzugeben, behalten und sie erheben. Deutsche müssen handeln um den Rechtsbankrott zu beenden – für Wahrheit, Freiheit und die deutsche Zukunft unserer Kinder. Nicht nach den Wahlen. Nicht morgen. Jetzt!
Rückkehr in den gültigen Rechtsrahmen.
Mit dem Staatstreich vom November 1918 wurde der deutsche Gesamtstaat seiner Handlungsfähigkeit beraubt - im Innen wie im Außen:

Im "Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts" gibt der Staatsrechtler Meyer-Anschütz vor, was nun getan werden kann und getan werden muss:
"Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht durch den rechtmäßigen Erwerb, sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt. Die Staatsgewalt kann in keinem Momente eines Repräsentanten entbehren.
Da der vertriebene legitime Herrscher dazu nicht im Stande ist, so muß es der tatsächlich im Besitz befindliche illegitime Herrscher tun. [...] Ein illegitimer Herrscher kann durch die Restauration des legitimen wieder verdrängt werden. In diesem Falle hat die illegitime Staatsgewalt den Charakter einer Zwischenherrschaft."
Welches ist der legitime Herrscher?
Wie eingangs dargelegt, kann ein illegitim gewählter Gesetzgeber keine legitimen Gesetz erlassen. Will man nun wissen, welcher der legitime Gesetzgeber ist, so genügt ein Blick in das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz:

Wie heißt der Staat, dem die Deutschen angehören, wenn das aktuelle deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz das Ausfertigungsdatum 22.7.1913 trägt?
Die Antwort liegt auf der Hand: Es ist das Deutsche Reich mit seiner Verfassung vom 16. April 1871 im letzten Rechtsstand 27. Oktober 1918 - vor dem illegalen Parteienputsch vom November 1918. Das völkerrechtrechtlich alleinvertretungsberechtigte Organ ist der deutsche Kaiser (Artikel 11 Reichsverfassung), gesetzgebende Organ sind der Bundesrat und der »direkt«, also unmittelbar gewählter Reichstag (Artikel 2 Reichsverfassung).
Ex iniuria ius non oritur. Aus Unrecht kann niemals Recht erwachsen.
Allein die Rückkehr in den gültigen Rechtsrahmen kann die deutsche Nation vor dem Untergang bewahren - das sollte angesichts einer republikanischen Willkür-Regierung legaler kriminellen Vereinigungen und den Ereignissen seit 2015 (beginnend mit der Beseitigung der Vorschriften des Artikels 16a Grundgesetz auf einfache Anweisung bis hin zu den jüngsten massiven Grundrechtsbeschneidungen) jedem klar vor Augen liegen.
Was ist zu tun?
Die rechtliche Situation der deutschen Nation und die sich daraus ergebenden not-wendigen, weil gesetzeskonformen Handlungen wird hier beschrieben: Status Quo der deutschen Nation. Jedem wird ans Herz gelegt, die Fakten zu prüfen. Dann sollte auch jedem klar werden, was zu tun ist, um unseren Kindern eine Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern.
Abschließend sollen uns zwei der größten Denker und Dichter unseres Volkes den Weg weisen. Goethe mahnt uns "Nur das Gesetz kann uns die Freiheit geben." denn er wusste, dass Rechtlosigkeit immer zum Recht des Stärkeren und damit zu Willkür und Unfreiheit führt. Und Schiller rät in Wilhelm Tell:
Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an,
Das halte fest mit deinem ganzen Herzen.
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft;
Dort in der fremden Welt stehst du allein,
Ein schwankes Rohr, das jeder Sturm zerknickt."