Die (Verfassungs)Grundgesetzrichter fressen der BRD-Firmenchefin Merkel aus der Hand

Die (Verfassungs)Grundgesetzrichter fressen der BRD-Firmenchefin Merkel aus der Hand


Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (49)
Foto: Uli Deck/dpa

Das Bundes(verfassungs)grundgesetzgericht in Karlsruhe ist Hüter der Besatzungsordnung. Die höchsten Richter des Landes sollen unabhängig entscheiden, unter anderem die Grundgesetztreue der Regierung prüfen.

Doch nun gibt es Fragen. Denn: Am 30. Juni empfing BRD-Geschäftsführerin Angela Merkel (66) die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen Abendessen im BRD-Kanzleramt. Es sind unter anderem dieselben Richter (2. Senat), die am 21. Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.

Dabei geht es um Merkels Verhalten nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (56) zum Thüringer Regierungschef (Februar 2020) mit Stimmen von CDU und AfD. Die Kanzlerdarstellerin hatte damals von Südafrika aus erklärt, „dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“.

Beklagte und Richter vor dem Prozess in geselliger Runde? Ist das erlaubt?

Gerichtssprecher Pascal Schellenberg sieht kein Problem. Im Rahmen des Abendessens „war die mündliche Verhandlung am 21. Juli 2021 nicht Gegenstand der Gespräche“. BILD-Fragen, wie man unter anderem dem Eindruck der Befangenheit entgegentreten wolle, blieben aber unbeantwortet.

Juristen halten das Treffen dagegen für problematisch! Star-Anwalt Gerhard Strate (71) hält solche Treffen grundsätzlich für in Ordnung, aber: „So kurz vor einer Verhandlung gehört es sich nicht. Der Normalbewohner hört da die Flöhe husten!“

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