Die Sekretäre versetzten dem Direktor der Bank einen doppelten Schlag

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Die Sekretäre versetzten dem Direktor der Bank einen doppelten Schlag

04.03.1958, 13.00 Uhr

aus

DER SPIEGEL 10/1958








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»Die Aktionäre sind dumm und frech, dumm, weil sie anderen Leuten ohne ausreichende Kontrolle ihr Geld anvertrauen, und frech, weil sie außerdem noch eine Dividende verlangen.«
Bonmot des Berliner Bankiers Carl Fürstenberg (gestorben 1933)
Einige Dutzend Aktionäre großer westdeutscher Aktiengesellschaften erhielten zum Jahreswechsel eine Büttenkarte mit einer anzüglichen Karikatur: Eine Wespe stürzt sich auf den Nackenwulst eines feisten Bürgers vom »Typ« Generaldirektor, dem ein Schmerzensschrei entfährt. Der Kopf des Insekts trägt - en minature - die Züge eines 29jährigen Kohlenhändlers, dessen Autogramm den unteren Rand der Büttenkarte zierte: Erich Nold.
Kohlenhändler Nold führt im Zeichen der Wespe seit längerer Zeit einen Kreuzzug gegen die Autorität und Selbstherrlichkeit deutscher Industrie-Kapitäne, die er in zahlreichen Hauptversammlungen mit dem Stachel seiner inquisitorischen Fragen in Aufregung versetzt. Seit der junge Darmstädter ausgezogen ist, unter Berufung auf das Aktiengesetz für das Recht der »geknechteten Aktionäre« und gegen die »Kapitalfunktionäre, die sich Riemen aus unserer Haut schneiden«, zu streiten, ähneln die Hauptversammlungen mancher Aktiengesellschaften Catcher -Veranstaltungen.
Pfiffe, Gejohle, Schimpfwörter, wie »Schweinerei«, »Dreck«, »schamlos«, »Störenfried«, sind an der Tagesordnung; nicht selten marschieren lauthals protestierende Kleinaktionäre geschlossen aus dem Saal. Nold hält auch diese Krakeelereien für sinnvoll: »Ein paar agitatorische Temperamentsausbrüche schaden gar nichts. Man muß schon massiv werden, will man frischen Wind hereinbringen, und ich glaube, daß es mir gelungen ist, dem schablonenhaften, unmarkanten Ablauf der Hauptversammlungen das Konzept zu verderben.«
Ehe Nold aufkreuzte, war es möglich und üblich, Hauptversammlungen in einer knappen Stunde abzuwickeln und Beschlüsse im Eiltempo zu fassen. Heute jedoch verläuft kaum eine Hauptversammlung, an der Erich Nold teilnimmt, in der vorgesehenen Form und Frist Dabei hatte der Wespenmensch noch vor einem Jahr nicht die mindeste Ahnung von dem, was ihn heute täglich in Wallung bringt.
Nold hatte zunächst keine einzige der Aktien angerührt, die sein verstorbener Vater, der Kohlenhändler Johann August Nold, der Witwe Sophie in Darmstadt hinterlassen hatte: ein Sortiment Aktien von 53 Gesellschaften im Wert von rund 200 000 Mark. Erst ein Fall, der ihn ein besonders krasses Beispiel von Direktoren -Allmacht dünkte, scheuchte den Sohn Erich auf.
Die Deutsche Bank hatte ihm geraten, eines der Aktienbündel des Vaters abzustoßen und den Erlös - 25 000 Mark - in Aktien des Mülheimer Bergwerks-Vereins anzulegen. Kaum hatte Nold die neuen Aktien im Depot der Bank eingelagert, da sank der Kurs der Mülheimer Aktien in zwei Monaten von 165 auf 110. Als der Kurs am tiefsten stand, erhielt Erich Nold ein Rundschreiben seiner Bank, in dem mitgeteilt wurde, daß die Mülheimer Bergwerke mit der Matthias Stinnes AG fusionieren, und die Aktien 1:1 umzutauschen seien.
Mißtrauisch blickte der Kohlenhändler auf den Börsenzettel: Der Kurs der Stinnes-Aktien lag noch unter dem der Mülheimer Papiere. Nold forderte die Geschäftsberichte und fand seinen Argwohn bestätigt: Selbst aus den üblichen lapidaren Erklärungen war ohne Mühe herauszulesen, daß die Mülheimer Firma wesentlich liquider war und ein weit besseres Finanzpolster besaß als die Stinnes-Gesellschaft.
Verstört rannte der Aktionär zur Bank zurück, um dem Schalterbeamten vorzurechnen, daß er, Nold, bei dieser Umtauschaktion mehr als zehntausend Mark verliere, da er die Mülheimer Aktien zum Kurs von 165 erworben habe. Der Schalterbeamte wehrte ab; wenn Nold sich beklagen wolle, möge er das auf der Hauptversammlung - im Börsenjargon kurz HV genannt - besorgen.
Eilends ließ sich der Kohlenhändler einen schwarzen Anzug schneidern ("Auf den Hauptversammlungen sitzen doch immer so würdige Herren"), kaufte sich für 19,50 Mark einen Kommentar zum Aktienrecht und fuhr nach Essen. Sein Debüt endete mit einem vollen Erfolg. Gegen die vereint protestierenden Kleinaktionäre mußte sich die Verwaltung zu einem besseren Umtauschangebot bequemen.
Nach diesem ersten HV-Gang schien es dem Erich Nold geraten, Kontakt mit Gleichgesinnten aufzunehmen und sich für seine nächsten Auftritte Ratschläge und Erfahrungen mit auf den Weg geben zu lassen. Unter der Rubrik »Beteiligungen und Geldverkehr« annoncierte er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: »Aktionär sucht Kontakt mit anderen Aktionären deutscher Aktiengesellschaften zwecks Förderung gemeinsamer Interessen, nützlichem Erfahrungsaustausch etc.« Waschkörbeweise lieferte der Briefträger Zuschriften in der Darmstädter Kohlenhandlung ab. Dazu Nold: »Das ist doch der Beweis, daß noch mehr Leute meinen, an der Sache ist was falsch.«
Seitdem läßt Nold keine Gelegenheit aus, auf Hauptversammlungen Alarm zu schlagen. Mit einem respektablen Koffer voller Zeitungsschnipsel und Broschüren zieht er von Sitzung zu Sitzung. Seine Fragen und seine Reden konzipiert er meistens in der Nacht vor dem Oppositionsmanöver, wobei er Unmengen Papier verbraucht. In aller Frühe startet er dann seinen hellblauen Mercedes 180. Um sich anzufeuern, liebt er es, vor Beginn einer HV noch schnell eine Flasche Sekt zu trinken. So bog er unlängst auf dem Weg nach Fulda, als er die außerordentliche Hauptversammlung der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft ansteuerte, kurz vor der Stadt in einen Feldweg und trank die mitgebrachte Flasche leer, außerdem verzehrte er aus der Faust einen Camembert-Käse dazu.
Sein Auftritt in der HV der Feuerversicherer entsprach dem Stil des Picknicks im Freien. Nach einer Stunde hob der greise Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Dr. h. c. Oscar Rabbethge, 77, vertriebener Zuckerrübenzüchter aus der Magdeburger Börde, beschwörend seine zittrigen Hände und flehte mit hoher Stimme: »Meine Herren ... ich bitte ... die Sache ...« Der Rest seiner Worte: »Wir wollen, wir müssen das doch durchstehen« ging in wüstem Lärm unter.
Der Sitzungssaal im ersten Stock des Fuldaer Verwaltungspalastes der Magdeburger Feuerversicherung mit seiner kostbaren Nußbaumtäfelung, einem bombastischen Ölgemälde »Abendruhe über dem Königssee« und der weißen Marmorbüste des verewigten Firmengründers Friedrich Knoblauch glich dem Vereinslokal eines Kegelklubs.
Die Versammlungsteilnehmer, drei Dutzend wohlbeleibte Herren in vorgerücktem Manageralter, waren drauf und dran, sich auf Nold zu stürzen, der inmitten eines wirren Haufens ungeordneter Akten, zerknüllter Zeitungsausschnitte und abgegriffener Gesetzesbücher am unteren Ende eines ovalen Tisches saß und trompete: »Ich habe das Recht ... Ich möchte da Ausführungen machen.«
Rot vor Zorn hatte der hannoversche Rechtsanwalt und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Theodor Martin, 70, gerade in den Saal geschrien: »Herr Vorsitzer, ich möchte nunmehr bitten, zu erwägen, ob nicht Herr Nold des Sitzungsraumes zu verweisen ist. Er widerstrebt dauernd Ihren Anordnungen. Er unterbricht jeden Redner; er hält sich an nichts, an die Tagesordnung und nichts. Dazu sind wir nicht hierhergekommen.«
Nur der Respekt vor dem ehrwürdigen Rabbethge hinderte die Versicherungs -Würdenträger daran, den störrischen Nold mit eigener Hand vor die Tür zu setzen. Es war bereits das zweitemal, daß Nold die Magdeburger Feuerversicherer derart in Rage brachte. Die Gesellschaft hatte schon einige Wochen zuvor alle Aktionäre nach Fulda bestellt, aber die außerordentliche HV flog - kaum daß sie begonnen hatte - auf, weil Nold beanstandete, daß die Verwaltung sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Einberufungsfrist gehalten habe. Er stellte den Antrag, die HV zu vertagen. Wohl oder übel mußte der Aufsichtsrat dem Vertagungsantrag stattgeben, denn Nichtbeachtung der Einberufungsfrist macht jeden auf der HV gefaßten Beschluß nichtig.
In der dann fristgerecht einberufenen zweiten außerordentlichen Hauptversammlung rannte Nold mit der Hartnäckigkeit eines pathologischen Michael Kohlhaas gegen den Vorstand an. Er wies nach, in welch souveräner Weise sich die Direktoren der großen Kapitalgesellschaften gelegentlich über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinwegzusetzen belieben.
Nold, der einen Zeitungsausschnittdienst abonniert hat, »damit ich immer weiß, was diese Bosse von den Gesellschaften da aushecken«, hatte eines Tages dem Bundesanzeiger entnommen, daß die Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft eine außerordentliche Hauptversammlung abzuhalten wünsche, um Satzungsänderungen durchzuführen.
Viel mehr war aus der Notiz nicht zu entnehmen. Die Gesellschaft hatte die Tagesordnung auf eine Kurzform zurechtgetrimmt, aus der herauszulesen war, daß eine »Sitzverlegung« vorgenommen werden sollte. Wohin man zu ziehen wünschte, wurde nicht mitgeteilt. Die Versicherungsherren hatten es nicht für notwendig erachtet, die unmißverständliche Vorschrift des Aktiengesetzes zu respektieren, daß »die beabsichtigte Satzungsänderung nach ihrem wesentlichen Inhalt ausdrücklich« angekündigt werden muß.
Diese Auflage soll sicherstellen, daß der Aktionär sich gründlich auf das Thema der
Hauptversammlung vorbereiten und überlegen kann, ob er für oder gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen will. Erst als der Kohlenhändler gegen die »ungenügende Bekanntmachung« protestierte, bequemten sich die Direktoren zu der Erklärung, daß die Gesellschaft ihren Sitz nach Hannover verlegen wolle.
Nun entsann sich Nold, daß die Magdeburger Feuer, bei der bereits sein Großvater Aktionär gewesen war, sich erst vor wenigen Jahren in der Bischofsstadt Fulda häuslich eingerichtet und für den Bau des respektablen Verwaltungsgebäudes, stattlicher Direktorenvillen und komfortabler Angestelltenwohnungen Millionenbeträge ausgegeben hatte. Er argwöhnte, daß für den neuerlichen Umzug wiederum beträchtliche Summen ausgegeben werden sollten, wie sie von einer Gesellschaft mit einem Grundkapital von nur 3,5 Millionen Mark nicht mit, der linken Hand aufgebracht werden können.
Nold setzte zum Wespenstich an und bohrte so lange, bis die Versicherungsherren eingestanden, daß der geplante Umzug 4,125 Millionen Mark verschlingen werde; außerdem seien mit der Sitzverlegung noch weitere Kosten verbunden, die man noch nicht übersehe.
Nachdem Nold 82 inquisitorische Fragen gestellt hatte, gaben die Direktoren zu, daß sie die Sitzverlegung längst eingeleitet hatten, ohne die Zustimmung der Hauptversammlung abzuwarten. Sie hatten den Fuldaer Verwaltungspalast bereits Monate vorher verkauft und die Hauptversammlung zu einem Gremium degradiert, das nur noch formell gutheißen sollte, was die allmächtige Verwaltung längst vollzogen hatte.
Ursprünglich wollten die Direktoren der Magdeburger Feuer nicht nur den Umzug von Fulda nach Hannover von den Aktionären sanktionieren lassen; sie wollten der Hauptversammlung überdies vorschlagen, die Aufsichtsratstantiemen zu erhöhen. Nachdem sie sich jedoch schon wegen der mißlichen Sitzverlegung mit dem widerborstigen Kohlenhändler hatten herumschlagen müssen, zogen die Aufsichtsräte es vor, auf diesen Antrag zu verzichten.
Als Nolds Oppositionsabsicht ruchbar geworden war, hatte die Direktion der Magdeburger Feuerversicherung zunächst versucht, den Querulanten gar nicht erst zur Hauptversammlung zuzulassen. Sie verweigerten ihm die Zustimmung zur Umschreibung einer Aktie, die Mutter Sophie Nold dem Sohn Erich überlassen hatte, damit er in Fulda erscheinen und auf der Hauptversammlung das anprangern könne, was die Gesellschaft gern mit diskretem Schweigen übergangen hätte.
Erst als Nold gegen die Ablehnung Sturm gelaufen war und an der Börse Gerede entstand, genehmigte die Verwaltung der Magdeburger Feuer die Aktienübertragung, obwohl sie dazu nach ihrer Satzung nicht verpflichtet war.
Freilich erreichte Kohlenhändler Nold mit seinem Protest nichts; er blieb in der Minderheit. Mit der Majorität der Aktionärsstimmen wurde die Sitzverlegung der Magdeburger Feuerversicherungs AG von Fulda nach Hannover nachträglich genehmigt und der Vorstand entlastet.
Das konnte Nold jedoch nicht davon abhalten, bald darauf in anderen Hauptversammlungen langatmige Tiraden zu halten, in denen er immer wieder die Grundübel offenlegte, die einer Popularisierung der Aktien - als Volksaktien - in der Bundesrepublik entgegenstehen.
Die Manager der großen Kapitalgesellschaften neigen dazu,
- die Dividende, die Zinsen für das von ihnen verwaltete Kapital, nach eigenem Gutdünken festzusetzen,
- den Aktionären generell jeden Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu verwehren, und
- die Rechte, die das Aktiengesetz den
Anteilseignern der Aktiengesellschaften zuerkennt, in ihrem Interesse auszulegen.
Das deutsche Aktiengesetz, das 1937 nach dem Führerprinzip zurechtgefeilt wurde, ist ohnehin sehr unzulänglich. Die Gesetzgeber konzentrierten damals Vollmachten und Rechte der Geschäftsführung weitgehend auf die Vorstände, während die Rechte des Aktionärsparlaments, der Hauptversammlung, beschnitten wurden.
Die Vorstandsmitglieder (je nach Größe des Unternehmens eines oder mehrere) sind zuständig für die Verwaltung, die Produktion und die Vertretung des Unternehmens nach außen. Ihre Geschäftsführungsbefugnis ist nahezu unbeschränkt, obschon die Vorstandsmitglieder nur Angestellte des Unternehmens und damit der Aktionäre sind. Das Aktien-Gesetz bedroht sie zwar mit Gefängnis und in extremen Fällen sogar mit Zuchthausstrafen, wenn sie etwa unrichtige Buchungen veranlassen, durch die das Vermögen der Gesellschaft nachweislich und vorsätzlich geschädigt wird. Aber solche Handlungen würden auch jeden anderen Bundesbürger, der im Geschäftsleben steht, nach den Paragraphen des Straf- und des Handelsgesetzbuches vor den Richter bringen.
Freilich werden die Vorstände durch ein zweites Organ - den Aufsichtsrat - überwacht, dessen Mitglieder von den Aktionären auf den Hauptversammlungen gewählt werden; da das Stimmrecht in der Hauptversammlung jedoch an die Aktie gebunden ist (zum Beispiel 1000 Mark Aktien = eine Stimme), haben Kleinaktionäre in der Regel nur wenige Stimmen zur Verfügung.
So erklärt es sich, daß in die Aufsichtsräte vor allem die Vertrauensleute der Großaktionäre und solcher Banken delegiert werden, die für eine große Anzahl von Aktionären das sogenannte Depotstimmrecht* ausüben. Dadurch hat sich eine regelrechte Hierarchie von Multi-Aufsichtsräten herausgebildet, die - wie Nold kritisiert - »Aufsichtsratsposten (und Tantiemen von 20 000 bis 30 000 Mark pro Jahr) wie Briefmarken sammeln«.
Darüber erregt sich der Münchner Wirtschaftsprüfer Dr. Curt Eduard Fischer: »Die vielfältige und nahezu undurchsichtige personelle Verfilzung der paar tausend Vorstands- und Aufsichtsratsposten in den vielleicht rund 350 wirklich 'groß' zu nennenden Aktienunternehmen mit über zehn Millionen Mark Grundkapital ist derartig 'konzentriert' worden, daß sich ein gewisser Personenkreis - stets in einer etwas veränderten Zusammenstellung unter der Flagge einer anderen AG -Firma - immer wieder in den Aufsichtsräten zusammenfindet.
»Wenn die Selbstverwaltung der AG wahrhaft regeneriert werden soll, muß der Aktiengesetzgeber aus diesen eng verfilzten 'Beziehungs-Räten' wieder echte, an die jeweilige Aktiengesellschaft gebundene Aufsichts-Räte machen ... Es genügt, im Gesetz festzulegen, daß ein Vorstandsmitglied einer AG daneben nicht mehr als drei oder höchstens fünf Aufsichtsratsmandate bei anderen Aktiengesellschaften oder sonstigen Kapitalgesellschaften ausüben darf.«
Nun werden die Aufsichtsratsposten allerdings oft auch - durchaus im Interesse der Unternehmen - nach wichtigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten besetzt. Für ein großes Hüttenwerk an der Ruhr kann es zum Beispiel wichtig sein, im Aufsichtsrat einen Mann zu haben, der gleichzeitig Vorstandsmitglied einer Zeche ist. Der geregelte Fluß bestimmter für die Verhüttung notwendiger Kohlen- und Kokssorten wird - besonders wenn die Rohstoffe knapp sind - mit Hilfe eines solchen Aufsichtsratsmitglieds besser gesichert werden können, als durch ein Aufsichtsratsmitglied vom Schlage Erich Nolds.
Mit den Bankiers ist es oft ähnlich. Daß eine Aktiengesellschaft einen Vertreter ihrer Hausbank in das Aufsichtsgremium beruft, ist eine fast notwendige Folge des engen geschäftlichen Verkehrs. Auch Vertreter anderer Banken können für das Florieren der Gesellschaft nützlich sein; beispielsweise wenn sie eine Bank vertreten, zu deren Kunden Firmen gehören, mit denen die Aktiengesellschaft in irgendeiner Form geschäftlich zu tun hat oder gern Verbindung aufnehmen würde.
Je mehr geschäftliche Erfahrungen und je mehr persönliche Beziehungen ein Aufsichtsratsmitglied besitzt, desto ersprießlicher wirkt sich seine Tätigkeit in der Regel für das Unternehmen und mithin auch für den Aktionär aus*.
Zu den meistbeschäftigten Aufsichtsräten der Bundesrepublik zählt deshalb Kanzler-Intimus Hermann Josef Abs, der die Deutsche Bank in 23 Gesellschaften vertritt; nicht minder stark engagiert sind der Schwiegervater der Adenauer-Tochter Libeth, Wilhelm Werhahn, und der Bankier Eduard von Schwartzkoppen von der Berliner Handelsgesellschaft. Dann folgen des Kanzlers lieber Freund Robert Pferdmenges (22facher Aufsichtsrat), die Industriellen Herbert Quandt und Robert Frowein (20fach) sowie der Kölner Bankier und Präsident der Europa-Union Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim (19fach).
Während die Aufsichtsräte den Vorstand ständig überwachen, darf der Aktionär sich einmal im Jahr, in der HV, nach dem Gedeihen seines Besitzes erkundigen. Zwar darf er nach dem Gesetz nur Auskunft begehren »über Angelegenheiten ..., die mit dem Gegenstand der Verhandlung in Zusammenhang stehen«, aber dabei kommt ihm die Angewohnheit der Verwaltungen zugute, die Tagesordnungen möglichst kurz und nichtssagend abzufassen. Denn die lapidaren Ankündigungen »Jahresabschluß, Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates« oder »Beschlußfassung über die Gewinnverteilung« geben dem Aktionär ein praktisch unbegrenztes Fragerecht, das ihm niemand, weder die Verwaltung noch die Hauptversammlung - etwa durch den Beschluß, daß die Fragerei des Aktionärs lästig sei - nehmen kann.
Von diesem verbrieften Fragerecht macht der Darmstädter Kleinaktionär Erich Nold derart unmäßig Gebrauch, daß er zum Schrecken der Hauptversammlungen geworden ist und mit Recht behaupten kann: »Denen macht das keine Freude mehr, HV's abzuhalten, auf denen ich auftrete.« Nold führt genau Buch über seine Auftritte und schildert sie den mit ihm verbündeten Kleinaktionären in farbigen Kommentaren, die er - hektographiert - bei der nächsten Gelegenheit vor den Hauptversammlungslokalen verteilt.
In diesen Berichten heißt es zum Beispiel: »Obwohl ich in der Redezeit beschnitten wurde, fing ich doch wieder an und ließ mich nicht zurückdrängen. Ich meldete mich bei jedem Punkt zu Wort und griff massiv an.«
Oder: »In Dortmund habe ich schwer auf die Pauke geschlagen ... Sie glauben gar nicht, wie unangenehm das den Herren ist, die sich wie orientalische Sektenführer mit Gold aufwiegen lassen, während wir armen Aktionäre ausgehungert werden, damit wir unsere Aktien verkaufen sollen und gewisse Kreise sie billig aufkaufen können. Aber die haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht.«
Selbst seine
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