Die Frau vom Nachbar bekommt es von mir besorgt

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Die Frau vom Nachbar bekommt es von mir besorgt

12.07.2021 12:54

| von
Martina Heinemann
Zuallererst ist ein ehrliches und direktes Gespräch mit den Nachbarn in der Regel der Königsweg. Gehen Sie offen mit der Thematik um und fordern Sie Ihr Gegenüber auf, das Spionieren zu unterlassen. Hierbei sollten Sie ruhig, konkret und bestimmt sein, insbesondere wenn das Verhältnis mit Ihrem Nachbarn eher negativ ist. Rechnen Sie von Anfang an nicht mit einer Besserung, sollten Sie den Kontakt schriftlich suchen. So haben Sie für ein etwaiges Gerichtsverfahren (siehe Absatz 2) bereits einen Beweis, dass Sie mit dem Nachbarn in Kontakt getreten sind.
Wenn ein Gespräch keine Früchte trägt, sollten Sie zu praktischen Mitteln greifen. Erschweren Sie das Blickfeld, indem Sie Ihre Eingänge und Fenster mit prächtigen Pflanzen dekorieren oder besonders gefährdete Räume mit Rollos, Plissees oder Vorhängen ausstatten. Hier wählen Sie am besten einen nicht transparentem Sichtschutz.
In nahezu jedem Baumarkt finden Sie zudem Spiegelfolie , die Ihrem Nachbarn das Leben schwer macht. Diese Folie ist von innen durchsichtig, Ihre Nachbarn erkennen von draußen allerdings nichts mehr.
Sollten Sie zur Miete wohnen, sollten Sie zudem Ihren Vermieter einschalten. Informieren Sie ihn über das Verhalten Ihres Nachbarn und fordern Sie Abhilfe.

Gerade bei Mietshäusern mit eng aneinander liegenden Balkonen kann es sein, dass ein neugieriger Nachbar sich über die Balkonbrüstung lehnt, um in die Nachbarwohnung zu spähen. In diesem Fall können Sie gerichtlich leider wenig bewirken (Az: 4 UF 26/16). Erst wenn der Nachbar versucht über die Brüstung zu klettern, geht er zu weit. Sie können sich vor den neugierigen Blicken z.B. durch einen Sonnenschirm oder einen Sichtschutz schützen.
Aber sollte Ihr Nachbar Sie wiederholt und lasziv beobachten, steht zudem eine Strafbarkeit wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB im Raum. Als letzten Ausweg können Sie daher eine Strafanzeige in Erwägung ziehen. Eine solche können Sie jederzeit - auch ohne Anwalt - bei der Polizei erstatten. Wichtig ist, dass Sie das Verhalten Ihres Nachbarn möglichst genau dokumentieren, um die Nachstellung beweisen zu können.
Weiterhin können Sie sich auch ohne Anwalt, jedoch mit geringen Kosten verbunden, mit einem Verfahren bei einem Schiedsamt gegen stalkende Nachbarn wehren. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Nachbar nicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren verpflichtet ist. Für diesen Fall kann Ihnen letzten Endes lediglich eine Erfolglosigkeit bescheinigt werden.
Falls Sie sich immer wieder stark belästigt fühlen sollten, können Sie weiterhin eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Das zuständige Amtsgericht kann gegen unzumutbares Belästigen und wiederholtes Nachstellen eine solche Schutzanordnung beschließen. Sollte sich der in Kenntnis gesetzte Stalker gegen die angeordneten Verbote stellen, begeht er eine Straftat.
Darüber hinaus können Sie zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach §§ 1004, 823 BGB durchsetzen. Besprechen Sie sich hierfür mit einem Anwalt, um eine konkreten Antrag auf Unterlassen vorzubereiten.
Sollte Ihr Nachbar von seinem Grundstück aus unerlaubt Fotos oder Spannervideos von Ihnen in Ihrem Zuhause machen und diese gar veröffentlichen, schützt Sie § 201a StGB. Er greift durch die Fotos in Ihren höchstpersönlichen Lebensbereich und Ihre Persönlichkeitsrechte ein. Dieser Straftatbestand kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Laut § 74a können Ihrem Nachbarn zudem die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte entzogen werden.


(Tipp ursprünglich verfasst von: Amelie Knippert)

Beliebteste Haushalt & Wohnen-Tipps
Beobachten Sie Ihre Nachbarn hartnäckig und über längere Zeit, kann das sehr belastend sein. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie in dieser unangenehmen Situation am besten tun sollten und wie Sie Ihren schaulustigen Nachbarn die Stirn bieten.

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Mehr Infos.
Wenn Sie sich von Ihren Nachbarn beobachtet fühlen, ist das zwar unangenehm, aber kein Grund zur Verzweiflung. Denn obwohl es unwahrscheinlich klingt: Dieses Phänomen ist keine Seltenheit. Immer wieder fühlen sich Menschen durch ihre schaulustigen Nachbarn in ihrer Privatsphäre gestört. Sind Sie betroffen, sollten Sie direkt die Initiative ergreifen und das Problem bei der Wurzel packen:
Sollten die obigen Maßnahmen keine Besserung mit sich bringen, bleibt Ihnen der Weg zu den Gerichten. Hierbei können Sie wahlweise den strafrechtlichen oder den zivilrechtlichen Weg einschlagen:
Böswillige Nachbarn bleiben oftmals nicht beim Beobachten, sondern suchen auch digital Nähe. Wie Sie herausfinden können, ob Ihr Nachbar heimlich Ihr WLAN mitbenutzt , erfahren Sie in unserem nächsten Praxistipp.
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Wie furchtbar es sein kann, wenn der eigene Partner fremdgeht, hat man entweder schon selbst erleben müssen oder kann es sich zumindest vorstellen. Aber wenn man dann auch noch einen Freund mit der eigenen Frau im Bett erwischt, dann tut das richtig weh.
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Donnerstag, 25.07.2019 | 05:44
|
Claus von Hinkelstein


Diesen Artikel kann man jetzt streichen - die Frau ist längst nicht mehr in Italien und das mit dem Fremdgehen sei gelogen hat sie gesagt.

Dienstag, 23.07.2019 | 16:43
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karl schlumm


Dieses Video das kommt öfter als weihnachten!! es ist halt so im sommerloch!!! Und im august kommt es wieder!!

Dienstag, 09.04.2019 | 18:41
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Franz-Josef Butt


Das Video ist mehr als 8 Jahre alt und wurde bei Youtube und sont wo geteilt.. brauchte man mal wieder einen Lückenfüller weil alle Redakteure zur Brotzeit waren?

Dienstag, 02.04.2019 | 11:23
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Sina Seibot


kommt es mir so vor, dass man jetzt dem betrogenen Ehemann die Schuld gibt, dass sein Frau fremdgegangen ist??? Gehts noch??? ,

Freitag, 08.03.2019 | 06:21
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Jan Fasske


interessant, wie einige Kommentare das Verhalten des betrogenen Mannes verwerflich finden. Was stimmt denn bei euch nicht? Ansonsten hat die Frau Glück gehabt: In mir bekannten Fällen, ist die Situation weitaus übler gewesen als ein Video zu veröffentlichen, mit dem praktisch niemand erkannt werden kann... sozusagen die mildeste aller mir bisher bekannten "Strafen" bei einem solchen Vergehen

Sonntag, 04.11.2018 | 08:50
|
Hans Meyers


und eine Bekannte hat sich zusätzlich geärgert, dass ihr Galan seine Neuerwerbung ausgerechnet noch auf ihrer Seite des Bettes beglückt hat. Eine Videokamera hatte sie allerdings nicht dabei.

Montag, 01.10.2018 | 22:17
|
MARC PIECH

 | 1 Antwort


Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten..... ich habe das Video zwar nicht gesehen, aber alleine anhand des Türschloss es erkannt, das ist in den USA America Gewesen ist.

Sonntag, 04.11.2018 | 08:51 | Hans Meyers


Sache, welche auf die USA beschränkt ist. Allerdings würden mich solche Videos aus dem islamischen Kulturraum sicher eher interessieren, wie der Gehörnte mit diesem Umstand auch umgeht.

Donnerstag, 23.08.2018 | 11:47
|
Georg Danielsen


Welche Frau reitet weiter,wenn der Ehemann plötzlich im Raum auftaucht,auf jeden Fall haben sie es weit gebracht im Netz.. Hahahaha Klasse Show

Freitag, 04.05.2018 | 03:51
|
Klaus-Dieter Oertel


aus der Sendung!. Welcher Idiot nimmt denn dazu überhaupt "konkret" Stellung. Beim Skrollen politischer Themen stößt man immer wieder auf diese alles vermüllende Kamelle.

Montag, 16.04.2018 | 15:24
|
Volker Henning


Eine Frau geht fremd, das muß ein Irrtum sein, Frauen tun soetwas nicht, das muß ein MANN gewesen sein. anders geht es nicht !



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Für alleinerziehende Eltern
o.t.: Hellhörige Wohung - wieviel bekommt ihr von eueren Nachbarn mit?



Nachricht an Möhrchen
  

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Guten Morgen zusammen,

ich bin ja kürzlich umgezogen und die Wohnung gefällt mir vom Schnitt usw. suuuuupergut. Meine Tochter hat es nicht weit zur Schule und sich auch sehr schnell mit einem Nachbarsmädel angefreundet. Alles prima soweit.

Als wir eingezogen sind, wohnte ein junger Mann über uns und wir haben nix mitbekommen - kein Duschen, Trampeln usw. Das hielt leider nur 2-3 Wochen an, da er ausgezogen ist als wir eingezogen sind.

Dann zog über uns ein Paar mittlerlen Alters ein - ohne Anhang und wie ich dachte, sehr ruhig...Tja, das war wohl nix;-( In den ersten Tagen schon ich das 5-Uhr-Duschen und Poltern sowie das späte Rumtrampeln usw. ja noch auf den Umzug, aber mittlerweile - gut 2 Monate später muß ich sagen, daß ich mich in der Wohnung durch diese Nachbarn zunehmend unwohl fühle. Mittlerweile weiß ich, daß er permanent in Frühschicht arbeitet (also jeden Morgen um 5 Uhr oder kurz vor 5 aufsteht) und sie anscheinend oft noch in einer Spätschicht oder so - jedenfalls ist sie sehr oft ab dem späten Nachmittag weg und kommt gegen 23:30 Uhr heim. An sich ja kein Problem und interessiert mich auch nicht wirklich...ABER...um 5 und dann auch nach 23:30 Uhr wird dann da oben rumgepoltert, daß ich kein Auge zutun kann;-( gegen Mitternacht ist dann Ruhe...bis um 5 Uhr halt...

Als es kurz nach ihrem Einzug soweit gipfelte, daß bis ca. 22 Uhr Ruhe war und ab dann bis ca. 1:30 Uhr Rabatz war, da sie anscheinend noch ausgehen wollten, bin ich so geplatzt, daß ich ins Treppenhaus bin und sie um Einhaltung der Nachtruhe gebeten habe...wer mich kennt, weiß, wieviel Leidensdruck dazu gehört! Als dann Anfang der Woche wieder um 5 Uhr das Gerumpel usw. losging, bin ich nachmittags noch einmal hoch und habe mit ihm gesprochen...nach Smalltalk habe ich dann das Thema angeschnitten und er meinte nur sowas wie "die Kinder hören wir ja auch...(obendrüber lebt ein 2 jähriger Junge...meine Tochter ist ab spätestens um 20 Uhr im Bett und auch tagsüber sind wir meist nicht vor 16 Uhr daheim...)...ich entgegnete noch "aber doch nicht um 5 Uhr..." und weiter meinte er, daß es ja schön für mich wäre, wenn ich nicht so früh aufstehen müßte und später arbeiten könnte...hahaha...dafür ist er ja schon um 15 Uhr wieder daheim...dafür kann ich doch nix?! In der Hausordnung steht sogar, daß Duschen und Baden wegen der großen Lärmbelästigung zwischen 22 und 7 Uhr zu unterlassen ist...ich weiß, daß man das rein rechtlich nicht verbieten kann und wenn es 6 Uhr oder kurz vor 6 wäre, wäre ich der letzte, der was sagt...wir stehen dann ja auch fast auf. Ich finde nur die Selbstverständlichkeit so dreist und verstehe auch nicht, wieso man morgens teilweise 5-10 mal an den Schrank muß, das Licht an- und ausknipsen muß und wie eine Elefantenherde hin- und hertrampeln muß...unsere Türen haben eine Klinke und die nutzen wir auch.

Da das nicht meine erste EG-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, bin ich total irritiert, da ich mit Problemen dieser Art nicht gerechnet hätte. Daß das Haus nicht sonderlich gut schallisoliert ist (wohl nur Mindesttandard zur Bauzeit Anfang der 90er) merkt man auch daran, daß man den Verkehrslärm von außen deutlich hört. Die andere EG-Wohnung wird von einem jungen Pärchen bewohnt, die auch schon gesagt hatten, daß sie sich das wohl anders vorgestellt hätten - allerdings bezog sich das auf den Straßenlärm...über ihnen wohnt eine ältere Dame, von der sie so gut wie nix hören.

Ab und zu schlafe ich schon mit Ohropax...aber das ist keine Dauerlösung - man bekommt ja gar nix mit und ich mag das Gefühl einfach nicht.

Wie ist das denn bei euch? Hat jemand hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht und Tips für mich??? Ich komme mir schon total blöde vor, da ich eigentlich nur meine Ruhe haben möchte und auch nicht schon wieder umziehen...haben ja lange nach dieser Wohnung gesucht und auch viel investiert...renoviert...neue Küche...

Ich verlange doch nichts Unmögliches!?

lg von einer übernächtigten heike
Antwort von cke04 am 09.11.2010, 10:15 Uhr
wir haben eine wohnung über 2 etagen,wenn jemand bollert dann meine große und das meißt die trepperunter.
von den nachbarn li. und re. hört man nichts es sei die bollern die treppe runter,mein nachbar hat schon gefragt ob die zwei kinder noch hier wohnen.
haben wohl glück gehabt.
Antwort von taram am 09.11.2010, 10:22 Uhr
Baujahr 50iger Jahre, ich höre sogar, wenn über mir jemand auf die Toilette geht - sprich das Pullern. Ich kann dich gut verstehen, ich werde aber damit leben müssen, da ich nicht umziehen werden, wegen meinem Garten. Die Lichtschalter höre ich nicht, dafür aber das Aufziehen der Schubladen
Antwort von Möhrchen am 09.11.2010, 10:38 Uhr
Ja, das Schließen der Schranktüren hören wir...morgens um 5 Uhr finde ich das allerdings durchaus vermeidbar...er kann sich seine Sachen ja auch abends rauslegen oder die Schranktüren leise schließen statt sie anscheinend zuzuknallen...vorher war das Haus auch 50er BJ und ich habe viel von oben gehört, aber es hat mich nicht so gestört, weil sie einen ähnlichen Rhythmus hatten wie wir...ich kommt mit dem 5 Uhr frühs und gegen Mitternacht-Gepolter nicht klar, weil ich mir denke, daß man diese Tätigkeiten doch auch tagsüber machen kann...wenn ich gegen Mitternacht von der Arbeit komme, muß ich doch nicht in den Schränken rumwühlen usw.?!

Dazu kommt sicher auch die Tatsache, daß mir beide eher unsympathisch sind. Auch das Nachbarspärchen meinte schon, daß "die" ja so gar nicht ins Haus passen würden...

Mensch - Job läuft blöde und ich dachte wenigstens, daß ich jetzt eine Baustelle geschlossen hätte...auf Dauer könnte ich mir auch Kaufen vorstellen, aber halt nicht jetzt...
Antwort von FrauKrause am 09.11.2010, 10:38 Uhr
denn man kann niemandem das Lichtan- und -ausmachen, in den Schrank schauen, Laufen, sich einfach Bewegen in der Wohnung verbieten, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Das liegt dann an der Schallisolierung, die mistig ist.

Du musst mit dem Vermieter klären, was zu tun ist, evtl. läßt er sich auf schallisolierende Maßnahmen ein, um die neuen Mieter nicht zu verlieren.

Du kannst auch nach Ankündigung und Fristsetzung die Miete mindern, um den Vermieter unter Druck zu setzen.

LG I.
Antwort von mf4 am 09.11.2010, 10:39 Uhr
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