Die Diktatur kommt geräuschlos und mit enormer Geschwindigkeit

Die Diktatur kommt geräuschlos und mit enormer Geschwindigkeit

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Sebastian Kurz - wikimedia: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres CC-BY-2.0; Gefängnis - Pixabay; Kameras - Pixabay; Aktenvermerk: zVg; Komposition: Wochenblick

Es ist unfassbar, mit welch atemberaubender Geschwindigkeit sich unser freies, demokratisches, rechtsstaatliches Österreich unter dieser Regierung in ein totalitäres System, in eine Hygienediktatur verwandelt. In immer kürzeren Abständen erinnert das aktuelle Geschehen an Methoden und Vorgänge, wie sie im Faschismus des vergangenen Jahrhunderts oder im Sozialismus der DDR an der Tagesordnung standen (Wochenblick berichtete).

Gastkommentar von Christian Müller

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Unfassbar auch, wie blitzartig sich Ministerien, Behörden, Universitäten, Schulen, Kindergärten, Körperschaften (von den Kammern bis hin zur Kirche), Gesundheitseinrichtungen, Konzerne, große und kleine Unternehmen etc. ohne den geringsten Widerstand der neuen ‚Situation‘ angepasst haben. Unfassbar und noch beunruhigender sind aber die menschlichen und charakterlichen Abwege, die manche der handelnden Akteure in den verschiedensten Ebenen des Systems nach und nach beschreiten.

‚Corona-Heldentum‘ und Machtmissbrauch

Ist es nur ein typisch Österreichisches Phänomen, dass da im Windschatten einer invasiven, alle Lebensbereiche erobernden, globalen Machtstruktur plötzlich jede Menge Anhänger, Befürworter und eifrige bis hysterische Verfechter der neuen Doktrin auftauchen? Ist das gar ein Zeichen des „latenten Faschismus“, wie ihn linke Ideologen immer schon der Österreichischen Volksseele pauschal zuschrieben? Oder ist es für manche einfach verlockend, sich endlich wieder empören zu können, auch einmal wichtig und „oben“ zu fühlen, in ihrem sonst so bedeutungslosen und jämmerlichen Dasein?

Was bewegt z.B. eine Mitarbeiterin eines Altstoff-Sammelzentrums dazu, permanent hinter den Kunden hinterher zu hetzen und lautstark den perfekten Sitz der FFP2-Maske einzufordern? Was bewegt einen Schulbusfahrer dazu, die Weiterfahrt zu verweigern, weil ganz hinten ein aufmüpfiger Schüler seine Maske abgenommen hat? Warum wird ein exzellenter, bei den Schülern beliebter und geachteter Lehrer, von Kollegen vernadert und vom Dienst suspendiert, weil er die FFP2-Maske verweigerte und das Tragen auch bei seinen Schülern nicht kontrollierte?

Warum wird einem Lehrling von seinem, bisher um die berufliche und ausbildungsmäßige Entwicklung sehr bemühten Lehrherrn der Lehrvertrag fristlos gekündigt, weil der Lehrling aus gesundheitlichen Gründen nur seinen Schlauchschal und keine FFP2 Maske tragen will? Was treibt einzelne Polizisten dazu, gegen friedliche Demonstrationsteilnehmer, die fast dreimal so alt sind, im Rahmen von Einkesselungen mit ähnlicher Brutalität vorzugehen, wie sie allenfalls gegen gefährliche Fußball-Rowdies oder Plünderer vorstellbar wäre?

Wie kommt es im Jahr 2021 zu dieser Dienstanweisung?

Absolut bezeichnend für die beängstigenden Entwicklungen ist eine Dienstanweisung der Magistratsabteilung 10 der Stadt Wien (Regionalleitungen Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten) an den Mitarbeiter eines Kinderhortes vom 15.03.2021

Man muss gewisse Formulierungen zweimal lesen und zweifelt auch dann noch, ob es sich nicht um ein Fake handelt:

„Die Covid-19 Notmaßnahmenverordung ist vom Mitarbeiter nicht zu hinterfragen und zu diskutieren, sondern einzuhalten“!
„Ab sofort wird dem Mitarbeiter untersagt, seine persönliche Haltung und Meinung in Bezug auf die Maßnahmen und Vorgehensweisen zu Covid 19 am Standort zu verbreiten und innerhalb des Teams zu diskutieren.“

Es folgt noch die Androhung der Kündigung im Falle der Nichtbeachtung.

Bild: zVG

Hoffnung auf die unabhängige Justiz

Was wäre eigentlich, sagen wir im Jänner 2020 passiert, wenn der Mitarbeiter standhaft geblieben wäre, auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beharrt hätte und das kritische Hinterfragen und Diskutieren der Umsetzung von Verordnungen durch den Dienstgeber fortgesetzt hätte? Wie wäre das Verfahren beim Arbeitsgericht Wien im Falle einer Kündigungsanfechtung wegen unzulässiger Gründe wohl ausgegangen?

Und welche Chancen hätte der Mitarbeiter heute im März 2021? Diese Frage mögen sich Richter und Juristen beantworten und man darf inständig hoffen, dass die Antwort darauf ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat ist und dass ein Dienstgeber auch heute vor dem Arbeitsgericht mit einem derartigen Vorbringen nicht weiter durchdringen dürfte als früher.

Die Hoffnung auf die unabhängige Justiz ist derzeit noch aufrecht, insbesondere im Hinblick auf die vom Verfassungsgerichtshof bereits aufgehobenen Bestimmungen der Covid-19 Verordnung. Die Begründung für die Aufhebung war z.B. auch im Falle der Maskenpflicht in Schulen, dass trotz Aufforderung an den Gesetzgeber keine Belege für die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme vorhanden waren. (V 436/2020 v. 10.12.2020) Zitat Dr. Brunner, Rechtsanwälte für Grundrechte: „Der Akt ist leer“ (s. https://www.afa-zone.at/)

Hoffentlich bleibt der VfGH auch bei den vielen weiteren anhängigen Beschwerden seinem Rechtsstandpunkt treu und hoffentlich halten auch alle anderen Gerichte z.B. bei Arbeitsrechts- und Strafrechtsverfahren dem Druck stand und entscheiden demonstrativ auf der Basis des Rechtsstaates.

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Source www.wochenblick.at

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