Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS

Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS

Philipp Jahn
Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS

Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS

🌐🌐🌐 Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Veranstaltung: USMANU DANFODIYO UNIVERSITY, SOKOTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Einleitung: In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbständige Unternehmen zu einer wirtschaftlichenEinheit zusammengefasst werden, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagedes gesamten Konzerns beurteilen zu können und der Informationsfunktion desKonzernabschlusses gerecht zu werden. Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- undErtragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss einesMutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit demanteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligungzwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50Prozent beträgt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozentgemäß § 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder einesEquity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierungund die Equity-Konsolidierung ...


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