Die Ausgangssperre in Bayern war rechtswidrig!

Die Ausgangssperre in Bayern war rechtswidrig!



Foto: Roger Schmidt

Das haben jetzt drei Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof so entschieden (Aktenzeichen: 20 N 20.767). Wörtlich heißt es in dem 31 Seiten dicken Urteil: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war. Das Gericht folgte also größtenteils der Argumentation der zwei Kläger, die sich unter anderem auch darauf beriefen, dass die Abriegelung ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte sei – mildere Mittel hätten zur Verfüngung gestanden, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

Das Gericht folgte also größtenteils der Argumentation der zwei Kläger, die sich unter anderem auch darauf beriefen, dass die Ausgangssperre ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte sei – mildere Mittel hätten zur Verfüngung gestanden, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

Im Urteil steht zum Beispiel: In ihrer konkreten Ausgestaltung war die Ausgangsbeschränkung jedoch keine notwendige Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Denn der Verordnungsgeber hat den Ausnahmetatbestand der triftigen Gründe, die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigen, so eng gefasst, dass die Norm im Ergebnis gegen das Übermaßverbot verstößt. Dem Verordnungsgeber steht zwar grundsätzlich auch im Rahmen des § 32 IfSG ein Rechtsetzungsermessen zu. Er unterliegt aber im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, insbesondere das Übermaßverbot, der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

Zwar sei den Behörden hinsichtlich Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen Ermessen eingeräumt. Das behördliche Ermessen sei jedoch dadurch beschränkt, dass es sich um „notwendige Schutzmaßnahmen handeln muss, nämlich Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit geboten sind.

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https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/verwaltungsgerichtshofs-corona-ausgangssperre-in-bayern-rechtswidrig-77883608.bild.html



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