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© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Der Bund Deutscher Mädel (BDM) wurde im Juni 1930 als Gliederung der vier Jahre zuvor ins Leben gerufenen männlichen Hitler-Jugend (HJ) gegründet. Nachdem es in der Anfangsphase besonders mit der NS-Frauenschaft (NSF) parteiinterne Streitigkeiten um die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung gab, wurde der BDM als Teilorganisation der HJ am 7. Juni 1932 zur einzigen parteiamtlichen Mädchenorganisation der NSDAP erklärt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 stieg die Zahl der im BDM organisierten Mädchen kontinuierlich an. Betrug der Anteil weiblicher Mitglieder der Hitlerjugend 1933 nur 25 Prozent, so waren 1939 die Hälfte aller Mitglieder Mädchen.
Die Mädchen traten dem BDM aus unterschiedlichen Gründen bei: Viele lockte die attraktive Freizeitgestaltung in den BDM, ein großer Teil wurde im Zuge der Gleichschaltung aus anderen Jugendverbänden übernommen. Darüber hinaus wurde vonseiten des Staats auf Beamte und Angestellte Druck ausgeübt, ihre Töchter dem BDM beitreten zu lassen. Besonders ältere Mädchen versprachen sich aber auch Vorteile für ihr eigenes berufliches Fortkommen. Zudem wurde der BDM gerade von Töchtern bürgerlicher Familien als eine Möglichkeit wahrgenommen, sich den starren Konventionen des Elternhauses zu entziehen.
Mit dem "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1. Dezember 1936 wurde die bis dahin formell freiwillige Mitgliedschaft im BDM verpflichtend. Alle Jugendlichen wurden offiziell in der HJ zusammengefaßt und der BDM für die deutschen Mädchen zum dritten Erziehungsfaktor neben Schule und Elternhaus erklärt. Der BDM war untergliedert in den Jungmädelbund (JM) der 10- bis 13jährigen und den Bund Deutscher Mädel der 14- bis 17jährigen. 1938 wurden zudem das Werk " Glaube und Schönheit " für die 17- bis 21jährigen Frauen gegründet. Die Organisationsformen des BDM waren weitgehend parallel zu denen der männlichen Hitler-Jugend und deren Leitsatz "Jugend soll Jugend führen". So vertraten die Referentinnen der oberen Ebenen den Bund bei der Reichsjugendführung. Die BDM-Reichsreferentin hatte weitgehende Vollmachten bei der eigenverantwortlichen Leitung des BDM, der die weibliche Jugend von klein auf zu Trägerinnen der NS-Ideologie und zu Tugenden wie Gehorsam, Pflichterfüllung, Disziplin, Opferbereitschaft und Körperbeherrschung erziehen sollte.
Die Inhalte der Jugendarbeit in den einzelnen "Mädelschaften" bestanden hauptsächlich aus weltanschaulichen Schulungskursen in "Heimabenden" mit Volks- und Rassenkunde , kultureller Erziehung mit Volkstänzen und Liedern, Aneignung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten sowie aus Sport. Für den Aufbau der Sportarbeit wurden eigens Lehrkräfte der Deutschen Hochschule für Leibesübungen engagiert, um eine qualifizierte Führerinnenschaft auszubilden. Ziel der sportlichen Erziehung waren Disziplinierung und körperliche Ertüchtigung, wie es dem NS-Frauenideal entsprach. In der Praxis bestand das BDM-Sportprogramm aus Leichtathletik, Sportspielen und Gymnastik. Marschieren galt auch hier zunächst als wichtiger Bestandteil der körperlichen Ertüchtigung, ebenso wie Geländespiele. Diese Aktivitäten wurden allerdings später als "vermännlichend" nicht mehr durchgeführt. Obwohl das bis dahin für Mädchen nicht übliche Sporttreiben im Freien von älteren Teilnehmerinnen häufig als Moment der Emanzipation erlebt wurde, war gerade der Sport im BDM Mittel der Erziehung zu unbedingter Disziplin. Für sportliche Leistungen und erworbenes Wissen in den wöchentlichen Heimabenden gab es je nach Altersstufe verschiedene Leistungsabzeichen, von der Jungmädelprobe bis zum BDM-Leistungsabzeichen in Gold.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs und der Anpassung an die Erfordernisse des Kriegs wandelten sich sowohl Tätigkeiten als auch Ziele des BDM, der sich immer mehr zur Kriegshilfsorganisation entwickelte. So engagierte sich der BDM in der Organisation von Ferienlagern für Erholungsbedürftige oder der Kinderlandverschickung (KLV). An den Heimabenden wurden nunmehr häufig Briefe an Soldaten geschrieben oder Pakete gepackt. Mit der Einführung des Pflichtjahrs für alle ledigen Frauen unter 25 mußte ab 1938 zudem eine einjährige Tätigkeit im Haushaltsdienst, der Soldatenbetreuung, in der Erntehilfe, im Luftschutz oder im Nachrichtenwesen geleistet werden.








Raum 1: Neustadter Traditionen









Raum 2: Wie war es möglich?









Raum 3: Wie hat es funktioniert?









Raum 4: Wie hat es im Ausnahmezustand funktioniert? Was ist geblieben?









Raum 5: Und heute?
















Vorwort für Lehrer*innen









Vorwort für Schüler*innen
















3.1 Menschen mit (vermeintlicher) Behinderung, sogenannte „Asoziale“ und „Homosexuelle"









3.2 Zwangsarbeit an der Weinstraße – Europa arbeitet in Neustadt?









3.3 Judenverfolgung und -entrechtung









3.4 Menschen und Lebenswege in der Verfolgung









3.5 Die Reichspogromnacht 1938 im Spiegel zeitgenössischer Quellen und erinnerungskultureller Rezeption









3.6 Die Deportationen der Neustadter Jüdinnen und Juden
















Mit Fotografien lernen









An Orten lernen









Mit Zeitungen lernen









Artikelübersicht
Autor*innen


Alle Zeitzeug*innen mit Kurzportrait
Schlagwortsammlung


Eine Gruppe des Bund Deutscher Mädel (BDM) in Sportuniform, wahrscheinlich aus Gimmeldingen 1937. Foto: Fotosammlung Hubert Eckel.

Urheber: Private Fotosammlung Hubert Eckel.
Die weiblichen Gliederungseinheiten der Hitlerjugend wurden Bund deutscher Mädel genannt. Im BDM sollten seit der nationalsozialistischen Machtübernahme alle Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren organisiert sein. Die Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren nannte man Jungmädel. Die Neustadter Ortsgruppe des BDM entstand wohl 1930 oder 1931 im Zuge der Gründung mehrerer pfälzischer BDM-Gruppen. Ihre Mitgliederzahlen stiegen ab 1933 stetig. Fahrten, Lager, Feierlichkeiten, Sammlungen für wohltätige Zwecke, Sport veranstaltungen, Heim-, Film-, Bastel- und Liederabende gehörten zum Alltag der BDM-Mädchen. Großangelegte Feierlichkeiten, Sportwettkämpfe im Neustadter Stadion oder Auf- und Übernahmeveranstaltungen in die jeweiligen Untergliederungen hielten die Mädchen- und Jungenformationen teilweise gemeinsam ab. Größtenteils fand die Erziehung jedoch geschlechtergetrennt statt und verfolgte teilweise unterschiedliche Ziele. Durch Sportarten wie Turnen, Gymnastik, Volkstanz oder Wettlauf sollten die Mädchen ihre Körper gesund halten und auf die ihnen durch die nationalsozialistische Ideologie zugeschriebene Gesellschaftsfunktion als „Mutter“ vorbereitet werden. Zu dieser Vorbereitung auf das Mutterdasein gehörte bspw. auch das „Landjahr“. Hier halfen die Mädchen für mehrere Monate in der Landwirtschaft oder in einem fremden Haushalt aus. Auf „Heimabenden“ wurden die BDM-Mädchen allerdings genauso politisch-ideologisch geschult wie die Jungen und in Neustadt besuchten besonders viele Mädchen rassenpolitische Schulungen. In den Krieg sjahren wurden die Neustadter BDM-Mädchen vielfach hinter der Front in Lazaretten oder zur Versorgung und Unterhaltung verwundeter Heimkehrer eingesetzt. Sie kamen aber auch bei der Feuerwehr oder im Flakdienst zum Einsatz. Mädchen, die den Anforderungen des BDM nicht entsprachen, wurden systematisch ausgeschlossen.
NSZ Rheinfront, 1932–1939; Landesarchiv Speyer H3 7003; Berichte Neustadter Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus dem Zeitzeugenarchiv.
Birgit Jürgens , Zur Geschichte des BDM (Bund Deutscher Mädel) von 1923 bis 1939. 2. Aufl. Frankfurt a. M. u. a. 1996. Die Dissertationsschrift von Birgit Jürgens kann immer noch als ein Grundlagenwerk der Organisationsgeschichte des BDM gelten. Der Fokus liegt auf den Jahren vor 1939.
Anne Niessen , „Die Lieder waren die eigentlichen Verführer!“. Mädchen und Musik im Nationalsozialismus. Mainz 1999. Anne Niessen bearbeitet in ihrer Monographie die Rolle der Musik in der Mädchenerziehung im „Dritten Reich“ und arbeitet dabei vor allem mit Methoden der Oral History.
Dagmar Reese (Hrsg.), Die BDM-Generation. Weibliche Jugendliche in Deutschland und Österreich im Nationalsozialismus. Berlin 2007. Die Autorinnen und Autoren beleuchten in den sieben Beiträgen des Sammelbandes ausgewählte Aspekte der BDM-Geschichte wie bspw. seine Verortung in der weiblichen Jugendbewegung vor 1933 oder die verschiedenen Arbeitsdienste des BDM. Besonders ist auch der Blick auf den österreichischen BDM.
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Geschrieben von: Bernd Kleinhans Erstellt: 5. Oktober 2004
Der BDM (Bund deutscher Mädel) war eine Teilorganisation der Hitlerjugend (HJ). Im BDM sollten alle Mädchen und jungen Frauen zwischen 10 und 21 Jahren erfaßt werden. Vorrangiges Ziel war die Erziehung für den Nationalsozialismus und die Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben der Frauen in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Außerdem wurden die BDM-Mädchen für verschiedene Arbeitsdienste bis hin zum Kriegshilfsdienst eingesetzt.
Bereits seit 1923 gab es innerhalb der NSDAP „Mädchenschaften“ und „Mädchengruppen.“ Häufig wurden sie auch als „HJ-Schwesternschaften“ bezeichnet: Viele Mädchen waren über ihre Brüder in der aktiven Hitlerjugend zum Nationalsozialismus gekommen. Diese Gruppen hatten zunächst nur wenige Mitglieder, eine zentrale Lenkung gab es nicht. Auch als auf dem Parteitag der NSDAP 1926 die Hitlerjugend als Jugendorganisation der Partei offiziell gegründet wurde, spielten diese Mädchenbünde zunächst keine Rolle. Diese schloßen sich erst 1930 zum „Bund Deutscher Mädel“ zusammen. 1931 erfolgte dann die Eingliederung in die Hitlerjugend. Die Mitgliederzahl im BDM blieb aber im Vergleich zu der der männlichen Hitlerjugend anfangs gering. Der ausgeprägte Männlichkeits- und Heldenkult innerhalb der HJ machte die Organisation für viele Mädchen uninteressant. Ende 1932 – also unmittelbar vor der Machtergreifung – hatte der BDM gerade 25.000 Mitglieder. Auch nach 1933 blieb die Mitgliederzahl lange hinter der männlichen HJ zurück.
Mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ vom 1. Dezember 1936 wurden alle Jugendlichen zwangsweise in der NS-Jugendorganisation erfaßt. Das Gesetz bestimmte, daß die „gesamte deutsche Jugend“ in der Hitlerjugend „körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen“ sei. Damit wurde die Mitgliedschaft im BDM für alle Mädchen verpflichtend.
„Jungmädel“ verabschieden Soldaten.
Als Bestandteil der Gesamt-HJ wurde der BDM strukturell und organisatorisch entsprechend der männlichen HJ aufgebaut. Jeder Organisationseinheit der männlichen Jugend entsprach eine der weiblichen Jugend. Gegliedert war der BDM in 34 regionale „Obergaue“. Diese waren – wiederum regional – in „Untergaue“, „Mädelringe“, „Mädelgruppen“, „Mädelschare“ und „Mädelschaften“ gegliedert. Diese „Mädelschaften“ waren die kleinsten Organisationseinheiten und umfaßten jeweils zwischen 10 und 15 Mädchen. Auch eine Differenzierung nach dem Alter gab es: Die Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren waren im „Jungmädelbund“ (JMB) zusammengeschlossen, die Mädchen im Alter bis 18 Jahren im eigentlichen „Bund deutscher Mädel“ (BDM). Für die älteren Mädchen zwischen 18 und 21 Jahren gab es das „BDM-Werk Glaube und Schönheit.“ Dieses wurde erst im Jahr 1938 gegründet und sollte vor allem die Lücke zwischen BDM und NSF (Nationalsozialistische Frauenschaft) schließen, in die erst die volljährigen, das heißt mindestens 21jährigen Frauen aufgenommen wurden.
Nur für diese Altersgruppe der bis 21jährigen war die Mitgliedschaft formal freiwillig. Tatsächlich wurden aber meist die kompletten BDM-Jahrgänge in „Glaube und Schönheit“ übernommen. Ein Austritt war mit einem persönlichen Risiko verbunden, konnte er doch als Kritik am Regime gewertet werden. Auch im BDM galt das strikte Führerprinzip: Die jeweiligen Mädchenführerinnen hatten Befehlsgewalt über die ihnen zugewiesenen Mädchen. Die Führerinnen wurden nicht gewählt, sondern von der höheren Hierachieebene eingesetzt. Insgesamt gab es im BDM 8 Hierarchiestufen. An oberster Stelle stand die BDM-Reich
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