Detektiv poppt die brünette Diebin

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Detektiv poppt die brünette Diebin
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Beim Klamotten-Klauen im C & A in der Landauer Innenstadt ist eine 31-Jährige am Mittwochabend erwischt worden. „Der Detektiv des Bekleidungskaufhauses beobachtete, wie die Frau in der Kinderabteilung in der Umkleidekabine verschwand und später vier Etiketten in den Mülleimer warf“, berichtet die Polizei. Als die Frau kurz darauf das Geschäft verlassen wollte, sprach der Detektiv die Frau an. Doch die wollte nicht reden, sondern lieber ganz schnell abhauen. Der Detektiv versuchte, die Ladendiebin aufzuhalten, wurde dabei in die Hand gebissen. „Der Bissabdruck war deutlich sichtbar“, berichten die Beamten. Erst, als eine weitere Angestellte zu Hilfe eilte, gab die 31-Jährige auf. Sie hatte vier Kinderbekleidungsstücke im Gesamtwert von 74 Euro versteckt – in ihrer Hose.
|kjp


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Diebin verletzt Detektiv







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Der Detektiv eines Verbrauchermarktes hat Samstagmittag eine 57-jährige Frau beim Stehlen beobachtet. Als er sie festhalten wollte, kratzte die Frau den Mann mit dem Autoschlüssel.

Sie konnte dennoch bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, informiert die Behörde.

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Zwei Ladendetektive haben am Donnerstag dafür gesorgt, dass am Donnerstag zwei mutmaßliche Diebinnen gefasst worden sind. Das weibliche Duo wollten offenbar an die Handtasche einer Seniorin.
Die Arbeit von zwei Ladendetektiven hat am Donnerstag zur Festnahme von zwei Frauen geführt. Die beiden Detektive wurden gegen 14.40 Uhr in einem Einkaufsmarkt an der Alwin-Klein-Straße auf das Duo aufmerksam, als das am Brotregal auf eine ältere Kundin zuging, die ihre Handtasche im Rollator abgelegt hatte. Eine der Frauen lenkte das Opfer ab, während die zweite die Handtasche öffnen wollte, so die Polizei. In dem Moment bemerkten sie jedoch die Detektive, trennten sich und verließen das Geschäft. Die beiden Zeugen blieben ihnen auf den Fersen, sodass die Polizei die beiden 30 und 36 Jahre alten mutmaßlichen Diebinnen aus Hamm fassen konnte.

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Friedrich-Wilhelm Armbrust


Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck: Detektiv ertappt Diebin
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Eine Gerichtsverhandlung in Osterholz-Scharmbeck endete für eine 53-Jährige mit einer Bewährungsstrafe.
Osterholz-Scharmbeck. War es versuchter Diebstahl, vollendeter Diebstahl oder einfach nur Naivität mit einem Schuss Schusseligkeit? Das hatten Strafrichterin Johanna Kopischke und die Staatsanwältin während eines Prozesses im Osterholzer Amtsgericht gegen eine 53-jährige Bremerin zu klären.
„Ich hatte sie vorher schon beobachtet“, berichtete der als Zeuge geladene Warenhausdetektiv. Der Vorfall ereignete sich Mitte Mai dieses Jahres nachmittags in einem Verbrauchermarkt in der Kreisstadt. Dem Detektiv zufolge hatte die Bremerin zuerst Zigarillos im Wert von gut 100 Euro auf ihren vollen Einkaufswagen gepackt.
Dann habe sie den Wagen in die Getränkeabteilung geschoben und die Zigarillo-Packungen in ihrer Handtasche verstaut, so der 57-Jährige. Als sich die Kundin wieder an der Kasse eingereiht hatte, habe sie bemerkt, dass sie beobachtet wurde. „Daraufhin ist sie zurück zu den Haushaltswaren und hat dort die Zigarillos ins Regal gestellt.“
Was sie denn da mache, so der Detektiv, habe er gefragt. „Dann kam schon der Marktleiter dazu.“ Die Angeklagte selbst sagte aus, dass sie an der Kasse bemerkt habe, dass sie nicht genug Geld bei sich gehabt habe, um die Zigarillos bezahlen zu können. Deshalb habe sie die Zigarillos wieder ausgepackt und ins Regal gelegt.
Doch diese Version kaufte ihr die Staatsanwältin nicht ab. „Dass Sie nichts stehlen wollten, halte ich für widerlegt.“ Mit dem Umpacken habe sich die 53-Jährige die Zigarillos „zugeeignet“, so die Juristin. „Der Diebstahl war damit vollendet.“ Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu sollte eine Geldauflage von 500 Euro kommen. Denn die Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt. „Schon gleich drei Monate nach Ihrer letzten Tat haben Sie wieder einen Diebstahl begangen“, warf die Staatsanwältin der Bremerin vor. Das müsse mal ein Ende haben. Sowohl 2017 als auch Anfang 2019 war die 53-Jährige schon wegen Diebstahls angeklagt gewesen.
Mit diesem Antrag war Verteidiger Ismail Cengiz überhaupt nicht einverstanden. Man solle die Kirche im Dorf lassen, wetterte er. Angesichts ähnlich gelagerter Fälle sah er nicht, dass hier ein Diebstahl vollendet worden sei. „Das war innerhalb des Geschäftes. Ist ein Schaden entstanden?“, fragte er.
Außerdem sei in seinen Augen kein Vorsatz erkennbar. Für die Version der Staatsanwaltschaft brauche es aber einen Vorsatz. „Sie ist nicht durch die Kasse gegangen. Das ist nicht ein Versuch. Das ist auch nicht vollendet.“ Ismail Cengiz beantragte einen Freispruch.
Strafrichterin Johanna Kopischke schloss sich allerdings dem Antrag der Staatsanwältin an. Sie verurteilte die Bremerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldauflage von 500 Euro, die in monatlichen Raten von 50 Euro abzubezahlen ist.
„Ihr Verhalten war nicht das eines normalen Kunden“, gab die Richterin zu bedenken. „Sie haben sich mehrfach umgeschaut, ehe Sie die Zigarillos in Ihre Tasche gesteckt haben.“ Die seien bewusst verborgen worden, stand für die Richterin fest.

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