Der russische Vater fickt die Tochter und erlaubt ihr nicht, sich auf die Prüfung

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Brüder mit Schwestern, Onkel mit Nichten: Matriarchin von 40-köpfiger Inzest-Familie vor Gericht


Brüder mit Schwestern, Onkel mit Nichten Matriarchin von 40-köpfiger Inzest-Familie vor Gericht

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In der Pflanze steckt keine Gentechnik
Aber keine Sorge:
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sind die


dpa/Karl-Josef Hildenbrand/Symbol
Ein einmaliger Fall von Inzest, Missbrauch und Vernachlässigung erschüttert Australien


FOCUS Online/Wochit
Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs! Mann hielt Jungen vier Wochen gefangen


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Über vier Generationen schliefen Väter mit Töchtern, Onkel mit Nichten und Neffen und Kinder mit Kindern: Australien erschüttert ein einmaliger Fall von Inzest, Missbrauch und Verwahrlosung. Nun steht das Oberhaupt der 40-köpfigen Familie vor Gericht.
Im Australischen Bundesstaat New South Wales steht eine Frau vor Gericht, die die Matriarchin einer 40-köpfigen Inzest-Familie gewesen sein soll. Das berichtet die australische „ Daily Mail “ online. Vor zwei Jahren sei ans Licht gekommen, dass die Frau mit ihrem Bruder schlief und ihre Kinder mit ihren minderjährigen Onkeln und Tanten Sex hatten.
Die 13-fache Mutter soll fünf ihrer Kinder mit ihrem Vater und ihrem Bruder oder einem weiteren nahen Verwandten gezeugt haben, so die „Daily Mail“. Der 48 Jahre alten Frau drohten bis zu zehn Jahre Gefängnis, weil sie geplant haben soll, zwei ihrer Söhne, 15 und 16 Jahre alt, zu entführen. Die beiden Teenager hätten sich zusammen mit ihren drei ebenfalls aus Inzest hervorgegangenen Geschwistern in staatlicher Obhut befunden.
Die „Daily Mail“ berichtet, dass in der Familie Brüder mit Schwestern, Onkel mit Nichten und Väter mit Töchtern und Kinder mit Kindern schliefen. Die Berichte über inzestuösen Sex unter Minderjährigen füllten ganze Seiten in den Gerichtsakten, so die Zeitung.
So habe ein 14 Jahre altes Mädchen erzählt, dass es Sex mit seinem neun Jahre alten Onkel hatte, der gleichzeitig ihr Bruder ist. Die acht Jahre alte Schwester des Jungen habe dabei zugesehen. 
Bei ihrer Entdeckung hätten die 40 Kinder und Erwachsenen in völlig verwahrlosten Verhältnissen im Busch südwestlich von Sydney gelebt. Wohnwägen und Zelte ohne fließendes Wasser und ohne Strom seien ihr Zuhause gewesen. Herd und Ofen seien dreckverklebt gewesen, im Kühlschrank sei das Gemüse verfault und in einem der Kinderbetten habe ein Känguru geschlafen.
Es habe weder Duschen noch Bäder gegeben, die Kinder seien ungewaschen gewesen und fast alle hätten Fußpilz gehabt. Sie hätten weder Zahnbürste noch Toilettenpapier gekannt, seien in der Entwicklung verzögert, hätten deformierte Gesichter und Schwierigkeiten, zu sprechen. Die Jungen und Mädchen hätten unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen gelitten, darunter verfaulte Zähne, Unterernährung, Wachstumsstörungen oder Probleme mit dem Gehen, dem Hören und dem Sehen.
Die Familie gehe zurück auf die Ur-Ur-Großeltern, die Bruder und Schwester gewesen sein sollen, schreibt die „Daily Mail“. Seitdem sei sie in durch vier australische Bundesstaaten gezogen, vermutlich, um einer Entdeckung zu entgehen. Weil eines der Kinder sich auf dem Schulhof verplappert habe, sei die Sache aufgeflogen, berichtet die „Daily Mail“. „Meine Schwester ist schwanger und wir wissen nicht, welcher meiner Brüder der Vater ist“, soll es gesagt haben.
12 minderjährige Kinder aus der Familie seien in Pflegefamilien oder Heime untergebracht worden und würden psychologisch betreut. Sie hätten Kontakt zu ihren Eltern und Geschwistern und machten Fortschritte beim Lernen und in der Hygiene, schreibt die „Daily Mail“. Das Urteil gegen Matriarchin solle im kommenden Monat fallen.
Video: Mann hielt Jungen wochenlang gefangen
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Dienstag, 19.08.2014 | 11:56
|
Ingrid-Gudrun Weidner


aus dem Fenster lehnen. Wenn ich recht informiert bin das ist beim Gerichtshof in Straßbourg ein Verfahren anhängig das Straffreiheit für Inzest fordert- Hervorgegangen aus der Klage eines Anwalts welcher in D das inzstuöse Geschwisterpaar vertreten hat. Es gibt etliche Abgeordnete die diesen Plan und dieses Verfahren unterstützen. In Frankreich ist Inzest nicht verboten und auch nicht in einigen anderen europäischen Staaten. Nun, wir schaffen es schon noch das Inzest als erstrebenswerte Lebensform rehabilitiert wird.

Dienstag, 19.08.2014 | 11:31
|
Rudi Deppendorf


waren anscheinend glücklich. Leben und Leben lassen! Jeder nach seiner Fasson! Außerdem haben sie niemandem etwas getan.

Dienstag, 19.08.2014 | 08:16
|
Karl-H. Drainer


Menschen vor Gericht befassen müssen. Vor allem die, von denen viel Geduld verlangt wird, um die Kinder umzuerziehen. Man fragt sich, wer hat den Stein ins Rollen gebracht, war es ein Arzt oder war es die Behörde?

Montag, 18.08.2014 | 22:31
|
renata brinck


Man hätte gern gewusst, was die Familie sonst so treibt, um sich zu ernähren. Manche etwas abnorme Menschen glauben, durch Auswanderung sich mehr Freiheit zu erkaufen. Was deren merkwürdiges Sexleben und die vielen Schwangerschaften betrifft, müssen die Leute eine sehr geringe Intelligenz besitzen, sont hätten sie nicht so viele Kinder gezeugt. Irgendwann spricht sich in der Familie ja herum, wann ein Mädchen schwanger wird. Etwas Wahres muss an der Geschichte sein, Buben beginnen vor dem 10. Lebensjahr sich für sich zu ineteressieren, Mädchen meistens später. Wenn eine 14 jährige mit dem 9 jährigen Bruder Dinge ausprobiert, dann wird das Mädchen es mit ihm tun, weil sie sich wichtig tun wollte und ihre Kenntnisse ihm vermitteln wollte, eine Art Sex Gymnastik. Schade für die armen Kinder

Montag, 18.08.2014 | 19:08
|
Peter Müller

 | 2 Antworten


Sind es nicht die Grünen, die Straffreiheit für Inzest fordern? Insbesondere Ströbele setzte sich dafür ein, in Zukunft sexuelle Beziehungen unter Geschwistern zu erlauben. Vielleicht sollten sich die Grünen-Wähler ihre gewählten Vertreter mal genauer anschauen. Aber manchmal müssen halt überbordete Moralitäten hinter der Grünen Idee zurückstehen...

Dienstag, 19.08.2014 | 03:24 | Albert Maier


Für eine "Generation" werden durchschnittlich 30 Jahre angesetzt, 4 Generationen sind also 120 Jahre. Wusste gar nicht, dass in Australien schon vor 120 Jahren das praktiziert wird, was die Grünen bei uns erst anstreben.

Montag, 18.08.2014 | 18:01
|
Thomas Weinert


Auf der einen Seite wird berichtet, dass die Kinder ungepflegt gewesen seien, verfaulte Zähne gehabt haben sollen und auch sonst unter massiven Entwicklungsstörungen gelitten hätten. Aber eines der Kinder war offensichtlich normal und ging sogar zur Schule. Kein Wort von verfaulten Zähnen und Fußpilz. Da fragt man sich wirklich, wie das möglich sein soll?

Montag, 18.08.2014 | 15:07
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Wolfgang Nold

 | 2 Antworten


Solche Geschichten schreiben normalerweise nur Horrorfilme. Wenn man das liest, kann man eigentlich davon ausgehen, dass es sich allesamt um schwer geistig gestörte oder traumatisierte Menschen handelt. Was mich wundert ist, dass einerseits die Verwahrlosung so fortgeschritten war, andererseits das Kind, welches die Geschichte aufdeckte, zur Schule ging. Das muss doch sehr auffällig gewesen sein. Und da braucht es erst so einen Satz, damit die Behörden tätig werden?

Montag, 18.08.2014 | 20:03 | Jerome E. Gruber


Da scheinen so manche Horrorfilme aus dem Australian Outback durchaus nicht so völlig aus der Luft gegriffen.... Aber es müssen ja nicht immer alle gleich verwahrlost sein......



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Sex mit Minderjährigen - Kurz erklärt


Kurz erklärt Sex mit Minderjährigen

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Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Es kommt auf das Alter des Teenagers und des älteren Sexualpartners an – und darauf, in welchem Verhältnis sie stehen.
Ab welchem Alter sexuelle Handlungen zwischen Personen erlaubt sind, ist im deutschen Recht detailliert geregelt. Zwischen hetero- und homosexuellen Handlungen wird nicht unterschieden.
Ziel ist es, unreife und unerfahrene Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen. Deshalb sind die Regeln strenger, je jünger die Kinder oder Jugendlichen sind.
Sexuelle Handlungen mit so jungen Minderjährigen sind generell verboten. Sie gelten laut Paragraph 176 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Kindern und werden mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Verboten ist nicht nur Geschlechtsverkehr mit den Kindern, man darf vor ihnen auch selbst keine sexuellen Handlungen vornehmen oder ihnen Pornos zeigen.
Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.
Unter 18-Jährige dürfen von Erwachsenen außerdem nicht für Sex bezahlt werden.
Besondere Regeln gelten für Schutzbefohlene wie Schüler, Auszubildende oder Konfirmanden. Nach Paragraph 174 des Strafgesetzbuches sind sexuelle Handlungen mit 14- oder 16-Jährigen verboten, wenn man sie erziehen, ausbilden oder betreuen soll.
Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt. Allerdings ist es nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen – darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Wer älter als 18 ist, darf unter 18-Jährige auch nicht für Sex bezahlen.
Auch hier gelten wieder besondere Vorschriften für Schutzbefohlene: Paragraph 174 des Strafgesetzbuches verbietet Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sexuelle Kontakte mit 16- oder 17-Jährigen, wenn sie das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen.
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Mittwoch, 01.06.2016 | 21:23
|
Ute Lehmann

 | 2 Antworten


Laut Bibel, die ja Deutsches Abendland symbolisiert, ist Sex vor der Ehe und außerhalb der Ehe Unzucht, und damit verbotene Sünde. Das Heiraten nach dem religiösen Erwachsenwerden ist dagegen keine Sünde. Laut Bibel ist demnach Sex ohne Ehe immer verboten, und die Heirat ab der Religionsmündigkeit erlaubt. Und viele Sex-Partner sind Gott ein Gräuel. Hier wird Unrecht zu Recht erklärt.

Samstag, 05.05.2018 | 07:50 | Klaus Boeck


Das stimmt nicht. Zum einen gilt seit Kaiser Wilhelm / Bismarck nur noch die staatliche Ehe und damit das Gesetz. Zum anderen hat es keine praktische Bedeutung, wenn die die Bibel-Vertreter/innen auf Erden (Pfarrer, Pastor/innen) nichts mitkriegen. Das tun sie bekanntlich meistens.

Sonntag, 25.08.2013 | 20:31
|
Emil Kerschbaum


Man mag über das Zustandekommen von Gesetzen in Deutschland oft den Kopf schütteln, aber gerade bei diesen Paragraphen hat der Gesetzgeber Augenmaß bewiesen und vorbildlich gehandelt. Zum einen ist glasklar der Schutz der Kinder unmißverständlich geregelt. Und zwar nicht so, wie sich das die sogenannten Stadtindianer und ein Daniel Cohn Bendit offensichtlich aufgrund einschlägiger Erfahrungen vorstellten. Der Innensenator Boetticher mußte seine Konsequenzen ziehen. Warum aber muß Cohn Bendit keine Konsequenzen ziehen, sitzt heute noch in Brüssel und kriegte den Heuss-Orden? Wie heuchlerisch muß eine Gesellschaft sein, die einen Boetticher an die Wand nagelt, eine Figur wie Cohn Bendit aber adelt? Wieso müssen da Unterlagen über Bendit 30 Jahre unter Verschluß gehalten werden. Unfaßbar!

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