Der Typ hat die Mutter des Mädchens versehentlich unter der Dusche gefickt und ges

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Der Typ hat die Mutter des Mädchens versehentlich unter der Dusche gefickt und ges
Attila Szenogrady
15.10.2015, 18.01 Uhr

Beatrice Egli: Lieber bei Silbereisen als in Wildhaus
Ukraine-Krieg: USA und Biden verlieren Geduld mit Selenski
Am 1. Juli tritt in der Schweiz die «Ehe für alle» in Kraft. Die Herisauerin Saskia Koller und die Gossauerin Selina Mosberger sind eines der ersten gleichgeschlechtlichen Ostschweizer Paare, die sich trauen lassen.
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Ein 34-jähriger Limmattaler hat sich eines sexuellen Vergehens schuldig gemacht – dennoch kommt er mit einer bedingten Geldstrafe davon.
Die Vorwürfe gingen auf den 28. August 2013 zurück. Damals hielt sich der heute 34-jährige Beschuldigte in der Limmattaler Wohnung seiner Freundin auf und passte auf ihre fünfjährige Tochter auf. Fest steht, dass sich der Mann nachmittags zusammen mit dem Kind nackt in die Badewanne setzte. Laut Anklage fragte er dabei das Mädchen, ob es seinen Penis anfassen wolle. Was die Geschädigte dann auch tat und am nächsten Tag den Übergriff ihrer Mutter erzählte. Als diese die Begebenheit später ihrem Bruder berichtete, erstattete jener Strafanzeige.
Die Polizei nahm den Beschuldigten am 31. Oktober 2013 am Wohnort seiner Partnerin fest. Wobei er Widerstand leistete und in Handschellen abgeführt wurde. Während der Untersuchungshaft gab er zu, dass er mit der fünfjährigen Tochter nackt gebadet habe. Allerdings stritt er ab, sie gefragt zu haben, seine intime Stelle zu berühren. Dies habe die Geschädigte aus eigenem Antrieb getan, behauptete er. Sie habe seinen Penis berührt, bevor er überhaupt etwas hätte sagen können, führte er aus.
Im Juni 2014 kam es am Bezirksgericht Dietikon zu einer seltenen rechtlichen Konstellation. Während sich die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind sowie Hinderung einer Amtshandlung einsetzte, verlangte die Verteidigung einen Freispruch – ebenso die Mutter. Die schlug sich auf die Seite ihres Freundes. So glaubte sie den Darstellungen ihres Partners und zeigte ihr Desinteresse an dessen Verurteilung.
Schon das Bezirksgericht Dietikon glaubte jedoch der Tochter, die ihren Ersatz-Papi bei einer polizeilichen Videobefragung klar belastet hatte. Es verurteilte ihn wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie Hinderung einer Amtshandlung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken. Die Hälfte davon unbedingt. Gegen den Beschuldigten sprach zudem die Tatsache, dass er bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen sexuellen mit Kindern auf dem Kerbholz hatte.
Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte am letzten Dienstag vor dem Zürcher Obergericht erneut einen Freispruch. Der Anwalt befand es für normal, dass sich sein Mandant im Sinne seiner Aufsichtspflicht zusammen mit der Geschädigten in die Badewanne gesetzt habe. Zudem sei die Initiative zum Bad vom Kind aus gekommen. Es habe unbedingt die neue Taucherbrille ausprobieren wollen. Danach habe die Privatklägerin den Penis des Beschuldigten aus Neugier eigenmächtig angefasst. Bei der Polizeiaktion machte der Verteidiger geltend, dass sein Klient aus rechtfertigender Angst gehandelt habe.
Das Zürcher Obergericht schmetterte die Anträge des Anwaltes ab. Ebenso die Ansinnen der anwesenden Mutter, die erneut einen Freispruch für ihren künftigen Ehemann forderte. Sie ist im Übrigen heute in Erwartung eines Kindes und will den Beschuldigten heiraten, kam am Obergericht heraus. «Die Geschädigte hat konstant, in sich schlüssig und widerspruchsfrei ausgesagt», erklärte die Gerichtsvorsitzende zum Schuldspruch. Das Kind habe zur Kernfrage, ob sie vom Beschuldigten gefragt worden sei, spontan und direkt mit ja geantwortet. Das Argument des Rechtsanwaltes, wonach das gemeinsame Bad im Rahmen einer Aufsichtspflicht stattgefunden habe, bezeichnete die Präsidentin als «geradezu zynisch». «Man kann auch angezogen auf ein Kind aufpassen», führte sie aus. Die Berührung eines Geschlechtsteils stelle darüber hinaus in jedem Fall eine sexuelle Handlung dar.
Das Obergericht erhöhte die in Dietikon ausgesprochene Strafe auf neu 130 Tagessätze zu 90 Franken. Allerdings gesamthaft bedingt. Bei einer maximalen Probezeit von fünf Jahren. Im Gegenzug widerriefen die Oberrichter die einschlägige, ehemals bedingte Vorstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken. Womit der Täter die 4200 Franken bezahlen muss. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen.





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Bleckwede und die Schwester des Mädchens, das unter der Planierraupe starb








Ersteller

trudel



Erstellt am

1 Februar 2018












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Der Afghanistan-Berichterstatter Geert Bleckwedel und die UNO-Diplomatin Eva Córtez Buraño geraten in den Weg eines der gefährlichsten Terroristen unserer Tage.
Doch die Behörden sind machtlos, weil U.S.-Dienste Informationen zurückhalten.
Dieses Buch ist ein spannender Thriller, mit dem Spannungsbogen vom Balkankonflikt vor rund 20 Jahren über Afghanistan bis in die gegenwärtige terroristische Bedrohung auf den ganzen Welt herstellt.

(110603.)

B. Canth:
Bleckwede und die Schwester des Mädchens, das unter der Planierraupe starb
Ein Thriller
broschiert, 212 Seiten
2015: Miles Verlag
ISBN: 9783945861165
14,80 € (gebundener Ladenpreis)




Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: 20 April 2022






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Der Autor schreibt unter einem Pseudonym. Er verfügt über vielfältige Erfahrungen in der Sicherheitspolitik.
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September 2016. Der Afghanistan-Berichterstatter Geert Bleckwedel und die UNO-Diplomatin Eva Córtez Buraño geraten in den Weg des gefährlichsten Terroristen unserer Tage. Die Behörden sind machtlos, weil U.S.-Dienste Informationen zurückhalten. Bleckwedel und Eva entdecken aber eine Spur, die 15 Jahre zurück führt: Zu einem grausigen Vorfall auf den Höhen über Sarajevo, in der Nacht von Nine/Eleven. …mehr
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wie verlagsneu, Umschlag: Ohne Schutzums


Eine Frau aus Rheinland-Pfalz soll ihre zweijährige Tochter brutal getötet haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es Indizien dafür, dass das Mädchen schon seit längerer Zeit misshandelt wurde.





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Trier - Gegen die Frau aus Lissendorf in der Eifel wurde heute Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen, wie die
Staatsanwaltschaft Trier mitteilte. Das Kind sei mit stumpfen und halbscharfen Gegenständen geschlagen worden.


"Darüber hinaus fanden sich Anhaltspunkte für zahlreiche weitere Verletzungen unterschiedlichen Alters, die insgesamt auf bereits seit längerem andauernde Misshandlungen des Kindes schließen lassen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos.


Die 31-jährige Mutter des Mädchens hatte gestern ihren Schwiegervater im Saarland angerufen und gesagt, dass sie ihre Tochter leblos in ihrem Kinderbettchen gefunden habe. Der Schwiegervater verständigte daraufhin die Polizei und Rettungskräfte, die jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen konnten.


Die Verletzungen erklärte die aus Kamerun stammende Kindesmutter mit einem angeblichen Treppensturz, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der deutsche Kindesvater lebt den Angaben zufolge seit einigen Monaten im Ausland.

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