Der Stiefvater hatte der 18-jährigen Tochter den Magen ausgeschlagen, nachdem er s

Der Stiefvater hatte der 18-jährigen Tochter den Magen ausgeschlagen, nachdem er s




🛑 ALLE INFORMATIONEN KLICKEN HIER 👈🏻👈🏻👈🏻

































Der Stiefvater hatte der 18-jährigen Tochter den Magen ausgeschlagen, nachdem er s
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR. Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgenden Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie “Alle akzeptieren” klicken, stimmen Sie diesen zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, welches als unsicheres Drittland gilt. Unter “Einstellungen” können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Genaue Standortdaten und Abfrage von Geräteeigenschaften zur Identifikation
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen





Wissensbasis
Wissen





Wissensbasis
Wissen





Rechner





Scheidungskanzleien





Familienberatungsstellen





Verzeichnisse





» Scheidungsantrag Online
Scheidungsantrag
Formular






Allgemeines Finanzen & Vermögen Unterhalt Beratung Kinder Nach der Scheidung Ehevertrag News



Allgemeines Finanzen & Vermögen Unterhalt Beratung Kinder Nach der Scheidung Ehevertrag News




Scheidungskanzleien


Familienberatungsstellen






Wissensbasis Kinder Aufenthaltsbestimmungsrecht





Aufenthaltsbestimmungsrecht – Bei wem das Kind bleiben darf


Twitter
Facebook
Whatsapp
Pinterest Kommentare
Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, darf über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes bestimmen
Beim geteilten Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigt für einen Umzug derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Zustimmung des anderen
Bei einer klassischen Rollenverteilung während der Ehe wird häufig Frauen vom Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen
Maßgeblich für die Entscheidung über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Kindeswohl
Aufenthaltsbestimmungsrecht – Bei wem das Kind bleiben darf


Micha sagt:


29. Mai 2017 um 15:53 Uhr




Scheidung.org sagt:


26. Juni 2017 um 9:10 Uhr






Scheidungsanwälte





Familienberatungsstellen









Scheidungsanwälte





Familienberatungsstellen






© 2014 - 2022 Scheidung.org
Alle angaben ohne Gewähr


© 2014 - 2022 Scheidung.org - Alle angaben ohne Gewähr




Scheidung Ablauf
Scheidung Online
Scheidung ohne Anwalt
Scheidung Kosten



Internes


Über uns


Für Anwälte


Für Webmaster


Datenschutz


Impressum


Haftungsausschluss

Cookie-Einstellungen



Folgen Sie uns



Facebook




Scheidung ohne persönlichen Besuch.
Jetzt bei Deutschlands Experten schnell, kostengünstig und professionell scheiden lassen.
Scheidung ohne persönlichen Besuch.
Jetzt bei Deutschlands Experten schnell, kostengünstig und professionell scheiden lassen.
Scheidung ohne persönlichen Besuch.
Jetzt bei Deutschlands Experten schnell, kostengünstig und professionell scheiden lassen.
Von scheidung.org , letzte Aktualisierung am: 5. April 2022
Kommt es zu Trennung und Scheidung , stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das aus der Ehe hervorgegangene minderjährige Kind leben soll. Dabei spielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (umgangssprachlich Aufenthaltsrecht) als Teil des Sorgerechts eine entscheidende Rolle. Denn können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, bei wem das Kind künftig bleiben soll, muss notfalls das Familiengericht einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Trotz des weiterhin gemeinsam bestehenden Sorgerechts darf der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil dann alleine über den Wohnort und die Wohnung des Kindes bestimmen .
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes. Bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei einem Umzug in eine weiter entfernte Wohnung in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (ggf. auch durch das zuständige Familienrecht). Eine Zustimmung ist bei Urlauben in befriedeten Gebieten innerhalb der EU hingegen in der Regel nicht nötig.
Sind die beiden Eltern gemeinsam sorgeberechtigt , so teilen Sie sich automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so liegt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihm.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur auf Antrag vor dem Familiengericht einem Elternteil zugesprochen werden, ansonsten teilen sich beide sorgeberechtigten Eltern dieses. Es kann dem Elternteil auch dann zufallen, wenn dem anderen das Sorgerecht entzogen wird. Solche Sorgerechtsstreitigkeiten können teils langwierig verlaufen. Im Idealfall sollten die Eltern auch zum Wohl des gemeinsamen Kindes stets eine gütliche Einigung finden.
Als Teil des Sorgerechts nach § 1627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehört das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Personensorge , wie sich aus § 1631 Abs. 1 BGB ergibt. Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen . Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes.
Aber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt fallen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen . Maßstab ist dabei das Kindeswohl . Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.
Wird einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht übertragen, bleibt nicht nur das gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht (Besuchsrecht) mit dem minderjährigen Kind für den anderen Elternteil bestehen. Können sich die Eltern über das Umgangsrecht ebenfalls nicht einigen, muss notfalls auch dazu eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die immer wieder unter juristischen Laien aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Haben sich die gemeinsam sorgeberechtigen bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über den dauernden Aufenthalt des minderjährigen Kindes bei einem Elternteil geeinigt, kommt es häufig dann zu Streit, wenn der betreffende Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind in eine andere Stadt umziehen möchte . Denn dazu benötigt dieser Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils , bei dem das Kind nicht lebt. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Gang zum Familiengericht für den umzugswilligen Elternteil unausweichlich.
Besonders prekär wird die Situation bei gemeinsam aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern , wenn ein Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind ins Ausland ziehen möchte. Hier kann es passieren, dass der andere Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um den Umzug zu verhindern. Hat das Kind in einem solchen Fall keine besonderen Beziehungen zu dem Zuzugsland (etwa Sprachkenntnisse, Migrationshintergrund, Verwandte) dürfte dem Antrag des anderen Elternteils vom Familiengericht stattgegeben werden, selbst wenn das Kind mit dem Umzug ins Ausland einverstanden ist. Denn hier ist das Kindeswohl aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse in einer fremden Umgebung und des nicht vorhandenen kulturellen Hintergrundes gefährdet (so für einen beabsichtigten Umzug der Mutter nach Griechenland mit neun und elf Jahre alten Kindern: Oberlandesgericht (OLG) Hamm , Beschluss vom 15.11.2010, Az.: 8 WF 240/10).
Problematisch können auch Urlaubsreisen werden, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigt sind. Hier gilt als Faustregel, dass ein Elternteil über den Urlaub mit dem minderjährigen Kind in friedlichen Gebieten innerhalb der EU alleine entscheiden kann. Demgegenüber bedarf der Urlaub eines Kindes mit einem Elternteil außerhalb der EU in einen fremden Kulturkreis oder in politisch unruhigen Gebieten der Zustimmung des anderen Elternteils .
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn ein Elternteil aus einem Land außerhalb der EU stammt, mit dem Kind in die politisch stabile Heimat reisen möchte und dem Kind altersmäßig eine mehrstündige Flugreise zuzumuten ist. Hier dürfte dem betreffenden Elternteil grundsätzlich die alleinige Entscheidungsbefugnis zustehen, wobei jedoch der Einzelfall entscheidend ist.
Ist eine Einigung zwischen den aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über die zustimmungsbedürftige Urlaubsreise nicht möglich, muss die Zustimmung desjenigen Elternteils, welche diese verweigert, gerichtlich ersetzt werden. Hat jedoch ein Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird für die Reise keine Zustimmung des anderen Elternteils benötigt. Umgekehrt muss der nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil zumindest für Urlaubsreisen ins Ausland die Zustimmung des allein aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils einholen.
Viele Väter sind nach Trennung und Scheidung frustriert. Aufgrund der väterlichen beruflichen Tätigkeit lebt das minderjährige Kind meistens bei der Mutter, während der Vater – neben den wegen seiner Unterhaltszahlungen verschlechterten Lebensbedingungen – immer mehr zum „Wochenend-Papa“ wird. Kommt es dann noch zu Streitigkeiten über die Umgangstermine, ist mancher Vater geneigt, das Kind komplett zu sich zu holen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beim Familiengericht zu beantragen.
In der Praxis besteht hier jedoch kaum eine Aussicht auf Erfolg . Regelmäßig hat die Mutter das Kind in der Vergangenheit betreut und ist daher dessen Hauptbezugsperson, während der Vater seinem Beruf nachging. Daneben ist eine aktuelle Betreuung des Kindes eben aufgrund der Berufstätigkeit des Vaters kaum möglich und kann nur über dritte Personen wie Verwandte, Kindergarten, Ganztagsschulen usw. sichergestellt werden. Aus Gründen des Kindeswohls wird der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht daher regelmäßig nicht erhalten.
Stellt der Vater trotzdem einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, kann dies fatale Folgen haben. Das Familiengericht muss über den Antrag entscheiden, womit der berufstätige Vater voraussichtlich sein (gemeinsames) Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren wird. Mit Rechtskraft der Entscheidung über den väterlichen Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann die nun allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Mutter dann aber mit dem Kind am nächsten Tag in eine weit entfernte Stadt oder sogar ins Ausland ziehen. Um das Kind wieder an den Heimatort zurückzuholen, müsste der Vater aufgrund seines Sorgerechts erst ein neues Verfahren anstrengen – möglicherweise mit ungewissem Ausgang.
Möchte ein Vater mit seinem minderjährigen Kind mehr Kontakt haben, sollte er notfalls eine Erweiterung des Umgangsrechts beim Familiengericht beantragen. Die Möglichkeiten reichen von längeren und häufigeren Besuchsterminen bis hin zu regelmäßigen Kontaktaufnahmen per Telefon, SMS oder Email.
Diese Grundsätze gelten ebenso für Mütter, die berufstätig sind, während die Väter den Haushalt führen und das Kind betreuen.
Entgegen dem Wortlaut „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bezieht sich dieses Recht für das allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil nicht darauf, dass dieser sämtliche Aufenthaltsorte für das minderjährige Kind festlegen darf. Hält sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil auf, darf dieser entscheiden, wo sich das Kind räumlich aufhält. Allerdings bestehen hier zwei Einschränkungen :
Bestehen aufgrund von Trennung und Scheidung zwischen den Eltern Meinungsverschiedenheiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sollte das örtliche Jugendamt hinzugezogen werden. Dieses muss im Rahmen der Jugendhilfe – wie bei Differenzen der Elternteile über das Sorgerecht – helfen und die Eltern unterstützen, § 17 Absatz 2 SGB VIII.
Dazu lädt das Jugendamt regelmäßig jedes Elternteil zu einem Einzelgespräch ein. Auch das Kind wird je nach seinem Alter angehört. Anschließend wird ein gemeinsamer Termin mit den Eltern vereinbart, um anhand eines erstellten Konzeptes und einer Elternvereinbarung eine Lösung zu finden.
Auch hier ist es für beide Elternteile wichtig, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und etwaige Termine unbedingt wahr zu nehmen . Kommt es später zu einem gerichtlichen Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird regelmäßig der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes vom Familiengericht angehört. Eine mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt kann dann nachteilige Auswirkungen haben.
Beantragt ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, muss das Familiengericht zwangsläufig eine Entscheidung treffen. Denn die Frage, wo das minderjährige Kind künftig dauerhalt lebt bzw. seinen Hauptwohnsitz hat, lässt sich nicht mit einem Kompromiss lösen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist das Kindeswohl . Dazu muss das Gericht unter Abwägung aller wesentlichen Kriterien entscheiden, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Wesentliche Kriterien sind die
Die höheren Erfolgsaussichten für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat aufgrund des Kontinuitätsprinzips regelmäßig derjenige Elternteil, der vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Da in vielen Familien das klassische Rollenverständnis praktiziert wird, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter allenfalls in Teilzeit arbeitet, geht in diesen Fällen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht meistens auf die Mutter über.
Bis zur Klärung der Frage, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, üben die Eltern vielfach Druck auf ihr Kind aus. Dies reicht von Aussagen wie „Bei mir ist es aber viel schöner“, über „Der andere hat aber kaum Zeit für Dich“ bis hin zu „Dann siehst Du mich kaum noch“. Die Eltern sollten sich vor solchen Aussagen gegenüber dem Kind hüten, um es nicht unnötig in Lo
Der Lader pickte ein russisches Küken in einer rasierten Fotze nach einer Flasche
Sie wird heftig in ihre kleine enge Muschi gebumst
In scharfer Wäsche onaniert das Asiaflittchen aus Germany

Report Page