Der Onkel erzieht seine unartige Nichte
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Der Onkel erzieht seine unartige Nichte
Attila Szenogrady 30.10.2013, 08.08 Uhr
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Der Kanton Luzern hat Schwierigkeiten, Personal auf der höchsten Stufe zu rekrutieren. Die geplante Erhöhung der möglichen Maximallöhne hat auch Auswirkungen auf die Regierungsräte.
Dominik Weingartner vor 56 Minuten
Samuel Thomi und Reto Wattenhofer 29.06.2022 Aktualisiert
Attila Szenogrady 30.10.2013, 08.08 Uhr
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Laut Anklage hat ein Limmattaler Onkel seine achtjährige Nichte vergewaltigt. Das Obergericht erachtete lediglich sexuelle Handlungen, aber keinen Geschlechtsverkehr als erwiesen.
«Der Beschuldigte hat seine Vertrauensstellung als Onkel schamlos missbraucht», erklärte Gerichtspräsident Daniel Bussmann an der Urteilseröffnung. Der heute 48-jährige Schweizer wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Laut Anklage hat ein Limmattaler Onkel seine achtjährige Nichte vergewaltigt. Das Obergericht erachtete lediglich sexuelle Handlungen, aber keinen Geschlechtsverkehr als erwiesen.
«Der Beschuldigte hat seine Vertrauensstellung als Onkel schamlos missbraucht», erklärte Gerichtspräsident Daniel Bussmann an der Urteilseröffnung. Der heute 48-jährige Schweizer wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Trotz Schuldspruch konnte der teilgeständige Limmattaler mit dem Entscheid nicht unzufrieden sein. So hatte die zuständige Staatsanwältin Claudia Kasper nicht nur wegen sexueller Handlungen, sondern auch wegen Vergewaltigung eine bedeutend härtere Strafe von viereinhalb Jahren Freiheitsentzug gefordert.
Unbestritten war, dass der Beschuldigte 1998 seine damals achtjährige Nichte an seinem damaligen Limmattaler Wohnort wiederholt sexuell missbraucht hatte. In der Anklage war von Küssen, Streicheln und Kneten der Brüste die Rede. Der jedes Mal angetrunkene Onkel erklärte der Schülerin jeweils, sie müsse keine Angst haben, das sei normal.
Der Angeklagte hatte diese Vorwürfe nach seiner Festnahme im März 2011 während einer zweimonatigen Untersuchungshaft zugegeben. Seine inzwischen über 20-jährige und psychisch angeschlagene Nichte hatte sich zu einer Strafanzeige durchgerungen.
Sie machte geltend, dass sie vom Täter nicht nur begrapscht, sondern auch kurz nach den Weihnachten 1998 in einem Luftschutzkeller zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei. Wobei der Beschuldigte diese Vergewaltigung vehement in Abrede stellte.
Vor Obergericht gab der Beschuldigte die sexuellen Handlungen zu und sprach von einem «Seich», den er getan habe. Eine Vergewaltigung wies er aber von sich. Zum Missfallen von Staatsanwältin Kasper, die sich nicht erklären konnte, dass die Geschädigte ausgerechnet in diesem Punkt nicht die Wahrheit gesagt haben soll.
Allerdings war bereits das Bezirksgericht Dietikon vor einem Jahr beim bestrittenen Hauptvorwurf zu einem Freispruch gekommen. Mit Argumenten, die nun auch die Oberrichter bestätigten. Die Privatklägerin habe bei den Vorwürfen der Vergewaltigung zu widersprüchliche Angaben zu Protokoll gegeben, hielt der Vorsitzende Bussmann fest. Zudem habe die Geschädigte während der Untersuchung ausgesagt, dass sie auch von ihrem Vater missbraucht worden sei. Weshalb nicht ausgeschlossen sei, dass das Opfer real Erlebtes mit einer falschen Person verknüpft habe.
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Laut Anklage hat ein Limmattaler Onkel seine achtjährige Nichte vergewaltigt. Das Obergericht erachtete lediglich sexuelle Handlungen, aber keinen Geschlechtsverkehr als erwiesen.
«Der Beschuldigte hat seine Vertrauensstellung als Onkel schamlos missbraucht», erklärte Gerichtspräsident Daniel Bussmann an der Urteilseröffnung. Der heute 48-jährige Schweizer wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Trotz Schuldspruch konnte der teilgeständige Limmattaler mit dem Entscheid nicht unzufrieden sein. So hatte die zuständige Staatsanwältin Claudia Kasper nicht nur wegen sexueller Handlungen, sondern auch wegen Vergewaltigung eine bedeutend härtere Strafe von viereinhalb Jahren Freiheitsentzug gefordert.
Unbestritten war, dass der Beschuldigte 1998 seine damals achtjährige Nichte an seinem damaligen Limmattaler Wohnort wiederholt sexuell missbraucht hatte. In der Anklage war von Küssen, Streicheln und Kneten der Brüste die Rede. Der jedes Mal angetrunkene Onkel erklärte der Schülerin jeweils, sie müsse keine Angst haben, das sei normal.
Der Angeklagte hatte diese Vorwürfe nach seiner Festnahme im März 2011 während einer zweimonatigen Untersuchungshaft zugegeben. Seine inzwischen über 20-jährige und psychisch angeschlagene Nichte hatte sich zu einer Strafanzeige durchgerungen.
Sie machte geltend, dass sie vom Täter nicht nur begrapscht, sondern auch kurz nach den Weihnachten 1998 in einem Luftschutzkeller zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei. Wobei der Beschuldigte diese Vergewaltigung vehement in Abrede stellte.
Vor Obergericht gab der Beschuldigte die sexuellen Handlungen zu und sprach von einem «Seich», den er getan habe. Eine Vergewaltigung wies er aber von sich. Zum Missfallen von Staatsanwältin Kasper, die sich nicht erklären konnte, dass die Geschädigte ausgerechnet in diesem Punkt nicht die Wahrheit gesagt haben soll.
Allerdings war bereits das Bezirksgericht Dietikon vor einem Jahr beim bestrittenen Hauptvorwurf zu einem Freispruch gekommen. Mit Argumenten, die nun auch die Oberrichter bestätigten. Die Privatklägerin habe bei den Vorwürfen der Vergewaltigung zu widersprüchliche Angaben zu Protokoll gegeben, hielt der Vorsitzende Bussmann fest. Zudem habe die Geschädigte während der Untersuchung ausgesagt, dass sie auch von ihrem Vater missbraucht worden sei. Weshalb nicht ausgeschlossen sei, dass das Opfer real Erlebtes mit einer falschen Person verknüpft habe.
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Forchheim: Hat der Onkel seine Nichte vergewaltigt?
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Forchheim: Hat der Onkel seine Nichte vergewaltigt?
Von
Julian Hörndlein
23.9.2020, 06:00 Uhr
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Ein Urteil konnte in Forchheim noch nicht gefällt werden.
FORCHHEIM
-
Was geschah in der Nacht zum 30. Dezember 2018 in einer Wohnung im Stadtnorden? Die Staatsanwaltschaft legt dem 43-jährigen Stefan B. (alle Namen geändert) zur Last, seine damals 19-jährige Nichte Miriam B. vergewaltigt zu haben. Laut der Anklageschrift soll er die Betrunkenheit seiner Nichte ausgenutzt haben, als sich diese zum Schlafen auf das Sofa legte.
Dabei soll er B. zuerst am Bein gestreichelt, anschließend an deren Brüste gefasst und später mit einem Finger in sie eingedrungen sein, während die Geschädigte ihren Onkel mehrfach aufgefordert haben solle, damit aufzuhören.
Stefan B. stellte gleich zu Beginn klar, dass er mit der Schilderung nicht einverstanden war. "Das stimmt hinten und vorne nicht", sagte er und berichtete über die Vorfälle des Tages. Beide sollen sich beim Mittagessen von Stefan B.s Eltern getroffen haben, wo die Nichte zu diesem Zeitpunkt wohnte. Als es um die Nachmittagsplanung ging, soll Miriam B. gefragt haben, ob sie mit ins Schwimmbad könne. Beide gingen laut der Schilderung des Angeklagten mit dessen Sohn ins Schwimmbad und holten auf dem Rückweg noch B.s Kumpel Jens K. ab, bevor alle gemeinsam in B.s Wohnung fuhren. Dort sei Bier und Wodka geflossen, mit der Zeit ging B.s Sohn ins Bett, Jens K. legte sich auf dem Sofa nieder.
Laut Stefan B. habe seine Nichte dann angefangen, sich auszuziehen. B. habe das unterbunden. Seine Nichte habe anschließend gefragt, ob sie bei B. im Bett schlafen könne, was dieser aufgrund der emotionalen Nähe der beiden erlaubte. Sie sei aufgelöst gewesen, deshalb habe er im Bett den Arm um sie gelegt, erinnerte sich Stefan B. bei seiner Aussage.
Seine Nichte habe daraufhin angefangen, aktiv seine Hand zu nehmen, hätte sie auch auf ihre Brüste und in ihren Intimbereich gelegt. "Wir hatten nicht direkt Sex, aber haben alles andere gemacht", meinte Stefan B. Trotzdem sei es ihm nach einiger Zeit zu viel geworden, weshalb er es abbrach und in die Küche ging. Miriam B. sei ihm dorthin nachgekommen, auch Jens K. soll dort gewesen sein. K. sei gegangen, als er von den Vorfällen erfahren habe, auch Miriam B. habe später ihren Freund angerufen, der sie abholte.
Die in der Verhandlung vorliegenden WhatsApp-Chatverläufe zeigten eine Onkel-Nichte-Beziehung auf, bei der vor allem Stefan B. seine Zuneigung ausdrückte. Mehrfach gestand er ihr seine Liebe. Seine Nichte habe das laut ihm erwidert, allerdings in persönlichen Gesprächen, weshalb die Chats hier keinen Einblick leisten konnten. Für Stefan B. habe es auch in der Vergangenheit schon Annäherungen gegeben haben.
Miriam B. sagte, sie sei nicht etwa mit ihrem Onkel im Bett gelegen, sondern hätte auf dem Sofa geschlafen. "Wir waren definitiv nicht im Schlafzimmer", meinte sie. Als B. wieder aufwachte, sei es zu den sexuellen Handlungen gekommen, bei denen sie mehrfach ihren Unmut kundgetan habe. An Jens K. konnte sie sich erst auf mehrfache Nachfrage von Richterin Silke Schneider erinnern, er sei zu diesem Zeitpunkt jedoch auf keinen Fall mehr in der Wohnung gewesen.
Miriam B.s Familiengeschichte gewährte einen Einblick in ihre seelische Situation: Ihr Vater – Stefan B.s Bruder – habe ihr nicht geglaubt, es habe in der Familie auch bereits einen einschlägigen Vorfall gegeben. Miriam B. gab sich am Tag nach dem Vorfall aufgrund psychischer Probleme in stationäre Behandlung, erst zwei Monate später ging sie zur Polizei.
"Meine Mutter hat mir nahegelegt, eine Anzeige zu machen", sagte sie. Sowohl Großmutter als auch Vater hätten ihr mehrfach gesagt, dass sie die Anzeige zurückziehen solle. Dass sie eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrem Onkel gehabt habe, bestritt sie nicht. Er sei lange Zeit ein "Anker" für sie gewesen, sie wollte das nicht beenden.
"Es ist klar: Einer von Ihnen beiden lügt", meinte Richterin Schneider. Der Hergang konnte in der Verhandlung aber nicht genau belegt werden. Schneider hatte zuvor bereits ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussage von Miriam B. angeordnet.
B. kam den allerdings nicht nach, sie hatte Angst, bei ihrer neuen Arbeitsstelle einen schlechten Eindruck zu machen. Nach einer Verhandlungspause waren sich Richterin, Staatsanwalt und B.s Anwältin einig, dass ohne ein solches Gutachten kein Urteil gefällt werden könne. Nachdem dieses vorliege, könne die Verhandlung im Jahr 2021 weitergeführt werden. Auch fünf Zeugen werden erst dann befragt.
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