Der Junge zog heimlich ein verdammtes Paar an der Küste der Krim aus

Der Junge zog heimlich ein verdammtes Paar an der Küste der Krim aus




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Der Junge zog heimlich ein verdammtes Paar an der Küste der Krim aus

43 Jahre büßt ein Straftäter im Gefängnis, weil Gutachter ihn für gefährlich hielten. Jetzt stellt sich heraus, dass sie nur voneinander abschrieben. Von Gisela Friedrichsen


05.08.2016, 13.00 Uhr

aus

DER SPIEGEL 32/2016








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Zu lebenslang Verurteilter Rothmann: »Ich habe innerlich zugemacht«
Lautlos öffnet sich eine unscheinbare Tür in der Mauer. Dieter Rothmann(*) tritt auf die Straße. Er ist 64 Jahre alt, von mittlerer Größe und trägt ein blaues Hemd und Jeans, die fast zu weit sind für seine schmale Gestalt. Er sieht älter aus, als er ist, mitgenommen und kraftlos. Seine Haare waren einst so feuerrot, dass er deswegen in der Schule gehänselt wurde. Jetzt ist er grau. Die ersten Schritte aus der Anstalt heraus sind ungelenk. Unsicher überquert er die Straße. »Künstliche Knie«, erklärt er, »ich habe keinen Halt mehr.«
Er betritt ein Café, bestellt einen Espresso und dreht sich eine Zigarette. Seine Finger sind vom Tabak bräunlich verfärbt. Dann beginnt er zu erzählen.
Zum Beispiel die Sache mit dem Handy. Er kann es nicht bedienen. »Ich bin mit einem solchen Gerät nicht aufgewachsen«, entschuldigt er sich. Wie es funktioniere, habe ihm keiner gezeigt. Trotzdem muss er ein Handy haben, musste es sich selbst kaufen. Denn die Anstalt schreibt vor, dass er jetzt, wenn er draußen unterwegs ist, jederzeit erreichbar zu sein hat.
Drinnen dürfte er es ohnehin nicht benutzen, selbst wenn er damit umgehen könnte. Denn in der Anstalt wird das Handy weggeschlossen. Die Aufbewahrung kostet ihn 30 Euro im Monat. Viel Geld für einen Häftling, der seit 43 Jahren im Knast sitzt. Für einen Mörder.
Im Februar kam er in den offenen Vollzug. Seit dem 15. Mai darf er erstmals ohne Begleitung die Anstalt von 7 bis 21 Uhr verlassen. »Niemand hat mir gesagt, wie es heute auf einer Bank zugeht oder bei den Behörden. Niemand ist mir bei der Wohnungssuche behilflich.« Er schüttelt verständnislos den Kopf. Auch auf den Straßenverkehr wurde er nicht vorbereitet. Dabei ist doch alles so anders geworden.
Er zieht das Handy aus der Hemdtasche und legt es auf den Tisch. »Die größte Schwierigkeit ist, eine Prepaidkarte zu bekommen«, erklärt er. Auch die muss er selbst bezahlen. »Ich habe keinen Ausweis dafür. Und auf dem, den ich vorzeigen kann, steht als Wohnort ,Justizvollzugsanstalt'. Da ist man gleich abgestempelt.«
Er weiß, dass dies eines seiner größten Probleme künftig sein wird, das Abgestempeltsein. Er fürchtet sich vor Fragen wie: Was haben Sie gemacht in der Vergangenheit? Wo waren Sie beschäftigt? Illusionen macht er sich nicht. »Wenn ein Mensch 43 Jahre eingesperrt war, dann weiß doch jeder, was er von so einem zu halten hat!«
43 Jahre. Weggesperrt, verwahrt, schließlich vergessen. Umgeben von Lieblosigkeit, Desinteresse, ja Feindseligkeit. Unter Menschen, die mit dem Leben nicht zurechtkamen. Natürlich bemühten sich viele Mitarbeiter redlich, sagt er. Doch herankommen ließ er keinen an sich. »Wenn ein Beamter einen schlechten Gedanken hat, bekommst du es ab. Gehst du dagegen an, erst recht.« Da hielt er lieber Abstand. »Das half mir zu überleben«, sagt er. »Ich habe innerlich zugemacht.«
Seit Jahrzehnten der gleiche Tagesablauf, die gleichen Gesichter, der gleiche tägliche Irrsinn. Ohne Perspektive, ohne Hoffnung. Ein verdammtes Leben lang.
Gearbeitet hat er immer, in der Kartonagenabteilung, als Kesselkoch, als Schänzer. Das ist einer, der putzt und Essen austeilt und oft auch zwischen den Gefangenen und den Beamten vermittelt. Mittlerweile gehört er fast zum Inventar der Justizvollzugsanstalt Bruchsal.
Seit einiger Zeit verdient er brutto 2,50 Euro die Stunde. Davon bekommt er drei Siebentel ausbezahlt. »Von wegen Mindestlohn«, sagt er bitter, »oder gar Rente.« Hat man Schulden, werden die vom Lohn abgezogen. Dann bleibt der Basisbetrag von 33 Euro im Monat. Rothmann hat in 43 Jahren 1000 Euro gespart.
»Irgendwann hat man die Nase voll«, sagt er. Dieser Aufwand! Die Kosten für die Anhörungen beim Oberlandesgericht, die für die Entlassung nötig waren, hatte er selbst zu tragen. Dazu der Verdienstausfall. Zwei bis drei Wochen dauerte jeweils seine sogenannte Verschubung, der Transport ins 30 Kilometer entfernte Karlsruhe. Das Hoffen jedes Mal, das Bangen. Und am Ende die Mitteilung, dass es wieder vergebens war.
Man habe im Leben eben für alles zu zahlen, resümiert er. Er hat bezahlt für seine Taten, für sein Verhalten im Strafvollzug, für seinen hartnäckigen Widerstand gegen Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter, die er allesamt für inkompetent hielt. Erst in jüngster Zeit gehe es voran. Kein Außenstehender könne nachvollziehen, wie es sei, wenn nicht einmal das Denken erlaubt sei. Er macht eine wegwerfende Handbewegung.
Rothmann hat gebüßt im Übermaß. Dafür, dass er im Alter von 21 Jahren und drei Monaten eine Frau umgebracht hat. Auf der Suche nach Geld war er in eine Wohnung eingestiegen, die Balkontür stand gerade offen. Drinnen brannte ein Nachtlicht. »Ich sah die Frau erst gar nicht«, erinnert er sich. Damals durchwühlte er die Schränke und fand nichts. »Als ich Licht machte, wachte sie auf und fing zu schreien an.« Da würgte er sie mit beiden Händen. Dann ging er nochmals durch die Wohnung, fand eine Schnur, legte sie der Frau um den Hals und zog zu. Mit zehn Mark Beute rannte er davon. Geschockt sei er gewesen, denn er habe doch gar nicht töten wollen.
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn 1973 am zweiten Sitzungstag zu lebenslang. Endstation Bruchsal. Vorher, sagt er, habe er sich nicht vorstellen können, wie es dort zugehe.
Vieles aus seinem Leben weiß er nicht mehr, weil es zu lange her ist. Geboren wurde er 1952 in einem Ort in Sachsen. 1953 übersiedelten seine Eltern in die Bundesrepublik und ließen den Jungen bei den Großeltern in der DDR zurück. Als er fünf war, holten die Eltern ihn zu sich. Dort traf er auf zwei Geschwister. »Ich kam zu wildfremden Leuten«, sagt er heute.
Von der Schulzeit weiß Rothmann nur noch, dass er sich gelangweilt habe. »Auf Anordnung des Vaters«, der den Küchenchef der Bahnhofsgaststätte kannte, begann er eine Kochlehre, die er nach dreieinhalb Jahren abschloss.
Da er nie Taschengeld hatte, sondern allen Verdienst zu Hause abgeben musste, fing er schon während der Lehre mit Einbrüchen in Geschäfte und Automaten an. Denn er wollte mithalten mit den Kameraden, die Discos und Bordelle besuchten. Einmal, im Alter von 19 Jahren, kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit einer Prostituierten, die offenbar nicht die Leistung erbrachte, die er von ihr erwartete. Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie drei Diebstählen wurde er daraufhin zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Geldnot ist bei Rothmann wie eine chronische Krankheit. Immer das Geld. Kaum auf Bewährung entlassen, beging er wieder Einbrüche. Obwohl er stets beteuerte, kein sexuelles Interesse an der Frau gehabt zu haben, die er getötet hatte, und das Gericht auch »keine sicheren Feststellungen« dazu treffen konnte, galt er als »Fetischist« und »Voyeur«. Ein Gutachter erkannte gar »sadistische Züge« bei ihm. Er meinte, wenn er sich kastrieren ließe, wäre er den Trieb los, aber dafür sei er wohl noch zu jung.
Ein Professor der Universität Heidelberg verlieh ihm die Prädikate »willensschwach und haltschwach, gemütskühl und innerlich unruhig«. Voyeur? Als Jugendlicher hatte er bei seinen Einbrüchen mal Paare beim Geschlechtsverkehr beobachtet, später nie wieder. Er erinnert sich kaum noch.
Justizvollzugsanstalt Bruchsal Weggesperrt, verwahrt, vergessen
Am besten weiß er jene Dinge, die Gutachter immer wieder in ihre Gutachten hineinschrieben. Zum Beispiel, dass er mit 13 oder 14 Jahren »Damenwäsche, und zwar Schlüpfer und Büstenhalter seiner Mutter und seiner Schwester, zu sich ins Bett nahm«, wie es im Karlsruher Urteil vom 26. November 1973 heißt. Die Hausärztin versicherte seiner Mutter, dieses Verhalten werde sich nach der Pubertät verlieren. So kam es auch. Doch Gutachter und Richter hielten zäh an solchen Details fest. Jahrzehntelang wurde er deswegen bedrängt, an seiner »massiven Sexualproblematik« zu arbeiten.
Dazu kam, dass er zweimal, wie er sagt, »auf Flucht« war. Das erste Mal 1987 für 24 Stunden. »Ich hatte eine Ausführung in Karlsruhe. Während alle Kaffee tranken, kam ich denen durchs Toilettenfenster abhanden. Ich setzte mich ins Auto zu einem Kollegen und fuhr mit ihm weg. Leider kamen wir dann in eine Straßensperre, weil eine Tankstelle überfallen worden war, nicht von uns allerdings. Es gab einen Toten dabei, einen Polizisten. Man hatte nun zwei, die es aber nicht waren.«
Er amüsiert sich noch heute über die Situation damals, trotz der erheblichen Folgen. Das Landgericht Mosbach verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, weil er während der Flucht Diebstähle begangen hatte und der Kumpan bewaffnet war.
Trotzdem dachte er weiter ans Ausbrechen. 1989, als 15 Jahre der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt waren, fand man eine funktionfähige Nachbildung eines Zellenschlüssels bei ihm. Fünf Jahre später, 1992, entwich er aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hohenasperg. »Wo ein Wille ist, ist ein Weg«, lacht er. »Hätten sie mich nach 15 Jahren entlassen wie andere Lebenslange auch, wäre ich nicht geflohen.« Nun galt er als unerwünschtes Sicherheitsrisiko. Bemühungen, ihn auf die Freiheit vorzubereiten, unterblieben.
Damals habe er nicht lange überlegt: »Da waren zwei auf dem Hohenasperg, die wollten fliehen. Mit denen lief ich auf und davon.« Es ging natürlich schief. Sechs Mann brachten ihn nach Bruchsal zurück. Folge: 28 Tage Arrest und eine Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart zu zwei Jahren und zwei Monaten wegen Gefangenenmeuterei. Dafür wurde die Vollstreckung des Lebenslang unterbrochen.
Ausbrecher gelten im Vollzug als besonders gefährlich. Man schickte Rothmann in Hand- und Fußfesseln auf »Rundreise« durch Deutschland. »Man sitzt in einem dunklen Bus. Dann kommt man irgendwo an. Wo? Das erfährst du nicht. Dann heißt es wieder: Los! Mitkommen! In die nächste JVA. Warum? Keiner sagt es dir. Man hat ja auch nichts, nicht mal eine Uhr. Mit der könnte man ja Geschäfte machen.« Er schweift ab. Manches, was er sagt, versteht nur, wer seine Lebensgeschichte kennt.
1994 beschloss das Landgericht Mannheim, eine weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe sei nicht mehr geboten. Zur Bewährung werde sie jedoch nicht ausgesetzt. Das hieß Haftfortdauer.
1997: Wieder keine vorzeitige Entlassung, weil er, »jegliche Mitarbeit ablehnend«, eine Sozialtherapie mit Schwerpunkt Sexualtherapie nach bereits sieben Wochen abgebrochen habe. »Auf dem Hohenasperg hätte ich eine Therapie machen sollen. Ich fragte den Therapeuten: Wie sieht die Perspektive aus? Keine Antwort. Ich fragte noch einmal. Wieder keine Antwort. Da sagte ich: Dann geh ich wieder.«
Die Zeit verrann. Jahrelang geschah nichts mit ihm. 2001 versuchte der psychologische Dienst in Bruchsal ein Gespräch mit Rothmann zwecks Klärung der Behandlungsmotivation. Ergebnis: keine Gesprächsbasis, obwohl er zu einem nochmaligen Therapieversuch bereit gewesen wäre. Aber: »Ich kam mit der Psychologin nicht klar und die nicht mit mir.« Auf dem Hohenasperg lehnten sie ihn ab. »Weil ich ausgebüxt war.« Prognose: ungünstig.
2009 – die Mordtat lag mittlerweile 36 Jahre zurück – wendet eine Gutachterin das umstrittene, von dem Schweizer Psychiater Frank Urbaniok kommerziell vertriebene Prognose-Instrument Fotres (Forensisches Operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluations-System) auf Rothmann an. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß verheerend. Prognose: besonders ungünstig.
In einem Schreiben aus dem Jahr 2011 der Forensischen Ambulanz Baden, einer externen Hilfseinrichtung für Häftlinge, heißt es, Rothmann mache den Eindruck »eines nahezu resignierten Mannes, der unter den Bedingungen der langjährigen Haft es schon fast aufgegeben hat, doch noch entlassen zu werden«. Wenige Monate später verwirft das OLG Karlsruhe seine Beschwerde gegen einen neuerlichen ablehnenden Beschluss des Landgerichts wiederum als unbegründet.
Dann die Wende. Eine Mitarbeiterin der Ambulanz fängt an, sich mit seinem »ausgeprägten Misstrauen« zu befassen. Erstmals ist er glücklich, wie er sagt. Er erklärt ihr, warum er in den vergangenen vier Jahrzehnten das Reden mit Menschen so gut wie aufgegeben habe. Er habe versucht, sich anzugewöhnen, kein inneres Erleben nach außen zu tragen. Die Verschlossenheit, die ihm jahrzehntelang vorgeworfen wurde, habe ihm als Schutz gedient.
2013 beauftragt die Karlsruher Strafvollstreckungskammer den renommierten Tübinger Psychiater Klaus Förster mit einem kriminalprognostischen Gutachten und tut damit einen Glücksgriff. Zum ersten Mal befasst sich mit dem Fall nun ein Sachverständiger, der tatsächlich über Sachverstand verfügt. Die Tests, die Förster mit Rothmann macht, ergeben keine erhöhte Gefahr erneuter Gewalttaten.
Försters Fazit ist niederschmetternd. Jene Gutachten, die Anfang der Siebzigerjahre erstellt wurden, sind nicht bei den Akten. Förster fragt verwundert, wie aus diesen »spärlichen, wenig substantiierten und nicht kriterienorientierten Feststellungen« jene weitreichenden Folgerungen gezogen werden konnten, die in den späteren Gutachten auftauchten.
Über einen der späteren Gutachter schreibt Förster, die Expertise dieses Mannes von 1995 erfülle nicht einmal die Minimalkriterien für ein psychiatrisches Gutachten, da sie weder einen Befund noch eine Diagnose enthalte. Wie jener angebliche Experte eine »massive Sexualproblematik« bei Rothmann annehmen konnte, erschließe sich ihm, Förster, nicht. Gleiches gelte für Gutachten weiterer Psychiater und Psychologen. Es komme ihm so vor, als seien die Feststellungen der Erstgutachter einfach »fortgeschrieben« worden.
Vielleicht wäre das Wort »abgeschrieben« treffender gewesen. Rothmann: »Alles war Kappes. Dafür sitze ich nun seit 43 Jahren. Hatte ich nicht recht mit meiner Verweigerung? Und diese Leute wollten an meiner Sexualität herumdoktern!«
Weiter heißt es bei Förster, eine sexuelle Präferenzstörung liege nicht vor, auch kein spezifisches Konfliktverhalten. 2014 teilt der Psychiater dem OLG Karlsruhe mit, Rothmann habe inzwischen beachtliche Fortschritte gemacht. Die Gespräche mit der Therapeutin aus der Ambulanz seien vielversprechend. Angesichts von Rothmanns Alter sei dies sehr hoch zu bewerten. Nur die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, die ihn im Fall einer bedingten Entlassung erwarteten, seien noch ein Risikofaktor. In der Tat. Rothmann wird einen Sozialhilfesatz von etwa 400 Euro im Monat bekommen, da er als Häftling keinen Rentenanspruch erwerben konnte. »Ich würde gern etwas dazuverdienen«, sagt er. »Aber wer nimmt mich? Keiner.«
Für einen Anwalt ist die Vertretung eines Häftlings ein mühsames Geschäft. Ein Grund, warum sich die wenigsten Anwälte im Vollzugsrecht auskennen: Die Mühe rentiert sich nicht. »Das ist eine strukturelle Schranke, die den Strafvollzug gegen Überprüfungen von außen schützt«, kritisiert der Strafverteidiger und Fachhochschullehrer Bernd Behnke, der Rothmann seit 2007 vertritt. Acht Jahre lang hat er Anträge und Beschwerden formuliert und Rothmann überzeugt, dass er die Schäden des Strafvollzugs nur mithilfe einer Therapie in den Griff bekommen werde. Der Justiz wirft Behnke in dem Fall komplettes Versagen vor: den Richtern, die Psycho-Scharlatanen aufsaßen; dem Strafvollzug, der seinem gesetzlichen Auftrag zur Resozialisierung nicht nachkam. Es sei nicht Aufgabe der Justiz, ein Verbrechen durch das Zugrunderichten des Täters zu rächen.
Rothmann steht auf. »Ich muss mich um die Küche kümmern.« Vor der Anstalt verabschiedet er sich rasch. Die Tür fällt hinter ihm wieder ins Schloss. ■

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