Demonstrationsrecht: Das müssen Sie wissen

Demonstrationsrecht: Das müssen Sie wissen

Das Demonstrationsrecht wird auch als Demonstrationsfreiheit bezeichnet
Bild: Mediathek

Das Demonstrationsrecht wird auch als Demonstrationsfreiheit bezeichnet. Dabei ist das Demonstrationsrecht die gebräuchliche Bezeichnung für das Recht eines jeden Menschen, eine Demonstration zu veranstalten oder daran teilzunehmen.

Das wird unter einem Demonstrationsrecht verstanden

Das Demonstrationsrecht ist eine Bezeichnung für das aufgrund der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit bestehende Recht, eine Demonstration zu veranstalten und an ihr teilzunehmen.

  • Das Demonstrationsrecht ist im Grundgesetzbuch unter Art. 5 und 8 GG festgeschrieben.
  • Dabei wird das Demonstrationsrecht vom Bundesverfassungsgericht als unentbehrliches Funktionselement des demokratischen Gemeinwesens mit der Folge, dass einschränkende Regelungen, zum Schutz des Straßenverkehrs, nur bei der Folge des Rechts zulässig sind.
  • Laut Gesetz sind nur friedliche Versammlungen erlaubt. Diese sind grundrechtlich geschützt.

Demonstrationen bedürfen keiner Genehmigung

Laut dem Versammlungsgesetz können Demonstrationen ohne Genehmigung durchgeführt werden, müssen aber spätestens 48 Stunden vor Ihrer Bekanntgabe bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.

  • Das geschieht zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
  • Die Erforderlichkeit der Beschränkungen muss anhand strenger Prüfung ermittelt werden.
  • Beachtet werden muss dabei das Verbot der passiven Bewaffnung, also von Schutzwaffen oder bestimmten Gegenständen, sowie das Vermummungsverbot.

Werkschutz darf Film- und Tonaufnahmen machen

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Werkschutz Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern der Demonstration machen.

  • Das geschieht zur Abwehr erheblicher Gefahren und zur Strafverfolgung.
  • Sollte eine Demonstration innerhalb eines befriedeten Bezirks oder im Areal eines Parlaments oder anderer Verfassungsorgane stattfinden, bedarf die Demonstration der behördlichen Zulassung.

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