Das spanische Verfassungsgericht erwägt auch, den zweiten Alarmzustand für illegal zu erklären

Das spanische Verfassungsgericht erwägt auch, den zweiten Alarmzustand für illegal zu erklären


Bing Bilder

Der Gerichtshof neigt dazu, die Entscheidung der Regierung, die Maßnahme von Oktober bis Mai ohne regelmäßige Abstimmung zu verlängern, nicht zu billigen.


Der juristische Schlag, den die Regierung im Juli dieses Jahres vom Verfassungsgericht erhalten hat, indem es den Hausarrest während des ersten Alarmzustands im Frühjahr 2020 für illegal erklärt hat, wird möglicherweise nicht der einzige in diesem Jahr bleiben. Der Gerichtshof erwägt auch, die zweite nationale Pandemiealarmstufe zu kippen, die vom 25. Oktober 2020 bis zum 9. Mai 2021 verlängert wurde, da es keine regelmäßige parlamentarische Kontrolle dieser Notstandsregelung gab, die es den Gemeinden ermöglichte, während der zweiten, dritten und vierten Welle Ausgangssperren, Sperrungen oder Beschränkungen sozialer Versammlungen "à la carte" festzulegen.


Die Rechtmäßigkeit dieses zweiten Alarmzustands wurde von Vox vor dem Verfassungsgericht angefochten. Vox war auch die Fraktion, die dank ihrer 52 Abgeordneten den ersten Alarmzustand angefochten hatte.


Das Urteil wurde vom Richter Antonio Narváez verfasst, einem konservativen Richter, ebenso wie Pedro González-Trevijano, der das Urteil verfasst hat, mit dem der Hausarrest 2020 aufgehoben wurde. Und der von Narváez verfasste Entwurf ist - allen konsultierten Quellen zufolge - darauf ausgerichtet, zu erklären, dass die Regierung von Pedro Sánchez mit dem Manöver, das die Exekutive davon abhielt, dem Abgeordnetenhaus alle vierzehn Tage Bericht zu erstatten, um den Alarmzustand zu verlängern, gegen das Gesetz verstoßen hat. Dies geschah bereits beim ersten Alarm während der ersten Welle, als die Regierung schließlich mit parlamentarischen Fragen jonglieren musste, um in der Endphase des Einschlusses genügend Unterstützung zu erhalten.


194 Abgeordnete


Der eigentliche Akt, den der Bericht als verfassungswidrig ansieht, fand am 29. Oktober 2021 statt, als die Regierung die Zustimmung des Parlaments erhielt, den Alarmzustand bis zum 9. Mai zu verlängern, ohne den Kongress erneut zu passieren. Unterstützt wurde sie dabei von 194 Abgeordneten von PSOE, Unidas Podemos, Ciudadanos, Más País-Equo, Compromís, PNV, BNG, Coalición Canaria, Nueva Canarias, der Regionalistischen Partei von Kantabrien, Teruel Existe und den vier PDeCAT-Abgeordneten; 53 Gegenstimmen, die von Vox und dem Abgeordneten von Foro Asturias; und 99 Enthaltungen von PP, CUP und Unión del Pueblo Navarro.


Richter Narváez ist in seinem Entwurf der Ansicht, dass die Regierung eine Auslegung vorgenommen hat, die dem Geist der Magna Carta des Organgesetzes 4/1981 über Alarm-, Ausnahme- und Belagerungszustände widerspricht. In Artikel 6.2 dieses Gesetzes heißt es wörtlich: "Das Dekret bestimmt den räumlichen Geltungsbereich, die Dauer und die Auswirkungen des Alarmzustands, der fünfzehn Tage nicht überschreiten darf. Sie kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Abgeordnetenhauses verlängert werden, das in diesem Fall den Geltungsbereich und die Bedingungen für die Dauer der Verlängerung festlegen kann".


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Formulierung dieser Vorschrift zwar verwirrend ist, der Magistrat in seinem Urteilsentwurf, der im Moment vom Plenum mehrheitlich unterstützt wird, jedoch die Auffassung vertritt, dass es verfassungswidrig ist, sich hinter dieser verworrenen Formulierung zu verstecken, um sich der parlamentarischen Kontrolle über eine so starke Einschränkung der Grundrechte für ein halbes Jahr zu entziehen. Und das, obwohl weder die Verfassung noch das Organgesetz ausdrücklich verbieten, den Alarmzustand länger als fünfzehn Tage zu verlängern, ohne erneut den Kongress zu passieren.


Eine weitere Frage, die Narváez in seinem Beitrag analysiert, ist die Rechtmäßigkeit der von der Regierung an die autonomen Gemeinschaften übertragenen Beschränkung der Rechte im Rahmen der so genannten "Mitverwaltung". Das Organgesetz 4/1981 sieht nicht vor, dass die zentrale Exekutive die Anwendung des Alarmzustands in die Hände anderer Behörden legen kann.


Der einzige Präzedenzfall in Spanien für eine Verlängerung des Alarmzustands ohne parlamentarische Kontrolle war 2010 während der Krise der Fluglotsen. Bei dieser Gelegenheit hatte die Regierung die Genehmigung des Kongresses, die Maßnahme einen Monat lang aufrechtzuerhalten, ohne dass die Verfassung angefochten wurde, so dass sich das Gericht nicht zu dieser Formel äußern musste.


Nach Angaben des Gerichtshofs ist der Bericht von Narváez in einem fortgeschrittenen Stadium und wird wahrscheinlich am 14. September im Plenum erörtert, wo eine neue heftige Konfrontation zwischen den Richtern erwartet wird.


Quelle: https://www.ideal.es/nacional/constitucional-estudia-declarar-20210725181219-ntrc.html

Report Page