Das ist die Strafe für öffentliches Pissen
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Das ist die Strafe für öffentliches Pissen
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In den meisten Fällen zieht Urinieren in der Öffentlichkeit ein Bußgeld nach sich.
Besonders nach einer Party, auf der viel Alkohol konsumiert wurde, wird der Heimweg nicht selten als übergroße Toilette genutzt.
In der Öffentlichkeit pinkeln – also draußen kann bei besonders schlimmen Fällen zu einer Freiheitsstrafe führen.
Wer jedoch Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig . Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe . Einige Beispielstädte sind Erfurt , Hannover oder auch Stuttgart , wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.
Wildpinkeln: Wenn die Notdurft teuer wird
Von bussgeldkatalog.org , letzte Aktualisierung am: 13. Mai 2022
Wildpinkeln ist keine Seltenheit : Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind.
Da kommt vor allem bei Männern schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüsch sind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen !
Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten . Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren , ist in Deutschland nicht erlaubt . Lesen Sie mehr dazu in diesem Ratgeber!
Ja, wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit .
Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro.
Ja, unter Umständen kann beim Wildpinkeln der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Mehr Infos zu Regeln bei unterschiedlichen Veranstaltungen finden Sie hier:
Häufig zählen vor allem Männer als Wildpinkler , denn bekannter Weise fällt diese Handlung dem männlichen Geschlecht wesentlich einfacher ohne vorhandenes WC. Aber auch Frauen haben immer öfter keine Scham , dass sie beim Urinieren in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten.
Doch was passiert, wenn sich ein Passant maßgeblich gestört davon fühlt? Kann Wildpinkeln eine Strafe zur Folge haben? Der nächste Abschnitt klärt Sie darüber auf.
Bei so manchem nahezu hemmungslosen Verhalten kommen des Öfteren sogar Kinder nicht am Anblick von Leuten vorbei, die das „Wild-Urinieren“ für richtig halten .
In der Rechtssprache kann das Wildpinkeln als sogenannte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gelten, was laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann.
In der Regel ist eine Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Vor allem wenn Kinder dem Anblick ausgesetzt werden, fühlen sich Eltern häufig maßgeblich gestört und melden das Wildpinkeln der Polizei .
So besagt also der Paragraph 183a StGB Folgendes zum Wildpinkeln :
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Schnell klar wird hierbei, dass dieses Handeln harte Folgen haben kann und es nicht unbedingt bei einem Bußgeld bleiben muss, wenn es um Urinieren in der Öffentlichkeit geht.
Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Zu beachten ist hierbei auch, wo das Pinkeln im „ Outdoor -Bereich“ stattgefunden hat. Zum Beispiel zieht das Urinieren im Wald oder hinter einem Baum im Park zumeist nur ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich, weil der Übeltäter eventuell Einsicht zeigt und die Beamten Verständnis für den Notfall zeigen. In der Regel gibt es für diesen Fall des Wildpinkelns ein Bußgeld von etwa 35 Euro . Wildpinkeln kann hierbei allerdings auch sehr viel höhere Kosten verursachen.
“Wildpinkeln”
Ich hoffe, daß alle, die diese unmenschliche Entscheidung mitgetragen haben, irgend wann einmal in das Alter kommen, wenn die Prostata nicht mehr mitmacht, und sie sich mal so richtig die Hose, ohne Verschulden, vollpinkeln.
Natürlich sollte sich jeder so verhalten, daß nicht jeder dabei zuschaut. So kann also fast jeder ältere Mann sich nicht mal mehr in den Wald wagen, wo ja wirklich keine Toilette auf ihn wartet.
…. wenigstens ein Mutiger ….
ein nicht mutloser 70er
Schonmal schwanger gewesen? Wie soll stundenlanges wandern in der Natur funktionieren? Das passiert halt wenn irgendsolche Bürokraten die nunmal fern der realität leben irgendwelche gesetze mitentwickeln. . .
Sorry, wenn ich mich gerade über die Kommentare hier aufregen muss, aber ich war schon mehrfach feiern, bin zurzeit mit Zwillingen schwanger, habe aber noch nie irgendwo einfach hin gemacht.
Warum ich mich gerade jetzt aufrege?
In D… ist gerade Karneval, wir sind am bauen, die Herrschaften und auch einige Damen nutzen unseren gerade frisch gemauerten Klinker und die noch nicht fertiggestellte Garage zum “Gegen- und Hinpissen”. Entschuldigt die Wortwahl, aber die Polizei steht daneben und sieht nur zu, wie wir uns mit pöbelnden Karnevalisten rumärgern müssen. Für solche Fälle hätte man an Karneval keine Zeit.
Die Gesetze sind wohl zu dieser “5.Jahreszeit” außer Kraft gesetzt. Anzeigen werden nur belächelt. Ich bin auf 180 und die Schattenseiten des Karnevals will niemand sehen. Man verlangt von uns, dass man sich jährlich hinter Bauzäunen verbarrikadiert. Dabei ist das Betreten fremden Eigentums generell nicht gestattet. Läuft jemand über das Grundstück um eine Abkürzung zu nehmen etc alles kein Problem, aber wenn dann auch noch Paare kommen, die ihr Liebesspiel in unserer Garage abhalten wollen, dann kriegt man definitiv einen zu viel. Muss ich zur Toilette? Geh ich bei so einem Event früher los, um nicht in der letzten Sekunde auch noch Schlange stehen zu müssen.
Der D… Rat redet den Karneval schön, denn die Organisation ist eine totale Katastrophe.
Die Umzüge und Wagen sind schön, das vor und Hinterher komplett unorganisiert. Ein Toilettenwagen dort, wo sich der Umzug auflöst, viel zu wenig. Rat und Polizei fühlen sich an Karneval für nichts verantwortlich, man fühlt sich verarscht. Also der Bußgeldkatalog für öffentliches Urinieren ist für Veranstaltungen definitiv sinnvoll und angebracht, nur schade wenn er nicht berücksichtigt wird.
wer definiert pinkeln bitte als sexuelle Handlung? vollkommen schwachsinnige Auslegung und würde mich nicht wundern wenn es rechtlich gar nicht richtig ist… wenn es schlimm ist (karneval – große feste) wird es nicht durchgesetzt, wenn es keine Sau stört und die Bullen nichts zu tun haben wird es geahndet… was ist übrigens mit kindern? müssen die in die Hose machen, damit Papa kein Bußgeld riskiert?
Das Zeigen von Genitalien ist bereits eine sexuelle Handlung. Ich habe keine Lust bei einem Wald bzw Parkspaziergang mir fremde Genitalien anzuschauen. Denn die meisten “Wildpinkler” verstecken sich nicht und geben keine Beachtung, dass sie jemand sehen kann (auch Kinder!)
Das alleinige Zeigen von Genitalien an sich ist mitnichten eine sexuelle Handlung, allerhöchstens eine exhibitionistische. Und ob es als eine solche aufgefasst wird, hängt ganz sicher davon ab, zu welchem Zweck es geschieht.
Und wenn man was nicht sehen will, hilft immer ganz gut “weggucken”. Funktioniert ja auch bei den meisten ganz, wenn jemand Hilfebedürftiges irgendwo ist. Aber bei denen kann man sich ja nicht so schön entrüsten.
@Natascha K. Ich verstehe Dich total! Das ist wirklich ärgerlich. Genau dafür ist ja das Gesetz gedacht!
Ich verstehe allerding trotzdem nicht, dass ein Wasser lassen im Wald, fern von Zuschauern, trotzdem noch geahndet werden soll. Überall werden öffentliche Toiletten geschlossen und so manch einer kann eben nicht – gesundheitliche bedingt – “früher los gehen”. Mein Schwiegervater hat seinerzeit Wassertabletten nehmen müssen. Damit bekommt man dann die berühmte Sextaner-Blase. Er ist immer darauf bedacht gewesen, dass er genug Toiletten auf seinem Weg irgendwo hin hatte. Nur leider klappt das nicht immer (Vandalismus spielt da keine unerhebliche Rolle). Ihm wäre aber auch nicht im Traum eingefallen, sich gegen eine Hauswand oder auf eine Baustelle zu erleichtern.
Also ich finde das zu hoch. Ich bin so oft mit Kumpels im Wald und da kommt es nicht selten vor dass wir uns Kollektiv am Wegrand erleichtern. In der Natur find ich das echt in Ordnung.
Habe so eben einen Brief bekommen wo ich gegen ein baum gepinkelt habe aber in dem brief der baum zu einem stromkasten wurde und meine entschuldigung gegen über die beamten ist zu eine aussage ”ja und ist doch normal wild zu pinkeln” wurde
Und für so ein mist muss ich 128,50€ bezahlen!!
Weiss jemand ob für die Ordnungswidrigkeit “wild pinkeln” ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Monaten gilt?
die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 31 OWiG zwei Jahre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Blöde Frage, oder eigentlich auch nicht. Gilt dieses gesetzt auch für Kinder? Klar man soll auf die Toilette gehen, doch leider gibt es nicht immer eine wenn man sie braucht, und Kleinkinder können es dann leider nicht so halten. Zu meiner Frage, muss man dann das bussgeld auch für Kinder Zahlen?
Kinder sind bis zum 14. Lebensjahre absolut strafunmündig – wenn überhaupt, zahlen die Erziehungsberechtigten. In der Regel werden diese Bußgelder eher Erwachsenen verhangen.
Und wie verhält man sich wenn man es von der ein und selben Person öfters sieht? Innerhalb eines Monats ca 2-3 Mal. Person ist mir auch bekannt und der hat keine gesundheitliche Probleme und Klo gibt es ca 50 Meter weiter. Finde es voll ekelig sowas.
Dann bitte auch alle Tiere anzeigen die es wagen in der Nähe ihr Geschäft zu verrichten. Natur ist ja auch voll eklig…
Sie können eine Meldung beim Ordnungsamt vornehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Als alter Mann mit großer Prostata und ohne PKW fühle ich mich gefoltert,
wenn ich mich nirgendwo unterwegs erleichtern kann.
In Extremfällen ist dieses undifferenzierte Gesetz eine fortgesetzte schwere
Meine Güte! Gut, dass das Pullern in Aufzügen, Telefonzellen und Unterführungen hart bestraft wird ist voll OK – das geht einfach mal gar nicht und ist super-ekelig. Aber dass der wackere Wandersmann im einsamen Wald dafür 35.- Euro locker machen muss ist ja echt mal unglaublich. Ich hoffe mal die Rehe und Wildschweine halten sich da auch dran :-) . Aber gut zu wissen dass man sich dabei vielleicht einfach nicht erwischen lassen sollte ;-) .
Gilt dieses Gesetz auch für Hunde? Die können überall hin pissen, aber wenn der Mensch in Notlage wirklich mal nicht anders kann muss er dafür Strafe zahlen.
nein, dieses Gesetz gilt für Menschen. Für Hunde dürfte sich dies schwer durchsetzen lassen. Grundsätzlich haben jedoch die Hundehalter auf das Verhalten Ihrer Tiere zu achten.
Es sollte doch klar unterschieden werden, zwischen 2 wesentlichen Szenarien:
Szenario 1:
Mann oder Frau pinkeln in der Stadt oder auf Privatgelände, in Gegenden wo Kinder spielen oder Personen sich regelmäßig aufhalten, in Städten, in Hinterhöfen, in Hauseingängen usw usw usw…
Szenario 2:
im Wald, auf Äckern, in Büschen, auf nicht einsehbaren – landwirtschaftlich genutzten – Wiesen usw usw usw.
Eben überall da, wo es wirklich keinen Menschen interessiert, oder Verunreinigungen entstehen oder sonstiges.
Aber grundlegend jetzt eine Strafe zwischen 35 € und 30000 € zu verhängen, nur weil jemand – der bspw. joggen geht über Wald und Flur – mal an einen Baum pinkelt, ohne dabei a) jemanden zu stören und b) kein Privatgut zu schädigen
Und die Aussage: “Wo kein Kläger, da kein Richter” oder “wenn du in den Wald pinkelst, interessiert das ja keinem”….gibt’s so nicht, weil entweder voll oder gar nicht rechtskonform.
Und der absolute Schwachsinn ist das Wildpinkeln mit einer sexuellen Handlung gleichzusetzen im Ausschnitt:
“Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist”.
Das zählt vielleicht für diese nackigen Männer und Frauen, die sich gerne nackt aufgrund ihrer Neigung oder ihres Fetisches nackt zeigen und auch gesehen werden wollen oder für Männer, die an ihrem P*** spielen, weil sie dies und jenes sehen und gesehen werden wollen, aber das natürliche, menschliche – MUSS – kann doch nicht als sexuelle Handlung gleichgesetzt werden.
Sorry, habe mit der Definition per Gesetz kein Verständnis
ich finde es super und unterstütze es auch allerdings nicht im wald ich wohne z.b. im gewerbe gebiet auf einer ecke und gegen über ist ein strom kasten genau an den garten von menem nachbar und daran wird immer gepinkelt und geschi. und jetzt braucht mir keiner kommen mit ist kein klo da 50 meter in die eine richtung wo alle dran vorbei müssen um zu dieser ecke zu kommen ist eine tanke 50 cent und man darf das klo benutzen bei nicht kunden … kunden für umsonst. und 50 meter in die andere richtung stehen 3 dixis und ihr glaubt nicht wie sauber dixis sein können . ich finde es eine frechheit und wie das im sommer stinkt letztens bin ich dahin gegangen und habe gefragt wo der junge typ wohnt da kam dann die frage warum und ich habe nur gesagt damit ich weiss wer dein nachbar ist damit ich ihm auch vor die tür pinkeln kann
und ich habe einen schönen garten und werde mir den geruch diesen sommer nicht antun und alle foto mässig festhalten und zur anzeige bringen
Schaut mal jeden deutschen Krimi im öffentlich rechtlichen Fernsehprogramm an und postet dann den Titel hier von dem Krimi wo nicht wenigstens ein Mann (Polizist oder Täter) nicht beim pinkel gefilmt wird. Ihr werdet es schwer haben einen Krimi zu finden. Habe in diesem Zusammenhang noch etwas von Bußgelder oder Gefängnisstrafe gehört. 😁
Das mit einer sexuellen Handlung in Verbindung zu bringen halte ich für abwegig….
Was ist dann z. B. mit den Hunderten von Zeitschriften im Supermarkt wo nackte Brüste oder extem sexuelle Posen sehr wohl von sehr jungen Menschen gesehen werden.
Das is dann Naturalismus??
Ich lach mich weg.
Mein Sohn ist auf einem Fastivall in so eine unangenehme Situation geraten.. (Stadt egal mal eben)
Es gab extrem wenige Toiletten.. und mit 4 Personen wurde eine dieser Toiletten gesucht.. NICHTS ZU FINDEN.
Ewig rumgerannt bis es einfach nicht mehr ging. Mein Sohn hat sich eine sehr sehr versteckte Ecke gesucht..
Und sofort sind ihm 2 Polizisten die ihn praktisch “verschwinden gesehen haben” (vielleicht weil sie ein Verbrechen vermutet haben… oder was weiß ich) verdonnert worden..
Auf die Frage auch der anderen WO BITTE hier denn überhaupt Toiletten wären … kam lapidar: Ja, wenn man an der Promenate ganz bis zum Ende ginge und dann wäre da links Toilettenhäuschen aufgestellt …
hahaha… für mich ist das eine Frechheit.
Ich bin zwar auch gegen das Wildpinkeln.. aber irgendwo ist auch die Stadt in der Pflicht genügend Toiletten und zwar auch in angemessemem Abstand aufzustellen wenn man so ein großes Event veranstaltet… ist ja nicht so, dass die Jungs niemanden gefragt hätten… aber leider keine positive Antwort erhalten konnten..
Die Aussage der Polizisten war: Man muss sich in der Stadt ( vorher erkundigen wo Toiletten sind ) Aha !!!
Es ist müßig dagegen anzugehen..
Und bei den wenigen Toiletten stelle ich mir die Frage, ob es nicht schon fast eine super Einnahmequelle darstellt..
Die Strafe für meinen Sohn (Auszubildender) war erheblich.. und im Endeffekt muss ich diese Strafe zu einem großen Teil tragen..
Tolles Event..
Erstmal möchte ich wissen, seit wann Outdoor-Pinkeln verboten ist. Das war nicht immer so. Weiterhin kann ich in dem Falle verlangen, daß jeder Supermarkt und Discounter, der sich nicht in einem Einkaufszentrum befindet, Zugang zu einer Toilette gewährt oder über ein Kunden-WC verfügt. Bei manchen Discountern wurde es mir schon verweigert.
seit wann genau diese Regelungen bestehen, ist uns nicht im Detail bekannt. Supermärkte und Discounter sind nicht dazu verpflichtet, ein WC anbieten zu müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Könnte man Gewerbe dazu vepflichten den Notdurft zu ermöglichen?
Versammlungsstätten, Arbeitsplätze und Wirtschaften, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, sollten nach geltendem Recht stets Toiletten bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, dann können Sie dies im Regelfall beanstanden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ausgemachter Blödsinn! Man kann es auch übertreiben! Als Fahrer im ÖPNV habe ich sehr oft gar keine andere Möglichkeit, mein Geschäft wild zu verrichten, weil es im ganzen Netz nur eine einzige Personaltoilette gibt. Soll ich im Dienst etwa Pampers tragen? Und wo sollte man diese diskret wechseln, denn eine Schicht dauert schonmal 12 Stunden oder länger? Etwa 12 Stunden nichts trinken? Ich glaube es hackt!
Sorry, aber wenn mir in dieser Situation dafür einer ein Bußgeld aufdrücken sollte, der kann sich warm anziehen, weil ich ihn wegen Menschenrechtsverletzung anzeigen werde…
Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in innerstädtischen Bereichen: Gar keine Frage, da geht sowas gar nicht und berechtigt eine Verwarnung…
hab auf einem großen Fest mehrmals die gleiche Toilette benutzt. Beim 4. mal ist auf Grund des starken Regens und der hohen Frequentierung die Toilette übergelaufen. Nachdem ich 50 Cent bezahlte, die Toilette nicht benutzen konnte und der Toilettendienst noch einen blöden Spruch abgelassen hatte nahm ich einen Baum hinter der Toilette (wie 20 andere auch)! Natürlich war hier dein Freund und Helfer sofort vor Ort und kassierte fast alle ein. Nun hab ich eine Ordnungswidrigkeit begangen und diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden… geht’s noch?!?!
Soll ich die Sache gleich zum Anwalt geben oder die Tat gestehen und einfach auf ein geringes Bußgeld hoffen?
wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich kann mich nur einigen Kommentaren anschließen: Man sollte unterscheiden zwischen natürlichem “Wildpinkeln” , so wie es vielleicht mal von der Natur auch vorgegeben war (denn hochziehen und ausspucken ging noch nie) und dem “provokant, rücksichtslosen urinieren und koten” vor anderer Leute Haustüren, wenngleich sich wie ich belegen kann das sich zwischen Bürgersteigen und
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