DPCM 08.02.2022 Masken

DPCM 08.02.2022 Masken

Michi von Maruun

08/02/2022 ORDINANZA del Ministero della Salute


Eine neue Verordnung aus dem Krankheitsministerium regelt das Maskentragen neu. Für uns in Südtirol gelten diesbezüglich und bis zum 31.03.2022 weiterhin die Landesbestimmungen (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1 vom 05.01.2022), aber es ist anzunehmen, dass hier auch in Kürze eine Anpassung erfolgt.

Staatlich wird nun Folgendes festgelegt, und zwar vom 11.02.2022 bis zum 31.03.2022 (die Farbe der Zone ist irrelevant):

Masken in Innenräumen

In Innenräumen (außer den Privatwohnungen) ist immer eine Maske zu tragen. Es ist aber immer noch vorgesehen, dass diese Pflicht nicht gilt, wenn es möglich ist, sich dauerhaft von nicht zusammenlebenden Personen zu isolieren.

Masken im Freien

Man muss zwar noch immer eine Maske dabeihaben (in Südtirol muss man sie auch in Innenräumen immer dabeihaben, selbst daheim), aber das Tragen ist nur mehr bei einem Menschenauflauf (assembramenti o affollamenti) vorgeschrieben. Ab welcher Zahl ein Menschenauflauf beginnt, ist nicht definiert.

Weiterhin keine Maske tragen müssen Kinder unter 6 Jahren, Menschen mit einer Maskenbefreiung, Menschen, die mit einem Behinderten kommunizieren müssen, wenn es mit Maske nicht möglich ist, sowie Menschen bei der Ausübung von Sport.

Es bleiben sämtliche spezielle Maßnahmen, z.B. im Handel aufrecht, sowie alle anderen vorbeugenden Maßnahmen wie z.B. das Händewaschen.

Da es ja bisher schon nicht eine immer und überall geltende Maskenpflicht im Freien gegeben hat (wie fälschlicherweise oft kolportiert), hat sich hier eigentlich nur wenig geändert. Es gilt weiterhin die Bestimmung des DPCM vom 02.03.2021 bezüglich des Abstandes von einem Meter. Das heißt also, dass man, wenn man den Sicherheitsabstand von einem Meter nicht einhält, zwar deswegen bestraft werden kann, aber nicht, weil man die Maske nicht getragen hat (die ja nur bei einer Menschenansammlung nötig ist). Im Dschungel der Maßnahmen verliert inzwischen wohl jeder ab und zu die Orientierung, auch der Unterfertigte.

Laut Verordnung werden diese Bestimmungen auch in Südtirol angewandt, aber wir warten wie immer auf eine neue Dringlichkeitsverordnung des sogenannten Landeshauptmannes.


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