Corona-Testpflicht für Flugpassagiere soll ab Sonntag gelten - WELT

Corona-Testpflicht für Flugpassagiere soll ab Sonntag gelten - WELT

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Die geplante generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr gelten. Grund sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

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Wer nach Deutschland mit dem Flugzeug einreist, soll zuvor einen Corona-Test machen müssen. Die neue Regelung soll ab Sonntag gelten. Zuletzt waren auch für die portugiesische Algarve die Buchungen gestiegen.

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Für alle Reisenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, soll erst ab Sonntag vor dem Abflug eine Corona-Testpflicht gelten, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. In einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war zunächst von Freitag als Beginn der Testpflicht die Rede gewesen. Damit sich die Reisenden und die Fluggesellschaften auf die Testpflicht einstellen könnten, „soll die Testpflicht für Passagiere bei Flugreisen aus dem Ausland erst ab 28.3., 0 Uhr, gelten“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Betroffenen müssten „vor der Abreise im Ausland dem Beförderer einen Nachweis“ vorlegen, heißt es in dem Entwurf. Die Crews der Fluggesellschaften seien von der Verpflichtung nicht betroffen, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme dürfe grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Die Kosten für den Test müsse der Reisende tragen.

Der Entwurf befindet sich allerdings noch in der Ressortabstimmung. Zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet.

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Die Bundesregierung verzichtet mit der Einführung der Testpflicht auf die Ausweisung einzelner Urlaubsregionen oder Länder, sondern führt erstmals eine generelle Testpflicht für alle Flugreisenden auf dem Weg nach Deutschland ein. Bisher wurden nur Einreisende aus ausgewiesenen Risikogebieten zu Quarantäne und Corona-Tests verpflichtet.

Damit würde eine Testpflicht zum Beispiel auch für die deutschen Mallorca-Urlauber gelten. Im vergangenen Sommer war das Virus nach Einschätzung einiger Beobachter auch durch manche Reisenden nach Deutschland gebracht worden.

Buchungsboom in Mallorca

Die Bundesregierung hatte gestern angekündigt, dass sie prüfe, ob Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wegen der Corona-Pandemie vorübergehend unterbunden werden können.

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Dafür gibt es aber große verfassungsrechtliche Hürden, wie die Bundesregierung einräumt. Hintergrund ist der Buchungsboom für Mallorca nach der Streichung der Lieblingsinsel der Deutschen von der Liste der Corona-Risikogebiete. Damit entfallen bei der Rückkehr nach Deutschland eigentlich Quarantäne und Testpflicht.

Nach der Aufhebung der Reisewarnung für die portugiesische Urlauberregion Algarve werden auch dort wieder steigende Buchungen von Urlaubern aus Deutschland registriert. Genaue Zahlen lägen aber noch nicht vor, sagte der Präsident des Tourismusverbandes der Region im Süden des Landes, João Fernandes, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Schon bald solle es auch zusätzliche Flugverbindungen von mehreren deutschen Städten nach Portugal geben.

Für die Touristen gelten dieselben Beschränkungen wie für Einheimische. Eine nächtliche Ausgangssperre gibt es nicht. Alle Gaststätten, Cafés und Bars sollen ab Anfang April schrittweise wieder öffnen dürfen. An Wochenenden und über Ostern darf man aber vorerst nicht im Land herumreisen. In geschlossenen Räumen in der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht, im Freien dann, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht gewahrt werden kann.

Hinweis, 16.13 Uhr: Die Testpflicht für Reiserückkehrer soll erst ab Sonntag gelten, nicht ab Freitag, wie wir zuerst berichtet hatten. Wir haben den Text um diese Information aktualisiert.

Source www.welt.de

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