Casting mit Erzieherin Julia Pink

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Panorama



Julia Pink: Gekündigte "Porno-Erzieherin" will jetzt vors Bundesarbeitsgericht





Gekündigte "Porno-Erzieherin" will jetzt vors Bundesarbeitsgericht


"Julia Pink" beim ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht in Donauwörth. Die gekündigte Erzierhin/Pornodarstellerin will nun in die nächste Instanz.
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Eine Erzieherin hat auch den zweiten Prozess wegen ihrer Kündigung durch die Kirche verloren. Doch die Ponodarstellerin gibt nicht auf - und will jetzt in die nächste Instanz.

Nach ihrer jüngsten Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht München will die wegen Pornodarstellungen gekündigte kirchliche Erzieherin ihren Fall nun vor das Bundesarbeitsgericht bringen. Geplant sei, gegen das Münchner Urteil vom Dienstag eine Nichtzulassungsbeschwerde in Erfurt einzulegen, kündigte ihr Anwalt Florian Fleig am Mittwoch an.
Das Gericht hatte am Dienstag die Berufung der 38 Jahre alten Erzieherin gegen ein Urteil des Augsburger Arbeitsgerichts vom Oktober 2014 abgelehnt. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.
Die Frau, die bei der Diakonie Neuendettelsau eine Wohngruppe für Behinderte betreute, hatte unter dem Namen Julia Pink Sexfilme gedreht. Richter Reinhard Künzl sah das Drehen von Pornos nicht mit den Werten eines kirchlichen Arbeitsgebers vereinbar - zumal diese auch im Internet zugänglich seien. AZ, dpa
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Gekündigte Diakonie-Erzieherin "Julia Pink" tritt aus Kirche aus
Die wegen ihrer Porno-Drehs gekündigte Diakonie-Erzieherin "Julia Pink" ist aus der Kirche ausgetreten. "Ja, das stimmt", sagte die 38 Jahre alte Frau und bestätigte damit einen Bericht der Berliner "tageszeitung" (taz).
Noch ein Brief ans Neues Jahr, ans Fast-Noch-Neue-Jahr, um genau zu sein. Über Wunder, Wunden und Wut, über Fassungslosigkeit und viele Fragen.
Die Kirche darf nach den Worten des Mainzer evangelischen Theologen Kristian Fechtner angesichts sinkender Mitgliedszahlen keine Wagenburg-Mentalität entwickeln.
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Die Erzieherin war Anfang 2014 von der mittelfränkischen Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem in Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hatte. "Julia Pink" hatte den Rechtsstreit bis vors Bundesarbeitsgericht durchgezogen - war aber in allen Instanzen mit ihren Forderungen gescheitert.
Am vergangenen Donnerstag trat die Frau mit dem Porno-Pseudonym "Julia Pink" aus der katholischen Kirche aus. "Das hatte ich schon lange vor", sagte sie dem epd, "ich finde, ich kann auch so Christ sein". Nach ihren Erfahrungen vor Gericht mit dem Arbeitgeber Kirche wolle sie keine Kirchensteuer mehr entrichten. Überhaupt sei sie nur so lange Mitglied der Kirche geblieben, weil die Diakonie als evangelischer Arbeitgeber gefordert habe, dass seine Mitarbeiter einer Kirche aus den Reihen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) angehören.
Ende August hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt den deutschen Rechtsweg des Pornosternchens mit der Ablehnung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beendet. Diese war damals "als unzulässig" verworfen worden. Ihre fristlose Kündigung hatte das Arbeitsgericht in Augsburg in erster Instanz in eine ordentliche Kündigung abgeändert, demnach endete das Arbeitsverhältnis regulär Ende November 2014.
Die Diakonie hatte erklärt, das Verhalten von "Julia Pink" sei nicht mit der kirchlichen Sexualethik vereinbar. Die Erzieherin hatte mehr als 15 Jahre in einer Behinderteneinrichtung der Diakonie gearbeitet.

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