COVID-Maßnahmen bei Quarantäne-Fick

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COVID-Maßnahmen bei Quarantäne-Fick
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Rechtsanwältin Elena Balashova LL.M.





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Quarantäne wegen Corona – rechtliche Regelungen und Strafen

Hier bekommen Sie Recht – aktuell und schnell

„… Erkältungssymptomen mit ihr im selben Auto gefahren ist. Aufgrund seiner darauffolgenden Corona -Infektion musste sie in Quarantäne und ihre Hochzeit konnte nicht stattfinden. Im zugrundeliegenden Fall begehrte …“

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„… nicht verbraucht und bleiben erhalten. Was passiert aber mit den Urlaubstagen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub in einer behördlich angeordneten Quarantäne verbringen muss? Hierüber hat …“

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„Kreuzfahren
sind eine schöne Art zu Reisen, gerade während der Corona -Epidemie.
Eine überschaubare Anzahl an Mitreisenden in einer geschlossenen Gruppe, Charterflug nur für
Passagiere, Ausflüge unter …“

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„… . Im zugrundeliegenden Fall befand sich die Klägerin vom 10.12. bis zum 31.12.2020 im vom Arbeitgeber gewährten Erholungsurlaub. Wegen einer Corona – Erkrankung ihrer Tochter musste sie in Quarantäne . Kurz …“

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„… bei Krankheitsfällen mit Corona ? Ungeimpfte Personen können, auch nach der neuen Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes und dem damit einhergehenden Wegfall vieler Corona -Schutzmaßnahmen …“

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„… ist nicht erfolgversprechend. Weitere Voraussetzungen für das Stellen eines Entschädigungsantrags ist das Vorliegen eines Impfschutzes gegen Corona beim Betroffenen. Außerdem darf die Quarantäne nicht durch Nichtantritt …“

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„Urlaubstage können auch bei einer Corona - Quarantäne verbraucht werden Eine behördliche Ordnungsverfügung, mit welcher Arbeitnehmer:innen häusliche Quarantäne wegen Corona angeordnet wird, steht …“

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„… Auseinandersetzungen war beispielsweise die Frage, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs aufgrund behördlicher Anordnung eine „ Corona - Quarantäne “ antreten muss. Ist in dieser Konstellation …“

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„… der Geschäftsführer positiv auf das Coronavirus getestet. Die Arbeitnehmerin musste nach den geltenden Corona -Bestimmungen in Quarantäne und ihre geplante Hochzeit absagen. Insgesamt belief sich für …“

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„… behördlicher Anordnung in Quarantäne muss. Dies hatte zuletzt das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein zu entscheiden (Urteil vom 15.02.2022, AZ: 1 Sa 208/21). Ein in Schleswig-Holstein tätiger …“

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„Update: die freiwillige Quarantäne soll vorerst doch nicht eingeführt werden. Stattdessen soll die Quarantäne von derzeit 10 auf 5 Tage verkürzt werden. Ab dem 1. Mai soll eine Quarantäne …“

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„Auch in Zeiten der Corona -Pandemie ist es von enormer Bedeutung, so viele soziale Kontakte der Kinder wie nur irgend möglich aufrecht zu erhalten. Dabei ist insbesondere die Beständigkeit …“

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„… auch bei ihr ein positives Corona -Testergebnis vorgelegen, Symptome waren jedoch nicht feststellbar. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhielt die Klägerin nicht. Die Quarantäne endete …“

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„Mit Spannung wartet die durch Corona gebeutelte Arbeitswelt auf eine demnächst zu erwartende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu der in der Überschrift genannten Frage. Haben sich doch drei …“

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„… des Gesundheitsamtes musste sich der Arbeitnehmer jedoch genau für den Urlaubszeitraum in Quarantäne begeben. Der Arbeitnehmer selbst war mit den Corona -Virus nicht infiziert, war aber Kontaktperson gewesen …“

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„Einleitung Die Infektionszahlen sind hierzulande auf einem Höchststand. Ist man mit dem Corona -Virus infiziert, hat man sich ggf. auf behördliche Anordnung in Quarantäne zu begeben. Welche Rechte …“

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„Die Corona -Pandemie macht mit immer neuen Einzelfragen den Gerichten Arbeit. Eine aktuelle arbeitsrechtliche Frage betrifft das Verhältnis von Urlaub und Quarantäne : Wer als Arbeitnehmer …“

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„… . In dem konkreten Fall gewährte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin Urlaub, während dessen sich die Arbeitnehmerin infizierte und sich innerhalb des Urlaubs in Quarantäne begeben …“

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„… auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Lohnfortzahlung auch bei „bloßer“ Quarantäne ? Fraglich ist ob dies auch gilt, wenn der Betroffene gar nicht an Corona erkrankt ist, aber aus anderen Gründen …“

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„… ! Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie, d. h., die Corona -Pandemie ist ein Fall „höherer Gewalt" und dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zuzuordnen. Ein Arbeitnehmer hatte …“

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„Die Corona -Pandemie führt mit der aktuellen Omikron-Welle zu Infektionszahlen in bisher nie dagewesener Zahl. Das führt gleichzeitig zu einer nie dagewesenen Zahl von Mitarbeitern …“

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„ Corona Test oder Impfung als Voraussetzung für Umgang? Umgangskontakt kann nicht pauschal verweigert werden, weil kein negativer Test vorliegt.Eine Testpflicht besteht nur bei Vorliegen von Symptomen …“

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„Urlaub soll der Erholung dienen. Ob die Erholung noch gegeben ist, wenn der Urlaub Corona -bedingt in Quarantäne verbracht werden muss, ist zweifelhaft. Dennoch bedeutet Quarantäne nicht zwangsläufig …“

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Passende Anwälte zu diesem Thema in Ihrer Nähe:
Folgende Bundesländer haben die Quarantänedauer für Kontaktpersonen auf fünf Tage verkürzt, wenn diese innerhalb von 48 Stunden symptomfrei sind:
Die Verkürzung gilt jedoch nicht für Personen, die in Bereichen mit besonders infektionsgefährdeten Menschen arbeiten und damit insbesondere im Bereich der Heil- und Pflegeberufe.
Bund und Länder hatten sich am 7. Januar 2022 auf folgende Regeln zur Quarantäne und Isolation geeinigt:
Was darf man in der Quarantäne und was nicht? Was passiert, wenn man gegen eine Quarantänepflicht verstößt? Was unterscheidet Quarantäne und Ausgangsbeschränkung? Diese rechtlichen Regelungen rund um die Quarantäne sollten Sie kennen:
Ob bei einem Verdacht auf das Coronavirus eine Quarantäne verhängt wird oder nicht, entschied zunächst das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Ist die Entscheidung für die Quarantäne getroffen, müssen Betroffene den Anweisungen des Gesundheitsamtes Folge leisten und dürfen den Quarantäneort nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Zudem gelten inzwischen Quarantänepflichten aufgrund von Verordnungen. Hier ist genau auf die Regelungen im jeweiligen Bundesland zu achten, in dem man sich gerade aufhält. Seit 1. Dezember 2020 regelten diese Fälle, in denen automatisch eine Quarantänepflicht gilt. Diese werden im folgenden Abschnitt „Wann besteht Quarantänepflicht?“ dargestellt.
Wer sich einer Quarantänepflicht widersetzt und z. B. die Quarantänestation eines Krankenhauses unerlaubt verlässt, kann unter Umständen dort eingeschlossen werden. Dazu ist jedoch eine richterliche Anordnung nötig. Denkbar ist auch, dass aus der Quarantäne Flüchtige von der Polizei wieder abgeholt werden.
Nach einem PCR-Test aufgrund von Erkältungssymptomen oder einem positiven Schnelltest besteht bis zum Vorliegen des Ergebnisses grundsätzlich Quarantänepflicht beziehungsweise Isolationspflicht. Diese ist inzwischen jedoch erheblich gelockert, wie die aktuell geltenden Regeln zur Quarantäne und Isolation zeigen.
Die Quarantäne beginnt seit 1. Dezember 2020 direkt mit Erhalt eines positiven Testergebnisses und nicht erst mit dem Erhalt eines besonderen Quarantänebescheids.
Wer im gleichen Haushalt mit infizierten Personen lebt, musste ebenfalls direkt und ohne besondere Anordnung in Quarantäne.
Im Bundesland Rheinland-Pfalz galt zum Beispiel seit 8. Dezember 2020, dass sich infizierte Personen sofort und unmittelbar in häusliche Quarantäne für mindestens zehn Tage begeben müssen. Es bedurfte keiner zusätzlichen behördlichen Anordnung mehr. 
Die sofortige Quarantänepflicht galt auch für 
Als krankheitsverdächtig gilt, wer folgende Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt:
Betroffene sollten sich bei diesen Symptomen zudem an eine Arztpraxis, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 oder an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Im Notfall ist der Rettungsdienst zu verständigen.
Unter Quarantäne werden nicht nur infizierte Patienten gestellt, sondern auch ihre sogenannten Kontaktpersonen. Hier ist jedoch auf die inzwischen geltenden Ausnahmen zu achten . Die Behörden unterscheiden drei Kategorien von Kontaktpersonen:
Zuvor kotte seit 1. Dezember 2020 eine infolge eines Kontakts mit einer infizierten Kontaktperson angeordnete 14-tägige Quarantäne nach zehn Tagen durch ein negatives Covid-19-Testergebnis beendet werden. Auch hier hatten jedoch einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Thüringen aufgrund der sich inzwischen kursierenden Covid-19-Mutationen die Quarantäneregelungen wieder verschärft. Einzelne Landkreise mit hohen Virusmutationen hatten die Quarantänedauer sogar auf drei Wochen ausgedehnt.
Seit dem 8. November haben die Bundesländer die von Bund und Ländern vereinbarte Muster-Quarantäneverordnung umgesetzt. Die folgenden Regeln gelten danach für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten, die sich in einem solchen in den letzten zehn Tagen aufgehalten:
Für bestimmte Fällen, wie etwa die Durchreise mit einem kurzen Raststättenbesuch, Grenzverkehr oder Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen können in den Bundesländern Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht gelten.
Eine Verkürzung der Quarantäne durch einen zwischenzeitlich positiven Test ist für Einreisende aus Gebieten mit Virusmutationen ausgeschlossen. Bundesländer haben zudem die Quarantänedauer in diesem Fall auf 14 Tage festgelegt.
Auch die Befreiung von der Quarantänepflicht von Genesenen für bis zu sechs Monate seit der Genesung ist wieder auf drei Monate verkürzt worden. Damit müssen sie sich bei einer erneuten Infektion oder einem Kontakt mit Infizierten wieder in Quarantäne begeben.
Für die meisten Rückkehrer aus einem Risikogebiet galt zuvor seit 8. August eine Testpflicht und sofortige 14-tägige Quarantänepflicht durch häusliche Absonderung. Die Quarantäne musste bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses eingehalten werden. Außerdem galt eine Meldepflicht beim örtlichen Gesundheitsamt.
Ein Aufenthalt in einem Risikogebiet zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise genügte als Voraussetzung.
In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 21. November entschieden, dass die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet rechtswidrig ist (Aktenzeichen 13 B 1770/20.NE). Die Landesregierung hat darauf die entsprechende Verordnung außer Vollzug gesetzt, sodass Rückkehrer nach NRW nicht in Quarantäne mussten. Die Anmeldepflicht besteht für sie jedoch weiterhin auf der Seite www.einreiseanmeldung.de. Außerdem besteht inzwischen seit Jahresende 2020 eine Corona-Schnelltestpflicht, deren Kosten die Reisenden selbst tragen müssen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Thüringer Oberverwaltungsgericht hielten die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten in Entscheidungen vom 7. Dezember 2020 dagegen für rechtmäßig (Aktenzeichen OVG 11 S 123/20 bzw. 3 EN 810/20).
Bundesländer haben zusätzlich zur Quarantänepflicht eine Testpflicht geregelt. Reisende müssen sich frühestens 48 Stunden vor der Einreise aus einem Risikogebiet oder unmittelbar nach der Einreise testen lassen. Die Testpflicht befreit nicht von der ebenfalls verpflichtenden Quarantäne unmittelbar nach der Einreise.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Rückkehrer aus einem deutschen Landkreis mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen eine zehntägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind reine Besuche der Kernfamilie.
In Baden-Württemberg gilt seit 11. Januar 2021 eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Bei ihnen wir von einer teilweisen Immunität ausgegangen. Allerdings muss die Infektion mittels PCR-Test bestätigt worden sein und muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.
Je nach Gesundheitsamt kann die Sachlage variieren. In der Regel dürfen Betroffene jedoch keinerlei persönlichen Kontakt zu anderen Personen haben. Das bedeutet: Notwendige Erledigungen müssen verschoben oder von anderen Personen wahrgenommen werden. Für Einkäufe sollte man z. B. Bekannte, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, einspannen und sich die Lebensmittel vor die Tür stellen lassen.
Unter Umständen dürfen unter Quarantäne gestellte Personen zwischendurch auch mal an die frische Luft. Hier gilt: Achten Sie auf die Angaben Ihres zuständigen Gesundheitsamts! Bei Beginn der Quarantäne erhalten Sie von diesem ein Merkblatt mit Regeln, an die Sie sich halten müssen.
Je nach Gesundheitsamt müssen Sie auch unterschiedliche Auflagen erfüllen, wie z. B. zweimal täglich Fieber messen oder Tagebuch führen. Wenn Sie spazieren gehen dürfen, achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen.
Sollten Sie den Anweisungen der Behörde zuwiderhandeln, die Quarantäne auf eigene Faust verlassen und jemanden anstecken, greifen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ). 
Bei Verstoß gegen eine Quarantäneauflage oder ein Berufsausübungsverbot droht gem. § 75 IfSG eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe . Im Extremfall, wenn also ein Erreger vorsätzlich verbreitet wird, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu
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