Buchempfehlung: S.H.A.E.F.-Gesetze

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Team Volksnetzwerk – Kategorie: Zeitgeschehen

Dass die SHAEF-Gesetze nicht bekannt genug sind, ist eine Tatsache. Dabei helfen die Gesetze, sich gegen den Impfwahn zu wehren und Kinder effektiv zu schützen. Gleichzeitig stellen sie eine Basis dar, die für jeden Bürger einfacher nicht sein kann. Eine Basis, die hilft, sich aus der Umklammerung des Scheinstaates zu lösen.

Die SHAEF-Truppen, die Teil der Erdallianz sind, führen für uns den 3. Weltkrieg gegen den Deep State und dessen Wahn der Bevölkerungsreduktion, der kompletten Ausbeutung, Unterdrückung und Kontrolle. Wie gut die SHAEF-Gesetze funktionieren, zeigt der direkt folgende Buchtipp „Das Deutsche Reich von 1871 bis jetzt“ von Dr. Matthes Haug.

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Das kleine Buch „Das Deutsche Reich von 1871 bis jetzt“ von Dr. Matthes Haug gehört in unserer Zeit als Pflichtlektüre in jeden Haushalt.

Der Physiker mit dem ausgeprägten Interesse am Deutschen Reich fackelt nicht lange und kommt gleich auf den ersten Seiten zum Wesentlichen: die SHAEF-Gesetze der alliierten Militärregierung sind in Deutschland auch weiterhin gültig.

Dadurch gewann der Autor erfolgreich seine 52 Gerichtsverfahren. Letztendlich hatte die Bundesrepublik in Deutschland GmbH (BRiD) zu keiner Zeit das Recht, Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Beamte gibt es nicht. Es sei denn, die Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces (SHAEF) erhebt Mitarbeiter explizit in diesen Status. In diesem Sinne gibt es auch keine Richter, Staatsanwälte, Notare oder Gerichtsvollzieher.

Haug listet in 19 Punkten eine derart klare und eindeutige Rechtslage auf, dass jeder Deutsche, der das 92-Seiten-Werk (ISBN 978-3-00-067342-9) liest, postwendend eine außergewöhnlich starke Energie erhält.


Matthes Haug berichtet im persönlichen Gespräch, dass er bereits am 30.11.2003 eine Nationalversammlung einberufen habe. Zu dieser Veranstaltung kamen 500 Bürger aus ganz Deutschland. „Auch SHAEF kam vorbei“ erzählt der Unternehmer. Das wiederum passte dem BRiD-Apparat nicht und Haug wurde mit Verfahren überzogen.

Ein wenig schmunzeln muss der Leser schon, wenn er den Kurzbericht über das Gerichtsverfahren des 9. Senats des Finanzgerichtes Stuttgart liest. Nachdem sich die Juristin des Finanzamtes aufgeplustert hatte, meinte der Richter kurz und knapp: „Es ist keine Spinnerei. Herr Haug hat Recht.“ Damit wurden die SHAEF-Gesetze bestätigt, die den Mitarbeitern der BRiD untersagen, Steuern, Bußgelder, Pfändungen und ähnliche Repressalien gegenüber den Bürgern vorzunehmen. Dies erfüllt den Tatbestand der Plünderung.


Haug auf Staatsbesuch

Wie realistisch das war und ist, was Matthes Haug recherchiert hat, belegt seine Reise nach St. Petersburg im September 2004. Am 10. September erhielt er in seiner Funktion als Präsident der Nationalversammlung eine kurzfristige Einladung zur gesetzgebenden Regierungsvertretung nach St. Petersburg.

Am 28. September wurde Haug dann persönlich am Flughafen abgeholt. Am nächsten Tag wurde er von 40 bis 50 Soldaten mit militärischen Ehren empfangen. „Ich kam mir vor wie im falschen Film“, erzählt der zweifache Vater im persönlichen Gespräch.

Die Rechtslage Deutschlands wurde sehr ernst genommen. Schließlich ging es für die deutsche Delegation ins Regierungsgebäude St. Petersburgs, wo sie den Partei- und Regierungschef trafen. Es wurde über die Gemeinsamkeiten der damalig noch existenten GUS-Staaten und Deutschlands gesprochen. Am 1. Oktober nahmen Haug und seine Kollegen dann an der Feier zum 250. Geburtstag des russischen Zaren Pavel I. teil.


Klare Fakten zur Rechtslage

Dass die SHAEF-Gesetze weiterhin gültig sind, bestätigt ein Schreiben des Justizministeriums vom 10. März 2011, worin die beiden Bereinigungsgesetze zum Bundesrecht bestätigt werden.

Die Verkündung habe laut Justizministerium im Bundesgesetzblatt vom 24. April 2006 und Bundesgesetzblatt I, Seite 2614 aus dem Jahr 2007 stattgefunden. Die letzten Teilregelungen seien am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Lesen sie dazu unsere Artikel über die BRiD und das Deutsche Reich. Eine weitere Bestätigung der Rechtslage findet sich im Brief des Justizministeriums vom 31. März 2004 an den Schutzbund der Kreditnehmer. Die Österreicher stellten während der Pandemie fest, dass es kein „aktuelles“ Rettungshilfeabkommen mit Deutschland gibt. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz antwortet im August 2021, dass es „ein Übereinkommen mit Österreich und dem Deutsche Reiche gebe (BGBl Nr. 109/1937)“ gibt.


Selbst in die Klarheit kommen

Es lohnt, sich das kleine Büchlein zuzulegen und mit diesem eventuelle Zweifel an der Rechtslage auszuräumen. Dass das Deutsche Reich weiterhin existent ist, zeichnet Haug nach, indem er zahlreiche nicht revidierte Urteile aufzählt.

Bis zum heutigen Tag haben wir keinen Friedensvertrag. Dieser kann nur mit den Alliierten und dem Deutschen Reich abgeschlossen werden. Infolge dessen hat die BRiD GmbH kein Hoheitsgebiet. Auch im SHAEF-Gesetz Nr. 52 ist die Existenz des Deutschen Reiches, das leider keine organisatorischen Strukturen besitzt, belegt.

Wie Haug in seinem Buch schreibt, ist es der untergegangenen Bundesrepublik Deutschland seit dem 18. 7. 1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Briefe mit hoheitlichem Inhalt (z.B. Bescheide) zu versenden.

Gerichtsvollzieher und Inkasso-Büros sind keine Amtspersonen. Das hat folgenden Hintergrund: "alle Menschen, die nach dem RUSTAG von 1914 Deutsche sind, sind Reichsdeutsche". Also sind alle Bürger der BRiD, nach Artikel 116 GG (ob nun gültig oder nicht) mit Gebietsstand 1937 Reichsbürger".

„Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher nicht der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsinstitution „Bundesrepublik Deutschland“, hebt Haug hervor. Die BRiD ist völkerrechtlich und de jure erloschen und das gilt seit 1990.


HINWEIS: Ihr könnt das Buch unter Angabe der ISBN-Nummer 978-3-00-067342-9 in jedem Buchladen bestellen. Aufgrund der starken Nachfrage war es zeitweise vergriffen, ist aber ab 12.10.2021 wieder überall erhältlich.


Findet Eure Wahrheit - Erwacht und wehrt Euch!

Hier könnt ihr noch einige, im Beitrag erwähnte Gesetzestexte und Briefkopien im Paket downloaden >>>>







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