Blonder Teen wird brutal ausgepeitscht

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Home Newsticker News1 (AFP - Journal) Kinder: Malediven: Vergewaltigte Frau wird nicht ausgepeitscht
SCHLAGZEILEN, MELDUNGEN UND ALLES WICHTIGE
News1 (AFP - Journal) Kinder Malediven: Vergewaltigte Frau wird nicht ausgepeitscht
Veröffentlicht am 22.08.2013 | Lesedauer: 2 Minuten
Die Scharia sieht Peitschenhiebe vor
Justiz kassiert Schuldspruch gegen 15-Jährige
WIR IM NETZ Facebook Twitter Instagram UNSERE APPS WELT News WELT Edition
N ach heftigen internationalen Protesten hat die Justiz der Malediven ein Urteil revidiert, das Peitschenhiebe für ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer vorsah. Der Oberste Gerichtshof begründete die Rücknahme des Schuldspruchs vom Februar damit, dass die Jugendliche ihr Geständnis in einem traumatischem Zustand nach der Vergewaltigung abgelegt habe und deswegen "nicht verhandlungsfähig" gewesen sei. Das Mädchen, das von ihrem Stiefvater missbraucht worden sein soll, sollte wegen vorehelichem Sex mit einem anderen Mann hundert Peitschenhiebe bekommen, sobald sie volljährig wird.
Dass das Mädchen überhaupt auf der Anklagebank landete, lag daran, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen zum Vorwurf der Vergewaltigung feststellte, dass sie zuvor auch einvernehmlichen Sex mit einem anderen Mann hatte. Dem Stiefvater selbst drohen wiederum bis zu 25 Jahre Haft, weil er die Jugendliche nicht nur vergewaltigt, sondern auch ein Baby mit ihr gezeugt und dieses anschließend getötet haben soll.
Die Regierung hatte in Reaktion auf die weltweite Empörung über das Urteil selbst Einspruch im Namen der Jugendlichen eingelegt. Die UNO und mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten die üblichen Peitschenstrafen für Frauen mehrfach als "barbarischen Brauch" gegeißelt. Der Sprecher von Präsident Mohammed Waheed sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Staatschef sei "überglücklich" über die Aufhebung des Schuldspruchs.
Der Inselstaat wendet in seiner Rechtsprechung Elemente des islamischen Gesetzes der Scharia und des englischen Common Law an. Vorehelicher Sex ist auf den Malediven illegal, für die zahlreichen Urlauber und ausländischen Hochzeitstouristen gilt diese Regel jedoch nicht.
Die WELT als ePaper: Die vollständige Ausgabe steht Ihnen bereits am Vorabend zur Verfügung – so sind Sie immer hochaktuell informiert. Weitere Informationen: http://epaper.welt.de
Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/119268581

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Veröffentlicht am 22.08.2013 | Lesedauer: 2 Minuten
Die Scharia sieht Peitschenhiebe vor
Justiz kassiert Schuldspruch gegen 15-Jährige
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N ach heftigen internationalen Protesten hat die Justiz der Malediven ein Urteil revidiert, das Peitschenhiebe für ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer vorsah. Der Oberste Gerichtshof begründete die Rücknahme des Schuldspruchs vom Februar damit, dass die Jugendliche ihr Geständnis in einem traumatischem Zustand nach der Vergewaltigung abgelegt habe und deswegen "nicht verhandlungsfähig" gewesen sei. Das Mädchen, das von ihrem Stiefvater missbraucht worden sein soll, sollte wegen vorehelichem Sex mit einem anderen Mann hundert Peitschenhiebe bekommen, sobald sie volljährig wird.
Dass das Mädchen überhaupt auf der Anklagebank landete, lag daran, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen zum Vorwurf der Vergewaltigung feststellte, dass sie zuvor auch einvernehmlichen Sex mit einem anderen Mann hatte. Dem Stiefvater selbst drohen wiederum bis zu 25 Jahre Haft, weil er die Jugendliche nicht nur vergewaltigt, sondern auch ein Baby mit ihr gezeugt und dieses anschließend getötet haben soll.
Die Regierung hatte in Reaktion auf die weltweite Empörung über das Urteil selbst Einspruch im Namen der Jugendlichen eingelegt. Die UNO und mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten die üblichen Peitschenstrafen für Frauen mehrfach als "barbarischen Brauch" gegeißelt. Der Sprecher von Präsident Mohammed Waheed sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Staatschef sei "überglücklich" über die Aufhebung des Schuldspruchs.
Der Inselstaat wendet in seiner Rechtsprechung Elemente des islamischen Gesetzes der Scharia und des englischen Common Law an. Vorehelicher Sex ist auf den Malediven illegal, für die zahlreichen Urlauber und ausländischen Hochzeitstouristen gilt diese Regel jedoch nicht.
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Laut einer Berichterstattung soll ein Deutscher in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, ausgepeitscht werden! Der Deutsche ist wohl in alkoholisiertem Zustand Auto gefahren, was in den Vereinigten Arabischen Emiraten strikt verboten ist. Zur Strafe drohen dem Mann nun 80 Peitschenhiebe.
Den Beifahrer des Mannes, der ebenfalls aus Deutschland stammt, traf es noch schlimmer: Er stand während der Autofahrt unter dem Einfluss seines Haschisch-Konsums und wurde aufgrunddessen zu vier Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Ein weiterer Autoinsasse, scheinbar nüchtern und nicht stoned, wurde gegen Kaution entlassen. Die Polizei wurde auf die drei Deutschen aufmerksam, da sie in einen Unfall involviert waren.
Weitere Informationen sind unter www.halloabudhabi.de zu finden.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
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City-Top's Verlag GmbH
Frau Mona Isabell Lederer
Zuständigkeitsbereich: Presse
Mandrystr. 4
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Fax: +49 (7131) 64904-13
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