Blonde poppt mit dem Pfandleiher

Blonde poppt mit dem Pfandleiher




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Blonde poppt mit dem Pfandleiher
Laut dem Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) werden jährlich über 630 Millionen Euro an Krediten von rund 250 Mitgliedsbetrieben ausbezahlt.
Die etwa eine Million Kunden, die diese unbürokratischen Blitz-Kredite nutzen, kommen aus allen Schichten. In Corona-Zeiten boomt das Geschäft mit Pfandkrediten. Die ARAG Experten informieren über das älteste Kreditgewerbe der Welt und wissen, für wen sich eine Pfandleihe lohnt.

Der Pfandkredit

Beim Pfandkredit handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Kreditnehmer, auch Verpfänder genannt, einen beweglichen Wertgegenstand als Sicherheit für das geliehene Geld hinterlegt. Während Bankkunden meist mit einigen Hürden rechnen müssen, um ein Darlehen zu erhalten, bekommen sie einen Pfandkredit ganz unbürokratisch, ohne Bonitätsnachweis und Schufa-Bericht. Ein Personalausweis oder Reisepass genügt.

Anders als beim Bankkredit haftet der Verpfänder nicht mit seinem persönlichen Vermögen, wenn er das Darlehen nicht zurückzahlt. Kommt er seiner Rückzahlungsverpflichtung aus dem Pfandkreditvertrag nicht nach, dient nur der hinterlegte Wertgegenstand als Sicherheit.

Welche Gegenstände sind geeignet?

Nach Auskunft der ARAG Experten ist jeder Gegenstand geeignet, der sich gut wiederverkaufen lässt. So sind z. B. Schmuck, Autos oder Antiquitäten besonders beliebt. Elektrogeräte wie beispielsweise Computer, Smartphones oder Fernseher sind hingegen weniger akzeptiert. Hier ist der Werteverfall durch ständig neue Geräte, die auf den Markt kommen, enorm hoch.

Preise für Pfandkredite

Nachdem ein Pfandleiher den Wert des Gegenstandes geschätzt hat, unterbreitet er seinem Kunden ein Angebot. Laut ARAG Experten liegt dies in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent des aktuellen Warenwertes. Immerhin trägt der Pfandleiher das Risiko, dass eine Versteigerung, sollte der Gegenstand nicht wieder ausgelöst werden, nicht all seine Kosten deckt. Ein Verkauf könnte also unter Umständen günstiger sein. Auch Emotionen spielen bei der Pfandleihe keine Rolle: So hoch der individuelle Wert von Omas Perlenkette auch sein mag – es zählt lediglich der mögliche Wiederverkaufswert.

Sind beide Parteien einverstanden, wird ein Pfandkreditvertrag aufgesetzt. Dabei liegt die vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb der der Verpfänder seinen Wertgegenstand wieder auslösen kann, bei drei Monaten. Nach dieser Zeit zahlt er dem Pfandleiher den Kredit inklusive Zinsen und Gebühren zurück. Die Zinsen sind nach Angaben der ARAG Experten in der Pfandleiherverordnung (PfandlV) gesetzlich festgeschrieben. Der Pfandleiher darf höchstens einen monatlichen Zins von einem Prozent des Darlehensbetrages verlangen.
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Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.


Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.


Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Achtung mit der Antragstellung auf Erteilung der Erlaubnis ist nicht automatisch die Pflicht zur Gewerbeanzeige nach § 14 GewO erfüllt. Diese besteht daneben bei Aufnahme, Änderung bzw. Aufgabe des Gewerbes. Die Aufnahme der Tätigkeit ist bei der Gemeinde, in der das Pfandleihgewerbe betrieben werden soll, anzuzeigen (Gewerbeanmeldung oder ggf. Gewerbeummeldung).


Die erteilte Erlaubnis gilt deutschlandweit. Liegen keine Versagungsgründe vor, besteht Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit dem Geschäftsbetrieb nicht begonnen werden.


Der Antragsteller muss zuverlässig sein und die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nachweisen. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.                                          .


Die konkreten Unterlagen können Sie in der Regel auf den Internetseiten der Erlaubnisbehörden abgerufen werden.


Wer ist zuständig für die Erlaubniserteilung?


Hinsichtlich des Pfandleihgeschäftes


Der Pfandleiher darf sich diese genannten Leistungen nicht im Voraus gewähren lassen. Wird das Darlehen in Teilbeträgen zurückgezahlt, sind die Zinsen und die Vergütungen für die Kosten des Geschäftsbetriebs nach dem noch geschuldeten Teil des Darlehens zu berechnen.


Für die Berechnung von Zinsen und Vergütungen nach Monaten darf der Tag der Hingabe des Darlehens nur mitgerechnet werden, wenn das Darlehen an diesem Tag zurückgezahlt wird, zudem darf ein angefangener Monat als voller Monat gerechnet werden.


Werden mehrere Pfänder gleichzeitig verwertet, so sind die nicht ausscheidbaren notwendigen Kosten der Verwertung im Verhältnis des Gesamterlöses zum Erlös für das einzelne Pfand aufzuteilen.


Überschüsse, die über die notwendige Vereinbarung mit dem Verpfänder abgeschlossen sind spätestens einen Monat nach Ablauf der drei Jahre nach Verwertung des Pfandes an die zuständige Behörde abzuführen; die zuständige Behörde kann auf Antrag des Pfandleihers die genannte Frist von einem Monat aus wichtigem Grund verlängern. Die abgeführten Überschüsse verfallen dem Fiskus des Landes, in dem die Verpfändung erfolgt ist.


Stehen den Überschüssen Mindererlöse aus früheren Vereinbarungen mit demselben Verpfänder gegenüber, so darf der Pfandleiher sich aus dem Überschuss auch hinsichtlich des Mindererlöses befriedigen.


Weitere Pflichten siehe Pfandleiherverordnung.


Marcel Kühn
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)




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Sachgebietsverantwortliche Gewerberecht/Handelsregister

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