Beim Nachsitzen vom Lehrer vernascht

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Beim Nachsitzen vom Lehrer vernascht
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Das Kind muss nachsitzen. Keine besonders schöne Nachricht für Eltern. Doch ist das Nachsitzen überhaupt noch erlaubt und wenn ja, wie sehen die konkreten Regelungen dafür aus? Was können Sie als Eltern tun, wenn das Kind länger in der Schule bleiben muss? Nachfolgend geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Nachsitzen.
Wie überall im Leben gibt es auch in der Schule bestimmte Regeln, an die sich Schüler halten müssen. Wer sich nicht daran hält, kann vom Lehrer zum Nachsitzen verdonnert werden. Während Eltern und Schüler das Nachsitzen als Strafe ansehen, sprechen die Schulgesetze von einer erzieherischen Maßnahme und genau das ist auch der Zweck: Schüler sollen mit diesem pädagogischen Mittel dazu gebracht werden, über ihr Fehlverhalten nachzudenken und dieses Verhalten zukünftig unterlassen. 
Generell ist das Nachsitzen nicht verboten, darf aber nur in begründeten Fällen als erzieherische Maßnahme eingesetzt werden. Prinzipiell lässt sich sagen: Wenn ein Schüler gegen seine Pflichten bzw. gegen die Schulordnung verstößt, liegt ein hinreichender Grund für das Nachsitzen vor. Dazu zählt u. a., wenn der Unterricht schuldhaft versäumt, also geschwänzt wird oder wenn der Schüler z. B. während des Unterrichts mit dem Smartphone spielt und deswegen die Aufgaben nicht bearbeitet. Auch in einer permanenten Ruhestörung während des Unterrichts liegt ein Grund, um das Nachsitzen anzuordnen. 
Nicht zulässig ist das Nachsitzen dagegen, wenn es als Strafe eingesetzt wird. Hatten beispielsweise zwei Schüler eine körperliche Auseinandersetzung, ist es unzulässig, diese Schüler als Strafe drei Stunden Nachsitzen zu lassen. Zudem muss das Nachsitzen einen Bezug zum Verstoß haben - wurde zum Beispiel die Schule geschwänzt und dafür Nachsitzen angeordnet, darf der Schüler während dieser Zeit nicht den Schulhof aufräumen, sondern hat den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Ebenso unzulässig ist kollektives Nachsitzen. Ist der Lehrer also von der gesamten Klasse genervt und hat diese nicht unter Kontrolle, kann er nicht für alle Schüler das Nachsitzen anordnen.
Zudem ist das Nachsitzen nur dann erlaubt, wenn der Schüler von einer entsprechenden Aufsichtskraft beaufsichtigt wird. Eltern müssen über das Nachsitzen des Kindes zumindest telefonisch informiert werden, in einigen Bundesländern sogar schriftlich. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das Kind noch minderjährig ist. Ein spontanes Nachsitzen ist also ebenfalls nicht zulässig.
Wie alle schulischen Angelegenheiten ist auch das Thema Nachsitzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während die einen bei dieser erzieherischen Maßnahme voll und ganz auf die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrer vertrauen, sind die anderen der Ansicht, die Schüler dürfen ruhig etwas länger in der Schule ausharren. Eltern können das Nachsitzen ihres Kindes nicht verweigern oder verbieten, sie müssen aber wie bereits erwähnt zumindest telefonisch darüber informiert werden. Die konkreten Regelungen zum Nachsitzen sehen in den einzelnen Bundesländern wie folgt aus: 
Sie wollen alle Regelungen im Blick behalten? Dann laden Sie sich jetzt unsere kostenlose Übersicht über die einzelnen Regelungen in den Bundesländern herunter (inkl. Link zu den jeweiligen Schulgesetzen): Download Übersicht Nachsitzen in den Bundesländern
Wie bisher aufgezeigt, ist das Nachsitzen in den Bundesländern und den jeweiligen Schulgesetzen vor allem dann gerechtfertigt, wenn Schüler den Unterricht stören oder die Schule schwänzen. Aber wie geht man als Elternteil damit um? Müssen Sie sich jetzt auch noch eine Erziehungsmaßnahme für das Fehlverhalten Ihres Kindes überlegen?
Ihr Kind empfindet das Nachsitzen sowieso schon als Strafe. Wenn Sie Ihr Kind jetzt auch noch zusätzlich bestrafen, könnte das gleich doppelte Wut erzeugen. Setzen Sie sich daher zunächst mit Ihrem Kind zusammen und hören Sie sich dessen Perspektive und Ursachen an. Wie kam es zu der Situation? Warum hat Ihr Kind so gehandelt? Fragen Sie auch nach möglichen Lösungen. Wenn Ihr Kind zum Beispiel den Unterricht gestört hat, weil es sich gelangweilt hat, fragen Sie, was es in der nächsten Stunde tun kann, um sich nicht wieder zu langweilen.
Leichte Erziehungsmaßnahmen können Sie natürlich trotzdem erteilen wie z. B. eine Woche Fernsehverbot. Erklären Sie aber Ihrem Kind, wieso es jetzt vorerst kein Fernsehen mehr gucken darf. So lernen Kinder, das jedes Verhalten positive wie negative Konsequenzen nach sich ziehen kann. 
Zudem kommt es bei jeder Ihrer gewählten Erziehungsmaßnahmen auch darauf an, ob diese direkt etwas mit dem Fehlverhalten des Kindes zu tun hat. Wenn das Kind mehrfach die Hausaufgaben nicht erledigt hat, musste es diese Inhalte höchstwahrscheinlich schon während des Nachsitzens aufarbeiten. Dem Kind dann Zuhause noch extra Aufgaben aufzubrummen, ist hier nicht zielführend. Aber Sie könnten zum Beispiel von Ihrem Kind verlangen, dass es Ihnen für die nächsten vier Wochen die erledigten Hausaufgaben zeigt.
Nachsitzen ist vor allem dann erlaubt, wenn Schüler den Unterricht geschwänzt oder gestört haben. Die konkreten Regelungen gestalten die Bundesländer in ihren jeweiligen Schulgesetzen. Spontanes Nachsitzen ist generell nicht erlaubt, sondern Eltern müssen zumindest telefonisch darüber informiert werden. Mehrstündiges Nachsitzen ist eher die Ausnahme als die Regel und wird in diesen Fällen im eigenen Schulgesetz geregelt. Kollektives Nachsitzen ist dagegen verboten und der Lehrer muss die Schüler auf andere Weise disziplinieren.
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Hallo liebes kummerkasten Team,
Es war ungefähr vor 3 Monaten als es passierte.Ich hatte mathe unterricht und es war die letzte schulstunde für den Tag.Ich hatte meine Hausaufgaben vergessen und musste deshalb bei meinem Mathe Lehrer nachsitzen.Als dann alle anderen weg waren, ungefähr nach 10 minuten, war ich alleine mit meinem Lehrer.Dann hat er mir zuerst ein paar mathe aufgaben für die stunde gegeben.Als ich mit den Aufgaben fertig war kamm er zu mir um die Aufgaben zu kontorlieren,aber als er mit dem kontrolieren anfing legte er seinen arm um mich.Ich habe mir zuerst nichts dabei gedacht.Dann fing er an mein Bein zu streicheln und kicherte dabei.Ich sagt ihm das er damit bitte aufhören sollte doch er ging noch weiter und fasste sein geschlechtsteil an, und machte langsam seinen reisverschluss auf.Ich wurde hecktich und bekamm angst.Als ich versuchte aus dem Klassenzimmer zu fliehen hielt er meinen Arm fest sodass ich ihm nicht mehr entkommmen konnte.Dann schloss er die tür ab damit niemand mehr in den Klassenraum kann. Ich fing an zu weinen und er lachte nur und zog mich gegen meinen willen aus.Ich hatte so angst, das ich mich nicht währen konnte.Dann zog er sich schließlich ganz aus und fing an mich zu vergewaltige.Als er dann fertig war drohte er mir damit das wenn ich jemanden davon erzähle mir schlimmes antun würde.Nach 3 Monaten rede ich zum ersten mal darüber.Was soll ich tun?
Dydar
Liebe Dydar,

das was du erlebst und wie du es beschreibst, klingt schrecklich! Du sagst, du redest seit 3 Monaten das erste Mal darüber? Meinest du hiermit, dass du uns schreibst, oder gibt es eine weitere Person, die davon weiß!? Eine Person in deinem näheren Umfeld?

Ich kann dir nur sagen: wende dich bitte an eine Beratungsstelle! Suche dir Hilfe! Hilfe (anonym, so dass du keine Angst haben brauchst), findest du hier:
bke-beratung.de
wildwasser.de
http://mein-kummerkasten.de/Soforthilfe/6/Vergewaltigt-wohin-kann-ich-mich-wenden.html

Such dir Hilfe, Dydar, bleib nicht alleine mit deinen Sorgen und Ängsten! Lass dir helfen!
Deine Andrea

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