Beim Dreier werden die Löcher nass

Beim Dreier werden die Löcher nass




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Beim Dreier werden die Löcher nass
Der Schirm(er) bekommt
LУЖcher, die KVen werden langsam naУŸ
Nach mehreren Sozial- und
Landessozialgerichtsentscheidungen wird die HartnУЄckigkeit der Zulassungs- und
BerufsungsausschУМsse hinsichtlich ihrer Auslegung des
PTG-Zeitfensterparagraphen immer unverstУЄndlicher. Nun hat auch das
Sozialgericht Hannover das PTG dahingehend ausgelegt, daУŸ
dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu entnehmen sei, es mУМsse ein
bestimmter Umfang oder gar 250 Stunden an Teilnahme an der Versorgung im sog.
Zeitfenster nachgewiesen werden. Die vom PTG geforderte Teilnahme liege т€“ in
Уœbereinstimmung mit dem ThУМringischen LSG und den Entscheidungen verschiedener
anderer Sozialgerichte - auch dann vor, wenn nur ein Patient behandelt wurde.
Alle, die an der bisherigen Schirmer-Interpretation weiterhin festhielten,
sollten den Schirm, mit dem sie sich vor dem groУŸen Regen der
zulassungswilligen psychologischen Psychotherapeuten schУМtzen wollten, jetzt
endlich zuklappen, damit der Rechtsfrieden einkehrt . 
Leider wird der ZeitfenstermiУŸbrauch auch von einigen
Vertretern der Psychologischen Psychotherapeuten nicht nur gebilligt, sondern in
den Zulassungs- und FachausschУМssen unterstУМtzt. So gibt es glaubwУМrdige
Meldungen, daУŸ WidersprУМche der KVen gegen ausgesprochene Zulassungen durch
Interventionen ehemaliger Richtlinienpsychologen veranlasst wurden. Auch der
Vorsitzende der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, Hans-Jochen Weidhaas,
hУЄlt die Zeitfensterhandhabung nach einer Meldung im Deutschen У„rzteblatt vom
8.10.99 "im Grundsatz fУМr richtig. Einige KVen und Kassen, rУЄumt er ein,
hУЄtten die Zulassungspraxis indes in unschУЖner Weise traktiert, indem sie
vУЖllig pauschal Widerspruch eingelegt hУЄtten". (Wir
verweisen hier auch auf frУМhere Diskussionen zum Zeitfenster, wo auch
aufgezeigt wird, wie das Schirmerpapier durch Auslassung eines Satzteiles in der
GesetzesbegrУМndung seine falsche Akzentuierung erhielt.)  
Wir entnehmen der Homepage des VPP
dankend nachfolgenden Bericht: 
Sozialgericht
Hannover УЖffnet Schirmer-Fenster
Mit BeschluУŸ vom 16.09.1999 hat das Sozialgericht
Hannover (Az.: S 24 KA 479/99 ER) dem Eilantrag einer Diplom-Psychologin, die im
Zeitraum Juni 1994 bis Juni 1997 einen Behandlungsfall mit 35 Stunden im Wege
der Kostenerstattung abgerechnet hatte, stattgegeben und ihre vorlУЄufige
Zulassung zur vertragsУЄrztlichen TУЄtigkeit bis zum Ende des
Hauptsacheverfahrens angeordnet.
Der ZulassungsausschuУŸ hatte ihren Antrag mit der BegrУМndung abgelehnt, im
Zeitfenster keine ausreichende BehandlungstУЄtigkeit ausgeУМbt zu haben.
Das Sozialgericht war dagegen der Auffassung, die Antragstellerin mit den von
ihr nachgewiesenen Therapiestunden die Voraussetzungen des ТЇ 95 Abs. 10 Nr. 3
SGB V Abs. 10 SGB V erfУМlle, denn dem Wortlaut des Gesetzes sei zu entnehmen,
daУŸ es auf den Umfang der Teilnahme an der Versorgung im sog. Zeitfenster nicht
ankomme. Diese liege т€“ in Уœbereinstimmung mit dem ThУМringischen LSG und den
Entscheidungen verschiedener anderer Sozialgerichte - auch dann vor, wenn nur
ein Patient behandelt wurde.
Unerheblich sei dabei, ob die Teilnahme im Rahmen der Kostenerstattung oder
des Delegationsverfahrens durchgefУМhrt wurde. Ebenso verlange das Gesetz nicht,
daУŸ die Teilnahme wУЄhrend des gesamten Zeitraums erfolgt sein muУŸ. Da der
Wortlaut des Gesetzes hinreichend eindeutig sei, bedУМrfe es keiner weiteren
ergУЄnzenden Auslegung.
Gegenteiliges kУЖnne auch den Gesetzesmaterialien nicht entnommen werden,
zumal der Gesetzgeber dort keine Anhaltspunkte fУМr die Bemessung des aus der
ambulanten Versorgung erzielten Einkommens gegeben habe. Es genУМge vielmehr,
daУŸ "unter anderem" aus der ambulanten Versorgung Erwerbseinkommen
erzielt wurde.
Eine zusУЄtzliche Qualifizierung der Teilnahme, etwa nach zeitlichem Umfang,
IntensitУЄt oder Anteil am Erwerbseinkommen sei nicht erforderlich.
Bemerkenswert erscheint der in der BegrУМndung an die KV (т€“ die hatte
eingewendet, mit der EinfУМhrung des Zeitfensters habe der Gesetzgeber
verhindern wollen, daУŸ Psychotherapeuten in Kenntnis des
Gesetzgebungsverfahrens einen Besitzstand aufbauten -) gerichtete Hinweis, daУŸ
die Antragstellerin im Mai 1997 mit ihrer PraxisgrУМndung zu einem Zeitpunkt
begonnen habe, bevor das Gesetz УМberhaupt in den Bundestag eingebracht war. Der
Vorschlag des Gesundheitsausschusses zur EinfУМhrung des Zeitfenster habe erst
im November 1997 vorgelegen. Die Antragstellerin habe zu diesem Zeitpunkt gar
nicht in Kenntnis des Gesetzgebungsverfahrens einen Besitzstand aufbauen
kУЖnnen, weil bereits alle notwendigen Investitionen getУЄtigt waren und der
Praxisbetrieb begonnen hatte. Im November 1997 habe sie keinen EinfluУŸ mehr
darauf gehabt, ob sie die neuen Zulassungsvoraussetzungen erfУМllen wУМrde oder
nicht. Die Antragstellerin habe ihre Praxis zu einem Zeitpunkt aufgebaut, in dem
das Gesetzgebungsverfahren im Lauf und es nicht klar gewesen sei, wie in dem
Gesetz die Voraussetzungen fУМr eine Zulassung geregelt werden wУМrden.
Genau dieses Problem wird auch eine Reihe anderer Psychotherapeuten
betreffen, die erst im Laufe des Jahres 1997 bzw. im Vorfeld der Gesetzgebung
mit der PraxisgrУМndung begonnen haben und mit dem, was spУЄter mit dem Gesetz
auf sie zukam, noch gar nicht rechnen konnten. Entgegen der KV- Politik, die
spУЄten PraxisgrУМndern regelmУЄУŸig so etwas wie ein bУЖsglУЄubiges Handeln
nach dem 24.06.1997 unterstellen will, lУЄУŸt das Gericht erkennen, daУŸ auch
das vor der EinfУМhrung des Zeitfensters т€“ und letztlich auch das bis zur
endgУМltigen Verabschiedung des Gesetzes - in die PraxisgrУМndung gesetzte
Vertrauen als schutzwУМrdig anzusehen ist.
Dieser erste in Niedersachsen entschiedene Fall hat gleichzeitig
prУЄjudizielle Wirkung, weil dem Sozialgericht in Hannover УМberregional die
ausschlieУŸliche ZustУЄndigkeit fУМr Kassenarztsachen zugewiesen ist.
Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Wolfram Plener
Rote Str. 10a, 21335 LУМneburg
Tel. 04131-403500 Fax 404489
Wolfram.Plener@t-online.de


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"Warum saugt er so aggressiv?! Das soll doch kein Knutschfleck werden!"
"Wenn er weiter so viel sabbert, ist hier gleich Land unter..."
"Hoffentlich hat er kurze Fingernägel...und seine Hände gewaschen..."
"Wag es bloß nicht, schon aufzuhören!"
Beim Oralsex können Frauen so richtig entspannen, aber manchmal kann es auch schiefgehen. Das denken Frauen beim Cunnilingus!
So ein Cunnilingus ist schon etwas Feines. Da liegt man tiefenentspannt da und genießt die Eins-A-Zungenfertigkeiten des Partners. Naja. Eigentlich. Oft genug kann die Kunst des Leckens auch gehörig in die Hose gehen. Diese 8 Gedanken hatte schon mal jede Frau beim Geleckt-Werden!
Für uns Frauen ist Oralsex mindestens so erfreulich, wie für Männer der lang ersehnte Blow-Job . Was gibt es schon Schöneres, als die feuchte Zunge des Liebsten zwischen den Beinen zu spüren? Da steigt erst mal pure Freude in uns auf. Und Vorfreude ist bekanntlich die beste Freude... wenn man bedenkt, was uns jetzt erwartet...
Leider gibt es da diese Kerle, die erst mal keinen Plan haben, wie und wo sie anfangen sollen. Behutsam tasten sie sich voran und lassen uns keine andere Wahl als zu denken: Was zur Hölle veranstaltet er da unten?! Okay, nur nicht verzagen. Sollen wir was sagen? Oder behutsam seinen Kopf an unsere Vagina drücken? Oder bloß geduldig abwarten, ob es noch was wird? Fakt ist: Unsere Klitoris ist kein rohes Ei .
Okay, anscheinend kann man die Andeutung mit dem rohen Ei missverstehen. Was saugt er jetzt daran rum, als ob von der Saugstärke sein Leben abhängen würde? Liebe Männer: Zwar ist das da unten kein rohes Ei - aber auch keine Sauerstoffmaske, an der ihr auf Teufel komm raus zwangssaugen müsst. Die goldene Mitte wäre wünschenswert - wir glauben ganz fest daran, dass ihr das hinbekommt!
Da hat er den Druck von Zunge rund Finger endlich geregelt und jetzt das: Er sabbert wie ein in die Jahre gekommener Bernhardiner! Wieso?! Würde er seinen "Job" ordentlich machen, würden wir so feucht werden, dass er sich den Speichel komplett sparen könnte. Also: Ruhig, Brauner! Überlass uns das mit der Feuchtigkeitsregulierung...
Da wollten wir uns gerade entspannen und dann kommt wie aus dem Nichts diese Erinnerung auf: Hat er nicht erst heute Mittag das Öl im Auto gewechselt? Und hat er sich nicht letztens erst nach dem Mückenstich blutig gekratzt? Leichte Panik steigt in uns auf. Sind seine Nägel kurz genug, um unsere Vagina nicht zu beschädigen? Und wann hat er sich das letzte Mal die Hände gewaschen? Okay, tief durchatmen. Alles wird gut. Nur nicht hineinsteigern in diese Horror-Vorstellungen. Er wird schon an alles gedacht haben...
Er hat alle Fettnäpfchen hinter sich gebracht. Er ist zwar in alle reingetreten, aber immerhin ist er nun gut in Fahrt. Jetzt fühlt es sich richtig gut an...wow...okay....jetzt kann ich mich echt entspannen... Jackpot! Wusst ich's doch, dass auf meinen Liebsten Verlass ist...
Was macht der denn da? Jetzt bloß keine Experimente - nicht so kurz vor dem Orgasmus! Das kann nur in die Hose gehen. Bleib auf deiner Linie! Wenn Telepathie funktioniert, dann bitte jetzt keine Experimente!
Das war traumhaft - jetzt noch ein bisschen nachlecken , ruhig ausklingen lassen. Der will doch hoffentlich jetzt nicht einfach so abrupt aufhören?! Ist das der Dank dafür, dass wir uns so mühsam durch den Blow-Job gekämpft haben ? Bleibt mal schön da unten, Schatz....ich schalte ja auch nicht in der Halbzeit den Fernseher aus, wenn Fußball läuft.


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bohren











Müssen beim ausziehen Gebohrte Löcher zu gemacht werden?
















Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet


Woher ich das weiß: Berufserfahrung











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Löcher in der Wand mit welchem Material stopfen?!
IKEA Besta Wandmontage ohne Schiene?
Wie bekomme ich Pattex Montagekleber in die gebohrten Löcher der Wand?
Wie bohrt man Löcher in Rigips + Beton?
Wie krieg ich hartnäckige Dübel aus der Wand?
Ikea-Regal. Aufhängen schwergemacht!
Wie befestige ich ein Regal an der Wand?
Kann man in eine Wand mit kleinen Steinen bohren?
Wie krieg ich den selben Ton der Wandfarbe hin?
Regalmontage/Bohren an der Wand über Toilette möglich?

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Die Frage klingt vielleicht etwas blöd aber ich hab's noch nicht allzulange meine eigene Wohnung. Ich würde gerne ein paar Wandregale an die Wand bringen, der Vormieter hatte scheinbar keine Regale drangehabt oder hat die Löcher zugemacht (?) was man aber glaub ich sehen würde. Meine Frage is halt wenn ich irgendwann hier wieder ausziehe muss ich denn die Gebohrten Löcher an der Wand zu machen oder können die einfach bleiben?
Allen anderen Antworten zugegen: Nein, müssen sie nicht, wenn sie sich im üblichen Rahmen (Anzahl) bewegen. Ein Richter hat einem Mieter einmal 18 Dübellöcher im Bad zugestanden!
Entscheidend ist natürlich, wie lange du dort gewohnt hast. Wenn die Wände durch längere Mietdauer ohnehin "abgewohnt" wären und ein Streichen erforderlich wäre, dann müssen natürlich auch beim Auszug die Löcher verschlossen werden. Wenn aber nicht neu gestrichen werden muss, müssen auch keine Dübellöcher (in üblicher Anzahl) verschlossen werden.
Ich bin mir sehr sicher das hier sowieso einiges bei der Wohnung gemacht werden muss...es ist leider die einzigste Wohnung die nicht Komplett renoviert worden ist. Weil ich angegeben hatte das ich die auch unrenoviert annehmen würde weil ich es eilig hatte...
Wenn du sie unrenoviert übernommen hast, kannst du auch unrenoviert übergeben. Hoffentlich steht das auch irgendwo dass du unrenoviert übernommen hast...
Jap steht soweit alles im Mietvertrag drin, zudem hab ich damals so ne art Heft bekommen wo alle Mängel der Wohnung drin steht die vom Vormieter waren wo denn auch nochmal drin steht das ich die so übernommen habe
Die exakten Regelungen, die beim Auszug zu beachten sind, sollten in Deinem Mietvertrag stehen. In den meisten Fällen ist es so, dass der Mieter beim Auszug die Wohnung wieder so zu übergeben hat, wie er sie vorgefunden hat, d.h. Schließen von Mauer-Öffnungen (kann man genug Youtube-Videos finden, wie man das selber mit Baumarkt-Ware machen kann), Ausweißen der Räume, besenrein, schaden- und rückstandsfrei.
Unter manchen Umständen besteht die Möglichkeit, individuelle Absprachen zu treffen (z.B. man lässt die für die Wohnung gekaufte und eingebaute Küche gleich drin, weil sie so gut rein passt, und der Nachmieter löst sie ab ... oder in Deinem Fall evtl. die Regale ... oder der Nachmieter möchte die Wohnung ohnehin nicht weiß, sondern schweinchen-rosa haben und bittet Dich, sie statt zu weißen gleich in der Farbe zu streichen ...
oder es gibt sogar Einzelfälle, in denen der Mieter am Ende des Miet-Verhätnisses "nur" besenrein, schaden- und rückstandsfrei rausgeht und statt dessen der Nachmieter das Weißeln bzw. streichen der Wände übernimmt ... aber Löcher im Mauerwerk werden in aller Regel beim Auszug zu schließen sein.
Details solltest Du in Deinem Mietvertrag in der Rubrik "Ende des Mietverhältnisses" oder so finden ...
Ach ja, und denk dran, die Wände vor dem Bohren von Löchern unbedingt mit einem guten Leitungssuchgerät abzusuchen ... in Mietwohnungen können die irrwitzigsten Dinge hinter dem Putz verborgen sein und Du willst bestimmt keine Heißwasserquelle erbohren oder sonstiges... ;-)
Ein erster Anhaltspunkt, wo man BESONDERS vorsichtig beim Bohren sein sollte, wären die sog. "Installationszonen" nach DIN 18015-3 , siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Installationszone , aber bei einer Wohnung, von der Du keine Ahnung hast, wer schon jemals wo in die Mauer gebohrt oder Schlitze gemacht und darin Leitungen welcher Art auch immer verlegt haben könnte, ist sorgfältiges Ansehen der Wände und Absuchen mit einem GUTEN Suchgerät absolut unumgänglich ...
Ja. Wenn im Mietvertrag renovieren vorgesehen ist, gehört dieses mit dazu.
Du musst dann eh die Wände neu streichen.
Müsste zumachen aber das ist kein Problem und dauert nicht mal 1 min
Ja , das müssen sie. Wir sind vor 3 Jahren umgezogen und meine Eltern haben es gemacht. Ich gehe davon aus, dass man es muss.
ich hab größere Löcher (ca. 10 - 15 cm) aufgrund von Umbaumaßnahmen in meiner Wand.
Wie mache ich die am besten zu? Rotband will ich erst einsetzen, wenn ich die Löcher schon größtenteils zugemacht habe...
Also womit mache ich die Löcher in der Wand im Wohnraum zu?
Mein Vater hat oft um Regale zu befestigen etc. Löcher mit Schrauben die Wände gebohrt. Dabei hatten weder die Kinder noch er selber Masken oder sonst was auf. Gelüftet wurde dann auch nicht gleich.
Und jetzt ist meine Befürchtung, dass in der Wand echt Asbest war. Weil zu dieser Zeit wurde doch gefühlt alles mit Asbest gebaut.
Mit welchem Material kann man Löcher in Wänden im Haus am besten stopfen? In meiner Wohnung sind einige Löcher, die nie zugemacht wurden. Darum werde ich das eben selbst machen. Also damit denke ich an Löcher von Schrauben und Nägeln,...
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