Babysitterin vom Vater genau überprüft

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7 Dinge, die ein Babysitter niemals tun sollte
Umgehen Sie besser diese „Sünden“


Betreut Redaktion
 
28. Oktober 2015



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Betreut.de > Beiträge > Magazin > ALLTAGSHELFER LOUNGE > 7 Dinge, die ein Babysitter niemals tun sollte
Sie sind aus einem einzigen Grund als Babysitter engagiert worden: Vertrauen. Halten Sie sich fern von diesen sieben „Babysitter-Sünden“, um das entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen – und Ihren Job zu behalten.
Sie haben die Familie kennen gelernt, das Vorstellungsgespräch mit Bravour gemeistert und den Babysitterjob in der Tasche: Herzlichen Glückwunsch! Jetzt heißt es, dafür zu sorgen, dass Sie ihn auch behalten.
Bei der Kinderbetreuung bietet jeder einzelne Job die Chance, Ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und Ihr Netzwerk an potenziellen Arbeitgebern zu erweitern. Aber schon ein kleines Missgeschick kann Sie das Vertrauen der Familie, den Job und letztlich sogar die Zukunft als Babysitter kosten. Deshalb sollten Sie die grundlegenden Regeln des Babysittens unbedingt befolgen und die folgenden Dinge als Babysitter niemals tun:
Ihre Babysitter-Kinder mögen noch so süß und niedlich sein – denken Sie nach, bevor Sie Foto von den Kleinen machen, diese auf Facebook posten oder den Ort angeben, wo Sie gerade babysitten. Missbrauchen Sie das Vertrauen der Eltern nicht, indem Sie deren Privatsphäre und die der Kinder verletzen.
Klären Sie im Vorfeld genau mit der Familie ab, welche Regeln für die Nutzung von im Rahmen des Babysittings entstandenen Schnappschüssen in sozialen Netzwerken gelten.
„Du kannst gerne einen Film schauen oder den Computer benutzen.“ Dieses Angebot hören Babysitter oft, während die Eltern das Haus verlassen. Aber während Ihr zu betreuendes Kind ein Nickerchen hält, ist es nicht die beste Zeit, um eine verpasste Folge von „The Walking Dead“ nachzuholen. Als Kinderbetreuer sollte Ihnen klar sein, wie aufmerksam Kinder sein können. Das Letzte, was Sie wollen, ist ein Anruf der Eltern mit Fragen zu den Albträumen Ihres Schützlings zu bekommen.
Von Musik über Videospiele bis hin zum Fernsehen – selbst wenn es nur auf Ihrem Tablet oder Smartphone ist – es sollte immer jugendfrei sein. Denn die kleinen Augen und Ohren sind durchgehend mit dabei!
„Aber bei Papa darf ich das!“ Egal ob es um die Schlafenszeit, um noch einen Keks oder um das Tragen von Mamas Lippenstift geht, denken Sie immer daran, dass Sie der Boss sind und die Regeln machen. Es mag vielleicht sogar der Wahrheit entsprechen, dass das Kind Kekse im Bett essen darf, aber folgen Sie im Zweifelsfall lieber Ihrem Gefühl und bleiben Sie standhaft.
Es ist besser, nein zu sagen und noch mal nachzufragen, sobald die Eltern wieder zurück sind, als erklären zu müssen, warum Kekskrümel im ganzen Bett verteilt sind. Die Eltern sollen sehen, dass Sie selbstsicher und dazu in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern. Eine einfache Möglichkeit, um all das zu vermeiden: Besprechen Sie alle Hausregeln mit den Eltern , bevor sie das Haus verlassen.
Falls Sie nicht die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern haben, sollten Sie nicht ungefragt mit den Kindern aus dem Haus gehen. Die Eltern vertrauen darauf, dass ihr Kind unter sicher zuhause beaufsichtigt ist. Manchmal kann schon ein einzelner nicht genehmigter Ausflug in den Park ausreichen, um Misstrauen hervorzurufen.
Lassen Sie alle eventuellen Pläne von den Eltern absegnen, bevor Sie mit den Kindern das Haus verlassen.
Rumbocken, Wutanfälle, Schreien: Um ein großartiger Babysitter zu sein, gehört es natürlich dazu, dass man Disziplin anwendet und konsequent bleibt. Eine übertriebene Art der Disziplin mag vielleicht effektiv sein, kann aber unter Umständen verstörend auf die Kinder wirken. Wenn Eltern erneut einen Babysitter brauchen, fühlen sie sich vielleicht unwohl, wenn ihr Kind sagt: „Ich mag ihn/sie nicht. Ich musste das letzte Mal in der Ecke sitzen.“
Auch wenn es Ihnen vielleicht etwas unangenehm ist, sollten Sie mit den Eltern darüber reden, wie Sie mit Problemen, die während Ihrer Arbeitszeit auftauchen, umgehen sollten.
Ganz egal, wie toll und lustig Ihr bester Freund oder Ihre beste Freundin, wie freundlich Ihr Vater oder wie entzückend Ihre bessere Hälfte ist: Lassen Sie niemand anderen ins Haus. Denken Sie daran, was auf dem Spiel steht: Ihr Job. Sie möchten sicherlich auch keinen Fremden in Ihrer Wohnung wissen. Multiplizieren Sie dieses unbehagliche Gefühl millionenfach und Sie bekommen eine Idee davon, wie Eltern sich fühlen könnten, wenn Fremde in die Nähe ihrer Kinder kommen.
Es versteht sich von selbst, dass Sie in der Abwesenheit der Eltern auch keine Party schmeißen sollten.
Auch wenn es Ihnen in den Fingern juckt, nur mal kurz Ihre sozialen Netzwerke zu checken oder Ihr aktuelles Lieblingsspiel auf dem Smartphone zu spielen – Sie sollten niemals Ihre Augen von den Kindern lassen! Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein Anruf oder kleines Nickerchen können ausreichen, um eine Tragödie hervorzurufen.
Lassen Sie Ihren Schützling niemals unbeaufsichtigt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten auch in Inflationszeite gute Jobchancen und Verdienstmöglichkeiten. Betreut.de erläutert, warum die Sommermonate besonders erfolgsversprechend sind.
Eine aktuelle Umfrage von Betreut.de zeigt: Alltagshelfer mögen ihre Auftragsgeber und greifen den Familien mit großer Leidenschaft unter die Arme. Doch es gibt auch Bereiche, in denen sie sich mehr Unterstützung wünschen, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Aufruf an die Politik.
Immer mehr Nebenjobber suchen nach Jobs in privaten Haushalten. Die neueste Datenanalyse von Betreut.de zeigt auf, welche Städte die besten Jobchancen bieten und warum genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sich auf die Suche zu machen.


9 Tipps für Babysitter von Scheidungskindern
Worauf Sie besonders achten sollten


Katrin Lewandowski
 
23. September 2016



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Betreut.de > Beiträge > Magazin > ALLTAGSHELFER LOUNGE > 9 Tipps für Babysitter von Scheidungskindern
Als Babysitter für getrennte oder geschiedene Eltern zu arbeiten, kann eine Reihe an Herausforderungen mit sich bringen. Wir zeigen, worauf Sie besonders achten sollten.
Im Jahr 2016 lag die Scheidungsrate in Deutschland bei knapp 40 Prozent. Dies bedeutet, dass beinahe jede zweite in Deutschland geschlossene Ehe wieder geschieden wird. Bei vielen Scheidungsfällen sind auch Kinder involviert. Deshalb ist es mehr als wahrscheinlich, dass Sie während Ihrer Berufslaufbahn als Kinderbetreuer bzw. Babysitter einmal Scheidungskinder betreuen oder für ein getrennt lebendes Elternpaar arbeiten werden.
Doch worauf sollten Sie bei der Betreuung von Scheidungskindern besonders achten, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Kinder zu schaffen? Welche Fragen sollten Sie beispielsweise während des Jobinterviews an die Eltern stellen? Und: Gibt es Fragen, die unbedingt vorab geklärt werden sollten? Wir haben neun Tipps für Betreuer von Scheidungskindern zusammengestellt:
Konflikte und Probleme entstehen, wenn die Eltern sich über Regeln und Absprachen nicht einig sind oder vergessen, Ihnen diese Regeln vorab mitzuteilen. Dazu zählen u.a. Erziehungsfragen , Besuchszeiten, Erlaubtes und Verbote. Diese Fragen sollten Sie während des Kennenlernens mit der Familie unbedingt stellen:
Es ist wichtig, dass Sie genau wissen, was von Ihnen erwartet wird – und zwar von beiden Seiten. Verinnerlichen Sie die Regeln, die die Eltern für das Kind aufgestellt haben, vor allem die hinsichtlich des Sorgerechts. Wenn Sie merken, dass einige dieser Regeln Sie bei Ihrer Arbeit als Kinderbetreuer beeinträchtigen, sollten Sie sofort das Gespräch mit den Eltern suchen.
Um einen Überblick über Besuchs- und Umgangsregelungen zu behalten, ist es ratsam, einen Kalender zu führen, in dem Sie wichtige Informationen zur Kinderbetreuung vermerken. Dort können Sie zudem Aktivitäten, Termine und Hausaufgaben der Kinder eintragen und sich Notizen zu den Fernseh- und Computerzeiten, falls von den Eltern erlaubt, machen. So können Sie bei Nachfragen kritischer Elternteile schnell alles nachweisen.
Ein Plan mit den Besuchszeiten sollte wöchentlich oder monatlich vereinbart und jeweils von beiden Elternteilen unterschrieben und abgesegnet werden. So können Sie mit einem Blick erkennen, ob der Elternteil, der kommt, um das Kind abzuholen, auch wirklich an der Reihe ist. Wenn der Zeitplan ohne Ihr Wissen geändert wurde, wenden Sie sich an denjenigen Elternteil, der laut Plan das Sorgerecht innehat und lassen Sie sich die Änderung bestätigen, bevor Sie das Kind dem anderen Elternteil übergeben.
Unser Tipp: Wenn das Verhältnis der Eltern sehr angespannt und zu schwierig ist, sollten Sie besser vermeiden, direkt für die Übergabe des Kindes verantwortlich zu sein.
Einige Eltern möchten genau festlegen, mit wem ihr Kind Kontakt hat und wollen den Kreis der Personen, die Informationen über ihr Kind erhalten, möglichst übersichtlich halten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Personen mit dem Kind Umgang haben und es besuchen dürfen, fragen Sie am besten bei den Eltern nach. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Wie bei jedem Betreuungsjob sollten Sie auch hier die wichtigsten Nummern und Kontaktpersonen für den Notfall immer dabei haben. Und bedenken Sie, bei geschiedenen Eltern sind die Notfallkontakte nicht zwingend dieselben! Achten Sie außerdem darauf, dass ein Elternteil nicht der Notfallkontakt des jeweils anderen ist. Es sollte Alternativen geben.
Hat Papa seine neue Freundin lieber als uns? Warum kann Mama nicht mitkommen? – Kinder sind von Natur aus neugierig und werden Sie als Babysitter vermutlich mit heiklen Fragen löchern . Wägen Sie gut ab, wie Sie darauf antworten und stimmen Sie sich am besten mit der Familie ab, wie Sie mit diesen Fragen umgehen sollten. Lassen Sie sich mit den Kindern keinesfalls auf eine Unterhaltung über die Ursache der Trennung ein! Wenn die Kinder häufiger Fragen nach dem Warum an Sie richten, sollten Sie mit den Eltern sprechen, um gemeinsam eine angemessene Antwort zu festzulegen.
Kinderbetreuer geraten oft ungewollt in die Position des Vermittlers zwischen den Eltern. Abhängig von der Situation ist „Grüß‘ Martin von mir!“ vielleicht noch in Ordnung, wogegen mit „Sag‘ Martin, dass die Unterhaltszahlung seit zwei Wochen überfällig ist.“ ganz klar eine Grenze überschritten wird. Denken Sie daran: Es ist nicht Ihre Aufgabe, zwischen den beiden Elternteilen zu vermitteln. Setzen Sie klare Grenzen und geben Sie den Eltern zu verstehen, dass Sie sich damit nicht wohlfühlen und Sie sich aus jeglicher Kommunikation zwischen ihnen heraushalten möchten.
Es mag manchmal schwierig sein, unparteiisch zu bleiben, wenn Sie z.B. selbst miterleben, dass der Umgang der Eltern miteinander problematisch ist. Vermeiden Sie es, Stellung zum Umgang der Eltern miteinander zu nehmen oder sich negativ über ein Elternteil zu äußern. Erinnern Sie beide Seiten daran, dass Sie nicht zwischen die Fronten gezogen werden wollen und nicht in der Position sind, Ihre persönliche Meinung kund zu tun.
Wenn Sie mit den Kindern Zeit verbringen, nutzen Sie die Gelegenheit, um ihnen zu versichern, dass sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater sie sehr lieb haben und sie sich keinerlei Sorgen um deren Zuneigung machen müssen.
Am besten vermeiden Sie als Babysitter von Scheidungskindern unangenehme Situationen, indem Sie von vornerein auf Ihr Bauchgefühl hören. Um einen Eindruck davon zu gewinnen, wie die Eltern miteinander umgehen und ob es großes Konfliktpotential gibt, sollten während des Bewerbungsgespräches idealerweise beide Eltern anwesend sein. So merken Sie, ob zwischen den beiden eine negative Stimmung oder gar Feindschaft herrscht, oder ob sie sich zum Wohle des Kindes miteinander arrangieren.
Weitere hilfreiche Artikel für Babysitter:
Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten auch in Inflationszeite gute Jobchancen und Verdienstmöglichkeiten. Betreut.de erläutert, warum die Sommermonate besonders erfolgsversprechend sind.
Eine aktuelle Umfrage von Betreut.de zeigt: Alltagshelfer mögen ihre Auftragsgeber und greifen den Familien mit großer Leidenschaft unter die Arme. Doch es gibt auch Bereiche, in denen sie sich mehr Unterstützung wünschen, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Aufruf an die Politik.
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Per Huckepack durchs Wohnzimmer getobt, über das Verlängerungskabel gestolpert und unsanft auf dem Teppich gelandet - sicher keine seltene Szene beim Babysitting. Meist ist nach einem kurzen Schreck alles wieder vergessen. Doch was ist, wenn sich zum Beispiel einer dabei verletzt? Und wer trägt die Kosten, wenn dem Babysitter auf dem Weg zur Familie etwas zustößt? "Jeder Babysitter sollte eine Haftpflichtversicherung haben, um im Fall eines Missgeschickes ausreichend finanziell abgesichert zu sein", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Selbst wenn die Eltern den Babysitter nur gelegentlich und nicht regelmäßig beanspruchen." Was viele zudem nicht wissen: Die Eltern des Kindes sind dazu verpflichtet, den Babysitter bei der entsprechenden gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, wenn es sich um einen Minijob handelt.
Eltern und Babysitter sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen
Die Haftpflichtversicherung des Babysitters - Jugendliche sind meist über ihre Eltern mitversichert - greift, wenn er während der Betreuungszeit das Eigentum der Familie versehentlich beschädigt oder gar für eine Verletzung des Kindes verantwortlich ist. Der Babysitter kann auch über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern des betreuten Kindes mitversichert sein. Denn diese schützt vor den finanziellen Risiken bei Personen- und Sachschäden, die der Babysitter gegenüber Dritten während seiner Tätigkeit verursacht. Beispielsweise, wenn der Nachbar der Eltern im Treppenhaus über das Skateboard des Babysitters stolpert und sich verletzt. "In der Regel ist jede Haushaltshilfe, also auch der Babysitter, über die private Familienhaftpflicht mitversichert - unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag besteht. Die DVAG-Experten empfehlen dennoch, die Bedingungen der Haftpflichtversicherung vorab genau zu überprüfen, um sicher zu gehen, ob ausreichend Schutz besteht.
Eltern müssen den Babysitter zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt gegen die Folgekosten, wenn der Babysitter während der Betreuungszeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg in einen Unfall verwickelt ist. Verantwortlich für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich der private Arbeitgeber beziehungsweise beim Babysitting die Eltern des betreuten Kindes. Verdient der Babysitter weniger als 450 Euro monatlich, müssen die Eltern ihn über das sogenannte "Haushaltsscheck-Verfahren" bei der Minijob-Zentrale melden. Diese zieht dann automatisch den einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag - das sind 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts - zweimal im Jahr mit den übrigen Sozialabgaben vom privaten Arbeitgeber ein. Hat der Babysitter mehrere Minijobs beziehungsweise verdient er beim Babysitter-Job mehr als 450 Euro pro Monat, i
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