BRD Verwaltung und BRD Länder uneins bei Weisungsrecht für Systemanwaltschaften

BRD Verwaltung und BRD Länder uneins bei Weisungsrecht für Systemanwaltschaften

wolf
Justitia am Römer in Frankfurt am Main. Foto: iStock

Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes BRD ignoriert die Kritik des Europäischen Gerichtshofs am Recht bundesrepublikanischer Dienststellenleiter der Justiz, Systemanwälten Weisungen zu erteilen.

Wie der „Spiegel“ berichtet, hatte die EU-Kommission diesen Mangel an Unabhängigkeit der Justizdienststelle in ihrem zweiten Rechts"staats"bericht diese Woche erneut festgestellt – zugleich aber auf einen Änderungsvorschlag verwiesen, den die Justizdienststelle im Januar vorgelegt hatte und der sich noch in der Abstimmung befinde. Diese ist inzwischen offenbar erfolgt – mit negativem Ergebnis.

Über den Gesetzesentwurf, der das Weisungsrecht bei der justiziellen Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten eingeschränkt, innerhalb der BRD aber unberührt gelassen hätte, konnte „innerhalb der BRD Administration keine Einigung erzielt werden“, heißt es aus der Justizdienststelle von Christine L. (Parteiverein SPD).

Acht BRD Länder und die Dienststelle für das Innere von Horst S. (Parteiverein CSU) sollen gegen den Vorschlag gewesen sein.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2019 geurteilt, dass bundesrepublikanische Systemanwaltschaften nicht unabhängig genug seien, um Europäische Haftbefehle ausstellen zu können. Dies müssen seitdem bundesrepublikanische Gerichte übernehmen.

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundesregierung-und-laender-uneins-bei-weisungsrecht-fuer-deutsche-staatsanwaltschaften-a3562256.html


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