BBC in Wand eines Sexshops

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Mich würde mal eine Sache interessieren, wenn man in einen Sexshop geht und noch nicht 18 ist, was passiert wenn man erwischt wird?
Kriegt man "nur" Hausverbot oder hat das ernstere Konsequenzen ?
Ich denke mal, dass Dich die Angestellten erstmal "nett" vor die Tür setzen ohne gleich die Polizei zu rufen.
Falls Du allerdings im Kino-Bereich erwischt wirst, könnte es schon etwas heftiger werden.

Schlimm könnte es allerdings für den Betreiber/Besitzer werden, wenn heraus kommt, dass Minderjährige in seinem Shop waren und er nichts dagegen unternommen hat. Dann bekommt er gfls. 'ne Anzeige wg. Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ....
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Eingetragen 18.August 2009 um 4:01 PM

Eingetragen 18.August 2009 um 4:16 PM

Eingetragen 18.August 2009 um 5:00 PM

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Eingetragen 18.August 2009 um 6:06 PM

Eingetragen 18.August 2009 um 6:27 PM

Eingetragen 18.August 2009 um 7:01 PM

Eingetragen 18.August 2009 um 8:28 PM

Eingetragen 19.August 2009 um 12:40 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 4:31 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 8:36 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 8:49 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 8:51 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 10:34 AM

Eingetragen 19.August 2009 um 12:24 PM

Eingetragen 19.August 2009 um 12:40 PM

Eingetragen 19.August 2009 um 2:33 PM

Eingetragen 19.August 2009 um 3:06 PM

Eingetragen 19.August 2009 um 3:39 PM

Eingetragen 20.August 2009 um 1:30 PM

Eingetragen 20.August 2009 um 5:59 PM

Eingetragen 21.August 2009 um 11:50 AM

Eingetragen 22.August 2009 um 3:09 PM

Eingetragen 1.September 2009 um 11:27 PM

Eingetragen 25.September 2009 um 10:51 PM

Eingetragen 25.Oktober 2009 um 12:42 AM
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Wie allgemein bekannt (sein sollte), ist das Betreten eines Sexshops nur für Volljährige erlaubt. Sieht jemand besonders jung aus, sind wir Angestellte dazu verpflichtet nach dem Ausweis zu fragen, um im entsprechenden Fall darauf hinzuweisen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben.
Solche Ausweiskontrollen kommen allerdings ziemlich selten vor und wenn, dann sind die Gefragten in der Regel vor kurzem 18 geworden oder es stellt sich heraus, dass das jugendlich aussehende Mädchen eigentlich eine 27jährige Frau ist. Und nein, ich habe noch nie einen Grund zur Annahme gehabt, der Ausweis wäre gefälscht. Nichtsdestotrotz gibt es auch welche, die ihren Ausweis nicht dabei haben. Zumindest behaupten sie das. Entweder sei er verloren oder vergessen. Meistens zu Hause, aber manchmal auch im Auto, was mir wohl suggerieren soll, dass die Volljährigkeit doch klar sei, wenn man schon ein Auto hätte. Leider ist das Auto immer ganz weit weg geparkt worden, sodass ich dann gebeten werde, ich möge doch bitte ein Auge zudrücken. Was ich nicht mache. Nie. Selbst wenn nicht jeder gleich kooperativ ist. Viele diskutieren nämlich, werden aufbrausend, drohen mit einer Beschwerde, oder versprechen auch mal viel zu kaufen und ein gutes Trinkgeld zu geben. Es nützt nichts. Wer minderjährig aussieht und sich nicht ausweisen kann, verlässt den Laden. Ohne Ausnahme. Wir sind immerhin kein Schnapsladen.
Man könnte also sagen, dass Ausweiskontrollen relativ unspekatkulär seien. Allerdings nur, wenn es nicht die berühmten Ausnahmen gäbe, die mich immer wieder mit der Frage konfrontieren: Bin ich ein Freak-Magnet?
Ein junger Mann betritt den Laden. Er sieht sehr jung aus, also beschließe ich sofort, ihn nach dem Ausweis zu fragen.
Entschuldigung, könnte ich bitte deinen Ausweis sehen?
Sorry, ich komm nicht von hier , sagt er und wendet sich von mir ab, um in den Regalen zu stöbern. Habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt? Habe ich genuschelt?
Ähm… Entschuldigung? Höflich bleiben und den Dialog suchen. Er aber dreht daraufhin den Kopf leicht zu mir und schaut mich an. Mehr nicht. Vielleicht kann er ja unsere Sprache nicht so gut, also gehe ich auf Nummer sicher und frage freundlich nach:
Kannst du mich verstehen? Doch die Reaktion auf diese Frage erübrigt eigentlich jede Antwort. Sichtlich verwirrt sagt er:
Hä? Ja, wieso denn? Gut, dann also einfach nochmal:
Kann ich bitte deinen Ausweis sehen?
Ich hab’s doch schon gesagt, bin nicht von hier. Das Ganze in einem gereizten Ton, während er sich erneut von mir abwendet und weiter die Ware begutachtet. Was zum…?!
Willst du mich verarschen? Ich will wissen, ob du schon 18 bist. Ich beweise, dass ich ebenfalls einen gereizten Ton an den Tag legen kann. Er dreht sich stirnrunzelnd wieder zu mir um.
Ja, bin ich, was soll das denn jetzt?
Kannst du mir dann bitte deinen Ausweis zeigen?
Ungern. Sorry. Na wenn das so ist… Ich schiebe meine Augenbrauen nach oben und stütze mich mit beiden Händen auf meine Theke ab:
Dann muss ich dich leider bitten zu gehen.
Hä? Wieso denn?
Du siehst mir etwas jung aus und wenn du mir nicht beweisen kannst, dass du schon volljährig bist, dann musst du leider gehen.
Hä? Ich bin 21, was soll das?
Dann zeig mir deinen Ausweis. Mir geht an dieser Stelle der Gedanke durch den Kopf, dass ich viel zu geduldig bin.
Du hast keine Berechtigung meinen Ausweis zu kontrollieren! Oh ja, viel, viel zu geduldig.
Meine Fresse, wer sagt denn was von Berechtigung? Entweder du zeigst mit deinen Ausweis oder du gehst, ganz einfach. Ich kann gerade noch so die Worte “ du dummer Freak“ hinunterschlucken. Wild gestikulierend und mit lauterer Stimme sagt er daraufhin:
Ich geb‘ dir doch nicht meinen Ausweis. Ich weiß doch gar nicht wer du bist! Ich werde ihn umbringen. Der Richter wird es verstehen und mich freisprechen. Ganz bestimmt. Trotzdem siegt der Gutmensch in mir:
OK, verpiss‘ dich. Raus!
Boah, echt jetzt, auf so ’ne Nazi-Scheiße hab ich eh kein Bock! Tschüss!
Oh, Mann… Ich fasse mir an den Kopf und muss an eine andere skurrile, aber sehr kurze und harmlose Ausweis-Geschichte denken, die einer meiner Kollegen mit einem südländisch aussehenden Jugendlichen erlebte. Nach dem Ausweis gefragt, antwortete dieser:
Ausweis? Ey, isch bin Türke! Mein verwirrter Kollege rechnete schon mit den wildesten Diskussionen, aber dem war nicht so. Schön, kann ich trotzdem deinen Ausweis sehen? fragte er, worauf der Jugendliche zugab keinen zu besitzen und den Laden verließ.
Nur ich musste mal wieder an einen abosluten Volltrottel geraten.
………………………………………………………………………………………………………
Hallo! Wie sieht das denn aus mit der Berechtigung? Ist das irgendwo im Gesetz? Ich mein, sollte doch oder wie soll man sonst feststellen können, wie alt einer ist? LG monisha
Hm, gute Reaktion. Du hast immer sehr treffende Reaktionen parat, das ist klasse.
Deine Gedanken sind genial ^^
Ich weiß nicht, wie das mit dem Gesetzt aussieht, aber ich denke schon, das man kontrollieren kann und soll.
Auf der Straße bzw in der Öffentlichkeit darf das tatsächlich nur die Polizei, das Ordnungsamt und der Zoll.
Die Kontrolle kann allerdings Bedingung für einen Vertragsschluss (z.B. Einlass in den Sexshop) oder die Erlaubnis des Betretens eines rechtmäßig abgesperrten Areals sein. Dann dürfen das auch Nicht-Beamte, die dazu vom Grundstücksinhaber oder Vertragspartner ermächtigt wurden. Diese Ermächtigung kann schriftlich oder formlos (z.B. durch ein Nicken) erteilt oder widerrufen werden.
Na es wird zumindest nicht langweilig. Stell dir vor, du hättest einen staubigen, öden, einsamen Bürojob… dann doch lieber ein paar Freaks!
Dieses ‚Sorry, ich komm nicht von hier‘ muss ich mir unbedingt merken!
Ich habe viele Leute, Fremde, die mich einfach auf der Straße anquatschen und jetzt habe ich den coolen Satz für diese. Na gut, wer mich nach dem Weg fragt, der bekommt zukünftig auch eine ’normale‘ Antwort, aber alle anderen … ich kann es kaum erwarten!
„Hallo, Polizei. Sie sind verhaftet“ – „Sorry, ich bin nicht von hier!“… klar, Camdy
Hey, dass wäre doch mal was, Luca.
Solange man es nicht übertreibt oder gar vollkommen ernst meint (wie der erwähnte Herr hier), könnte ich darüber sehr gut lachen….
Oh man, es gibt schon schräge Typen.
Aber der Spruch war wirklich nicht schlecht, ich glaub den kann ich auch mal gut gebrauchen.
Nun ja, die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig: Sexshops dürfen nur von Volljährigen betreten werden. Hält sich ein Minderjähriger in solch einem Laden auf, macht sich der diensthabende Mitarbeiter – in diesem Fall ich – strafbar. Daher sind Kontrollen zulässig. Man überprüft ja ldiglich das Geburtsdatum. Es werden schließlich keine Daten festgehalten. Zudem ist „Ausweis“ auch nicht unbedingt wörtlich zu nehmen. Es geht nur darum, dass sich der Kunde als volljährig ausweist. Und das geht ja auch mit Führerschein, Schüler- oder Studentenausweis. Eben mit einem persönlichem Dokument, auf dem Foto und Geburtsdatum festgehalten sind.
Mit der Kontrolle schütze ich darüber hinaus nicht nur mich selbst vor der Strafbarkeit, sondern auch den minderjährigen Jugendlichen. Das Verbot kommt ja nicht von ungefähr, im Auge des Gesetzes stellen solche Etablissements ja eine Gefährdung für Jugendliche dar.
Daher gilt, was ich auch im Artikel erwähnt habe: Wer minderjährig aussieht, muss beweisen, dass er es nicht ist, ansonsten muss er den Laden verlassen. In seinem und meinem Interesse.
@ Luca
Also an die Polizei hatte ich da gar nicht gedacht. Bin auch von denen noch nie angesprochen worden
Ich dachte eher an die Typen, die einen als nettes weibliches Wesen so auf der Straße anmachen oder Typen im Supermarkt oder die, die mich aus vorbeifahrenden Autos anschreien, … Für die ist der Satz wie gemacht und er passt eben nicht zu den meisten Situation!
LOL… Der Satz ist aber wirklich gut: „Ich komm nicht von hier“ ^^ Leute gibts…
Bei eDarling hab ich neulich bei nem Gewinnspiel teilgenommen, bei dem man 2000 Euro gewinnen kann, wenn man sich nen Slogan für die ausdenkt. Meinen Vorschlag findet man schon auf meinem Blog. Wenn du auch mitmachst vergiss bitte nicht zu sagen, dass du davon auf meiner Seite http://maxpower87.wordpress.com/2009/08/07/edarling-slogan-tausend-euro-gewinnspiel/ erfahren hast.
Zunächst einmal Hut ab das ihr so konsequent seid. Wenn es mär Läden wie Euch gäbe, ich denke dam mal ganz zufällig an einige große Multimedia-Discounter müssten wir uns z.B. nicht mit diesen absurden Killerspiel Diskussionen beschäftigen.
Herrlich, aus welchem Loch ist den der Typ gekrochen.
Die Ausrede das man den Ausweis vergessen hat kannst du das nächste mal mit „Dann passen sie besser auf das sie die Polizei nicht erwischt und jetzt raus.“, kontern. Ich hatte mal das „Glück“ in eine Verkehrskontrolle zu geraten und hatte mein Portemonnaie vergessen. Hat mich 15€ Ordnungsgeld gekostet und ich durfte am nächsten Tag auf der Wache vorstellig werden, um meinen Ausweis vorzuzeigen. In Deutschland gilt afaik Ausweis-Mitführungspflich. Zumindest hat der Herr Wachtmeister mir das so verklickert.
Nachtrag
mär?
Verdammt, was hat mich den da geritten.
mehr, mehr, mehr, mehr …
Was für Idioten doch durch die Gegend laufen… *kopfschüttel* Echt faszinierend!
Aber den Satz: Ich bin nicht von hier, den muss ich mir auch merken!
Genial…:lol:
An den Imperator: Der Herr Polizeimeister (Wachtmeister gibts seit geraumer Zeit nicht mehr) wollte wohl eher deinen Führerschein. Den musst du tatsächlich immer dabeihaben. Den Personalausweis kannst du dagegen ruhig im heimischen Atombunker lagern. Du kommst halt dann nicht in Paramantus‘ Arbeitsplatz.
@Senfgnu: Ob der Imperator so jung aussieht, dass man ihn in einem Sexshop nach dem Ausweis fragen muss? Im Übrigen stimmt das schon: Man muss den Ausweis nicht mitführen. Das ist ein beliebtes Missverständnis, dem auch leider viele Polizisten zum Opfer fallen…
Kommt aber ungemütlich, wenn man dann auf der Wache sitzt oder als mutmaßlicher Terrorist nach Guantanamo abgeschoben wird, nur weil man seinen Ausweis nicht dabei hatte.
Das darf die Polizei nämlich, wenn du dich nicht mit ei
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