Ausnahmeregeln für Kliniken bei Heizungstausch geplant

Ausnahmeregeln für Kliniken bei Heizungstausch geplant

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Pläne von Minister Lauterbach Ausnahmen für Kliniken bei Heizungstausch

Stand: 23.04.2023 02:20 Uhr

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gesundheitsminister Lauterbach stellt nun klar: Für Kliniken soll es Ausnahmen geben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge soll das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen beinhalten. "Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag".

Der Staat garantiere die Daseinsvorsorge und dazu gehöre auch, Defizite auszugleichen. Konkret soll es den genannten Einrichtungen möglich sein, auch nach Inkrafttreten des Gesetzes den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährdet wird.

Zusätzlich 2,5 Milliarden Euro als Ausgleich

Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt. Zudem sollen den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für gestiegene indirekte Energiekosten zur Verfügung gestellt werden - etwa für höhere Kosten für Wäschereien.

Das Bundeskabinett hatte in dieser Woche den Gesetzentwurf für die Umstellung von Heizungen auf erneuerbare Energien gebilligt. Danach sollen vom kommenden Jahr an alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschriften werden zur Vermeidung sozialer Härten von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Förderungsmöglichkeiten flankiert.

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