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Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Wir informieren über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.
Die Außenstellen des Bundesamtes haben unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben weitestgehend den regulären Betrieb im Asyl- und Widerrufsverfahren wiederaufgenommen. Soweit die Begebenheiten vor Ort es zulassen, führen die Außenstellen folgende Verfahrensschritte wieder durch:
Auch für diese Verfahrensschritte sind geeignete Räumlichkeiten mit transparenten Trennscheiben eingerichtet worden. Des Weiteren stehen Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Bedeckungen für Antragstellende und Externe zur Verfügung. Der Gesundheitsschutz aller am Verfahren Beteiligten hat bei allen Verfahrensschritten mit Parteiverkehr Priorität.
Gleichzeitig besteht bei Erforderlichkeit weiterhin die Möglichkeit "Formularanträge" (vergleichbar "schriftliche Asylanträge") zuzulassen um die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere betrifft diese Regelung die Asylerstverfahren. Die Außenstelle des Bundesamtes stimmt die entsprechenden Maßnahmen mit der jeweils zuständigen (Erst-)Aufnahmeeinrichtung ab. Einen gesetzlichen Anspruch, einen Asylantrag schriftlich zu stellen, besteht lediglich in den in § 14 Abs. 2 AsylG genannten Fallkonstellationen. Ein genereller gesetzlicher Anspruch aufgrund der aktuellen Lage besteht nicht.
Ab dem 01.10.2021 sind die Asylfolgeanträge gem. § 71 Abs. 2 AsylG persönlich bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen..

Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten.


Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese Broschüre informiert über einzelne Aspekte des Asylverfahrens - von der Antragstellung über die Anhörung bis zur Entscheidung.

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© 2022 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auch im Jahr 2021 wurde die Migration nach Deutschland noch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen war weiter rückläufig. Im Rahmen der Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen lassen sich für die meisten Aufenthaltstitel trotz der anhaltenden Pandemie bereits wieder erste Steigerungen der Erteilungszahlen erkennen.
Diese und weitere Entwicklungen können Sie ab sofort in den Berichtsreihen zu Migration und Integration nachlesen. Klicken Sie sich rein!


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