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David Egger
26.09.2018, 10.28 Uhr

Region Rorschach: Hagel zerfetzt Salate und Weinreben
St.Gallen: Polizei stellt E-Trotti mit 98 km/h Höchsttempo sicher
Die Jahresteuerung ist in der Schweiz auf ungeahnte Höhen gestiegen: 2,9 Prozent. Die Gewerkschaften wittern die Chancen, nun Lohnerhöhungen in historischem Ausmass durchzusetzen.
Dario Brazerol, FM1Today vor 2 Stunden
Nachrichtenressort vor 52 Minuten
Aktualisiert


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Nach mehr als zwei Jahren hat gestern das Bezirksgericht Dietikon nun Recht gesprochen: Der Angeklagte Hanfbauer, dessen Mutter sich (und ihre Katze) auf tragische Weise gerichtet hat, ist zu 24 Monaten bedingter Haftstrafe und einer beachtlichen Geldsumme verurteilt worden.
Das Bezirksgericht Dietikon hat gestern einen 49-jährigen Schweizer Drogenproduzenten verurteilt. Dessen Fall hatte am 8. März 2016 zu einem grossen Polizeieinsatz mit tragischem Ende in Malters LU geführt. Als die Gesetzeshüter seine Indoor-Hanfanlage ausheben wollten, verbarrikadierte sich seine 65-jährige Mutter – und nach 17 Stunden tötete sie ihre Katze und richtete sich selbst.
Angefangen hatte die Geschichte 2012. Damals nahm der Mann seine erste Produktionsstätte für Drogenhanf in Killwangen in Betrieb. Es folgten weitere Anlagen in Glattfelden, in Buchs, Dietikon, Oetwil und schliesslich auch in Malters, wo er mit rund 600 Pflanzen die grösste seiner Anlagen betrieb. Mit einem Umsatz von gegen 800 000 Franken innert rund 44 Monaten war der Mann dick im Geschäft. Bis ihn die Polizei an besagtem 8. März 2016 in Haft nahm. Beim Suizid seiner Mutter war er nicht zugegen. Es folgten 86 Tage Untersuchungshaft.
Wegen seiner Drogengeschäfte, einer Sachbeschädigung und einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz wurde der Mann gestern zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Wegen Drogenkonsums gab es eine 500-Franken-Busse obendrauf.
Bei der Verhandlung letzten Dienstag hatte der Staatsanwalt 30 Monate Freiheitsstrafe gefordert, davon sechs unbedingt, derweil der Verteidiger eine bedingte Strafe von 12 Monaten gefordert hatte. Der Anwalt hatte insbesondere geltend gemacht, dass sein Mandant nicht aus Egoismus und Geldgier, sondern aus Verantwortung gegenüber seiner psychisch schwer kranken Mutter gehandelt hatte. Er brauchte das Geld, um sie zu unterstützen.
Das sah das Bezirksgericht nun anders. Es habe sich um eine egoistische, finanzielle Motivlage gehandelt. «Sie sind kein Engpasstäter», hielt Gerichtspräsident Stephan Aeschbacher fest. Die finanzielle Unterstützung der Mutter hätte er auch mit legalen Mitteln leisten können, zeigte sich das Gericht überzeugt. In der Urteilsberatung haben sich die Richter offenbar auch Gedanken gemacht dazu, wie sinnvoll es ist, als Laie die psychisch schwer kranke Mutter zu betreuen. «Man darf sich fragen, ob eine professionelle Betreuung Ihrer Mutter nicht doch besser gewesen wäre», sagte Aeschbacher.
Angesichts der hohen Umsatzzahlen und der Struktur dahinter war das Gericht zum Schluss gekommen, dass der Hanf-Anbau – insgesamt rund 150 Kilogramm – nicht nur gewerbsmässig, sondern auch bandenmässig vonstattenging. Von einem professionellen Vorgehen und einer beträchtlichen kriminellen Energie war in der Urteilseröffnung die Rede. Zudem arbeiteten der Schweizer und seine Angestellten intensiv und mit klar verteilten Rollen zusammen. «Er war der eigentliche Organisator, der Kopf der Bande», sagte Aeschbacher.
Und trotzdem gab es nur eine bedingte Strafe. Der Hintergrund: Bei der Strafzumessung durch das Gericht resultierten nach Abzug aller Strafmilderungsgründe eigentlich 28 Monate Freiheitsstrafe. Damit wäre gemäss Strafgesetzbuch eine teilbedingte oder unbedingte Strafe vorgeschrieben. Um dennoch eine bedingte Strafe verhängen zu können, wurde die Strafzumessung um nochmals vier Monate reduziert. Dabei berief sich das Gericht auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008. Dieses besagt, dass es sich im Einzelfall strafmindernd auswirken kann, wenn ein Verurteilter durch die Verbüssung einer Freiheitsstrafe aus einem günstigen Umfeld herausgerissen wird. Basierend darauf lassen sich auch Strafen verhängen, die unter der Strafe liegen, die der Schuld angemessen wären.
In seiner Strafzumessung hatte das Gericht anerkannt, dass der Angeklagte während der Untersuchung und der Gerichtsverhandlung geständig war und dass Hanf als illegaler, aber gemeinhin als weiche Droge geltender Stoff ein geringes Gefährdungs- und Suchtpotential aufweise. Zudem hielt das Gericht dem Mann zugute, dass das Verfahren zu lange gedauert hatte. Von Mitte 2016 bis Ende 2017 sei dieses ohne ersichtlichen Grund stillgestanden.
Auch stellte das Gericht dem Mann eine günstige Prognose aus. Zwar produziert der Mann wiederum Hanfkraut. Allerdings nicht berauschendes mit THC, sondern legales mit CBD. Der Verurteilte hofft, damit künftig rund 5000 bis 10 000 Franken monatlich zu verdienen.
Das Geld hat er nötig, muss er doch die Verfahrenskosten sowie Schadenersatz für die Sachbeschädigung zahlen. Ausserdem verhängte das Gericht eine Ersatzforderung für die Gewinne aus dem Drogengeschäft. 200 000 Franken muss der Verurteilte alleine deswegen zahlen.

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