Arzt schwängert seine Patientin
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Arzt schwängert seine Patientin
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Hat ein Arzt eine Liebesbeziehung zu einer Patientin und gibt er der Frau unter Hypnose ein abtreibendes Medikament (Cytotec®), um das Kind abzutreiben, so rechtfertigt dieses Verhalten den Widerruf der Approbation.
von Philip Christmann, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin,Heidelberg www.christmann-law.de
Anfang 2014 behandelte der Allgemeinmediziner eine Patientin wegen eines vermuteten Burnouts. Dabei verwendete er auch Hypnosepraktiken. Arzt und Patientin entwickelten eine Liebesbeziehung. Anfang 2016 teilte die Patientin dem Arzt mit, dass ihre Monatsblutung ausgeblieben und sie vermutlich von ihm schwanger ist.
Später trafen sich Arzt und Patient in der Wohnung der Patientin. Dabei log der Arzt der Patientin vor, er habe auf einer Fortbildungsveranstaltung über ein Magnesiumpulver erfahren, das Verspannungen löse. Der Arzt bat die Patientin, das Pulver unter Hypnose einzunehmen. Die Patientin vertraute dem Arzt und nahm das Pulver ein, bei dem es sich tatsächlich um das wehentreibende Mittel Cytotec® (Wirkstoff Misoprostol) handelte. Die Patientin bekam starke, wehenartige Unterleibsschmerzen und eine Blutung. Ob die Patientin tatsächlich schwanger war, ließ sich nicht mehr klären.
In einem Strafverfahren akzeptierte der Arzt einen Strafbefehl, wonach er wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch, begangen jeweils in mittelbarer Täterschaft, zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten zur Bewährung verurteilt wurde.
Die Regierung von Oberbayern entzog dem Arzt nach Anhörung die Approbation. Er sei unwürdig, weiter als Arzt tätig zu sein. Dagegen klagte der Arzt. Die Tat sei nicht berufsbezogen gewesen. Er habe der Patientin das Pulver auch nicht unter Hypnose gegeben.
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Arztes als unbegründet ab. Der Arzt ist aus Sicht des Gerichts unwürdig, weiter als Arzt tätig zu sein: Mit seinem Fehlverhalten habe er insbesondere gegen seine gesetzliche Berufspflicht verstoßen, dem ihm im Zusammenhang mit seinem ärztlichen Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen (Art. 17 des Heilberufe-Kammergesetzes – HKaG), seine in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns konkretisierte berufsrechtliche Pflicht verletzt, das ungeborene Leben zu erhalten (Art. 19Nr. 1, Art. 20 HKaG, § 14 Abs. 1 Satz 1 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns – BO) sowie das u.a. im ärztlichen Gelöbnis zum Ausdruck kommende Berufsbild des Arztes missachtet, sein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen, den höchsten Respekt vor menschlichem Leben zu wahren und vor allem sein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten anzuwenden (vgl. BO, „Das ärztliche Gelöbnis“).
Auch stehe sein Fehlverhalten in Widerspruch zu den Aufgaben eines Arztes, der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes zu dienen (§ 1 Abs. 1 BÄO), das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen (§ 1 Abs. 2 BO). Der Kläger hat mit seinem Tun dem Ansehen des Arztberufs geschadet (vgl. Präambel zur BO).
Anders als der Arzt vorträgt, stehe sein Fehlverhalten auch in Zusammenhang mit der Ausübung seines Arztberufs. Seine Bewertung, er habe die therapeutische/ärztliche Behandlung beendet, als sich eine sexuelle Beziehung anbahnte, und das Fehlverhalten mithin in der Privatsphäre des Klägers stattgefunden habe, treffe nicht zu. Insoweit könne, so das Verwaltungsgericht weiter, dahinstehen, ob im Zeitpunkt der Tat noch eine klassische Arzt-Patienten-Beziehung bestand. Denn der Arzt habe, um den Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen, ein ärztliches Umfeld geschaffen, das der Geschädigten aus den vorangehenden ärztlichen Behandlungen vertraut war. Er habe das im Rahmen des früheren Arzt-Patienten-Verhältnisses aufgebaute Vertrauen ausgenutzt, indem er die Geschädigte unter Berufung auf seine ärztliche Expertise veranlasste, einangebliches Entspannungsmittel einzunehmen. Von einem rein privaten Vergehen ohne Bezug zu einem Arzt-Patienten-Verhältnis könne jedenfalls für den Zeitpunkt der Tat nicht die Rede sein.
Schlimmer geht es nicht mehr! In der Hoffnung, einer Haftstrafe zu entkommen, hat der Arzt die wirklich zutiefst verwerfliche Tat gestanden, ohne die Folgen auf berufsrechtlicher Ebene zu bedenken. Dann hat er auch noch vor der Verwaltungsbehörde seine Tat heruntergespielt. Die Entziehung der Approbation war daher unvermeidlich.
Hätte der Arzt das Strafverfahren unter früher Einbeziehung der Verwaltungsbehörde geführt, einen echten Schadensausgleich gegenüber der geschädigten Patientin versucht und „Asche auf sein Haupt gestreut“, wäre er möglicherweise mit einem Ruhen der Zulassung und einer Geldstrafe gegenüber der Regierung von Oberbayern davon gekommen.
[!] Es zeigt sich einmal mehr, dass ein Arzt, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Straftaten begeht, auch die berufsrechtlichen Folgen seines Tuns im Blick behalten muss. Es zeigt sich auch, dass halbgare Geständnisse vor dem Strafgericht mit nachfolgendem Abstreiten oder Herunterspielen der Tat vor der Verwaltungsbehörde katastrophale Folgen hat.
Verwaltungsgericht München, 07.09.2020 – M 16 K 19.5386
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In "Heute" schildert die Russin Oxana M. ihre schrecklichen Erlebnisse. Sabine Hertel
Wiener Gynäkologe soll einer Frau mit Kinderwunsch zu häufigem Sex geraten haben – und zwar mit ihm. Die Folge: ein Streit um ein Kind und viel Geld.
Nav-Account ct Time 10.09.2021, 11:47 | Akt: 10.09.2021, 11:59
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Schwere Vorwürfe gegen einen renommierten Frauenarzt - "Heute" berichtete. "Ich wollte unbedingt ein Kind", erinnert sich Patientin Oxana M. (47) an das erste Treffen in dessen Wiener Ordination 2016. "Das war mein Traum." Doch der wurde zum Albtraum: "Er bot mir Sex an, schlug vor, er könne mich schwängern", so die Russin, die für die gute medizinische Behandlung nach Wien gezogen war. Der Doktor versprach ihr eine Familie und gab an, sich um sie und um das Kind kümmern zu wollen. Die Patientin ließ sich darauf ein.
Nach einem Jahr Beziehung gestand er plötzlich seine Zeugungsunfähigkeit. Der Mediziner riet ihr, so Oxana M., zum Sex mit einem anderen – sie befolgte den Rat und wurde schwanger. "Mein Arzt trug sich am Amt als Vater des Ungeborenen ein, traf und behandelte mich weiter." Kurz vor der Geburt erfuhr die Ehefrau des Doktors von der Affäre und dem Kind. "Daraufhin bestritt er alles, machte sich dann rar", behauptet die Unternehmerin.
Inzwischen sind Arzt und Patientin zerstritten. Der Mediziner klagt die Frau auf 93.000 Euro, die er an seine "Zweitfamilie" gezahlt haben will. Sein Argument: Er habe immer geglaubt, der echte Vater des Kindes zu sein und fühle sich jetzt getäuscht.
"Wir werden zeigen, dass nur Oxana M. getäuscht wurde", erklärt ihre Anwältin Susanne Kurtev. "Der Mann scheint einen perfiden Plan verfolgt, seine Position als Arzt und meine Mandantin ausgenutzt zu haben." Oxana M.: "Ich habe ihm leider vertraut."
Die komplizierte Causa ist nun am Zivilgericht Wien anhängig. Durch eine Verkettung unglücklicher Ereignisse verlor die Russin ihren Sohn sogar kurzzeitig ans Jugendamt – er ist mittlerweile 3 und lebt bei Verwandten. Nun kämpft sie mit Anwältin Kurtev gegen den Arzt, für Gerechtigkeit und um ihr Kind "Ich will ihn wieder ganz bei haben dürfen – er ist mein Ein und Alles", sagt die Mutter.
In Florida kam es jetzt zu einem außergewöhnlichen Gerichtsfall. Denn eine Frau verklagte ihren ehemaligen Arzt. Der Grund: Er habe sie gegen ihren Willen mit seinem eigenen Sperma befruchtet.
Jetzt erhielt die Frau Schadenersatz in Millionenhöhe.
1977 hat die Amerikanerin Cheryl einen großen Wunsch: Ein Baby. Doch ihr Ehemann hatte sich einer Vasektomie unterzogen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Den Kinderwunsch will das Paar jedoch nicht so einfach aufgeben und beschließt, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.
Sie konsultieren deshalb Dr. Coates, der in den 1970er Jahren als Arzt für Geburtshilfe und Gynäkologie arbeitet. Er versichert ihnen, dass der Traum vom Baby möglich sei. Doch das Paar hat ganz spezielle Vorstellungen: Das Baby sollte auch Ähnlichkeiten mit dem Vater haben. Deshalb wünschen sich die beiden einen Spender, der dem Vater ähnlich sieht und gewisse Eigenschaften haben soll. Dr. Coates erklärt ihnen, dass es einen freiwilligen Spender gibt, der auf diese Beschreibung passen würde: Ein Medizinstudent.
Doch was die beiden zu diesem Zeitpunkt nicht wissen: Dr. Coates belügt seine Patienten und schwängert die Frau nicht mit der Spende des Medizinstudenten, sondern mit seinem eigenen Sperma. Eine Lüge, die lange Zeit unbemerkt bleibt.
Zumindest bis die daraus entstandene Tochter erwachsen wird und sich danach sehnt, mehr über ihren biologischen Vater zu erfahren. Sie macht 2018 einen DNA-Test , der das Geheimnis schließlich aufdeckt – und die Familie zutiefst schockiert.
Cheryl beschließt deshalb, Klage gegen den Gynäkologen einzureichen. Der Vorwurf: Medizinische Fahrlässigkeit, Betrug, Körperverletzung und andere Vergehen. Nach langjährigem Hin und Her gibt es für Cheryl jetzt einen großen Erfolg. Denn das amerikanische Gericht gibt der Frau schließlich recht. Cheryl bekommt 250.000 Dollar Schadensersatz und fünf Millionen Dollar Strafschadensersatz von Dr. Coates.
Die Entscheidung soll auch ein starkes Zeichen setzen, betont Cheryls Anwältin. „Die Geschworenen haben mit ihrem Strafschadensersatz-Urteil eine Botschaft an alle Ärzte gesendet, die darüber nachdenken, ihre Patienten anzulügen oder ihr eigenes Sperma zur Befruchtung ihrer Patienten zu verwenden“, sagt sie. „Ein solches Verhalten wird ernsthafte Konsequenzen haben.“ Gegenüber NBC betont die Anwältin weiter: „Mit diesem Urteil hoffen wir, dass andere Patienten davor bewahrt werden, von ihren Ärzten in einigen ihrer verletzlichsten Momente betrogen zu werden“
Für Dr. Coates ist es damit aber noch nicht erledigt. Denn er muss sich demnächst einem weiteren Verfahren stellen. Denn eine zweite Frau klagt an, dass er sie gegen ihren Willen mit seinem Sperma befruchtet hat. Coates, der mittlerweile bereits in Pension ist, verlor vergangenen Monat aufgrund der Anschuldigungen übrigens seine medizinische Zulassung.
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Weitere Betroffene meldete sich bei "Heute". Sabine Hertel/iStock
Der Gynäkologe, der einer 47-jährige Patientin Sex "verschrieben" haben soll , soll bei mindestens einer anderen Patientin ähnlich vorgegangen sein.
Nav-Account ct Time 12.09.2021, 21:00 | Akt: 12.09.2021, 21:04
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Die Vorwürfe gegen einen Wiener Arzt wiegen schwer – die Geschichte der Patientin Oxana M. (47) schlug hohe Wellen. Ab 2016 soll die Russin Sex mit ihrem Frauenarzt gehabt haben, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Nach einem Jahr Beziehung gestand ihr der Arzt seine Zeugungsunfähigkeit, "Heute" berichtete. Nachdem Oxana M. auf Anraten des Mediziners von einem Anderen schwanger wurde, ließ er sie fallen. Arzt und Patientin zerstritten sich, die Frau machte ihre Geschichte, wo es um ein Kind, (Ent)täuschungen und um viel Geld geht, öffentlich.
Weitere Patientin des Frauenarztes meldete sich mit Vorwürfen
Aufgrund der detaillierten Beschreibungen der Unternehmerin Oxana M. im Artikel, meldete sich nun eine weitere Patientin des renommierten Mediziners in der "Heute" -Redaktion. Die Frau, die anonym bleiben will, soll seit 2019 mit demselben Gynäkologen in Kontakt gestanden sein. Sie lernte den Arzt ebenfalls in seiner Privatordination kennen. Auch mit ihr soll er eine (sexuelle) Beziehung geführt haben. Die Frau möchte nun ebenfalls Anwältin Susanne Kurtev, die bereits Oxana M. betreut, konsultieren.
Denn der betreffende Kinderwunsch-Spezialist soll ein Doppelleben als Liebhaber von Patientinnen geführt, dabei Alkoholismus und Tablettensucht im Arzt-Alltag vertuscht haben, so die Betroffene. Laut Oxana M. soll er sich für eine Art "Sex-Gott" gehalten haben , auf Schwangere stehen. Außerdem soll er ihr hunderte Nacktbilder gesendet und sich als "The Father of the Family" bezeichnet haben. "Nachts setze er sich dann oft betrunken und high auf sein Rennrad", erzählte die 47-Jährige.
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